Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Privatisierung von Krieg? | Moderne Kriegführung | bpb.de

Moderne Kriegführung Editorial Alte und neue Kriege. Gewaltkonflikte und Völkerrecht seit dem 19. Jahrhundert Der neue unsichtbare Krieg? Zum Begriff der "hybriden" Kriegführung Propaganda und Desinformation. Ein Element "hybrider" Kriegführung am Beispiel Russland Cyberspace als Kriegsschauplatz? Herausforderungen für Völkerrecht und Sicherheitspolitik Automatisierte und autonome Systeme in der Militär- und Waffentechnik Gezielte Tötungen. Auf dem Weg zu einer globalen Norm? Privatisierung von Krieg? Problemfelder des Einsatzes Privater Militär- und Sicherheitsfirmen in der modernen Kriegführung

Privatisierung von Krieg? Problemfelder des Einsatzes Privater Militär- und Sicherheitsfirmen in der modernen Kriegführung

Andrea Schneiker Elke Krahmann

/ 15 Minuten zu lesen

Private Militär- und Sicherheitsfirmen übernehmen in bewaffneten Konflikten immer mehr zentrale militärische Aufgaben. Zugleich unterliegt ihre Arbeit in Konfliktgebieten aber einer unzureichenden nationalen und internationalen Regulierung und Kontrolle.

Private Militär- und Sicherheitsfirmen spielen in der modernen Kriegführung eine wichtige Rolle. Zwar sind private Sicherheitsakteure kein neues Phänomen, sondern finden sich bereits in der Antike. So gab es etwa in Griechenland schon vor Beginn unserer Zeitrechnung Söldnereinheiten und sie anführende "Condottieri". Seit dem Ende des Kalten Krieges haben die Anzahl an solchen Firmen und der Umfang der von ihnen wahrgenommenen Tätigkeiten jedoch erheblich zugenommen. 2010 waren über 260000 Mitarbeiter von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen allein für US-Regierungsbehörden in Afghanistan und im Irak tätig und operierten dort in vielen Funktionen Seite an Seite mit staatlichen Militärs. Sie halfen zum Beispiel bei der Bewachung von Stützpunkten, beim Personenschutz, bei der militärischen Ausbildung der neuen afghanischen und irakischen Streitkräfte, bei militärischer Logistik und Transporten in den Einsatzgebieten, der Instandsetzung von Waffensystemen, dem Lageraufbau und der Truppenversorgung.

Befürworter des Einsatzes von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen argumentieren, sie füllten Kapazitätslücken staatlicher Militärs und steigerten die Effektivität militärischer Einsätze. Problematisch ist jedoch, dass diese Firmen immer mehr zentrale militärische Aufgaben übernehmen, ihre Arbeit in Konfliktgebieten zugleich aber unzureichend kontrolliert wird. Dies kann negative Folgen für internationale Missionen und lokale Bevölkerungen haben.

Ein häufig zitiertes negatives Beispiel sind Einsätze der US-amerikanischen Firma Blackwater, die sich inzwischen in Academi umbenannt hat. So töteten etwa im September 2007 Mitarbeiter von Blackwater 14 unbewaffnete irakische Zivilisten auf dem belebten Nissor-Platz in Bagdad, als sie das Feuer auf die Menschenmenge eröffneten – später sprachen sie von Selbstverteidigung, da sie den Fahrer eines nahenden Autos für einen Selbstmordattentäter gehalten hatten. Aber auch andere international tätige Private Militär- und Sicherheitsfirmen wie die US-amerikanischen Unternehmen DynCorp und Triple Canopy wurden im Irak durch aggressives Verhalten und die Gefährdung von Zivilpersonen bekannt.

Diese Skandale um einzelne Firmen haben dazu geführt, dass sich Medien und Wissenschaft kritisch mit dem Phänomen Private Militär- und Sicherheitsfirmen im Zusammenhang mit moderner Kriegführung befassen. Dennoch findet die Privatisierung von Sicherheit in bewaffneten Konflikten bislang meist fernab der Öffentlichkeit westlicher Interventionsstaaten statt. Dabei sind sie es, die durch die zunehmende Auslagerung von militärischen und Sicherheitsfunktionen diese Entwicklung vorantreiben.

Um zu einem größeren Problembewusstsein beizutragen, möchten wir in diesem Beitrag zunächst erläutern, was Private Militär- und Sicherheitsfirmen sind und wie sie sich vom klassischen Söldnertum abgrenzen. Anschließend blicken wir auf die Gründe für den gestiegenen Einsatz von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen in bewaffneten Konflikten und diskutieren die Implikationen.

Söldner oder Geschäftsunternehmen?

In den Medien werden die Mitarbeiter von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen häufig als Söldner bezeichnet. Im Sinne nationaler Gesetze und internationaler Konventionen sind sie jedoch keine Söldner, sondern Angestellte legaler Dienstleistungsunternehmen. Die völkerrechtliche Definition von Söldnern, wie sie in Artikel 47 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen von 1977 und der Internationalen Söldnerkonvention von 1989 steht, ist sehr eng gefasst und erfordert unter anderem eine Rekrutierung für den Kriegseinsatz, eine direkte Beteiligung an Kampfhandlungen und eine individuelle Profitmotivation. Diese Kriterien werden von den Mitarbeitern heutiger Privater Militär- und Sicherheitsfirmen nicht erfüllt oder können zumindest nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Sie unterscheiden sich auch von historischen Formen des Söldners als Einzelkämpfer, wie er zum Beispiel in den 1960er Jahren in zahlreichen Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent anzutreffen war. Im Gegensatz zu klassischen Söldnern sind sie in eine Unternehmensstruktur eingebettet und nicht selbstständig tätig; dadurch wird der individuelle Profit unternehmerischen Interessen und Handlungsmaximen untergeordnet.

Über den Befund hinaus, dass Mitarbeiter moderner Privater Militär- und Sicherheitsfirmen keine Söldner im Sinne des Völkerrechts sind, gibt es jedoch keine einheitliche Definition oder Einordnung solcher Firmen. Sowohl in politischen Debatten als auch in nationalen und internationalen Regulierungen wird der Begriff "Privates Militär- und Sicherheitsunternehmen" unterschiedlich definiert. Dies führt dazu, dass der Umfang der Branche, ihr Beitrag im Rahmen moderner Kriegführung und die damit verbundenen Auswirkungen sehr unterschiedlich eingeschätzt werden.

Oftmals finden sich Typologien, die Private Militär- und Sicherheitsfirmen auf Basis verschiedener Dienstleistungen unterscheiden. So werden sowohl in der Wissenschaft als auch in der Politik private "Sicherheitsunternehmen", die Einrichtungen oder Personen schützen, privaten "Militärunternehmen" gegenübergestellt, die militärische Funktionen erfüllen und Ausbildung gewährleisten. Eine solche Trennung ist problematisch, da viele internationale Private Militär- und Sicherheitsfirmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen anbieten. Zum Portfolio entsprechender Firmen der US-amerikanischen Constellis Group, zu der auch Academi zählt, gehören nicht nur Bewachung, Personenschutz, Ausbildung, Beratung, Risikomanagement und Sicherheitstechnik, sondern auch militärische Logistik und Instandhaltung, Kommunikation sowie Lageraufbau und -versorgung. Außerdem kann der Übergang zwischen einzelnen Aufgaben fließend sein. So kann es beispielsweise beim Schutz von Personen oder Konvois in einem Konfliktgebiet zu bewaffneten militärischen Auseinandersetzungen kommen.

Zugleich sind dieselben Firmen, die im Kontext moderner Kriegführung eingesetzt werden, auch in konfliktfreien OECD-Staaten aktiv. Die weltweit größte Private Militär- und Sicherheitsfirma, das britische Unternehmen G4S, das einen Jahresumsatz von zehn Milliarden US-Dollar hat und für das über 600000 Mitarbeiter in über 110 Ländern arbeiten, schützt beispielsweise britische Diplomatinnen und Diplomaten in Afghanistan und betreibt ein Abschiebehaftzentrum in Österreich.

Aufgrund der Vermischung von militärischen und Sicherheitsaufgaben in der Praxis schlägt das sogenannte Montreux-Dokument, eine 2008 verabschiedete Grundsatzerklärung zum Umgang mit Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen, die bisher von 53 Staaten sowie der NATO, der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterzeichnet worden ist, eine umfassende Definition vor. Private Militär- und Sicherheitsfirmen werden darin definiert als "private Geschäftsunternehmen, die militärische und/oder Sicherheitsdienstleistungen erbringen (…). Militärische und Sicherheitsdienstleistungen umfassen insbesondere die bewaffnete Bewachung und den Schutz von Personen und Objekten wie Konvois, Gebäuden und anderen Orten, die Wartung und den Betrieb von Waffensystemen, die Internierung Gefangener sowie die Beratung oder Ausbildung lokaler Kräfte und von Sicherheitspersonal".

Gesetzliche Grenzen

Das humanitäre Völkerrecht verbietet den Einsatz von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen nicht, legt aber die Rechte und Pflichten ihrer Mitarbeiter in bewaffneten Konflikten fest. Zu diesem Zweck unterscheidet das humanitäre Völkerrecht zwischen Kombattanten und Zivilisten. Zwar muss der Status von Mitarbeitern einer Privaten Militär- und Sicherheitsfirma "anhand einer Einzelfallprüfung" bestimmt werden, doch besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass sie mehrheitlich als Zivilisten zu klassifizieren sind. Als solche dürfen sie Waffen einzig zur Selbstverteidigung einsetzen. Unabhängig von ihrem jeweiligen Status sind Mitarbeiter von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen verpflichtet, sich wie jeder andere auch an die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und an internationale Menschenrechtsnormen zu halten, und können bei Verdacht auf Zuwiderhandlungen strafrechtlich belangt werden.

Das Montreux-Dokument, dessen Ziel die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte beim Einsatz von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen ist, betont die Verantwortung von Staaten für die Durchsetzung völkerrechtlicher Regeln im Verhalten dieser Firmen. Dabei nimmt es sowohl die Staaten, die Private Militär- und Sicherheitsfirmen in Konfliktgebieten einsetzen, als auch die Staaten, in denen solche Firmen als Unternehmen registriert sind, in die Pflicht.

Im Kontext moderner Kriegführung sind Staaten die wichtigsten Kunden von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen, allen voran die USA. Für die Vereinigten Staaten waren im Irak und in Afghanistan mehr Mitarbeiter solcher Unternehmen im Einsatz als Soldaten. Doch auch europäische Staaten beauftragen Private Militär- und Sicherheitsfirmen im Rahmen von internationalen Militärmissionen, zum Beispiel Großbritannien, Frankreich, die Niederlande, Schweden und Deutschland. Für die Bundeswehr übernehmen sie Aufgaben in den Bereichen Transport, Logistik, Verpflegung, Wartung und Reparatur. Auch internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die NATO und die Europäische Union greifen auf Dienste von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen zurück, zum Beispiel zur Risikobeurteilung, Bewachung und Logistik. Unternehmen, Medien und humanitäre Hilfsorganisationen beauftragen solche Firmen für ihre Arbeit in Gebieten, in denen bewaffnete Konflikte ausgetragen werden, insbesondere mit dem Schutz ihrer Einrichtungen und Mitarbeiter oder deren Sicherheitstraining.

Nationale Gesetze, die den Einsatz und das Verhalten von Privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen in Konfliktgebieten einschränken, gibt es nur in begrenztem Rahmen. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die ein Gesetz zu ihrer Regulierung erlassen hat, obwohl dort nur wenige solcher Firmen ansässig sind. Seit September 2015 müssen Private Militär- und Sicherheitsfirmen mit Sitz in der Schweiz, die ihre Dienstleistungen im Ausland erbringen möchten, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten darüber vorab informieren. Nach einer Prüfung kann das Ministerium eine Erlaubnis erteilen oder verweigern. Grundsätzlich verboten ist die unmittelbare Beteiligung an Kampfeinsätzen. Auch in den USA gibt es verschiedene Regulierungen und Gesetze, die Private Militär- und Sicherheitsfirmen und ihre Mitarbeiter betreffen, zum Beispiel für die Vertragsvergabe an solche Firmen durch US-Regierungsbehörden und ihre Überwachung im Rahmen entsprechender Einsätze. Darüber hinaus existiert ein Lizensierungssystem für Private Militär- und Sicherheitsfirmen, die für ausländische Kunden im Ausland Dienstleistungen erbringen möchten. In Deutschland und Großbritannien gibt es hingegen bisher keine staatlichen Regulierungen für Private Militär- und Sicherheitsfirmen.

Erklärungen für ein neues Phänomen

Unterschiedliche Gründe erklären das bislang ungekannte Ausmaß des Einsatzes von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen in bewaffneten Konflikten. Dazu gehört insbesondere der Personalmangel bei westlichen Streitkräften. In Erwartung einer Friedensdividende reduzierten viele Staaten nach dem Ende des Kalten Krieges ihre militärischen Ausgaben und bauten Kapazitäten ab. So verringerten beispielsweise die Vereinigten Staaten den Umfang ihrer Streitkräfte zwischen 1987 und 1997 um ein Drittel. Westliche Truppen sind daher nicht in der Lage, die Vielzahl der Interventionen in kriegerischen Konflikten seit Beginn der 1990er Jahre eigenständig zu leisten. Um diese personellen Lücken zu schließen, greifen Staaten auf Private Militär- und Sicherheitsfirmen zurück.

Ein weiterer Grund für das Wachstum der privaten Militär- und Sicherheitsindustrie ist die Technisierung der Kriegführung. Das Know-how für die Entwicklung, Bedienung und Wartung von Waffen und Waffensystemen hat sich vom öffentlichen in den privaten Sektor verlagert. Militärische Technik wird hauptsächlich von privaten Unternehmen entwickelt, die dadurch oft die einzigen sind, die diese Geräte bedienen können. So entstehen militärische Abhängigkeiten von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen, deren Mitarbeiter nun auch in Konfliktregionen eingesetzt werden müssen.

Aus einem neoliberalen Blickwinkel heraus wird zudem argumentiert, dass Sicherheit durch den Markt kosteneffizienter bereitgestellt werden könne. Diese Annahme ist jedoch umstritten. Zahlreiche Studien, unter anderem vom Rechnungshof der Vereinigten Staaten, belegen, dass es beim Einsatz von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen statt einer Kostenersparnis und Effizienzsteigerung zu Betrug und Verschwendung kommen kann. Das US-Außenministerium hat beispielsweise der Privaten Militär- und Sicherheitsfirma DynCorp für den Bau einer Einrichtung zur Unterbringung von Polizeiausbildern im Irak 43 Millionen US-Dollar gezahlt, obwohl das Gebäude nie genutzt wurde. Weitere 30 Millionen US-Dollar erhielt das Unternehmen von der US-Regierung für Ausrüstungsgüter, ohne dass DynCorp den Verwendungszweck dieser Gelder jemals belegen konnte.

Betrug und Verschwendung werden durch strukturelle Faktoren begünstigt. Private Militär- und Sicherheitsfirmen erhalten teilweise sogenannte IDIQ-Verträge (indefinite delivery/indefinite quantity), die Anreize setzen, den Bedarf an Personal und Gerät aufzublähen, weil vertraglich keine Obergrenzen festgehalten wurden. Bilaterale Monopolsituationen zwischen den Vereinigten Staaten und Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen verhindern eine kostensenkende Konkurrenz. Nur wenige Firmen sind groß genug, um IDIQ-Verträge zu erfüllen. Aber auch außerhalb der USA ermöglichen die Modalitäten der Vertragsvergabe an Private Militär- und Sicherheitsfirmen potenzielle Verschwendung. In Deutschland führte unzureichender Wettbewerb zu Problemen mit der Firma Ecolog, die die deutschen Streitkräfte in Afghanistan mit Wäschedienstleistungen, Abfallbeseitigung, Containern und Brennstoffen versorgte und trotz mangelnder Leistungen über Jahre hinweg ohne öffentliche Ausschreibungen neue Aufträge erhielt.

Schließlich können Private Militär- und Sicherheitsfirmen die politischen Kosten reduzieren, die mit einer Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt verbunden sind. Einerseits werden im Einsatz getötete Mitarbeiter solcher Firmen weder in offiziellen Statistiken geführt noch mit militärischen Ehren beerdigt, sodass die Öffentlichkeit hiervon selten Notiz nimmt. Andererseits müssen westliche Regierungen, inklusive die Bundesregierung, ihre Parlamente nicht über die Beauftragung von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen informieren oder deren Zustimmung einholen. Daher können Regierungen durch den Einsatz solcher Firmen ihren Handlungsspielraum erweitern und den Umfang der Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt geringer darstellen, als er tatsächlich ist. Dies ist vor allem dann relevant, wenn nationale Parlamente oder Bürgerinnen und Bürger einer solchen Beteiligung skeptisch oder ablehnend gegenüberstehen.

Einsatzprobleme

Die mit den Einsätzen von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen in kriegerischen Konflikten verbundenen Probleme sind vielschichtig. Bei kommerziellen Dienstleistungen im logistischen und technischen Bereich können die bereits dargestellten Fälle von Korruption, Betrug und Verschwendung negative Konsequenzen für die Effizienz und Effektivität militärischer Missionen haben. Die zunehmende Abhängigkeit der Streitkräfte von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen ist ein weiterer Risikofaktor. Wenn Streitkräfte einzelne Aufgaben wie die Wartung von Waffensystemen oder militärische Logistik nicht (mehr) selbst durchführen können, bedeutet dies, dass Private Militär- und Sicherheitsfirmen auch bei mangelnden Leistungen schwer ersetzt werden können. Ferner kann der Aufbau staatlicher Polizei- und Militäreinheiten im Einsatzland erschwert werden, wenn in Krisengebieten Private Militär- und Sicherheitsfirmen und staatliche Sicherheitsakteure um qualifiziertes Personal konkurrieren.

In Kriegsgebieten ist es vor allem das Verhalten bewaffneter Sicherheitsdienstleister, das zu Problemen für die Zivilbevölkerung und damit für die Akzeptanz und den Erfolg einer Mission führen kann. In Afghanistan waren lokale bewaffnete Private Militär- und Sicherheitsfirmen, die Konvois der International Security Assistance Force (ISAF) zwischen Kabul und Kandahar beschützen sollten, nicht nur unbeabsichtigt eine Bedrohung für Dorfbewohner entlang dieser Route, weil ihre Mitarbeiter nicht zwischen Zivilisten und Taliban unterscheiden konnten. Die Firmen nutzten ihre Position auch aktiv aus, um die Bevölkerung auszubeuten und einzuschüchtern. Laut Berichten der Vereinten Nationen war das illegale Anhalten und "Besteuern" von Zivilisten an von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen errichteten Straßensperren eine weitverbreitete Praxis. Auch Fälle von Schutzgelderpressung, Entführung, Folter, Diebstahl und Plünderung sowie Drogen- und Waffenschmuggel durch Private Militär- und Sicherheitsfirmen sind bekannt. Zudem waren afghanische Firmen, die als Subunternehmer der Interventionsstreitkräfte dienten, zum Teil in lokale Machtkämpfe verwickelt, bei denen Konkurrenten und deren Unterstützer gezielt getötet wurden.

Die unzureichende Kontrolle und Regulierung der privaten Militär- und Sicherheitsindustrie sind wesentliche Gründe für diese Probleme. Die für das Vertragsmanagement zuständigen Behörden verfügen in Konfliktgebieten nur über schwache Kontroll- und Überwachungsfähigkeiten. Zudem können sie durch die Beauftragung von Generalunternehmern wie dem US-amerikanischen Bauunternehmen KBR, der Schweizer Firma Supreme und der deutschen Unternehmensberatung Xeless nur schwer die Übersicht behalten, wer tatsächlich bestimmte Dienstleistungen im Einsatzgebiet erbringt. Die meisten Generalunternehmer beschäftigen eine Vielzahl von lokalen Subunternehmern, die wiederum zu ihrem Schutz auf private Sicherheitsfirmen zurückgreifen. Es entstehen lange, schwer kontrollierbare Auftragsketten. In Afghanistan zum Beispiel sind zwischen dem letztlich ausführenden Militärdienstleister und dem ursprünglichen Auftraggeber teilweise bis zu zwei weitere Unternehmen zwischengeschaltet. Dies führte in manchen Fällen dazu, dass internationale Auftraggeber indirekt korrupte oder kriminelle Sicherheitsunternehmen oder die Taliban finanzierten.

Vertragsketten tragen dazu bei, dass die Zuständigkeiten für eine Kontrolle der Akteure auf den nachgeordneten Ebenen nicht eindeutig geklärt sind. Auftraggeber wie die NATO oder die Europäische Union führen in der Praxis nur eine Überwachung der Firmen auf der ersten Ebene der Auftragsvergabe durch, weil dies ihren Aufwand für die Etablierung und Umsetzung von Kontrollmechanismen erheblich reduziert. Subunternehmer werden selten kontrolliert. Wenn dazu Opfer von Straftaten, die von den letztlich operierenden Firmen begangen werden, nicht in der Lage sind, diese Firmen zu identifizieren, kommt es faktisch oft zu einer Straffreiheit für die Firmen und ihre Angestellten.

Zudem ist es aufgrund fehlender oder schwacher rechtsstaatlicher Strukturen in Konfliktgebieten schwierig, Mitarbeiter von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen vor Ort für begangene Straftaten zur Verantwortung zu ziehen. Im Irak genossen dort operierende Private Militär- und Sicherheitsfirmen nach einer Verfügung der Interimsbehörde der Koalitionskräfte bis Ende 2008 Immunität vor Strafverfolgung nach irakischem Gesetz. In solchen Fällen sollten Mitarbeiter von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen in ihren Heimatländern zur Verantwortung gezogen werden können. Die Mitarbeiter der Firma Blackwater, die 14 Iraker auf dem Nissor-Platz in Badgad erschossen haben, wurden im April 2015 durch ein US-Gericht zu teilweise lebenslangen Haftstrafen verurteilt. In der Praxis verfolgen jedoch nur wenige Staaten im Ausland begangene Straftaten.

Auf dem Weg zu einer internationalen Regulierung?

Private Militär- und Sicherheitsfirmen nehmen in heutigen Konflikten durch ihre wichtige Rolle auch Einfluss auf deren Verlauf. Sie können nicht nur zur Befriedung, sondern mitunter auch zur Verstärkung oder Verlängerung von Konflikten beitragen. Staaten erhoffen sich durch den Einsatz von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen die Einsparung von Kosten und die Erweiterung ihres Handlungsspielraums. Aber fehlende nationale und internationale Kontrollen und Regulierungen begünstigen Korruption, Betrug und Ineffizienz. Des Weiteren können Private Militär- und Sicherheitsfirmen den Aufbau stabiler staatlicher Strukturen behindern und zu Gewalt gegenüber der lokalen Bevölkerung beitragen. Die Ziele und Interessen westlicher Interventionsstaaten sowie der Erfolg militärischer Missionen können so durch Private Militär- und Sicherheitsfirmen gefährdet werden.

Es ist dringend erforderlich, dass Staaten ihrer Verantwortung nachkommen, diese Firmen zu kontrollieren sowie Unternehmen und Mitarbeiter für Fehlverhalten zu sanktionieren. Um zu verhindern, dass es durch unterschiedliche nationale Gesetze und Standards zu Regulierungslücken kommt, sollte die Regulierung auf internationaler Ebene stattfinden.

Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat im Rahmen der Arbeit des UN-Menschenrechtsrates einen entsprechenden Entwurf für eine internationale Konvention vorgelegt. Dieser bestätigt, dass die Staaten dafür verantwortlich sind sicherzustellen, dass sich Private Militär- und Sicherheitsfirmen an Menschenrechte und internationales Völkerrecht halten, und sieht ferner ein Verbot "inhärent staatlicher Aufgaben" vor. Viele westliche Regierungen, angeführt von den Vereinigten Staaten und Großbritannien, stehen einer bindenden internationalen Regulierung jedoch skeptisch gegenüber, weil sie Einschränkungen für ihre privaten Militär- und Sicherheitsindustrien befürchten. Entsprechend können sich die Staaten nicht auf den bisherigen Vorschlag der Arbeitsgruppe einigen. Die Bundesregierung "sieht den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen nicht als das geeignete Forum für die Erarbeitung eines internationalen Übereinkommens zur Regelung der Tätigkeit von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen an". Ferner hat die Bundesregierung immer wieder betont, dass die bestehenden Regulierungen ausreichen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Martin Zimmermann, Warlords in der Antike, in: Stig Förster/Christian Jansen/Günther Kronenbitter (Hrsg.), Rückkehr der Condottieri? Krieg und Militär zwischen staatlichem Monopol und Privatisierung: Von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn 2010.

  2. Vgl. Commission on Wartime Contracting in Iraq and Afghanistan, Transforming Wartime Contracting: Controlling Costs, Reducing Risks: Final Report to Congress, Arlington 2011, S. 2.

  3. Vgl. Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Contemporary Challenges to IHL – Privatization of War: Overview, 10.12.2013, Externer Link: http://www.icrc.org/eng/war-and-law/contemporary-challenges-for-ihl/privatization-war/overview-privatization.htm.

  4. Vgl. G4S, G4S Wins Security Contracts in Iraq and Afghanistan, 11.9.2015, Externer Link: http://www.g4s.com/en/Media%20Centre/News/2015/09/11/G4S%20wins%20contracts%20in%20Iraq%20and%20Afghanistan/.aspx; ders., G4S Wins Ground-Breaking Austrian Government Contract, 12.9.2013, Externer Link: http://www.g4s.com/en/Media%20Centre/News/2013/09/12/G4S%20wins%20ground-breaking%20Austrian%20Government%20contract.

  5. The Montreux Document on Pertinent International Legal Obligations and Good Practices for States Related to Operations of Private Military and Security Companies During Armed Conflict, 17.9.2008, S. 9, Externer Link: http://www.eda.admin.ch/content/dam/eda/en/documents/aussenpolitik/voelkerrecht/Montreux-Broschuere_en.pdf.

  6. Vgl. die Genfer Abkommen von 1949 und das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte von 1977.

  7. Vgl. Emanuela-Chiara Gillard, Private Military/Security Companies and International Humanitarian Law, in: International Review of the Red Cross 863/2006, S. 525–572, hier S. 535.

  8. Vgl. IKRK (Anm. 3).

  9. Vgl. Commission on Wartime Contracting (Anm. 2), S. 20.

  10. Vgl. Elke Krahmann/Cornelius Friesendorf, Debatte vertagt? Militär- und Sicherheitsfirmen in deutschen Auslandseinsätzen, Frankfurt/M. 2011.

  11. Vgl. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland werden ab 1. September 2015 geregelt, 24.6.2015, Externer Link: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2015/2015-06-240.html.

  12. David Shearer, Private Armies and Military Intervention, London 1998, S. 28.

  13. Vgl. z.B. US Government Accountability Office, Contract Management: DOD Vulnerabilities to Contracting Fraud, Waste, and Abuse, GAO-06-838R, 7.7.2006, Externer Link: http://www.gao.gov/new.items/d06838r.pdf.

  14. Vgl. Office of the Special Inspector General for Iraq Reconstruction, Review of DynCorp International, LLC, Contract Number S-LMAQM-04-C-0030, Task Order 0338, For the Iraqi Police Training Program Support, 30.1.2007.

  15. Vgl. Krahmann/Friesendorf (Anm. 10), S. 13.

  16. Vgl. Nicole Deitelhoff/Anna Geis, Warum Reformen nicht allein an Effektivitätssteigerung gemessen werden sollten, in: Klaus Dieter Wolf (Hrsg.), Staat und Gesellschaft – fähig zur Reform?, Baden-Baden 2007, S. 303–327, hier S. 321.

  17. Vgl. UN, Report of the Working Group on the Use of Mercenaries as a Means of Violating Human Rights and Impeding the Exercise of the Right of Peoples to Self-Determination: Addendum Mission to Afghanistan, 14.6.2010, UN Doc. A/HRC/15/25/Add. 2, S. 22.

  18. Vgl. ebd.; House of Representatives, Committee on Oversight and Government Reform, Warlord, Inc.: Extortion and Corruption Along the U.S. Supply Chain in Afghanistan: Report by the Majority Staff, Washington D.C. 22.6.2010, S. 3; John S. Rønnevik, Who Runs This Town? Private Security Companies and Their Effect on Security Sector Reform in Afghanistan, Magisterarbeit, Universität Bergen 2012.

  19. Vgl. UN (Anm. 17), S. 24.

  20. Vgl. Senate, Committee on Armed Services, Inquiry into the Role and Oversight of Private Security Contractors in Afghanistan. Report Together with Addidtional Views, Washington D.C. 28.9.2010.

  21. Vgl. Matt Apuzzo, Ex-Blackwater Guards Given Long Terms for Killing Iraqis, 13.4.2015, Externer Link: http://www.nytimes.com/2015/04/14/us/ex-blackwater-guards-sentenced-to-prison-in-2007-killings-of-iraqi-civilians.html?_r=0.

  22. Vgl. UN, Report of the Working Group on the Use of Mercenaries as a Means of Violating Human Rights and Impeding the Exercise of the Right of Peoples to Self-determination, 25.8.2010, UN Doc. A/65/325.

  23. Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 17/7166, 27.9.2011, S. 2; siehe bereits ders., Bundestagsdrucksache 17/6780, 5.8.2011.

  24. Vgl. Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 16/1296, 26.4.2006; ders., Bundestagsdrucksache 17/4012, 1.11.2010; ders., Bundestagsdrucksache 17/6780, 5.8.2011.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autoren/-innen: Andrea Schneiker, Elke Krahmann für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und der Autoren/-innen teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

ist Juniorprofessorin für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen an der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Siegen und Mitglied des Forschungsnetzwerks "Private Security Research". E-Mail Link: schneiker@sozialwissenschaften.uni-siegen.de

ist Professorin für International Political Studies an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Witten/Herdecke. E-Mail Link: elke.krahmann@uni-wh.de