Als "arbeitsscheu" werden im Tagesgespräch oft Menschen diffamiert, die als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger ohne eigenes Verschulden nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Der Vorwurf der Arbeitsscheu diente in der NS-Zeit als Bestandteil der Sammelbezeichnung "Asoziale" zur Charakterisierung von bestimmten Angehörigen der sozialen Unterschichten (wie beispielsweise Bettler, Prostituierte, Obdachlose, Trinker, Nichtangepasste, Aussteiger), die meist keiner geregelten Beschäftigung nachgingen. Er wurde schon lange vor der nationalsozialistischen Zeit als Begründung sozialfürsorgerischer Zwangsmaßnahmen ("Arbeitshaus") benutzt.
Das NS-Regime begann bereits 1933 mit der Verfolgung von "Arbeitsscheuen" und anderen "Asozialen", die ab 1937 in Konzentrationslager eingewiesen und anderen Zwangsmaßnahmen (beispielsweise Sterilisation) unterworfen wurden, weil nach Verlautbarung der "Rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Forschungsstelle" im NS-Reichsgesundheitsamt asoziale Charaktereigenschaften angeblich vererbbar sein sollten. 1938 gab es eine Verhaftungswelle mit Einweisung in Konzentrationslager (Aktion "Arbeitsscheu Reich"), die weit über 10000 Personen traf. Die Einstufung einer Person als "arbeitsscheu" war willkürlich, sie erfolgte oft durch Denunziation. Die Rechtlosigkeit des Einzelnen, die Preisgabe des Individuums gegenüber der Willkür der Behörden, die dem Wunsch der diesen Begriff Benutzenden entspricht, kommt in der Diskriminierung "arbeitsscheu" zum Ausdruck.
Literatur:
Ayaß, Wolfgang: "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995.