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Computerisierung und Privatheit – Historische Perspektiven

Marcel Berlinghoff

/ 15 Minuten zu lesen

Informationelle Privatheit, also die Kontrolle darüber, was andere über mich wissen können und sollen, erscheint durch den digitalen Wandel, der unseren Alltag revolutioniert hat, gefährdeter denn je. Rund um die Uhr werden Daten über unsere persönlichen Interessen, Beziehungen und Gewohnheiten von kommerziellen Anbietern elektronisch gesammelt, ausgewertet und bei Bedarf auch staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt. Man könnte sagen: Wir sind total "verdatet".

Die Warnung vor "Verdatung" klingt heute aus der Zeit gefallen, und dennoch ist die damit gemeinte Erhebung, Sammlung und Auswertung von persönlichen Informationen seitens des Staates und durch kommerzielle Unternehmen ein Kernproblem der aktuellen Diskussionen um Privatheit. Der Begriff stammt aus einer Zeit, die für digital natives unvorstellbar weit entfernt ist und die in der Erinnerung früher Geborener zu einer anderen Welt zu gehören scheint: den 1970er und 1980er Jahren. Gleichwohl wird in aktuellen Diskussionen um Datensammlung und Datenschutz häufig auf einen Ereigniszusammenhang verwiesen, der im Zentrum der damaligen Diskussionen um "Verdatung", "Informationsenteignung" und "Computerstaat" stand: die geplante Volkszählung von 1983, die vom Bundesverfassungsgericht in jenem Jahr gestoppt und in dessen Urteilsbegründung ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung begründet wurde. Ebenso wird dabei häufig festgestellt, dass heutige Überwachungsmöglichkeiten und Datensammlungspraktiken den damals geplanten Zensus bei Weitem übersteigen – ohne dass das Abendland untergegangen sei und ohne dass sich heute ein vergleichbar emotionaler und verbreiteter Protest dagegen formieren würde.

Was aber waren die Hintergründe dieses bis vor dem höchsten deutschen Gericht geführten Streits, und in welcher Verbindung stehen die damaligen Debatten um Verdatung und Datenschutz mit den heutigen Problemen digitaler Privatheit? Ziel dieses Beitrags ist zu zeigen, dass die zeitgenössischen Debatten um die "Computerisierung" der alten Bundesrepublik und um die Gefährdung des Datenschutzes in engem Zusammenhang standen. Hierzu werden in einem ersten Schritt die Herausforderungen diskutiert, vor die sich Juristen und Verwaltungsfachleute in den frühen 1970er Jahren durch die computergestützte Datenerhebung und -sammlung gestellt sahen. In einem zweiten Schritt wird die Entwicklung dieses Expertendiskurses hin zu der breiten Protestbewegung skizziert, die sich 1983 der Volkszählung entgegenstellte. Abschließend gilt es, die Bedeutung zu erfassen, welche die damaligen Diskussionen für die heutigen Probleme um Informationsfreiheit, Datenschutz und globale informationelle Vernetzung haben.

Verdatung vs. Datenschutz

Computer, das waren Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre noch schrankgroße, millionenschwere Großrechner die vor allem beim Militär und in der Wissenschaft, in Versicherungsunternehmen und Banken sowie zunehmend auch in anderen Bereichen der Privatwirtschaft ihren Dienst taten. In diesen Zeiten der "Planungseuphorie" wurden jedoch auch Verwaltungsexperten auf das Potenzial der Rechenmaschinen aufmerksam. Von der Bundesregierung bis zur Stadtverwaltung wurde über die erweiterten und rapide zunehmenden Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung diskutiert, wobei neben der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, Kostensenkungen und der Optimierung staatlicher Planungsaufgaben auch eine erhöhte Bürgerfreundlichkeit der Behörden als Argument für eine flächendeckende "Verwaltungsautomation" ins Feld geführt wurde. Mit Hilfe einer zentralen Sammlung und breiten Verfügbarkeit von Bevölkerungsdaten sollten der Bedarf an infrastrukturellen Investitionen vom Wohnungsbau über Krankenhäuser und Schulen bis hin zum Ausbau des öffentlichen Personennah- und Individualverkehrs genau ermittelt und effizienter und damit billiger gedeckt werden. Die "höchste Stufe" der Verwaltungsautomation strebte beispielsweise 1970 der hessische Ministerpräsident Albert Osswald (SPD) an, um "die Erfüllung von Aufgaben der Exekutive aus der örtlichen, institutionellen und sachgebundenen Isolierung zu lösen und so miteinander zu verknüpfen, daß sich daraus ein vollständiges Informationssystem für einen weiten Bereich staatlicher und kommunaler Aufgaben ergebe".

Die damit verbundene umfassende Speicherung und Verarbeitung persönlicher Informationen in digitalen Datenbanken rief auch Kritiker auf den Plan, die sich für einen umfassenden Schutz privater Daten einsetzten. Anknüpfend an Debatten aus den USA wiesen sie auf die Gefahren einer zentralen Datenspeicherung und -auswertung durch staatliche und privatwirtschaftliche Stellen hin. Hierzu gehörten sowohl Gefahren für die Privatsphäre des Einzelnen als auch Risiken für das demokratische Gemeinwesen. Diese frühen Kritiker waren meist Juristen wie der Regensburger Professor Wilhelm Steinmüller oder der spätere hessische Datenschutzbeauftragte Spiros Simitis. Denn Hessen war nicht nur Vorreiter der Verwaltungsautomation, sondern verabschiedete 1970 auch das weltweit erste Datenschutzgesetz. Vier Jahre später folgten Rheinland-Pfalz und 1977 der Bund.

Die Kritik der Experten vollzog sich auf drei unterschiedlichen Ebenen. So sei erstens grundsätzlich abzuwägen, welche Daten der Staat über seine Bürger erheben dürfe, denn mit der Möglichkeit der automatisierten Speicherung und Abrufbarkeit stieg auch die Informationsmenge, welche die Behörden zu einer effektiven Verwaltungs- und Planungsarbeit erheben würden. Dabei, so argumentierten die Befürworter der Verwaltungsautomation, stelle die Erhebung und Sammlung der Daten keinen neuen Akt dar, da dies schon immer die legitime – und notwendige – Praxis der Behörden gewesen sei. Es handle sich vielmehr um eine Arbeitserleichterung. Habe bisher jedes Amt die für seine Arbeit notwendigen Informationen einzeln erheben müssen, so könnten nun dank der Computertechnik einmal erhobene und zentral gespeicherte Informationen von den jeweiligen Dienststellen bequem abgerufen werden.

Diese ubiquitäre Verfügbarkeit von persönlichen Informationen durch computergestützte Datensammlung und -auswertung verlieh der Arbeit der Behörden in den Augen der Kritiker jedoch einen grundsätzlich neuen Charakter. Bisher habe jedes Amt zunächst nur gewusst, was für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig gewesen sei. Die bei verschiedenen Ämtern gesammelten Daten hätten bisher nur schwer zusammengeführt werden können und die vollkommene Durchleuchtung einer Person sei dadurch unwahrscheinlich gewesen. Knapp formuliert in den Worten des Erlanger Juristen Ruprecht Kamlah: "Die Unvollkommenheit der Datenerfassung schützt die Privatsphäre." Nun aber werde durch die computergestützte Sammlung und Analyse solcher Daten nicht nur eine "unerträgliche Transparenz" ermöglicht, die dauerhafte Speicherung sorge auch dafür, dass politische oder strafrechtliche Vergehen niemals in Vergessenheit gerieten.

Zweitens jedoch, und dieser Teil der Kritik erfasste das Potenzial der neuen Technik genauer, ermögliche die computergestützte Auswertung großer Datensätze die Generierung neuer Wissensbestände, die weit über den ursprünglichen Erhebungszweck hinausgingen. Dieser Mehrwert gegenüber herkömmlichen Zähl- und Sortiermaschinen hebe auch das Gefährdungspotenzial des Computers für die Privatheit des Individuums auf eine neue Stufe. Denn durch die Neuverknüpfung von Einzelinformationen könnten nicht nur detaillierte Personenprofile erstellt werden. Vielmehr entstehe hierbei neues Wissen über eine Person, das unter Umständen weit über das hinausgehe, was diese selbst über sich wisse. Der Journalist Hanno Kühnert warnte daher: "Nur Phantasie kann den Machtzuwachs von Amtspersonen ermessen, der hier möglich ist."

Unter diesen Umständen verlor auch das bisher vorherrschende Verständnis von Privatheit seine Berechtigung. Diese war bisher mit Hilfe eines Sphärenmodells konzeptualisiert worden, in dem eine Person von verschiedenen Sphären unterschiedlichen Privatheitsgrades umgeben sei, also beispielsweise einer Intimsphäre, einer häuslichen und einer öffentlichen Sphäre. Dank der freien Kombinierbarkeit von Einzelinformationen, die in einem Kontext banal und potenziell öffentlich, in einem anderen jedoch sensibel und damit schützenswert seien, gebe es keine "harmlosen" Daten mehr. Der Schutz von Privatheit könne sich in Zeiten computergestützter Informationssammlung also nicht länger nur auf bestimmte, als privat betrachtete Daten beziehen. Er müsse vielmehr beim Prozess der Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe ansetzen.

Bezog sich die Mahnung Kühnerts vornehmlich auf individuellen Machtmissbrauch, so galt die Warnung vor der computergestützten Generierung von Herrschaftswissen, drittens, auch für das demokratische Gemeinwesen an sich. Mit Hilfe der Verwaltungsautomation verschärfe der Staat die Informationsasymmetrie der Exekutive gegenüber dem Parlament beziehungsweise zwischen der Regierung und der (auch außerparlamentarischen) Opposition. Noch schwerwiegender sei die Gefahr, die sich aus der Reaktion der Bürger auf die mögliche Überwachung und "Durchleuchtung" ergebe: Allein die Erwartung der Möglichkeit, in ihren Handlungen erfasst und gespeichert zu werden, führe dazu, dass sich eine Person in ihrem Verhalten der Norm anpasse, um nicht aufzufallen. "Verdatung" führe somit zu einer Normierung der Gesellschaft, da Devianz potenziell sofort sichtbar und durch Selbstkontrolle von vornherein unterdrückt werde. Dies aber erschwere die grundgesetzlich geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Meinungsbildung ebenso wie deren Ausdruck und gefährde damit die Demokratie in ihrem Fundament.

Computer stellten also eine zweifache Herausforderung der Privatsphäre dar: zum einen über die mit ihrer Hilfe mögliche Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten, zum anderen durch die Infragestellung des Konzepts der Privatsphäre und dessen Ablösung durch ein umfassenderes Verständnis informationeller Privatheit. Dieses Verständnis fand sich ein Jahrzehnt später in dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1983 über das Volkszählungsgesetz wieder, in dem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung begründet wurde.

Vom Expertendiskurs zum Massenthema …

In der Zwischenzeit war aus der Diskussion von Experten, in erster Linie Verwaltungsfachleuten, Juristen und interessierten Journalisten, ein Diskurs geworden, der weite Teile der politisch interessierten Öffentlichkeit bewegte und 1983 zu einer unerwartet breiten Protestbewegung gegen die Volkszählung geführt hatte. Hierzu hatten mehrere Entwicklungen beigetragen, die ich im Folgenden skizzieren möchte.

Die Anonymität des Computers, der den meisten in den 1970er Jahren nur aus Science-Fiction-Filmen oder den Fernsehnachrichten bekannt war, den die wenigsten jedoch aus eigenem Ansehen kannten, geschweige denn dessen Funktionsweise verstanden, trug viel zu der Skepsis bei, die dem neuen Medium von Anfang an entgegengebracht wurde. In einer von Zukunftsängsten und ausgeprägter Technikskepsis bestimmten Zeit war das Drohbild der anonymen Macht der Computer, welche die Menschen erst "verdateten" und dann beherrschten, äußerst wirkungsvoll, zumal es in seiner Unbestimmtheit tatsächliche Entwicklungen ebenso umfassen konnte wie phantasievolle Dystopien.

Konkret zeigte sich der Nutzen der elektronischen Datenverarbeitung beispielsweise in der Verbrechensbekämpfung. So wurde 1971 mit Horst Herold einer der prominentesten Verfechter einer computergestützten Kriminalistik zum Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA) berufen. Herold hatte als Leiter der Nürnberger Kriminalpolizei große Erfolge mit seiner Methode gehabt und sollte nun das BKA von den erdrückenden Aktenbergen erlösen, die seine Arbeit lähmten. "1,7 Millionen Akten, rund drei Millionen Karteikarten, etliche Millionen Lichtbilder, Fingerabdruckblätter standen oder lagen in den Regalen, die Verfügbarkeit war abhängig von der manuellen oder visuellen Fertigkeit einzelner Beamter", beschrieb "Die Zeit" die Situation des Amtes vor dem Antritt Herolds. Der von den Medien auch "Mr. Computer" genannte Herold rüstete die Wiesbadener BKA-Zentrale mit einem der modernsten Rechenzentren der Welt aus und ließ eine Reihe zentraler Datenbanken aufbauen, auf welche die Beamten von ihren Dienststellen aus Zugang hatten. So ersetzte beispielsweise "Inpol", das computergestützte Informationssystem der Polizei, ab 1972 faktisch das gedruckte Deutsche Fahndungsbuch, was mit Hilfe von Zugangsterminals an Grenzübergängen und Flughäfen dazu führte, dass sich allein 1975/1976 die Zahl der Fahndungsaufgriffe von 30000 auf 100000 verdreifachte.

Eine Reihe weiterer elektronischer Datenbanken vernetzte in der Folge die Polizeidienststellen des Bundes und der Länder. Darin waren jedoch nicht nur zur Fahndung ausgeschriebene Kriminelle verzeichnet, sondern auch potenziell "verdächtige" Gruppen wie zum Beispiel Demonstrationsanmelder, Häftlingsbetreuer, psychisch Kranke, Kommunarden oder Homosexuelle. Angesichts eines staatlichen Verständnisses von Innerer Sicherheit, das Bewerber für den Öffentlichen Dienst einer geheimdienstlichen Regelüberprüfung unterzog und radikale Meinungsäußerungen (wegen Beihilfe) unter Terrorismusverdacht stellte, wurde nicht nur jungen Linken Angst und Bange, als der Staat im Laufe des Jahrzehnts die computergestützte Überwachung weiter ausbaute. Dazu trug auch Herold selbst bei, wenn er in öffentlichen Stellungnahmen über die Möglichkeiten räsonierte, welche die Computerisierung der Kriminalitätsbekämpfung, vor allem aber auch der -prävention biete.

Ein anschauliches Beispiel der Verknüpfung polizeilicher und ziviler Datenbanken für die Fahndung von Polizei und Geheimdiensten lieferte 1979 die Rasterfahndung. In diesem Jahr glichen Ermittler des BKA die Daten von Stromversorgern in Frankfurt und Hamburg mit Dateien der Einwohner- und Verkehrsmeldeämter, von Renten- und von BAföG-Empfängern ab, da sie davon ausgingen, dass Terroristen die Stromrechnung für konspirative Wohnungen unter falschem Namen in bar beziehungsweise nachträglich beim Vermieter bezahlten. Tatsächlich konnte auf diese Weise Rolf Heißler festgenommen werden, der im Verdacht stand, zwei niederländische Zollbeamte erschossen zu haben. Wenngleich die Ermittler und deren oberster Vorgesetzter darauf bestanden, dass dieser "negative" Abgleich – von einer großen Gruppe wurden schrittweise alle Unverdächtigen abgezogen, bis nur noch ein kleine Zahl zu Überprüfender übrig war – keineswegs die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellte, so blieb in der öffentlichen Diskussion über dieses Ermittlungsinstrument doch der Eindruck hängen, der Staat misstraue seinen Bürgern. Angesichts einer umfassenden Überwachungstätigkeit, die zu Rücktritten zweier Minister führte, nährte umgekehrt der Vertrauensverlust in die öffentlichen Institutionen Befürchtungen, dass es spätestens im Falle eines Umsturzes ein Leichtes sei, einen totalitären Überwachungsstaat zu errichten, wie ihn George Orwell in seinem Roman "1984" beschrieben hatte.

Als Chiffre erfreute sich die Jahreszahl wachsender Beliebtheit, je näher das vermeintlich verhängnisvolle Jahr kam. So eröffnete beispielsweise "Der Spiegel" den Jahrgang 1983 (!) mit einer Titelgeschichte, in der er auslotete, wie nah die Realität bereits dem "Orwell-Staat" gekommen sei. Angesichts dessen riefen Pläne, die Bundesbürger mit einer einheitlichen Personenkennzahl und maschinenlesbaren Personalausweisen auszustatten, mehr als nur Skepsis hervor.

In dieser Verunsicherung trafen die Aufrufe von Kriegsdienstverweigerern und Bürgerrechtsgruppen, "dem Staat" die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse, die im Rahmen der anstehenden Volkszählung abgefragt werden sollten, zu verweigern, den Nerv der Zeit. In einem mit "Computer beherrschen das Land" betitelten Flugblatt warnte beispielsweise eine Hamburger Initiativgruppe: "Mit Hilfe moderner Computertechnologien soll jeder Bürger in seinem Lebenszusammenhang total erfasst und verdatet werden." Gehe die Entwicklung so weiter, "werden wir uns bald verdatet, verkauft und verplant kaum noch bewegen können". Und auch eine Essener Initiative von Volkszählungsgegnern hob die "Tendenz zur technokratischen Verplanung der Gesellschaft" hervor: Die Wirklichkeit werde solange mit Computermodellen nachgebildet, "bis diese Modelle der Wirklichkeit aufgedrückt werden können". Der Bürger werde dabei "auf die Rolle des ‚Datenträgers‘ reduziert, der sich dann mit sanfter Gewalt technokratisch zustande gekommener Entscheidungsprozesse konfrontiert sieht".

Dabei beschränkte sich der Protest nicht auf die üblichen Verdächtigen des alternativ-grünen Milieus, sondern erstreckte sich auch auf Bürger, "die normalerweise einen Bogen um jede Protestveranstaltung machen". Kritische Artikel erschienen von der "Tageszeitung" (taz) bis zur "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und "Bild", und angesichts der bevorstehenden Bundes- und Landtagswahlen äußerten sich Politiker aller Parteien, von Franz-Josef Strauß (CSU) bis Björn Engholm (SPD) skeptisch über Sinn und Zielrichtung der geplanten Zählung. Aus einer Vielzahl formeller und informeller Verfassungsbeschwerden wählte das Bundesverfassungsgericht exemplarisch zwei aus, die es zur Verhandlung annahm. Dabei stoppte es auf Antrag einer der Klägerinnen vorläufig die ab März 1983 geplante Zählung und verwarf in seinem Urteil Ende des Jahres Teile des zugrunde liegenden Gesetzes.

… und zurück

Die eingangs erwähnten Verweise auf den breiten öffentlichen Widerstand gegen die Volkszählung unterschlagen häufig, wie die Geschichte weiterging. Denn trotz erneuter breiter Mobilisierung der Volkszählungsgegner fand der Zensus nach einer leichten Revision des zugrunde liegenden Gesetzes seitens der Regierung 1987 statt, ohne dass es zu wirksamem Boykott kam. Diese geringere Resonanz lässt sich nicht allein durch die Kriminalisierungsstrategie der Innenminister oder durch eine politikmüde Öffentlichkeit erklären. Vielmehr war nicht nur das Jahr 1984 vorübergegangen, ohne dass sich Entwicklungen hin zu dem mit ihm verbundenen Menetekel bewahrheitet hätten. Auch der Computer hatte seinen Schrecken verloren.

Die Miniaturisierungserfolge in der Halbleitertechnik erlaubten nicht nur kleinere, sondern vor allem auch billigere Geräte am Arbeitsplatz und zunehmend auch in der eigenen Wohnung. Home und Personal Computer wie der Atari ST, der Commodore 64 oder der Apple Macintosh fanden sich in den 1980er Jahren zunehmend in Kinder- wie auch in den Arbeitszimmern technikaffiner Erwachsener. In Banken oder Reisebüros, am Arbeitsplatz und in der Freizeit kamen immer mehr Menschen mit Computern in Kontakt, und mit dem Abflauen der allgemeinen Technikskepsis wuchs die Neugier auf das neue Medium, dessen "Herausforderungen" sich ein wachsender Anteil der Bevölkerung zu stellen bereit war. Spätestens mit der nächsten Stufe der "digitalen Revolution", nämlich der internationalen Vernetzung im Form des Internets, wurde aus der breiten Debatte um die Gefahren des Computers für die Privatheit wieder ein Expertendiskurs.

Fazit

Was bleibt also vom Vergleich der Debatten um Datenschutz und Privatheit in der digitalen Welt? Sind die Aktivisten der Piratenpartei die "neuen Grünen", als die sie in den Medien bisweilen apostrophiert werden, und ist der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung eine Fortsetzung des Volkszählungsboykotts? Oder sind mit den Geschäftsmodellen von Google, Facebook und Co. längst Praktiken etabliert, gegen die die in den 1980er Jahren befürchtete "Totalerfassung" nicht nur im wörtlichen Sinne alt aussieht?

Der Blick zurück hat gezeigt, dass die Nutzung des Computers zur massenhaften Datenerhebung und -auswertung das Verständnis von Privatheit und Datenschutz bereits ab Ende der 1960er Jahre vor ein grundsätzliches Problem stellte. Die freie Kombinierbarkeit der Informationen führte zu einer Abkehr vom Modell der Privatsphäre hin zu einem breiteren Verständnis von Privatheit, das nicht eine bestimmte Information als privat und damit besonders schützenswert kennzeichnete, sondern grundsätzlich dem Prozess von Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten mit Misstrauen begegnet. Das Bundesverfassungsgericht formulierte aus diesen Überlegungen 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und baute dieses in seiner Rechtsprechung bis heute weiter aus.

Wenngleich dieses aus den Grundrechten hergeleitete Recht weder staatliche noch privatwirtschaftliche Überwachungspraktiken verhindern und im global vernetzten Rahmen des Internets erst recht keine Chance auf universelle Durchsetzung hat, so bleibt doch die Historikern vertraute Einsicht, dass vieles, was heute als neue Herausforderung diskutiert wird, im Grunde viel älter ist. Informationelle Privatheit ist heute ebenso wenig am Ende wie zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als sie durch Massenjournalismus und Fotografie unter Druck geriet. Computer sind lediglich ein weiteres Medium, das den gesellschaftlichen Umgang mit Privatheit verändert. Unter diesen veränderten Voraussetzungen bleibt sie weiterhin schützenswert.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Beate Rössler, Der Wert des Privaten, Frankfurt/M. 2001.

  2. Vgl. Peter Schaar, Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft, München 2007.

  3. Vgl. Miriam Meckel, Menschen und Maschinen. Wenn Unterschiede unsichtbar werden, in: APuZ, (2012) 7, S. 33–38.

  4. Vgl. Jürgen Danyel, Zeitgeschichte der Informationsgesellschaft, in: Zeithistorische Forschungen, 9 (2012) 2, S. 186–211.

  5. Vgl. Andreas Wirsching, Durchbruch des Fortschritts? Die Diskussion über die Computerisierung in der Bundesrepublik, in: Zeiträume, 4 (2009), S. 207–218.

  6. Zit. nach: Für "Hessen 80" mehr Computer. Gesetz soll Bürger vor dem Mißbrauch der persönlichen Daten schützen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 14.8.1970, S. 33.

  7. Vgl. Ulrich Dammann et al., Datenbanken und Datenschutz, Frankfurt/M.–New York 1974.

  8. Vgl. Alan F. Westin, Privacy and Freedom, New York 1967.

  9. Vgl. Ruprecht Kamlah, Das Opfer trägt den Sender am Leibe. Technische Entwicklungen bedrohen die Intimsphäre des einzelnen, in: FAZ vom 16.12.1969, S. 10f.

  10. Vgl. Hans Peter Bull, Datenschutz oder Die Angst vor dem Computer, München 1984, S. 84.

  11. R. Kamlah (Anm. 9).

  12. Vgl. Hanno Kühnert, Tücken der Computer, in: FAZ vom 10.6.1969, S. 1.

  13. Vgl. Johannes Schnepel, Gesellschaftliche Ordnung durch Computerisierung, Frankfurt/M. u.a. 1984.

  14. H. Kühnert (Anm. 12).

  15. Vgl. J. Schnepel (Anm. 13).

  16. Vgl. Larry Frohman, Rethinking Privacy in the Age of the Mainframe: Integrated Information Systems, the Logic of Privacy, and the Problem of Democratic Politics in Surveillance Societies, in: Ulrike Ackermann (Hrsg.), Im Sog des Internets. Privatheit und Öffentlichkeit im digitalen Wandel, Frankfurt/M. 2013 (i.E.).

  17. Vgl. ebd.

  18. Vgl. Larry Frohman, "Only Sheep Let Themselves Be Counted". Privacy, Political Culture, and the 1983/87 West German Census Boycotts, in: Archiv für Sozialgeschichte, 52 (2012), S. 335–378.

  19. Vgl. Andreas Wirsching, Abschied vom Provisorium. 1982–1990, München 2006, S. 429–438.

  20. Eduard Neumaier, Von der Dampfkripo zur Computerpolizei. BKA-Chef Horst Herold im Kampf gegen politische Verbrechen: Lieber vorbeugen, in: Die Zeit vom 21.3.1975.

  21. Vgl. "Das Stahlnetz stülpt sich über uns". Die westdeutschen Polizei- und Geheimdienstcomputer (II): Wie Inpol arbeitet, in: Der Spiegel, Nr. 19 vom 7.5.1979, S. 36ff.; H.P. Bull (Anm. 10), S. 220–233.

  22. Vgl. Der Spiegel (Anm. 21).

  23. Sowohl Innenminister Werner Maihofer (FDP) als auch Verteidigungsminister Georg Leber (SPD) traten 1978 im Zusammenhang mit illegalen Abhöraktionen zurück. Vgl. Josef Foschepoth, Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik, Göttingen 2012, S. 237ff.

  24. Vgl. Nicolas Pethes, EDV im Orwellstaat. Der Diskurs über Lauschangriff, Datenschutz und Rasterfahndung um 1984, in: Irmela Schneider/Christina Bartz/Isabell Otto (Hrsg.), Medienkultur der 70er Jahre, Wiesbaden 2004, S. 57–75.

  25. Vgl. Die neue Welt von 1984, in: Der Spiegel, Nr. 1 vom 3.1.1983, S. 19–30.

  26. Vgl. Martin Kutscha/Norman Paech (Hrsg.), Totalerfassung. "Sicherheitsgesetze", Volkszählung, neuer Personalausweis, Möglichkeiten der Gegenwehr, Köln 1987².

  27. Vgl. Eva Hubert, Politiker fragen – Bürger antworten nicht. Die Boykottbewegung gegen die Volkszählung, in: Jürgen Taeger (Hrsg.), Die Volkszählung, Reinbek 1983, S. 254–265.

  28. Zit. nach: ebd. S. 258.

  29. Zit. nach: ebd. S. 263.

  30. Ebd. S. 259. Einen zeitnahen Einblick in die bedrückende Stimmung, die in Teilen der alternativen Szene zu dieser Zeit vorherrschte, ermöglicht der Dokumentarfilm "Alles unter Kontrolle. Notizen auf dem Weg zum Überwachungsstaat" von Niels Bolbrinker, Klaus Dzuck und Barbara Etz, der im März 1983 in die Kinos kam.

  31. Vgl. L. Frohman (Anm. 16).

  32. Vgl. Matthew G. Hannah, Dark Territory in the Information Age. Learning From the West German Census Controversies of the 1980s, Burlington, VT 2010.

  33. Vgl. Hans-Christian Ströbele, Nur ein leerer Volkszählungsfragebogen ist ein harmloser Fragebogen. Vorwort, in: Roland Appel/Dieter Hummel (Hrsg.), Vorsicht Volkszählung! Erfaßt, vernetzt & ausgezählt, Köln 1987, S. 8ff.; A. Wirsching (Anm. 19), S. 397.

  34. Vgl. Camilla Krebsbach-Gnath/Shirley van Buiren (Hrsg.), Die gesellschaftliche Herausforderung der Informationstechnik, München 1986; Thomas Raithel, Neue Technologien. Produktionsprozesse und Diskurse, in: ders./Andreas Rödder/Andreas Wirsching (Hrsg.), Auf dem Weg in eine neue Moderne? Die Bundesrepublik Deutschland in den siebziger und achtziger Jahren, München 2009, S. 31–44.

  35. Vgl. beispielhaft 1. Kieler Netztage ’93, Kongreßband, Kiel 1993.

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Dr. phil., geb. 1977; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zeitgeschichte der Universität Heidelberg, Zentrum für Europäische Geschichts- und Kulturwissenschaften (ZEGK), Historisches Seminar, Grabengasse 3–5, 69117 Heidelberg. E-Mail Link: marcel.berlinghoff@zegk.uni-heidelberg.de