Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Praxistipp: 5 Säulen für Ihr Bußgeldfundraising | Fördermittel und Fundraising für die politische Bildung | bpb.de

Akquisos - Fundraising Akquisos Wissen Fundraising-Grundlagen Schlusspunkt Social Entrepreneurship Spenden für politische Bildung Ethisches Fundraising Danken! Covid-19: Finanzierung in Krisenzeiten Klimafreundliches Fundraising Datenschutz im Fundraising Online-Fundraising Fundraising für Felder der politischen Bildung Projekte gegen Rechtsextremismus Inklusive politische Bildung Bildung für nachhaltige Entwicklung Senioren-Bildungsprojekte Projekte für Geflüchtete Community Organizing Radikalisierungsprävention Gedenkstättenfahrten Kulturelle Bildung Stärkung von Kinderrechten Fundraising-Zielgruppen Fundraising in Ostdeutschland Ehemalige und Alumni als Ressource Generation Babyboomer Projekte im ländlichen Raum Unternehmensfundraising Fundraising International Fundraising und Zivilgesellschaft in Israel Fundraising in Europa Akquisos Service Aktuelles: Nachrichten und Termine Fördermittel Praxistipps Glossar Redaktion und Kontakt Archiv

Praxistipp: 5 Säulen für Ihr Bußgeldfundraising

/ 3 Minuten zu lesen

Erledigen Sie die Hausaufgaben

Informationen über den Standort einholen
Wie hoch sind die verteilten Geldauflagen in der Region? In finanzstarken Regionen sind sie höher, da Geldauflagen bei Finanz- und Steuerdelikten höher ausfallen. Je nach Bundesland lässt sich herausfinden, wie hoch der Anteil ist, der der Staatskasse zugewiesen wird. Was bleibt übrig? Welche Konkurrenz besteht? Gibt es viele "starke" Organisationen vor Ort? Betreiben diese aktives Bußgeldmarketing?

Gibt es zu viele Organisationen bei verhältnismäßig geringen Geldauflagensummen, stecken Sie Ihre Kraft lieber in ein anderes Fundaisinginstrument.

Das Konto
Sie benötigen ein separates Geldauflagenkonto. Ein kostengünstiges Unterkonto bei Ihrer Hausbank reicht aus. Richten Sie dieses ein, bevor Sie starten.

Eintrag in die Liste(n)
Damit die Gerichte Sie für Geldauflagen in Betracht ziehen, müssen Sie sich in das jeweilige "Verzeichnis der Geldauflagenempfänger" bei Ihrem zuständigen Oberlandesgericht (OLG) eintragen lassen (fragen Sie ggf. bei Ihrem Amtsgericht nach). Wenn Sie überregional tätig und/oder bekannt sind, macht es Sinn, sich bei mehreren OLG einzutragen. Die Listen sind zwar rechtlich keine Voraussetzung, praktisch werden Sie aber von allen Richter/-innen genutzt.

Für den Eintrag sind je nach OLG unterschiedliche Formulare erforderlich. Informieren Sie sich! In der Regel sind das: Vereinsregisterauszug, Satzung, Freistellungsbescheid, Bestätigung der Gemeinnützigkeit, Angabe eines Kontos für Geldauflagen, Zustimmung über die Entbindung des Finanzamts von der Wahrung des Steuergeheimnisses.

Recherchieren Sie Ansprechpartner
Um sich zu Beginn bekannt zu machen, machen Sie alle Personen ausfindig, die Geldauflagen verteilen dürfen. Das sind neben Richter/-innen noch Staatsanwälte/-innen, Amtsanwälte/-innen, Schöffen/-innen sowie Gnadenstellen und Finanzämter.

Seien Sie unverwechselbar

Legen Sie bereits Ihrem Antrag, um in die Liste aufgenommen zu werden, ein Anschreiben bei, das Ihre Organisation und Ihre Projekte gut beschreibt. Stellen Sie das Besondere heraus. Formulieren Sie dabei präzise und auf den Punkt. Bedenken Sie, wie viele Bußgeldbriefe Richterinnen und Richter wöchentlich(!) bekommen. Fassen Sie sich kurz!

Weisen Sie explizit darauf hin, wenn Sie lokal arbeiten. Richter/-innen vergeben gerne Geldauflagen an Organisationen, die im Bezirk des Gerichtes tätig sind. Von Vorteil ist, wenn sich eine Nähe zu einem potenziellen Delikt herstellen lässt (Bsp.: Prävention Rechtsextremismus/Ausstieg = Delikte mit rechtsextremistischen Hintergrund).

Wichtig: Verwenden Sie kein Standardanschreiben, das Sie auch sonst als Spendenbrief verwenden. Richter/-innen sind eine eigenständige Zielgruppe. Texten Sie gezielt für diese Gruppe. Sie bevorzugen bspw. sachlich, weniger emotionale Darstellungen. Vermeiden Sie zudem das Wort „Spende“ sowie die Nennung von Geldbeträgen. Richter/-innen spenden nicht, sie weisen Geldauflagen zu und bestimmten die Höhe je nach Fall.

Seien Sie serviceorientiert

Nehmen Sie den Richter/-innen so viel Arbeit wie möglich ab. Sie werden sich dankbar zeigen.

Legen Sie Anschreiben vorbereitete Überweisungsträger bei, die Richter/-innen der/m Beklagten direkt übergeben können. Diese sollten im Feld Überweisungszweck den Aufdruck "Aktenzeichen" und "keine Spende" haben. Von Vorteil sind auch kleine Adressaufkleber mit dem Namen der Organisation und dem Bußgeldkonto.

Nach Erhalt einer Geldzuweisung: Informieren Sie unverzüglich über Geldeingänge. Informieren Sie ebenso schnell über fehlende Zahlungen. Zuverlässigkeit wird über die Maße geschätzt. Seien Sie stets in der Lage auf Anfragen schnell Auskunft geben zu können.

Halten Sie Kontakt

Wenn Sie Geldauflagen erhalten haben, bedanken Sie sich bei der zuständigen Person. Das kann auch persönlich geschehen. Zum Dank gehört eine kurze Info darüber, wie Sie das Geld erfolgreich eingesetzt haben. Zeigen Sie den Richter/-innen, dass sie sich richtig entschieden haben, als sie Ihnen die Geldauflage zuwiesen.

Halten Sie durch

Fundraising ist ein Marathon, keine Kurzstrecke. Das gilt auch für das Bußgeldfundraising. Wenn Sie daraus eine für Sie lohnende Einnahmequelle machen wollen, müssen Sie langfristig planen. Schreiben Sie die Ansprechpartner bei Gericht regelmäßig an (übertreiben Sie es aber nicht, Richter/-innen bekommen ohnehin schon sehr viele Briefe). Recherchieren Sie, ob neue hinzugekommen sind. Versuchen Sie persönliche Kontakte herzustellen. Seien Sie sichtbar: Überlegen Sie, wie Sie die Wirkung Ihrer Projekte auf besondere Art den Gerichten zugänglich machen können. Nur wenn Sie bekannt sind, können Sie Zuweisungen erhalten!

Denken Sie daran, Ihren Eintrag in den Listen regelmäßig zu erneuern! Das ist je nach OLG alle ein bis zwei Jahre nötig.

Fussnoten