Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) | Über uns | bpb.de

Über uns Auftrag Mission Statement Our Mission and Activities Renforcer la démocratie – soutenir la société civile Federalna Centrala Kształcenia Obywatelskiego Spolkové centrum občansko-politického vzdělávání A politikai képzés szövetségi központja Федеральный Центр Гражданского Образования germaniis politikuri ganaTlebis federaluri saagento Leitbild der bpb Erlass über die bpb Beutelsbacher Konsens Der bpb-Film 70 Jahre bpb 60 Jahre Israel-Studienreisen 60 Jahre Israel-Studienreisen - Der Festakt in Tel Aviv Wer rückwärts fährt, hat verloren Zielsetzung der Israel-Studienreisen Presse 60 Jahre Studienreisen - 75 Jahre Israel: Jubiliäumstagung in Berlin im Juni "Israel ist eine mit sich selbstringende Gesellschaft" Organisation Präsident Organisationseinheiten Organigramm Wissenschaftlicher Beirat Kuratorium Korruptionsprävention Nachhaltigkeit Standorte Bonn bpb:medienzentrum Bonn bpb:forum bpb:schulforum bpb:galerie bpb:analyse-frühstück bpb:aktionen bpb:postkolonial Berlin bpb:medienzentrum Berlin bpb:unplugged Gera Service Bürgerservice Social Media Datenschutzerklärung Facebook Newsletter bpb:magazin Vergabeverfahren Ausschreibungen Bekanntmachungen IFG-Hinweis RSS Datenschutz Barrierefreiheit Eine Barriere melden Impressum Kontakt Geschichte der bpb Reichszentrale für Heimatdienst 1918-1933 Gründung und Aufbau 1952-1961 Interview mit Carl Christoph Schweitzer Etablierung und Ausbau 1961-1969 Wandel und Neuformierung 1969-1981 Konsolidierung und technischer Fortschritt 1981-1989 Politische Bildung für das vereinte Deutschland 1989-1998 Neue Aufgaben, neue Wege 1999 – 2011 60 Jahre bpb Erlasse Direktoren und Präsidenten Redaktion Information for English speakers Our Mission and Activities Key Activities Film about the bpb Organization Chart Selected Projects Selected Media History of the bpb Foundation and development 1952-1961 Growth and progress 1961-1969 Transformation and reorganisation 1969-1981 Consolidation and technical progress 1981-1989 Civic education in reunified Germany 1989-1998 New agendas, new approaches 1999–2011 Privacy Statement Contact us Legal Informationen in Leichter Sprache Informationen in Gebärdensprache Information pour les utilisateurs francophones

Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vom 24. Januar 2001

/ 2 Minuten zu lesen

Der Erlass ist die rechtliche Basis für die Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung als nachgeordnete Behörde des Innenministeriums. In ihm sind ihre Aufgaben und Organisationsstruktur festgelegt.

§ 1

(1) Die Bundeszentrale für politische Bildung ist eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
(2) Sie hat ihren Sitz in Bonn.

§ 2

Die Bundeszentrale hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.

§ 3

(1) Die Bundeszentrale wird durch den Präsidenten geleitet.
(2) Der Präsident wird vom Bundesminister des Innern in das Amt berufen. Der Bundesminister des Innern ist Dienstvorgesetzter des Präsidenten.

§ 4

Der Präsident vertritt die Bundeszentrale bei allen Rechtshandlungen.

§ 5

(1) Die Bundeszentrale wird in grundsätzlichen Angelegenheiten der politischen Bildung durch einen wissenschaftlichen Beirat aus bis zu zwölf sachverständigen Persönlichkeiten unterstützt, die der Bundesminister des Innern auf die Dauer von jeweils vier Jahren beruft. Einmalige Wiederberufung ist möglich. Der Beirat kann Vorschläge für die Berufung neuer Mitglieder unterbreiten. Er wird angehört, bevor ein neues Mitglied berufen wird.
(2) Der Beirat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
(3) Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in und kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Genehmigung des Bundesministeriums des Innern bedarf.
(4) An den Sitzungen des Beirats können Mitglieder des Kuratoriums der Bundeszentrale und Vertreter des Bundesministeriums des Innern teilnehmen.
(5) Der Präsident hat die Entscheidung des Bundesministeriums des Innern einzuholen, wenn er von einstimmig gefassten Empfehlungen des Beirats abweichen will.

§ 6

(1) Die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit der Arbeit der Bundeszentrale werden von einem aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehenden Kuratorium kontrolliert.
(2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages auf Vorschlag der Fraktionen des Deutschen Bundestages berufen.
(3) Der Präsident leitet dem Kuratorium die jährlichen Haushaltsvoranschläge, Planungsberichte und Tätigkeitsberichte zur Stellungnahme zu. Er unterrichtet das Kuratorium rechtzeitig über alle bedeutsamen Vorhaben sowie über Empfehlungen und Stellungnahmen des Beirats.
(4) Der Präsident und Vertreter des Bundesministeriums des Innern nehmen an den Sitzungen des Kuratoriums teil.

§ 7

Die Bundeszentrale hält in allen Angelegenheiten, welche die Zuständigkeit der Länder berühren, enge Verbindungen zu den obersten Landesbehörden.

§ 8

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 24. Januar 2001 in Kraft.

Der Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in der Fassung vom 24. Juni 1992 - Z 6 -006 101 - 035/3 (GMBl S.526) ist aufgehoben.

Berlin, den 24. Januar 2001 - Z 2a - 006 101 BpB/3
Der Bundesminister des Innern Otto Schily

GMBl 2001, S. 270

Fussnoten

Weitere Inhalte