1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz Externer Link: UN-Kinderrechtskonvention. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte, die ihnen von Erwachsenen nicht abgesprochen werden dürfen. Dazu gehören z.B. das Recht auf Überleben, Entwicklung, Schutz, Bildung und Beteiligung.
Die Konvention drückt einen fundamentalen Perspektivwechsel aus: Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten, die respektiert und ernst genommen werden müssen. Das völkerrechtliche Übereinkommen enthält weltweit gültige Grundwerte für den Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Alle UN-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA haben es ratifiziert. Die Staaten haben die Aufgabe, die Einhaltung der Rechte zu gewährleisten.
Um Politik heute und in Zukunft gestalten zu können, ist es essentiell, dass Kinder und Jugendliche Bescheid wissen, wie Kindern im eigenen Land und weltweit leben. Dazu gehört auch, unter welchen Missständen diese zum Teil leiden, welche Rechte sie besitzen und wie sie diese durchsetzen können.
1992 hat Deutschland die Kinderrechtskonvention ratifiziert, zunächst mit Vorbehalten, seit 2010 gilt sie vorbehaltslos. Aber viele Menschen, auch in verantwortlichen Positionen, wissen nicht genau, was darin steht und wie die ernst gemeinte Umsetzung unser Denken und unsere Institutionen verändern müsste. Allein die Umsetzung des Rechts auf Information und das Recht der Kinder, an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden, stellen große Herausforderungen dar. Gerade bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung werden die Kinderrechte in Deutschland nicht umfassend umgesetzt. Einige Akteure wie das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und weitere kämpfen im "Aktionsbündnis Kinderrechte" daher seit 2007 dafür, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
Ein Beispiel: Eine wichtige Basis für die Rechtsprechung in Bezug auf Kinder, zum Beispiel in Sorgerechtsstreitigkeiten, ist die Kindeswohlgefährdung nach Sozialgesetzbuch (SGB) § 8a. Kinder unter 14 Jahren haben in einigen Fällen kein Mitspracherecht, was als Verstoß gegen die UN Kinderrechtskonvention gesehen werden kann.
Damit Kinder und Jugendliche ihre Rechte und ihre Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitgestaltung und ihre Kinderrechte überhaupt wahrnehmen können, müssen sie darüber erfahren und lernen, "wie es geht". Angebote politischer Bildung richten sich meist an Jugendliche und Erwachsene. Im Vergleich ist das Angebot an Veranstaltungen oder Medien für Kinder unter 14 Jahren überschaubar, doch es gibt eine Vielfalt an Akteuren, die sich der Zielgruppe widmen. Die Schulen haben die Themen Beteiligung und Demokratie auf dem Plan, jedoch häufig nur mit geringen Stundenkontingenten. Es gibt einige bekannte, meist staatliche oder staatlich finanzierte Akteure, die die demokratische Beteiligung von Kindern mit Projekten, Veranstaltungen, Kampagnen und finanziellen Mitteln fördern. Dazu gehören u.a. UNICEF, Kinderschutzbund, Kinderhilfswerk, die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), außerdem Hilfsorganisationen wie terre des hommes oder save the children. Es gibt zudem Angebote vor allem der öffentlich-rechtlichen Medien, die Kinder über Politik und über ihre Beteiligungsmöglichkeiten informieren und zum Mitmachen anregen, wie z.B. regelmäßige Nachrichtensendungen oder spezielle Themenwochen beim Kinderkanal KiKa. Viele Partizipationsprojekte für Kinder und Jugendliche finden im lokalen Rahmen, in den Städten und Gemeinden statt, oftmals mit hohem persönlichem und auch ehrenamtlichem Einsatz der Beteiligten.
Finanzierung
Bei der Finanzierung von außerschulischen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche in den Bereichen politische Bildung, Kinderrechte und Partizipation kommen grundsätzlich ähnliche Fördermittelgeber und Finanzierungsmodelle zum Tragen wie bei Angeboten für Erwachsene.
Hinzu kommen Mittel aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe der kommunalen Haushalte oder aus Programmen des BMFSFJ. In mehr und mehr Städten und Gemeinden wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen, die sie betreffen, konsequent umgesetzt. Dies kann eine Chance für Träger sein, finanzielle Mittel für Projekte zu erhalten, in denen die Mitwirkung von Kindern und demokratische Entscheidungsprozesse im Fokus stehen. Für die Förderung von Projekten mit dem Fokus Kinderrechte können auch Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund und UNICEF Ansprechpartner sein. Für Medienprojekte mit Kindern und Jugendlichen können in einigen Bundesländern Fördermittel bei den Landesmedienanstalten beantragt werden. Für Projekte aus dem Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung gibt es Fördertöpfe bei Engagement global, und für Inklusions-Projekte zum Beispiel bei der Aktion Mensch.
Der Verein "Die Kopiloten e.V. – Politische Bildung im kommunalen Raum" in Kassel führt u.a. zahlreiche Jugendmedienprojekte durch. Befragt danach, welche Tipps sie für die Finanzierungsplanung von Angeboten für Kinder und Jugendliche geben würde, antwortet Maria Grüning, die Geschäftskoordinatorin des Vereins: "Sehr wichtig ist die Vernetzung. Wir sind in verschiedenen Verbänden Mitglied und in Netzwerken aktiv und erhalten so Informationen und Zugänge zu bestimmten Fördertöpfen, zum Beispiel beim Paritätischen Wohlfahrtsverband oder bei Jugendverbänden. Wir reagieren auch auf Ausschreibungen von Stiftungen oder öffentlichen Stellen. Natürlich muss man immer das Verhältnis von Aufwand für Antragsstellung und Abrechnung mit der Höhe der Fördersummen abwägen. Manche Antragsverfahren sind extrem arbeitsintensiv, das können viele Vereine sich gar nicht leisten."
Zahlreiche Anbieter von hochwertigen Kindermedienangeboten haben Schwierigkeiten, ihre Arbeit langfristig finanziell abzusichern. Tanja Hebenstreit von der Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderseiten "Seitenstark" verdeutlicht dies: "Es ist wirklich schwer, den laufenden Betrieb von Kinderinternetseiten zu finanzieren, wenn man aktuelle und partizipative Angebote anbieten und auf Werbung verzichten möchte. Es gibt mal Projektfördermittel, aber im strategischen Fundraising tun sich viele noch schwer. Sie hangeln sich von Projekt zu Projekt, Preisgeld zu Preisgeld, aber eine stabile Finanzierung müsste anders aussehen. Ohne ehrenamtliche Arbeit wären viele der tollen Onlineangebote bereits tot."
Fundraising strategisch abseits öffentlicher Fördergelder und eher unternehmerisch anzugehen, ist bei vielen kleineren Trägern anscheinend (noch?) kein Thema. Die Initiative KinderRechteForum hingegen beschreitet diesen Weg. Sie hat als Rechtsform die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) gewählt und stützt sich bisher kaum auf öffentliche Fördergelder, wie der Gründer Üwen Ergün Interner Link: in unserem Interview berichtet.
Rechtsformen wie gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) oder gemeinnützige GmbH könnten für Bildungsinitiativen die Möglichkeiten erweitern, unternehmerisch tätig zu werden, um ihre Arbeit im Sinne ihrer Ziele finanzieren zu können. Auch verschiedene Formen der Spendenakquise im Rahmen eines strategischen Fundraisings scheinen bei vielen Organisationen noch nicht ausgereizt zu sein. Dabei ist die Zielgruppe Kinder und Jugendliche geradezu prädestiniert dafür, potenzielle Spender und Förderer anzusprechen, die etwas in die Zukunft der Gesellschaft investieren möchten.