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Neokoloniale Weltordnung? Brüche und Kontinuitäten seit der Dekolonisation | Kolonialismus | bpb.de

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Neokoloniale Weltordnung? Brüche und Kontinuitäten seit der Dekolonisation

Aram Ziai

/ 18 Minuten zu lesen

Die Vorstellung, dass einige Völker nicht in der Lage sind, sich selbst zu regieren, und daher auf die Hilfe von "zivilisierteren" Völkern angewiesen sind, die für sie freundlicherweise die Regierungsgeschäfte übernehmen, erscheint heutzutage ebenso absurd wie anachronistisch. Dennoch wird bisweilen auch Jahrzehnte nachdem fast alle Kolonien ihre Unabhängigkeit erkämpft oder gewährt bekommen haben, immer noch der Vorwurf des Kolonialismus laut: Wir lebten auch nach der formalen Dekolonisation nicht in einer nachkolonialen, sondern in einer neokolonialen Weltordnung.

Dieser Beitrag will diesem Vorwurf nachgehen und anhand einiger Beispiele die Brüche und Kontinuitäten untersuchen, die sich bei einer eingehenderen Beschäftigung mit der nachkolonialen Ära auffinden lassen. Dazu wird zunächst definiert, was unter Kolonialismus und Neokolonialismus zu verstehen ist, bevor Phänomene aus verschiedenen Bereichen – Weltwirtschaft, Militär, Entwicklungszusammenarbeit, Landwirtschaft, Biodiversität, Migration sowie Kultur und Medien – im Hinblick auf diese Definitionen diskutiert werden. Dabei wird auch darauf eingegangen, ob und inwiefern der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank "Instrumente der Ausbeutung" des Globalen Südens sind oder Globalisierung und Entwicklungszusammenarbeit als neue Formen des Kolonialismus zu bezeichnen sind.

Kolonialismus und Neokolonialismus

Der Historiker Jürgen Osterhammel definierte Kolonialismus wie folgt: "Kolonialismus ist eine Herrschaftsbeziehung zwischen Kollektiven, bei welcher die fundamentalen Entscheidungen der Lebensführung der Kolonisierten durch eine kulturell andersartige und kaum anpassungswillige Minderheit von Kolonialherren unter vorrangiger Berücksichtigung externer Interessen getroffen und tatsächlich durchgesetzt werden. Damit verbinden sich in der Neuzeit in der Regel sendungsideologische Rechtfertigungsdoktrinen, die auf der Überzeugung der Kolonialherren von ihrer eigenen kulturellen Höherwertigkeit beruhen."

Die hier beschriebene ideologisch verbrämte Herrschaft über "kulturell Andersartige" ist in dieser Form heute nicht mehr anzutreffen. Die Unabhängigkeitsbewegungen mussten manche Kriege führen, bevor die Weißen von ihrem Herrschaftsanspruch abrückten, doch überall – von Haiti (1804) bis Simbabwe (1980) – waren sie letztlich erfolgreich, und auch das Apartheidregime in Südafrika als letztes Relikt fiel 1994. Selbst die Menschen in den wenigen heute noch bestehenden Kolonien (wie Amerikanisch-Samoa oder den Niederländischen Antillen) genießen weitestgehend die gleichen Rechte im Hinblick auf politische Partizipation, und nennenswerte Unabhängigkeitsbestrebungen gibt es kaum. Offen die Universalität der Menschenrechte infrage zu stellen und Herrschaft über kulturell vermeintlich minderwertige Kollektive einzufordern, traut sich in der Öffentlichkeit (!) nicht einmal mehr die rechtsextreme NPD – auch sie bekennt sich zum "Recht der Völker auf Freiheit und Selbstbestimmung". Die Brüche zur kolonialen Ära sind mithin offensichtlich.

Damit ist die Frage der Existenz des Kolonialismus im 21. Jahrhundert jedoch noch nicht vollständig beantwortet. Denn zum einen existieren durchaus Kollektive, die gegenüber bestehenden Staaten ihr Recht auf Selbstbestimmung einfordern und andere Kollektive als Besatzungsmacht empfinden. Die Westsahara, Tibet und die palästinensischen Gebiete seien nur als drei Beispiele genannt, bei denen der Vorwurf des Kolonialismus näher zu diskutieren wäre. Zum anderen erwähnt Osterhammel auch den historisch gelegentlich vorkommenden Fall des informal empire als einer anderen Art der imperialen Interessensicherung, der "quasi-kolonialen Kontrolle", bei dem der "schwächere Staat (…) als selbstständiges Gemeinwesen mit eigenem politischen System bestehen" bleibt, aber nur "eingeschränkt souverän" ist.

Elemente einer solchen vertraglich abgesicherten Souveränitätseinschränkung sind vielfältig: Am häufigsten anzutreffen sind Mitspracherechte des dominanten Staates bei der Regierung, Schutz seiner Staatsangehörigen vor einheimischer Jurisdiktion, die Stationierung seiner Truppen und die Festlegung der einheimischen Wirtschafts-, vor allem der Zollpolitik. Davon unterscheidet Osterhammel nichtkoloniale Einflussnahme auf der Grundlage militärischer oder wirtschaftlicher Überlegenheit, die allerdings nicht mit vertraglicher Kodifizierung von Sonderrechten einhergeht.

In ähnlicher Weise wurde nach der Dekolonisation vom ghanaischen Präsidenten Kwame Nkrumah der Begriff des Neokolonialismus geprägt: Trotz formaler Souveränität würde das wirtschaftliche und politische System mancher Staaten von außen gesteuert. Unter diesen Bedingungen würden Auslandsinvestitionen nicht zu "Entwicklung", sondern zu "Ausbeutung" führen und die Kluft zwischen armen und reichen Ländern vergrößern. Neokolonial kontrollierte Staaten würden auch als Werkzeuge in Stellvertreterkriegen der Supermächte missbraucht. Somit sei Neokolonialismus die schlimmste Form des Imperialismus, da sich der dominante Staat durch die formale Souveränität der entsprechenden Staaten auch jeder Verantwortung und Rechenschaft entledigt habe.

In der Folge wurde der Begriff oftmals als Schlagwort in der politischen Auseinandersetzung verwendet, um die vermeintliche Kontrolle der Länder der "Dritten Welt" durch solche der "Ersten Welt" anzuprangern, vor allem die Kontrolle über Ressourcen, Wirtschaftspolitik und Absatzmärkte, aber auch Abhängigkeiten in anderen Bereichen wie Kultur und Medien.

An dieser Stelle offenbart sich ein Dilemma: Einerseits würden die betreffenden Regierungen und Unternehmen zu Recht einwenden, dass Bestrebungen zur Kontrolle der Ressourcen und Märkte zu ihrer Überlebenssicherung notwendig und in einem kapitalistischen beziehungsweise nationalstaatlichen System üblich und somit legitim seien. Andererseits ist die faktische Kontrolle der Wirtschaft durch ausländische Akteure schwerlich mit den Vorstellungen nachkolonialer Unabhängigkeit in Einklang zu bringen.

Weltwirtschaft

Auf der Suche nach Brüchen und Kontinuitäten zwischen kolonialer und nachkolonialer Ära in der Weltwirtschaft ist zunächst festzuhalten, dass die koloniale Arbeitsteilung (Rohstoffproduktion für den Export im Süden, Technologieproduktion im Norden) zwar in vielen Fällen noch Bestand hat, aber spätestens seit den 1970er Jahren systematisch durch Industrialisierungsprozesse vor allem in Süd-, Ost- und Südostasien aufgebrochen wurde. Der Anteil des Westens (Westeuropa, Nordamerika, Japan, Australien und Neuseeland) an der Weltproduktion (BIP) ist zwischen 1950 und 2001 von 60 auf etwa 52 Prozent gesunken, und der Trend hat sich im vergangenen Jahrzehnt eher verstärkt. Nicht nur Japan, sondern auch China, Indien und Brasilien gehören mittlerweile zu den zehn größten Volkswirtschaften der Welt. Der Anteil der "Entwicklungs"länder an der Industrieproduktion ist zwischen 1953 und 2010 von 5 auf 32,1 Prozent gestiegen. Davon entfällt allerdings knapp die Hälfte auf China und der Rest größtenteils auf einige wenige Schwellenländer, während der Anteil der übrigen Länder bei 3,5 Prozent liegt. Ungeachtet der erfolgreichen Prozesse nachholender Industrialisierung in Asien besteht für die große Mehrheit der "Dritten Welt" die koloniale Arbeitsteilung fort, und die weltwirtschaftlichen Parallelen zwischen der ökonomischen Globalisierung des späten 20. und 21. Jahrhunderts und der kolonialen Ära sind deutlich sichtbar.

Der Vorwurf des Neokolonialismus ist jedoch selten auf dieser allgemeinen Ebene formuliert worden, sondern richtete sich im Bereich der Weltwirtschaft meist gegen die Akteure IWF und Weltbank. Dazu ist zunächst zu sagen, dass die Stimmrechte in den Exekutivdirektorien beider Gremien nach der letzten Reform einige Länder des Globalen Südens (besonders China) deutlich stärker gewichten als früher, ihre Berechnung nach Kapitalanteilen ist jedoch noch immer alles andere als demokratisch. In der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien zusammen immer noch mehr als doppelt so viele Stimmen (12,82 Prozent) wie die Vertreterinnen und Vertreter der etwa 50 afrikanischen Staaten (5,46 Prozent).

Die Hauptkritik richtete sich gegen die Strukturanpassungskredite der beiden Institutionen, die mit wirtschaftspolitischen Auflagen verknüpft waren: Nach Meinung der Fürsprecher initiierten diese sinnvolle Reformen und Sparmaßnahmen, nach Meinung der Kritikerinnen stürzten sie zugunsten der Banken Teile der Bevölkerung ins Elend. Zwar sind die entsprechenden Kreditlinien inzwischen durch partizipative Armutsbekämpfungsprogramme ersetzt worden (wie die Poverty Reduction Strategy Papers, PRSP). Aber da diese Programme von IWF und Weltbank abgesegnet werden müssen, bleibt die grundlegende Problematik bestehen. Kann hier von einer neokolonialen Einflussnahme gesprochen werden?

Vergleichende Studien kommen zu dem Schluss, dass Partizipation und ownership bei der Erstellung der PRSP zwar in vielen Fällen durchaus vorhanden waren und auch inhaltlich die Armutsbekämpfung stärker im Vordergrund steht als früher, der makroökonomische Rahmen jedoch immer noch (wenn auch nur indirekt) von IWF und Weltbank vorgegeben wird. An zwei markanten Beispielen soll der Frage des Neokolonialismus in der Weltwirtschaft genauer nachgegangen werden.

Südkorea:

Nachdem das mittlerweile hochindustrialisierte Südkorea 1997 weitgehend unverschuldet von der Asienkrise getroffen wurde, kam der IWF mit einem "Rettungspaket" von 57 Milliarden US-Dollar zu Hilfe: immense Kredite um die Rechnungen der Gläubiger zu begleichen, verbunden mit wirtschaftspolitischen Auflagen. Dass die Austeritätsprogramme die Krise verschärften und die Arbeitslosigkeit in die Höhe trieben, ist kaum bestritten und kann an dieser Stelle vernachlässigt werden. Die Auflagen des IWF ermöglichten es europäischen und nordamerikanischen Firmen (wie Ford, Daimler-Chrysler, Renault) erstmalig, große Anteile an erfolgreichen südkoreanischen Industrieunternehmen wie Daewoo, Hyundai und Samsung zu erwerben, und das zu Preisen deutlich unter dem Marktwert. Um den crony capitalism, die "asiatische Günstlingswirtschaft", zu bekämpfen, mussten die südkoreanischen Firmenkonglomerate "strategische Bündnisse" mit ausländischen Unternehmen eingehen. Auch die sechs größten südkoreanischen Banken wurden verstaatlicht und dann an ausländische Investoren versteigert, Konsortien mit koreanischer Beteiligung waren nicht zugelassen. So wurden 51 Prozent der Korea First Bank zum Schleuderpreis von etwa 450 Millionen US-Dollar an einen kalifornischen Investmentfonds (Newbridge Capital Ltd.) verkauft – mit der Absicherung, dass der koreanische Staat Verluste durch noch ausstehende und nicht erfüllte Kreditzahlungen übernehmen würde. Diese beliefen sich auf ungefähr das 35-Fache des Kaufpreises.

Bemerkenswert ist auch, dass der IWF-Kredit erst gewährt wurde, nachdem alle Präsidentschaftskandidaten der anstehenden südkoreanischen Wahlen versichert hatten, sich an die Auflagen zu halten; und dass die IWF-Position in den Verhandlungen eng mit einem Vertreter des US-amerikanischen Finanzministeriums abgesprochen wurde; aber auch, dass der südkoreanische Finanzminister wegen seiner IWF-unfreundlichen Haltung entlassen und durch einen ehemaligen IWF-Mitarbeiter ersetzt wurde.

Von den vier Merkmalen quasi-kolonialer Kontrolle ist hier eine Einschränkung der Souveränität hinsichtlich der vertraglichen Festlegung der Wirtschaftspolitik anzutreffen und zumindest auf der informellen Ebene auch hinsichtlich einer Mitsprache bei der Regierungsbildung, wenn Personalentscheidungen so deutlich vom IWF beeinflusst werden.

Ghana:

Das zweite Beispiel betrifft Ghana und ist zeitlich nach der Umwandlung der Strukturanpassungs- in Armutsbekämpfungsprogramme ab 1999 angesiedelt. Nachdem der Anteil der einheimischen Geflügelproduktion am ghanaischen Markt zwischen 1992 und 2001 durch hochsubventionierte Dumpingexporte vor allem aus der EU von 95 auf 11 Prozent zurückgegangen war (was entsprechende Folgen für die Arbeitsmarktsituation vor Ort hatte), verabschiedete das Parlament 2003 ein Gesetz zur Erhöhung der Einfuhrzölle von 20 auf 40 Prozent (Act 641). Nach Konsultationen mit dem IWF – der IWF sprach von Ratschlägen, Parlamentsmitglieder von Druck, Verbände der Bäuerinnen und Bauern von einem Diktat – wurde das Gesetz kurze Zeit später zurückgenommen. Der IWF hatte unter anderem argumentiert, der Schutzzoll würde der Armutsbekämpfung schaden.

Auch wenn die Merkmale der vertraglich festgelegten Souveränitätseinschränkung in diesem Fall abwesend sind, erscheint der Vorwurf neokolonialer Einflussnahme nachvollziehbar und die Parallele mit dem Freihandelsimperialismus des britischen Empire naheliegend. Ähnliche Mechanismen zur Druckausübung, um Freihandel in der Weltwirtschaft durchzusetzen – der in der Regel vor allem kapitalstarken und wettbewerbsfähigen Konzernen aus dem Globalen Norden ermöglicht, die Märkte des Globalen Südens zu erobern –, finden sich in den Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO ist grundsätzlich auf eine Liberalisierung des Welthandels ausgelegt (mit den entsprechenden katastrophalen Folgen für global nicht wettbewerbsfähige Sektoren), lässt aber in gewissen, oftmals für die Industrieländer sensiblen Bereichen wie etwa Agrarsubventionen und Patentrechte weitreichende Ausnahmen zu.

Militärinterventionen und Protektorate

Noch deutlicher werden die Kontinuitäten zur kolonialen Ära, wenn wir uns die Militärinterventionen der vergangenen Jahrzehnte im Kosovo, in Afghanistan, im Irak und ihre politischen und wirtschaftlichen Implikationen ansehen. Die UN-Übergangsverwaltung im Kosovo UNMIK hat (in Anordnung 2000/47) ihr eigenes sowie das Personal der peacekeeping force KFOR für immun gegenüber der Rechtsprechung kosovarischer Gerichte erklärt; auch führte sie (in der Provisorischen Verfassung) die freie Marktwirtschaft ein und übertrug dem Hohen Repräsentanten der Vereinten Nationen die Verantwortung für die Geld- und Wirtschaftspolitik – ohne jedes Mandat der Bevölkerung.

Auch in der afghanischen Verfassung sind freie Marktwirtschaft und Investorenschutz festgeschrieben. Umfangreiche Zollreduktionen, Steuerbefreiungen und Optionen auf vollständigen Gewinntransfer ins Ausland garantieren günstige Bedingungen für ausländische Unternehmen. Auch hier genießen US-Soldaten Immunität vor afghanischen Gerichten.

Eine solche Immunität galt ebenso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 2004 aufgelösten Coalition Provisional Authority, der US-Besatzungsbehörde im Irak: Hier standen die Verordnungen der Behörde über den irakischen Gesetzen, wurden Zölle und Handelsbarrieren abgebaut und ein "günstiges Investitionsklima" (hinsichtlich Steuerbefreiung und Gewinntransfer) geschaffen, und schließlich wurde sichergestellt, dass der Großteil der Verordnungen auch nach der formalen Unabhängigkeit des Irak in Kraft bleiben.

In allen drei Fällen ist nach der obigen Definition eindeutig von einer quasi-kolonialen Ordnung zu reden. In zahlreichen anderen Ländern ist die Stationierung ausländischer Truppen in Militärstützpunkten auch heute noch übliche Praxis. Dies bezieht sich nicht nur auf die USA (mit 900 solcher Stützpunkte), sondern beispielsweise auch auf die Militärbasen Frankreichs in Afrika oder die Deutschlands in Afghanistan, Usbekistan oder dem Kosovo.

Entwicklungszusammenarbeit

Komplizierter sind die Sachverhalte im Politikfeld Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Jenseits der deutlich sichtbaren konzeptionellen und personellen Kontinuitäten wäre zu fragen, inwiefern die nachkoloniale Ordnung neokoloniale Züge trug oder immer noch trägt. Historisch kaum bestreitbar ist die ursprünglich geopolitische Aufgabe der EZ, die ehemaligen Kolonien vom Überlaufen ins kommunistische Lager abzuhalten und "Entwicklung" im Rahmen einer kapitalistischen Weltwirtschaft als Alternative zur Revolution zu propagieren. Typisch für die geopolitische Instrumentalisierung war die Hallstein-Doktrin der Bundesrepublik, die EZ an die Nichtanerkennung der DDR knüpfte.

Der oft im selben Atemzug genannte Vorwurf der außenwirtschaftspolitischen Instrumentalisierung der EZ ist zwar kaum weniger plausibel, liegt jedoch bei näherer Betrachtung quer zu dem eben erwähnten: Wenn EZ vollständig den außenwirtschaftlichen Interessen untergeordnet ist und nur den Unternehmen aus dem Globalen Norden zugute kommt (man denke an die vielbeschworenen Berechnungen, wie viel Gewinn die Hilfe bringt), kann sie nur suboptimal als Bestechung für die Eliten funktionieren – und noch weniger als Versprechen für die Mehrheit und als Unterstützung einer altruistischen Samariteridentität. Die drei Dimensionen der EZ – geopolitische Einflussnahme, Außenwirtschaftsförderung und tatsächliche Hilfe – sind daher zu unterscheiden und ihre jeweiligen Anteile am konkreten Beispiel zu untersuchen.

Selbst die EZ als Hilfe ist seitens Post-Development-Denkschulen als eurozentrisch, kulturimperialistisch und herrschaftsförmig kritisiert worden. An dieser Stelle soll es jedoch primär um die anderen Dimensionen gehen. Die geopolitische Instrumentalisierung hat nach Ende des Kalten Krieges erwartungsgemäß nachgelassen. Eine massive Unterstützung antikommunistischer Diktaturen ist nach 1989 nicht mehr als tragbar beziehungsweise notwendig erachtet worden, und good governance wurde zu einem wichtigen Kriterium der EZ, wobei auch dieses zu Neokolonialismus-Vorwürfen führte. In diesem Kontext ist erwähnenswert, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2012 beispielsweise die EZ für Ruanda wegen der Unterstützung von Milizen im Kongo (DRC) suspendierte, jedoch den Staatsstreich gegen den demokratisch gewählten Präsidenten Fernando Lugo in Paraguay offenbar nicht als Hindernis für eine gute Regierungsführung erachtet: Bundesminister Dirk Niebel hat Lugos Nachfolger als erster ausländischer Staatsgast die Hand geschüttelt und die EZ-Zahlungen fortgesetzt.

Die außenwirtschaftliche Instrumentalisierung der EZ erfolgte besonders über die Lieferbindung: So wurden beispielsweise EZ-Gelder für einen Staudamm an die Auflage gebunden, die zur Konstruktion notwendigen Güter und Dienstleistungen bei einer deutschen Firma zu kaufen. Allerdings ist der nicht gebundene Anteil der EZ mittlerweile auf knapp 85 Prozent angestiegen. Auch die Problematik, dass EZ-Gelder als Kredite vergeben werden, die bei einer unproduktiven Verwendung zu einem Anwachsen des Schuldenbergs und somit zu einer auch bisweilen als neokolonial bezeichneten Abhängigkeit führen, ist zu berücksichtigen. Seit Ausbruch der lateinamerikanischen Schuldenkrise 1982 (und Propagierung der Strukturanpassung als ihrer Lösung) hat sich die Auslandsschuld der Peripherieländer verdreifacht.

Doch auch hier sind Ambivalenzen unübersehbar: Einige Schwellenländer wie Brasilien und Argentinien haben ihre Schulden beim IWF in den vergangenen Jahren vorzeitig zurückgezahlt, die Schuldenerlasse für die ärmsten Ländern sind oft immer noch unzureichend, wurden aber seit 1999 zunehmend substanzieller, und der weitaus größte Teil der EZ wird mittlerweile nicht mehr als Kredit (loan), sondern als Schenkung (grant) vergeben. Die Entwicklungen in den Bereichen Lieferbindung und grants deuten darauf hin, dass EZ zumindest in dieser Hinsicht immer weniger als außenwirtschaftliche Strategie beziehungsweise als neokoloniale Ausbeutung bezeichnet werden kann.

Ein letzter Punkt betrifft den Trend zur Budgethilfe innerhalb der EZ. Um "Projektinseln" (geberorientierte Projekte und Parallelstrukturen zur staatlichen Politik) zu vermeiden, wird EZ zunehmend als Zahlung in den Haushalt der Empfängerregierung geleistet. Im Gegenzug sind allerdings Vertreterinnen und Vertreter der Geberländer und -organisationen über Foren des Politikdialogs institutionalisiert an der Haushaltsplanung der jeweiligen Regierung beteiligt. Dies allerdings kann als eine vertragliche Souveränitätseinschränkung und so als ein Merkmal quasi-kolonialer Kontrolle angesehen werden.

Land grabbing, Biodiversität, Migration

Auch in weiteren Bereichen sind Vorwürfe neokolonialer Politik geäußert worden. Die Nichtregierungsorganisation Grain hat in einer Broschüre die (rechtlich legale) Aneignung von landwirtschaftlichen Nutzflächen im großen Maßstab durch finanzstarke ausländische Investoren als land grabbing bezeichnet und mit kolonialen Praktiken verglichen, da sie mit dem Verlust der Verfügungsmacht lokaler Gemeinschaften über das Ackerland einhergeht. Landtransaktionen im Globalen Süden betrafen in den vergangenen Jahren 20 bis 45 Millionen Hektar. Neu an diesem Trend sind zum einen die Protagonisten: Es sind nicht die ehemaligen Kolonialmächte, sondern Länder wie China, Saudi-Arabien, Südkorea oder Indien. Zum anderen geht es nicht um Kaffee oder Bananen, sondern um Grundnahrungsmittel und die Produktion von Fleisch und Agrartreibstoffen. Drittens ist die Präsenz von Finanzinvestoren ein neues Element. Auch wenn – wie in Madagaskar – die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche an Investoren verkauft werden soll, ist dies jedoch nicht mit einer formalen Souveränitätseinschränkung verbunden.

Im Bereich der Biodiversität nannte Vandana Shiva 2002 die "Biopiraterie" als den Kolonialismus des 21. Jahrhunderts. Mit dem Begriff bezeichnete sie die Patentierung genetischer Ressourcen im Globalen Süden durch Unternehmen des Nordens, die sich auf diese Weise oft das traditionelle Wissen um Heilpflanzen indigener Gemeinschaften aneignen und damit Gewinne machen. Das bekannteste Beispiel hierfür ist der lange Rechtsstreit um Patente auf der Grundlage des Neem-Baums. Während einige nur dann von Biopiraterie reden, wenn eine solche Aneignung die Regeln der Biodiversitäts-Konvention hinsichtlich eines "gerechten Vorteilsausgleichs" für indigene Völker missachtet, ist für viele andere jede private Aneignung genetischer Ressourcen und des Wissens um ihre Verwendung per se illegitim. In der Regel finden die als kolonial bezeichneten Praktiken im rechtlichen Rahmen des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (sogenannte TRIPS) statt, also völlig legal.

Auch in der Migrationspolitik sind vor allem der EU neokoloniale Praktiken vorgeworfen worden. Hierbei ging es meist um die Externalisierung der Migrationspolitik, das heißt um die Kontrolle und Abwehr potenzieller Migrantinnen und Migranten in die EU durch nordafrikanische und osteuropäische Staaten, die im Rahmen von Abkommen dazu verpflichtet werden und im Gegenzug finanzielle und materielle Unterstützung erhalten. Andererseits sind auch in der deutschen Arbeitsmarktpolitik gegenüber Migrantinnen und Migranten und dem damit verknüpften ethnisch segregierten Arbeitsmarkt koloniale Kontinuitäten herausgearbeitet worden.

Fazit

Drei Punkte lassen sich als Fazit festhalten. Erstens sind die Brüche zwischen kolonialer und nachkolonialer Ära unverkennbar. Sie manifestieren sich allerdings oft darin, dass ehemalige Kolonien in der internationalen Arbeitsteilung oder beim Thema land grabbing die Position einnehmen, die ehemals den Kolonialmächten vorbehalten war, während europäische Länder wie Griechenland Souveränitätseinschränkungen erfahren. Mit anderen Worten: Die Asymmetrien bestehen fort, auch wenn Auf- oder Abstieg in der Hierarchie nicht mehr so eng an die Hautfarbe gebunden ist, viele Länder nehmen auch heute noch eine ähnliche Position im Weltsystem ein wie in der kolonialen Ära.

Zweitens finden sich auch in der heutigen Weltordnung stellenweise überraschend deutliche Phänomene quasi-kolonialer Kontrolle, vor allem in der Folge militärischer Interventionen, aber auch im Rahmen ökonomischer Strukturen und Prozesse. Diese Kontrolle wird jedoch meist nicht von einem Staat, sondern von einer internationalen Organisation, den Vereinten Nationen oder einem multilateralen Gremium ausgeübt.

Drittens weist die Mehrzahl der als Neokolonialismus bezeichneten Phänomene keine Merkmale quasi-kolonialer Kontrolle auf, sondern bezieht sich auf eine als kolonial empfundene Kontrolle der Wirtschaft durch ausländische Akteure. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die betreffenden Phänomene oft nichts weiter sind als die "ganz normalen" Auswüchse der aus einem globalisierten Kapitalismus und Staatensystem bestehenden Weltordnung. Die legitime marktwirtschaftliche und liberaldemokratische Normalität der einen ist der Neokolonialismus der anderen. Und meist gehören Erstere zum privilegierten Teil der Menschheit.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Jürgen Osterhammel, Kolonialismus, München 1995, S. 21.

  2. Die Formulierung suggeriert ein statisches ("Welche Kultur hast Du?") oder sogar essenzialistisches Bild von Kultur und erscheint somit unglücklich. Darüber hinaus blendet sie aus, dass es im Kolonialismus oftmals nicht um kulturell, sondern um "rassisch" begründete Herrschaft ging.

  3. Sicherheitspolitische Grundpositionen der NPD, 7.9.2010.

  4. Vgl. Shalini Randeria/Andreas Eckert (Hrsg.), Vom Imperialismus zum Empire, Frankfurt/M. 2009.

  5. J. Osterhammel (Anm. 1), S. 25.

  6. Vgl. ebd., S. 26.

  7. Vgl. Kwame Nkrumah, Neo-Colonialism, the last stage of Imperialism, London 1965.

  8. Vgl. Roland Sturm, Neokolonialismus, in: Dieter Nohlen (Hrsg.), Lexikon Dritte Welt, Reinbek 2000, S. 546f.

  9. Über den letzten Punkt ließe sich sicherlich streiten.

  10. Vgl. Folker Fröbel/Jürgen Heinrichs/Otto Kreye, Die neue internationale Arbeitsteilung, Reinbek 1977.

  11. Vgl. Angus Maddison, The West and the Rest in the International Economic Order, 2002, online: Externer Link: http://www.oecdobserver.org/news/fullstory.php/aid/884 (6.9.2012).

  12. Vgl. OECD, Perspectives on Global Development: Shifting Wealth, Paris 2010.

  13. Vgl. UNIDO, World industry: a statistical review 1985, Wien 1986; dies., Report on world manufacturing production, I. Quartal 2012, S. 5, online: Externer Link: http://www.unido.org/fileadmin/user_media/Services/Research_and_Statistics/statistics/publication/QuartProd/STA%20Report%20on%20Quarterly%20production_2012Q1.pdf (4.10.2012).

  14. Vgl. S. Randeria/A. Eckert (Anm. 4); Christoph Scherrer/Caren Kunze, Globalisierung, Göttingen 2011.

  15. Vgl. Externer Link: http://siteresources.worldbank.org/BODINT/Resources/278027-1215524804501/IBRDEDsVotingTable.pdf (10.9.2012). Erwähnt werden sollte jedoch, dass Entscheidungen der erwähnten Gremien meist im Konsens getroffen werden und es nicht sicher ist, dass ihre Demokratisierung tatsächlich zu einem Politikwechsel führen würde. Die Einführung von umwelt- und menschenrechtlichen Vergabekriterien bei Weltbankkrediten wurde dort von Vertreterinnen und Vertretern des Globalen Südens bisweilen auch als neokoloniale Einmischung diskreditiert.

  16. Vgl. Joachim Betz, Strukturanpassung, Armut und Sozialpolitik, in: Robert Kappel (Hrsg.), Weltwirtschaft und Armut, Hamburg 1997.

  17. Vgl. Susan George, A Fate worse than Debt, Harmondsworth 1988.

  18. Vgl. Walter Eberlei/Thomas Siebold, Armutsbekämpfung in Afrika, INEF-Report 64/2002; Miriam Walther/Christine Hentschel, Armutsstrategiepapiere (PRSP) – Neuanfang in der Strukturanpassungspolitik von IWF und Weltbank?, Berlin 2002.

  19. Vgl. Joseph Stiglitz, Globalization and its Discontents, New York 2003, Kapitel 5.

  20. Vgl. L.H.M. Ling, Cultural chauvinism and the liberal international order, in: Geeta Chowdhry/Sheila Nair (eds.), Power, Postcolonialism and International Relations, London 2004, S. 130f.

  21. Vgl. Michel Chossudovsky, The Globalization of Poverty and the New World Order, Ontario 20032, S. 340f. Selbst der ehemalige Chefökonom der Weltbank kam nicht umhin, festzustellen, der IWF habe "die Interessen und die Ideologie der westlichen Finanzwelt vertreten". J. Stiglitz (Anm. 19), S. 130f.

  22. Vgl. M. Chossudovsky (Anm. 21), S. 332–335. Die aktuelle Finanzkrise und die Praktiken der EU gegenüber der Regierung Griechenlands wären ein Beispiel für vergleichbare Souveränitätseinschränkungen, das zeigt, dass sich die Machtverhältnisse von den starren Vorgaben der kolonialen Ära gelöst haben.

  23. Vgl. Linus Atarah, Playing Chicken: Ghana vs. the IMF, 2005, online: Externer Link: http://www.corpwatch.org/article.php?id=12394 (10.9.2012); Mohammad Issah, Right to food of tomato and poultry farmers, Heidelberg 2005, S. 21; Tim Jones/Peter Hardstaff, Denying Democracy, London 2005, S. 25.

  24. Vgl. Fatoumata Jaware/Eileen Kwa, Behind the Scenes at the WTO, London 2003.

  25. Vgl. Graham Dunkley, The Free Trade Adventure, London 1997.

  26. Vgl. Jürgen Wagner, Neue Kriege und neoliberaler Kolonialismus, in: Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Hrsg.), Söldner, Schurken, Seepiraten, Münster 2010, S. 189. Im Jahr 2008 wurden die meisten UNMIK-Aufgaben von der EU Rule of Law Mission in Kosovo (EULEX) übernommen, 2012 wurde die "vollständige Unabhängigkeit" des Kosovo durch die westlichen Staaten anerkannt.

  27. Vgl. Matin Baraki, Afghanistan nach den Taliban, in: APuZ, (2004) 48, S. 24–30.

  28. Wie zuletzt beim am 11. März 2012 von einem US-Soldaten verübten Massaker an 16 afghanischen Zivilistinnen und Zivilisten. Online: Externer Link: http://www.heise.de/tp/blogs/8/151665 (10.9.2012).

  29. Vgl. J. Wagner (Anm. 26), S. 194f.

  30. Vgl. Bernhard Schmid, Frankreich in Afrika, Münster 2011.

  31. Vgl. Aram Ziai, Imperiale Repräsentationen, in: iz3w, (2004) 276, S. 15–18; Uma Kothari, From colonial administration to development studies, in: dies. (ed.), A radical history of development studies, London 2005, S. 47–66; Walter Schicho, Vom Atlantic Charter zu den Millennium Development Goals, in: Birgit Englert/Ingeborg Grau/Andrea Komlosy (Hrsg.), Nord-Süd Beziehungen, Wien 2006, S. 99–122; Mark Duffield/Vernon Hewitt (eds.), Empire, Development & Colonialism, Woodbridge 2009.

  32. Vgl. Arturo Escobar, Encountering Development, Princeton 1995.

  33. Vgl. Zeit online vom 29.7.2012: Externer Link: http://www.zeit.de/politik/ausland/2012-07/entwicklungshilfe-ruanda (14.9.2012).

  34. Vgl. Externer Link: http://www.linksfraktion.de/reden/niebel-schuettelt-putschpraesident-hand (14.9.2012).

  35. Vgl. BMZ (Hrsg.), Zwölfter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung, Bonn 2005, S. 231. Bei dieser Berechnung sind jedoch die EZ-Gelder der USA nicht einbezogen.

  36. Vgl. Arjen De Haan, How the aid industry works, Sterling 2009, S. 25.

  37. Vgl. Lindsay Whitfield, Trustees of development from conditionality to governance, in: Journal of Modern African Studies, 43 (2005) 4, S. 647; David Craig/Doug Porter, Poverty Reduction Strategy Papers, in: World Development, 31 (2003) 1, S. 60f.

  38. Vgl. Grain, Seized!, Barcelona 2008, S. 3

  39. Vgl. Bettina Engels/Kristina Dietz, Land Grabbing analysieren, in: Peripherie, (2011) 124, S. 399–420; Klaus Deininger/Derek Byerlee, Rising Global Interest in Farmland, Washington, DC 2011.

  40. Vgl. Uwe Hoering, Land Grabbing, in: Peripherie, (2011) 124, S. 497–500; ders., Agrar-Kolonialismus in Afrika, Hamburg 2007.

  41. Vgl. Vandana Shiva, Biopiraterie. Kolonialismus des 21. Jahrhunderts, Münster 2002.

  42. Vgl. ebd., S. 80ff.

  43. Vgl. BUKO, Kampagne gegen Biopiraterie, Frankfurt/M. 2005, S. 10f.; Joscha Wullweber, Das grüne Gold der Gene, Münster 2004, S. 88f.

  44. Vgl. für das Beispiel Mali: Jill Jana Janicki/Thomas Böwing, Europäische Migrationskontrolle im Sahel, in: Sabine Hess/Bernd Kasparek (Hrsg.), Grenzregime, Berlin 2010, S. 127–144. Vgl. allgemeiner: Franck Düvell, Die Globalisierung des Migrationsregimes, Berlin 2002.

  45. Vgl. Kien Nghi Ha, Die kolonialen Muster deutscher Arbeitsmarktmigrationspolitik, in: Hito Steyerl/Gutiérrez Rodríguez Encarnación (Hrsg.), Spricht die Subalterne deutsch?, Münster 2003, S. 56–107.

  46. In diesem Kontext sind Michael Hardts und Antonio Negris Thesen über ein dezentriertes Empire zwar nicht vollständig schlüssig, aber dennoch diskussionswürdig. Vgl. Michael Hardt/Antonio Negri, Empire – die neue Weltordnung, Frankfurt/M. 2002.

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PD Dr. phil., geb. 1972; Senior Researcher am Zentrum für Entwicklungsforschung, Walter-Flex-Straße 3, 53113 Bonn. E-Mail Link: aram.z@gmx.net