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UN und Menschenrechte
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Inhaltsbeschreibung
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Am 10. Dezember 1948 einigten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die erste Vorsitzende der Menschenrechtskommission, Eleanor Roosevelt, bezeichnete sie als die "Magna Charta der Menschheit". Heute beziehen sich die meisten demokratischen Verfassungen auf die Erklärung. Dennoch ist schwer vorstellbar, dass sich die Staaten der Welt heute nochmals auf ein solches Dokument einigen könnten: Nicht wenige sehen in den allgemeinen Menschenrechten ein Produkt der "westlichen Ordnung", der sie sich nicht unterordnen wollen. Insbesondere autokratisch regierte Länder wenden sich gegen eine Einschränkung der Souveränität des Staates durch unveräußerliche Rechte des Einzelnen.
Produktinformation
Reihe: |
Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Ausgabe: |
APuZ 46/2008 |
Seiten: |
40 |
Erscheinungsdatum: |
31.10.2008 |
UN und Menschenrechte
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Kapitel 1Editorial
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Kapitel 2Idee und Anspruch der Menschenrechte im Völkerrecht
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Kapitel 3Gibt es eine "Responsibility to Protect"?
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Kapitel 4Der UN-Menschenrechtsrat: Neue Kraft für den Menschenrechtsschutz?
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Kapitel 5Migration und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
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Kapitel 6Menschenrechts-NGOs im UN-System
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Kapitel 7Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsbildung