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Frauen und Männer sind gleichberechtigt Die Frauenbewegung in der BRD

Dr. Elke Schüller Elke Schüller

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Direkt nach der Befreiung Deutschlands 1945 entstanden erste Frauenorganisationen, die am politischen Wiederaufbau der späteren BRD teilhaben wollten. Besonders wichtig für die weitere Entwicklung wurde der Kampf der Kasseler Juristin Elisabeth Selbert um Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Zusammen mit den Frauenverbänden erreichte die Kasseler Juristin Elisabeth Selbert die Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Seitdem heißt es hier: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Interner Link: Bildnachweis (© AddF (Bild 13))

Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 teilten die Alliierten Siegermächte (USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) Deutschland in vier Besatzungszonen auf und beschlossen eine Politik der Entmilitarisierung, der Entnazifizierung und vor allem der Demokratisierung. Von Beginn an erhoben deutsche Frauen den Anspruch, an diesem demokratischen (Wieder-)Aufbauprozess adäquat beteiligt zu werden. Für sie war er ohne eine gleichberechtigte Mitwirkung und Teilhabe der Frauen an allen relevanten gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen und ihre Übernahme von Mitverantwortung im Staat nicht denkbar.

In der Umbruchsituation nach Kriegsende kam es deshalb in allen vier Besatzungszonen zu einem bedeutsamen frauenpolitischen Aufbruch. Er äußerte sich zunächst in der Gründung so genannter Frauenausschüsse, die ab Ende 1945/Anfang 1946 – und damit noch vor der Wiedergründung von Parteien und vor den ersten Wahlen – in rascher Folge vor allem in den großen Städten entstanden. In den drei westlichen Besatzungszonen geschah dies spontan, lokal begrenzt und als überparteiliche Basisbewegung für Fraueninteressen.

Überparteiliche Frauenausschüsse

Die Frauenausschüsse verstanden sich als Wiedergründung der alten bürgerlichen Frauenbewegung, die mit dem Beginn des Nationalsozialismus im Jahr 1933 ihr Ende gefunden hatte, und griffen deren – nach wie vor uneingelöste – Gleichberechtigungsforderungen wieder auf. Gleichberechtigung sahen sie als ein selbstverständliches Menschenrecht an und forderten deshalb in aller Deutlichkeit Frauenrechte ein, ohne die in ihren Augen eine Demokratie nicht möglich war.

Die Arbeit der Frauenausschüsse zielte darauf ab, die Frauen von der Notwendigkeit zu überzeugen, politisch zu denken und sie für politische Partizipation in jeder Form zu interessieren und zu motivieren. Zu diesem Zweck vermittelten sie – teilweise unterstützt durch die Militärregierungen – mit Hilfe einer speziell an die Frauen gerichteten und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen politischen Bildungsarbeit erfolgreich staatsbürgerliche Kenntnisse und informierten über demokratische Verfahren. Dabei war ihnen eine strikte Überparteilichkeit wichtig, die es nicht nur parteilosen Frauen, sondern auch Frauen aller parteipolitischen Couleur erlaubte, in ihren Reihen mitzuarbeiten.

Auch in Bezug auf ihre Organisationsstruktur nahmen sich die Nachkriegszusammenschlüsse die alte bürgerliche Frauenbewegung zum Vorbild. Von Anfang an war intendiert, wieder eine große deutsche Frauenorganisation in der Tradition des Bundes deutscher Frauenvereine (BDF) zu schaffen. Ab etwa 1947 institutionalisierten sich die Frauenausschüsse deshalb, nahmen die festere Struktur von Frauenverbänden an und begannen, sich überregional zusammenzuschließen. Kurz nach dem Zusammenschluss der drei Westzonen zur Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 kam es dann – gefördert von den westlichen Besatzungsmächten – zu einem ersten bundesweiten Zusammenschluss in Form des Deutschen Frauenrings (DFR). Zu einem wirklichen Dachverband der organisierten Frauenbewegung sollte sich aber erst der Deutsche Frauenrat (DF) entwickeln, der 1969 nach mehrmaligen Namens- und Strukturwechseln aus dem 1951 gegründeten Informationsdienst für Frauenfragen hervorging.

Politische Erfolge: der Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz

Die Frauenverbände trugen 1949 dazu bei, dass im Zusammenhang mit der Gründung der BRD bedeutende frauenpolitische Weichen gestellt werden konnten: Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes zur provisorischen Verfassung des neuen Staates versuchte eine der nur vier weiblichen Abgeordneten des Parlamentarischen Rates, die sozialdemokratische Juristin Elisabeth Selbert, erstmals die volle Gleichberechtigung der Frauen auf allen Gebieten verfassungsrechtlich festzuschreiben. Sie musste dabei gegen unerwartet große Widerstände ankämpfen. Dass ihr lange aussichtslos scheinender Kampf schließlich doch noch gewonnen werden konnte, war einem außerparlamentarischen "Sturm" zu verdanken, an dem die überparteilichen Frauenverbände einen großen Anteil hatten.

Die folgenreiche Verankerung des Satzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2) stellte den größten frauenpolitischen Erfolg der Nachkriegszeit dar, denn dieser kleine, unscheinbare Satz hat "im tiefsten Sinne revolutionären Charakter" (Selbert). Er hatte zur Konsequenz, dass alle dem Gleichberechtigungsprinzip entgegenstehenden rechtlichen Regelungen und Gesetze an die Verfassung angepasst werden mussten. Betroffen war in der BRD das Bürgerliche Gesetzbuch und hier vor allem das Ehe- und Familienrecht, das einer grundlegenden Reform unterzogen werden musste.

Die weitere Entwicklung der Frauenverbände

Der Internationaler Frauenkongress 1948 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main begangen, stellte einen der wichtigsten Bausteine im Konstituierungsprozess der Frauenbewegung nach 1945 dar. Öffentlich wirksam wurde verkündet, dass ein neuer Staat ohne die Beteiligung der Frau nicht entstehen könnte.Interner Link: Bildnachweis (© AddF (Bild 14))

Den Frauenverbänden brachte ihr Kampf um die Verankerung des Gleichberechtigungsprinzips im Grundgesetz zunächst viel Zuspruch; ihre Zahl wie die ihrer Mitglieder stieg bis 1950 kontinuierlich an. Dann aber nahm die Resonanz zunehmend ab. Dies hatte vor allem zwei Gründe: Zum einen gerieten die Frauenverbände immer mehr in die "reaktive Mechanik" des Kalten Krieges, jenes Systemkonfliktes, den die Westmächte unter Führung der USA und der Ostblock unter Führung der Sowjetunion von 1945 bis 1990 mit allen verfügbaren Mitteln, aber unterhalb der Schwelle eines offenen Krieges, austrugen. Die Frauenverbände, die bis dahin ihre Überparteilichkeit so hoch gehalten hatten, schlossen nun ihre kommunistischen Mitglieder aus, wodurch der bis dahin existierende "Grundpakt" zwischen den Frauen verschiedener parteipolitischer Ausrichtungen auseinanderbrach und auch in der Frauenbewegung die Blockbildung infolge des zunehmenden Ost-West-Konflikts ihren Ausdruck fand.

Zum anderen wurde ausgerechnet die verfassungsrechtliche Festschreibung der formalen Gleichberechtigung zum demobilisierenden Faktor für die Frauenverbände, denn viele Frauen sahen nun ihr Hauptziel als erreicht an und hielten weiteres frauenpolitisches Engagement für obsolet, wodurch sich das öffentliche Frauenengagement mehr und mehr verringerte. Die Frauen saßen dabei allerdings dem trügerischen Schein gleicher Chancen und Rechte auf und übersahen, dass die verfassungsrechtliche Festschreibung des Gleichberechtigungsgrundsatzes noch lange nicht gleichzeitig praktische Gleichstellung bedeutete.

Die Frauenverbände konzentrierten sich daher in den 1950er Jahren zunehmend auf die anstehende zivilrechtliche Umsetzung des Gleichberechtigungsprinzips und spezialisierten sich darauf, die Interessen der Frauen vorrangig über die Einflussnahme auf die Gesetzgebung geltend zu machen. Das Petitionswesen als Instrument des Lobbyismus wurde – ähnlich wie in der alten Frauenbewegung – immer stärker zu ihrem bevorzugten politischen Mittel. Diese rechtspolitische Arbeit, die vorwiegend von Juristinnen in den Rechtsausschüssen der überregionalen Frauenverbände professionell getragen wurde, drang nur noch wenig an die Öffentlichkeit und noch weniger ins öffentliche Bewusstsein.

Sie führte außerdem zu einer immer stärkeren Verschiebung der politischen Tätigkeit weg von der lokalen Ebene hin zur Landes- und Bundesebene. Die Verbandsarbeit zentralisierte und verselbstständigte sich damit immer mehr, und die überparteilichen Frauenverbände wandelten sich zu Funktionärinnenverbänden ohne Basis und Bewegung. Der frauenpolitische Aufbruch der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde damit in geregelte Bahnen gelenkt und fand in gewisser Weise seinen Abschluss.

Ausblick

Trotzdem blieben durch das Wirken der Frauenverbände grundlegende unbeantwortete Anliegen der Frauenbewegung auch in der restaurativen Adenauer-Ära der 1950er und frühen 1960er Jahre bewahrt. Die Verbände stellten die Frauenfrage als Rechtsfrage; sie griffen immer wieder die bestehenden Rechtsungleichheiten an und es gelang ihnen, vor den höchsten Gerichten Rechtsverbesserungen zu erfechten. Die Tatsache, dass trotz Artikel 3 Grundgesetz die Gleichberechtigung nicht verwirklicht war, sondern von der Realität alltäglich konterkariert wurde, und dass eine immer größere Diskrepanz zwischen Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit klaffte, wurde dadurch präsent und ein entsprechendes Problembewusstsein gefördert.

Langfristig haben somit die rechtliche Verankerung der Gleichberechtigung und der Kampf der Frauenverbände für ihre praktische Umsetzung entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt und nicht zuletzt auch der neuen Frauenbewegung, die Ende der 1960er Jahre entstand, den Boden bereitet.

Weitere Inhalte

geb. 1954, Sozialwissenschaftlerin, zzt. freiberuflich tätig, Arbeitsschwerpunkte: Geschichte der Frauenbewegung, politische Partizipation von Frauen, Frauenpolitik und Biographien bedeutender Kämpferinnen für die Interessen der Frauen.