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Gerichte stellten gegen Bernie Ecclestone und Sebastian Edathy angestrebte Verfahren jeweils gegen Zahlung einer Geldauflage ein. In beiden Fällen lösten die Urteile eine öffentliche Diskussion aus. Zum einen über die Rekordsumme von 100 Millionen Euro, von denen 99 Millionen an die Staatskasse flossen und 1 Million der Deutschen Kinderhospizstiftung zugesprochen wurde. Zum anderen über die Weigerung des Deutschen Kinderschutzbundes, die ihm von Edathy zugewiesenen 5.000 Euro anzunehmen, da ihm dessen Reue nicht ehrlich erschien.
Grund genug sich mit dem Thema aus Sicht von gemeinnützigen Einrichtungen zu nähern: Wie kommt man in den Genuss einer Geldauflage? Welche Schritte sind nötig? Und lohnt sich das Ganze überhaupt für Bildungseinrichtungen?
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