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Disziplinieren statt argumentieren | Wissenschaftsfreiheit | bpb.de

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Disziplinieren statt argumentieren Zur Verhängung und Umsetzung intellektueller Lockdowns - Essay

Sandra Kostner

/ 10 Minuten zu lesen

Der Verwirklichungsgrad eines Freiheitsrechtes bemisst sich nicht nur an der Abwesenheit staatlicher Repressalien. Damit sich ein Freiheitsrecht vollumfänglich entfalten kann, bedarf es eines Klimas der Freiheit.

Wer in Deutschland auf Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit hinweist, löst eine Reihe an Abwehrstrategien aus, die darauf abzielen, sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu entziehen. Routinemäßig wird darauf verwiesen, dass die Wissenschaftsfreiheit in der Bundesrepublik vollumfänglich gewährleistet sei, weil der Staat nicht in Forschung und Lehre eingreife. Zumeist wird an dieser Stelle auf China, Ungarn oder die Türkei als Beispiele für staatlicherseits vorgenommene Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit Bezug genommen. Somit wird der Verwirklichungsgrad der Wissenschaftsfreiheit in diesen Ländern zum Maßstab dafür erhoben, wie es um die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland steht. Davon abgesehen, dass es große Unterschiede zwischen China und Ungarn gibt, sind Freiheitsrechte eine zu hart erkämpfte und wertvolle Errungenschaft, um sich bei ihrer Verwirklichung an Negativbeispielen zu orientieren.

Eine andere häufig verwendete Abwehrstrategie beruht auf dem identitätspolitischen Paradigma. Dessen Anhängerinnen und Anhänger gehen davon aus, dass die Inanspruchnahme von Freiheitsrechten durch "Privilegierte" automatisch zulasten der "Nicht-Privilegierten" geht, woraus der Schluss gezogen wird, dass die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit von "Privilegierten" notwendig sei, damit "Nicht-Privilegierte" überhaupt eine Chance auf Ausübung ihrer Freiheitsrechte hätten. Als privilegiert gilt, wer als Träger eines Abstammungsmerkmals klassifiziert wird, das mit gesellschaftlicher Vormachtstellung verbunden wird, allen voran sind das die Merkmale männlich und weiß. Als nicht-privilegiert gelten dementsprechend Frauen und Menschen nicht-weißer Hautfarbe. Die Vertreterinnen und Vertreter des identitätspolitischen Paradigmas interpretieren die Thematisierung von Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit als Angriff auf die von ihnen angestrebte Idealgesellschaft, die sich durch strikte Ergebnisgleichheit zwischen Frauen und Männern sowie Weißen und Nicht-Weißen auszeichnet.

Sie wehren eine Debatte über die ihrer Agenda inhärente asymmetrische Wertschätzung und folglich auch Zuteilung von Freiheitsrechten ab, indem sie behaupten, dass diejenigen, die Beeinträchtigungen der Freiheit von Forschung und Lehre thematisieren, dies nur tun, weil sie ihre Privilegien und damit ihre Deutungshoheit verteidigen sowie Nicht-Privilegierte von der Teilhabe an der Wissensproduktion ausschließen wollen. Überdies wird die Verteidigung eines individuellen, also merkmalsblinden Freiheitsrechts als Ausdruck einer rückwärtsgewandten, konservativen oder rechten Haltung diskreditiert. Das Kalkül hinter dieser Strategie ist: Sind diejenigen, die individuelle Freiheitsrechte verteidigen, als konservativ – gar als rechts – stigmatisiert, muss man sich mit ihren Argumenten nicht mehr befassen. Anders gesagt: Wo das identitätspolitische Paradigma dominiert, ersetzt oftmals ad hominem die inhaltliche Auseinandersetzung.

Diese inzwischen gut eingespielten Abwehrstrategien kamen auch zum Einsatz, nachdem im Februar 2021 das neu gegründete "Netzwerk Wissenschaftsfreiheit" an die Öffentlichkeit ging. In seinem Manifest benennt das Netzwerk als sein Hauptziel, "die Voraussetzungen freiheitlicher Forschung und Lehre an den Hochschulen zu verteidigen und zu stärken". Man sollte denken, dass dieses Ziel in einer freiheitlich verfassten Gesellschaft nicht auf Kritik stößt. Denn wer könnte etwas dagegen haben, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammenschließen, um "allen Versuchen entgegenzuwirken, die wissenschaftliche Arbeit von Hochschulangehörigen einzuschränken" und "sich aktiv dafür ein[zu]setzen, dass intellektuelle Freiheit und wissenschaftlicher Pluralismus in Forschungsfragen, Forschungsansätzen und Forschungsmethoden als selbstverständlich gelten"? Es waren Vertreterinnen und Vertreter des identitätspolitischen Paradigmas, die dieses Anliegen für kritikwürdig erachteten. Denn sie erkannten, dass die Netzwerkgründung in erster Linie eine Reaktion auf die von ihnen ausgehenden Einschränkungsbestrebungen des individuellen Rechts auf Freiheit von Forschung und Lehre war.

Von der individuellen zur agendakonformen Freiheit

Der Verwirklichungsgrad eines Freiheitsrechtes bemisst sich nicht nur an der Abwesenheit staatlicher Repressalien. Damit sich ein Freiheitsrecht vollumfänglich entfalten kann, bedarf es eines Klimas der Freiheit. Genau dieses ist in den vergangenen Jahren durch eine neue Form der Moralisierung und Politisierung in einer wachsenden Zahl an Fächern abgebaut worden. Verantwortlich dafür ist ein Wissenschaftlertyp, für den sich die Bezeichnung "Agendawissenschaftler" anbietet. Dieser besonders stark in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften vertretene Wissenschaftlertyp zeichnet sich dadurch aus, dass für ihn nicht das ergebnisoffene Streben nach Erkenntnis im Zentrum steht, sondern die Frage: Wie lassen sich Forschung und Lehre nutzen, um die Gesellschaft gemäß der eigenen, am identitätspolitischen Paradigma ausgerichteten Agenda zu formen?

Agendawissenschaftlerinnen und Agendawissenschaftler erachten die kritische Überprüfung ihrer Forschungsergebnisse nicht als integralen Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens. Ganz im Gegenteil: Sie versuchen, Forschung, die zu anderen Ergebnissen kommt als die eigene ideologisch motivierte, als moralisch verwerflich zu diskreditieren. Das handlungsleitende Prinzip dieses Wissenschaftlertyps kann folgendermaßen auf den Punkt gebracht werden: disziplinieren statt argumentieren. Durchgesetzt wird es mit drei Mitteln: der moralischen Diskreditierung, der sozialen Ausgrenzung und der institutionellen Bestrafung.

Diese Mittel haben offenkundig nichts mit wissenschaftlicher Auseinandersetzung zu tun, denn wer diszipliniert statt argumentiert, entzieht sich bewusst dem, was Wissenschaft ausmacht: dem Ringen um die beste, die stichhaltigste, die empirisch belastbarste Erklärung für ein Phänomen. Die gewählten Mittel zeigen daher an, wozu sie dienen: die eigene Agenda abzusichern. Dass dadurch ein Klima der intellektuellen Unfreiheit erzeugt wird, das ab einem gewissen Punkt in einen intellektuellen Lockdown mündet, wird billigend in Kauf genommen, von besonders stark ideologieverhafteten Agendawissenschaftlerinnen und Agendawissenschaftlern sogar gezielt befördert.

Ein Beispiel hierfür ist die mit "Für Freiheit von Forschung und Lehre" überschriebene Stellungnahme der "Forschungsstelle für Interkulturelle Studien der Universität zu Köln". In dieser werden die Sätze "Der Islam gehört nicht zu Deutschland" und "Das Kopftuch ist ein Zeichen der Unterdrückung" als menschenverachtend eingestuft. Die Begründung: Solche Aussagen diskriminierten "soziale Gruppen und Mitglieder der Universität" und machten sie zu Opfern alltäglich stattfindender "rassistischer und menschenfeindlicher Diskriminierung". Aus Sicht der Initiatorinnen und Initiatoren der Stellungnahme muss an Universitäten darauf geachtet werden, "dass bestimmte Aussagen nicht bestimmte Personengruppen diskriminieren; und diese Aussagen müssen mit dem Instrumentarium einer kritischen Rassismus- und Diskriminierungsforschung als ‚rassistisch‘, ‚rechtsextrem‘ oder ‚menschenverachtend‘ zunächst eingeordnet werden, um ihnen dann zu widersprechen".

Selbstverständlich soll an Universitäten niemand diskriminiert werden. Dem Autorenteam geht es aber erkennbar um mehr: nämlich darum, eine wissenschaftliche Analyse darüber, welche Funktionen das Kopftuch erfüllen kann, mithilfe von moralgesättigten Begriffen wie "menschenverachtend" aus Forschung und Lehre zu verbannen. Wer sich in einem solchen akademischen Umfeld nicht an diese intellektuelle Lockdownlinie hält, findet sich schnell als Vertreter von rassistischen oder rechtsextremen Positionen diskreditiert. Eng mit der moralischen Diskreditierung ist die soziale Ausgrenzung verbunden. Da der Mensch eine moralische und soziale Haut hat, geht von beiden Vorgehensweisen ein nicht zu unterschätzender chilling effect aus, der viele dazu bringt, ihr Erkenntnisstreben den weltanschaulich gesetzten Normen anzupassen.

Am wirkungsvollsten ist jedoch das Disziplinierungsmittel der institutionellen Bestrafung. Für den erfolgreichen Einsatz dieses Mittels bietet das stark von Abhängigkeitsverhältnissen geprägte Wissenschaftssystem ideale Voraussetzungen: Studierende fürchten um ihren Studienerfolg, und das nicht zu Unrecht, wie beispielsweise der an manchen Universitäten praktizierte Punktabzug für Nichtverwendung einer "geschlechtergerechten Sprache" zeigt. Zumeist bleibt diese Praxis unter dem Radar der Öffentlichkeit und wird von einzelnen Lehrenden oder Fachbereichen aus weltanschaulichen Gründen vorgenommen. Anders verhielt es sich an der Universität Kassel, wo bis zur öffentlich darüber einsetzenden Debatte im April 2021 auf der Homepage zu lesen war, dass es Lehrenden freistünde, sofern sie die Studierenden vorab darüber in Kenntnis setzten, "die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als ein Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranzuziehen". Ferner berichten Studierende davon, dass sie ideologisch unerwünschte Themen und Argumente in Haus- und Abschlussarbeiten meiden, weil sie befürchten, dass sie dafür den Preis einer schlechten Note zu zahlen hätten. Ähnlich verhält es sich mit Diskussionsbeiträgen in Seminaren, wo Studierende lieber stumm bleiben, als für eine agendakritische Äußerung den Unmut der Lehrenden oder Mitstudierenden auf sich zu ziehen.

Befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – in Deutschland sind das etwa 83 Prozent – sind in Sorge darüber, dass ihre Verträge nicht verlängert oder ihre Arbeitsverhältnisse nicht entfristet werden. Insbesondere diejenigen, die eine Professur anstreben, sind auf die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln, möglichst viele Publikationen in renommierten Fachzeitschriften und die Teilnahme an bedeutenden Fachkonferenzen angewiesen. Nun erfordert es grundsätzlich ein besonderes Maß an charakterlicher Reife und intellektueller Offenheit, Anträge zu bewilligen und Texte zu publizieren, wenn diese von den eigenen Forschungsergebnissen abweichen. Wird eine Disziplin stark von Agendawissenschaftlerinnen und Agendawissenschaftlern dominiert, wirkt sich das auf die Zusammensetzung von Berufungskommissionen sowie Gremien aus, die über die Vergabe von Drittmitteln und die Publikation von Texten entscheiden. In diesem Fall sehen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit zwei Normierungshürden konfrontiert: mangelnder intellektueller Offenheit aufgrund von Eitelkeit und aufgrund von weltanschaulichen Agenden. In einem solchen institutionellen Kontext setzen diejenigen, die vorankommen möchten, auf eine Vermeidungsstrategie, konkret: Sie bearbeiten keine Fragestellungen, auf die Agendawissenschaftlerinnen und Agendawissenschaftler erwartbar mit Disziplinierungsmaßnahmen reagieren.

Ein vor allem im angelsächsischen Raum mittlerweile routiniert verwendetes Disziplinierungsinstrument sind (offene) Briefe und Petitionen, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern initiiert beziehungsweise unterzeichnet werden, um gegen Kolleginnen und Kollegen vorzugehen, die Erkenntnisinteressen nachgehen oder Argumente einbringen, die nicht im Einklang mit ihrer weltanschaulichen Agenda stehen. Beispielhaft dafür, wie dieses Instrument eingesetzt wird, ist der Fall der britischen Philosophieprofessorin Kathleen Stock von der University of Sussex. Stock spricht sich für Transgenderrechte aus, nimmt aber die Folgen bestimmter Transgenderpolitiken für Frauen in den Blick, wie die Inhaftierung von biologisch männlichen Sexualverbrechern in Frauengefängnissen, wenn sich diese als Frauen identifizieren. Diese Positionierung hat schon mehrfach zu Petitionen und offenen Briefen gegen sie geführt, wie im Januar 2021, als 600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich gegen die Verleihung eines Order of the British Empire an Stock aussprachen, weil sie mit ihren Aussagen transphober Hetze Vorschub leiste.

Ist jemand erst einmal wie Stock als "problematisch" oder "umstritten" markiert, folgen zumeist Distanzierungen von Kolleginnen und Kollegen, die Angst davor haben, selbst ins Visier der akademischen Diskurswächter zu geraten. Andere fühlen sich ermutigt, zu Ausgrenzungen aufzufordern, wie eine Wissenschaftlerin, die die Organisatoren einer Online-Workshopreihe wissen ließ, dass sie sich in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt sehe, wenn Stock – an einem anderen Termin als sie selbst – einen Vortrag hält. Die Organisatoren luden Stock daraufhin aus. Noch weiter ging eine Gruppe von trans- und nicht-binären Studierenden der University of Sussex, die Anfang Oktober 2021 auf Instagram die Universität aufforderte, Stock zu entlassen, weil ihre Anwesenheit das Leben aller trans- und nicht-binären Hochschulangehörigen gefährde. Ein Kollege unterstützte den Post ausdrücklich, die Hochschulleitung stellte sich jedoch hinter Stock und verurteilte das Vorgehen der Studierenden als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Offenbar erfolgte die deutliche Positionierung der Hochschulleitung zu spät, denn Stock sah für sich nach Jahren eskalierender Anfeindungen, die für sie und ihre Familie mit großen Belastungen einhergingen, keine Zukunft mehr an der Universität, weshalb sie Ende Oktober 2021 bekanntgab, dass sie gekündigt habe.

Die "Causa Stock" ist zwar extrem, dennoch zeigt sie die Eskalationsspirale auf, die in Gang gesetzt wird, wenn diejenigen, die Wissenschaft nach ihrem Weltbild normieren möchten, nicht frühzeitig erfahren, dass Disziplinierungsmittel keinen Raum im Wissenschaftsbetrieb haben. Erfolgreiche Disziplinierungen wirken wie Appetitanreger auf diejenigen, deren Ziel intellektuelle Lockdowns für nicht-agendakonform denkende Hochschulangehörige sind.

Auch in Deutschland greifen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Mittel des offenen Briefs, um die Publikation von weltanschaulich unbotmäßigen Argumenten zu verhindern. So etwa im Fall des Kommunikationswissenschaftlers Rudolf Stöber, der in der Fachzeitschrift "Publizistik" einen Meinungsbeitrag zum Gendern veröffentlicht hatte: Im Januar 2021 reagierten 82 Kolleginnen und Kollegen mit einem Brief an den Vorstand der Fachgesellschaft, in dem sie deutlich machten, dass in der Zeitschrift keine Beiträge mehr erscheinen sollten, die das Bemühen um sprachliche Gendergerechtigkeit diskreditieren. Bezeichnend ist, dass die Unterzeichnenden diese Art der "Auseinandersetzung" bevorzugten, statt das Angebot des Herausgeberteams, Repliken zu schreiben, anzunehmen. Letzteres hätten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler getan, denen es darum gegangen wäre, den Ausführungen des Kollegen mit dem Instrumentarium der Wissenschaft zu begegnen: dem besseren Argument.

Die Stellungnahme der Forschungsstelle für Interkulturelle Studien sowie die oben geschilderten Fälle sagen viel über das Freiheitsverständnis der beteiligten Hochschulangehörigen aus. Dieses lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen: Das individuelle Recht auf Wissenschaftsfreiheit ist gut, solange es agendakonform genutzt wird. Einschränkungen für den nicht-agendakonformen Gebrauch werden moralisch gerechtfertigt, zumeist mit dem Verweis darauf, dass die entsprechenden Forschungsfragen und Argumente "vulnerablen Gruppen" emotionalen und sozialen Schaden zufügten.

Wer anderen aber das Recht auf Wissenschaftsfreiheit nur zugesteht, wenn sie es "richtig" nutzen, der verwandelt ein Freiheitsrecht in ein Privileg und Hochschulen in Orte der ideologisch normierten Wissensproduktion. Je mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Agendakonformität zum Kriterium für die Inanspruchnahme des Grundrechts auf freie Forschung und Lehre machen, desto repressiver wird das Klima an den Hochschulen. Auf diese Weise wird Wissenschaftsfreiheit sukzessive ausgehöhlt und in ihrem Wesenskern beschädigt.

ist promovierte Historikerin und Migrationsforscherin an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd.
E-Mail Link: sandra.kostner@ph-gmuend.de