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Transparenz, Datenschutz, Sepa und Großspendenakquise Experten-Tipps aus der Praxis zu aktuellen Themen im Fundraising

/ 5 Minuten zu lesen

Vier Experten hat die Akquisos-Redaktion um Ihr Statement zu aktuellen Fundraising-Themen gebeten. Geantwortet haben Bernd Pastors, action medeor e.V., zu Transparenz, Johannes Bausch vom Spendenhilfsdienst zu Datenschutz, Fundraising-Beraterin Doris Kunstdorff informiert über SEPA und Fundraiserin Marita Haibach schreibt über die Gewinnung von Großspendern.

(© iStockphoto/Mihajlo Maricic)

Spenden und Transparenz – Anforderungen an gemeinnützige Organisationen


von Bernd Pastors, Vorstandssprecher Deutsches Medikamentenhilfswerk action medeor e.V., Externer Link: www.medeor.de.

Gerade jetzt in der Advents- und Weihnachtszeit ist die Spendenbereitschaft vieler Menschen groß. Doch wie erkenne ich unter den fast 600.000 gemeinnützigen Vereinen und über 17.000 Stiftungen die seriösen und damit die unterstützungswürdigen Organisationen? Viele Organisationen und Initiativen bieten mit Prüfsiegeln, Selbstverpflichtungen und Transparenz- und Wirkungsanalysen Orientierungshilfe an.
Zunächst gilt: Wer öffentlich Rechenschaft ablegt, das heißt seinen Geschäftsbericht – in dem über die Zielsetzung seiner Arbeit, die damit verbundenen Aktivitäten und die erhoffte Wirkung berichtet wird – und sein Rechnungswesen öffentlich zugänglich macht (z.B. im Internet) hat nichts zu verbergen. Wer die Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ; u.a. von Transparency International mitentwickelt) einhält, hat die Mindeststandards erfüllt. Leider sind das bisher nur rund 350 Organisationen, dabei wären diese Standards von seriösen Organisationen einfach und kostengünstig umzusetzen.

Rund 80 Organisationen sind Mitglied beim Deutschen Spendenrat. Dort werden schon erheblich höhere Standards auf Basis einer Selbstverpflichtung erreicht, aber es sind auch Mitgliedsbeiträge fällig, die bis zu 3.000 Euro betragen können. Eine externe und damit unabhängige Prüfung vollzieht das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Rund 260 Organisationen lassen sich dort auf höchstem Standard prüfen. Damit gilt das vom DZI vergebene Spendensiegel als „Premium-Auszeichnung“. Doch das hat auch seinen Preis. Einen hohen Zeit- und Personalaufwand für die anfragenden Organisationen und einen stolzen Preis von bis zu 12.000 Euro Prüfgebühr, die ja aus Spenden bezahlt werden müssen, muss manche Organisation verschmerzen.
Kann ein behördliches öffentliches Zentralregister mit mehreren hunderttausend gemeinnützigen und Spenden sammelnden Organisationen – wie häufig gefordert – mehr Transparenz schaffen? Wohl kaum. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die oft wichtige gesellschaftliche Aufgaben übernommen haben, sollten endlich erkennen, dass sie gegenüber den Spender/innen und der Gesellschaft, mehr Transparenz über ihr Wirken und ihre Finanzierung dokumentieren müssen. Die Selbstverpflichtung der ITZ ist ein erster, einfacher und preiswerter Weg dahin.


Großspender/innen – Potenzial und Herausforderungen


von Dr. Marita Haibach, Beraterin, Coach und Autorin zur Förderung von Philanthropie und privatem Engagement, Externer Link: www.marita-haibach.de

Immer wieder ist vom „Spendenweltmeister Deutschland“ die Rede. Dies ist selbst bei der weltweiten Katastrophenhilfe lediglich teilweise zutreffend. Insgesamt ist der Spendenkuchen seit Jahren kaum größer geworden. Dabei ist die Zahl der Fundraiserinnen und Fundraiser in den vergangenen beiden Jahrzehnten enorm gewachsen. Fakt ist zudem, dass sich Deutschland weltweit in der Topliga der reichen Länder befindet und das Geldvermögen ständig wächst.
Die Gründe für das stagnierende private Fördervolumen hierzulande sind vielfältig, doch die Hauptursachen sind eine mangelnde Wertschätzungskultur im Hinblick auf Großspenderinnen und -spendern sowie die Tatsache, dass das Großspenden-Fundraising nach wie vor in den Kinderschuhen steckt. Erfahrene und praxiserprobte Großspenden-Fundraiser sind noch immer eine Rarität. Viele Organisationen konzentrieren ihre Fundraising-Aktivitäten auf die Einwerbung kleiner Förderbeträge. Viele Vermögende spenden unter ihren Möglichkeiten, weil sie nicht auf eine ihnen persönlich angemessene Weise angesprochen und gepflegt werden. Schnell wirksame Erfolgsrezepte für die Gewinnung von Großspenderinnen und -spendern gibt es nicht. Langer Atem und Geduld sind wichtige Stichworte hier. Die – zugegebenermaßen personalintensive – systematische persönliche Betreuung und Ansprache von (potenziellen) Großspenderinnen und -spendern trägt Früchte. Der Instrumentenkoffer im Großspenden-Fundraising ist vielfältig, ob persönliche Gespräche, Telefonate, Events, Großspenden-Mailings. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind individuell maßgeschneiderte Kultivierungsfahrpläne, überzeugende Förderprojekte sowie angemessener persönlicher Dank, Transparenz und Berichterstattung über Projektfortschritte.

Weitere Informationen: Von Marita Haibach stammt die Studie „Großspenden in Deutschland: Wege zu mehr Philanthropie“, die 2010 von „Major Giving Solutions“ herausgegeben wurde. Externer Link: www.major-giving-institute.org/ressourcen/publikationen/


Fundraising und Datenschutz – einige Grundregeln


von Johannes Bausch, Geschäftsführer des Deutschen Spendenhilfsdienstes und im Vorstand des Fundraising Verbandes

Für eine nachhaltige Spenderbindung und -beziehung ist es wichtig, auch die entsprechende Datenbasis zu haben. Aber in dem Moment, wo personenbezogene Daten aufgenommen werden, greift das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Das BDSG erlaubt die Speicherung sogenannter Listendaten (Vorname, Nachname, Adresse) sowie Angaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. Spendenbeträge). Kritischer wird es bei Angaben, die darüber hinaus gehen, für das Fundraising aber interessant sind. Damit sind solche Angaben gemeint, die an eine Person gebunden sind, wie z.B. die Telefonnummer oder das Geburtsdatum. Diese darf man nur unter bestimmten Voraussetzungen speichern.
Da zukünftig mit immer restriktiverer Auslegung gesetzlicher Gestaltungsspielräume gerechnet werden muss, ist es wichtiger denn je, sich damit auseinanderzusetzen. Der Trend geht zum sogenannten Permission-Marketing. Das bedeutet, dass man sich die Erlaubnis einholt, um bestimmte Daten zu verwenden. Dabei gilt das Prinzip der Datenschützer: so viele Daten wie nötig, aber so wenig wie möglich. Daher überlegen Sie, welche Angaben Sie benötigen, und erfragen Sie sie möglichst direkt bei jedem Kontakt.
Holen Sie sich die Erlaubnis für die bei Ihnen bereits gespeicherten Daten ein. Das Mindeste ist eine Mitteilung an die Person, mit dem Hinweis, welche Daten Sie gespeichert haben und warum bzw. wofür Sie diese benötigen oder verwenden.
Erklären sie, ob Sie Daten an Dritte weitergeben. Damit ist nicht ihr Dienstleister, z.B. für Telefon-Fundraising, gemeint, sondern jemand dem Sie die Adressen zur Nutzung im eigenen Interesse überlassen. Das schafft Transparenz, Vertrauen und Glaubwürdigkeit – das Fundament für nachhaltiges Fundraising.


"SEPA" kommt – Konsequenzen für Spenden- und Mitgliedsorganisationen


von Doris Kunstdorff, selbständige Fundraising-Beraterin, Externer Link: http://fundraising-und-system.de

Ab Februar 2014 löst die "SEPA-Lastschrift" (Single Euro Payments Area) das heutige Lastschriftverfahren ab. Mit Konsequenzen für Spenden- und Mitgliedsorganisationen:

  • Anpassung aller Publikationen mit Kontokennungen: Für die Nutzung der bekannten Kontonummern und BLZ gibt es zwar eine Übergangsregelung bis Feb. 2016; die Organisationen sollten jedoch frühzeitig ihre Geschäftspapiere, Faltblätter, Internet etc. um IBAN und BIC ergänzen, damit diese Kontokennungen bekannt werden.

  • Umstellung auf das neue Lastschriftverfahren: die Einzugsermächtigung wird abgelöst durch das so genannte Mandat. Dieses muss bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen und ist – lt. AGB der Banken – nur mit physikalischer Unterschrift gültig (bestehende, unterschriebene Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit). Das neue Lastschriftverfahren wird durch ein komplexes Regelwerk gesteuert. Außerdem müssen Spender oder Mitglieder über den Lastschrifteinzug informiert werden – auch hier sind bestimmte Fristen und Vorgaben zu beachten.

  • Beantragung einer „Gläubiger-Identifikationsnummer“: Um überhaupt Lastschriften einziehen zu dürfen, braucht man diese ID. Antrag erhältlich bei www.bundesbank.de/sepa

Allgemein kann man den entstehenden Handlungsbedarf an zwei Faktoren ausmachen:

  • Je abhängiger eine Organisation von Einnahmen aus dem Lastschrifteinzug ist, desto eher sollte sie sich mit dem Umstellungsprozess auseinandersetzen.

  • Je mehr Spenderinnen und Spender oder Mitglieder per Lastschrift zahlen, desto komplexer wird die Umstellung.

Auf jeden Fall werden Aufwand und Hürden für Lastschriften deutlich höher als heute. Aus diesem Grund wird der "gute Kontakt" zu den Spenderinnen und Spendern noch entscheidender.

Weitere Informationen: Externer Link: www.sepadeutschland.de

Fussnoten