Berliner Polizei-Einheit
Berlins Magistrat und die Innere Sicherheit nach dem Mauerfall
Bernd Finger
/ 42 Minuten zu lesen
Link kopieren
Eine Zeitzeugenchronik: Wie 1990 die Vereinigung der Polizei aus Ost & West und die zweier Sicherheitsapparate verlief - mit welcher Euphorie, mit welchen Hemmungen und Hürden. Ein Insider-Bericht von Bernd Finger, er war 43 Jahre Kriminalpolizist und zuletzt 2012 Leitender Kriminaldirektor im Landeskriminalamt Berlin. Dabei geht es auch um die schwierige Auflösung der DDR-Geheimpolizei Stasi.
Bernd Finger war 43 Jahre Kriminalpolizist in Berlin. 1990/91 leitete er die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Magistrat von Berlin. In einer persönlichen Chronik hat er die Wiedervereinigung Berlins und der Berliner Polizei im Jahr 1990 festgehalten. Nachstehend als Zeitzeugnis eine Auswahl seiner Erinnerungen. Und als Quellenmaterial beigefügt sein komplettes rund 100seitiges PDF. Sein Rückblick beginnt im November 1989:
Ab dem Mauerfall
Seit 1987 befand ich mich nach Berufung durch den seinerzeitigen Polizeipräsidenten Georg Schertz an der Polizeischule in Berlin-Spandau als Ausbildungsleiter Kriminalpolizei, unter anderem zuständig für die Ausbildung des höheren Dienstes der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei im 1. Studienjahr. In diesem Kontext ergab sich rund vier Wochen nach dem 9. November 1989, der Nacht des Mauerfalls, meine erste Dienstreise in die DDR. Sie führte am 6. Dezember 1989 nach Neustrelitz an die dortige Ausbildungsstätte der Kasernierten Volkspolizei, der Bereitschaftspolizei und anderer Einheiten. Es ging um eine erste Kontaktaufnahme, von unserer Seite initiiert, zum Einblick in das Ausbildungswesen der Deutschen Volkspolizei. Und es ging natürlich um erste „Brückenbauten“.
Wir fuhren mit einem „FuStw“, das war ein minzgrün-weißer Bully mit abgeklebtem Hoheitszeichen und abgeklebten Blaulicht in Zivilkleidung und ohne Dienstwaffen und Funk, Handys gab es ja noch nicht. Wir erlebten einen großen Empfang in Neustrelitz und erzeugten großes Staunen, wir erlebten Beifallsklatschen der Bevölkerung auf der Hin- und Rückfahrt durch die DDR.
In den nächsten Wochen und Monaten war ich intensiv damit befasst, die Einstellungsbedingungen, Ausbildungswege, Lehrinhalte usw. der jeweiligen Dienstzweige der Deutschen Volkspolizei und anderer Sicherheitsorgane der DDR zu untersuchen. Gibt es Möglichkeiten eines geregelten Nebeneinanders, vielleicht einer Hospitation oder am Ende sogar Kooperation?
Ein erstes Gipfeltreffen
Schon 14 Tage später, am 20. Dezember 1989, fand der erste sogenannte „Polizeigipfel Berlin Ost/West“ statt mit Vertretern des höheren Dienstes aus den Präsidien und Stäben. Am Vortag war der Präsident des Präsidiums der Volkspolizei, Friedhelm Rausch, wegen seiner Mitverantwortung an den Interner Link: Übergriffen vom 7./8. Oktober 1989 zurückgetreten. An jenem Abend des Nationalfeiertags der DDR waren Ostberliner Sicherheitskräfte massiv gegen Demonstrierende vorgegangen. BürgerrechtlerInnen hatten das dokumentiert.
Die Deutsche Presseagentur (dpa) meldete als Ergebnis dieses ersten Ost-West-Berliner Polizeigipfels: „Polizei- und Justizbehörden befürworten baldigen Abschluss eines Rechtshilfeabkommens“. Eine weitere Meldung bezog sich auf eine Nebenwirkung der nunmehr offenen Grenze: „In den letzten 14 Tagen mehr als 3.700 Ladendiebe in Berlin-West, davon jeder zweite Bürger der DDR.“ Doch auch in entgegengesetzter Richtung bewegten sich Kriminelle (West) aller Deliktsfelder, Glücksritter und Fliegende Händler in den weitgehend ungesicherten beziehungsweise unvorbereiteten, manche sagen ahnungslosen Osten. Der Fall des Eisernen Vorhangs – so glücklich alle darüber waren - öffnete aber auch den freien, weitgehend unkontrollierten Zu- und Abgang für Täter, Tatmittel und Beute in transnationaler Dimension.
Es ergab sich die Frage im Westen: Ist die Zunahme der Kriminalität der Preis der Einheit, den wir zahlen müssen? Und im Osten: Ist die Zunahme der Kriminalität der Preis der Freiheit, den wir zahlen müssen?
Die Polizeilichen Kriminalstatistiken schnellten somit Ende 1989 und 1990/1991 in Ost- und Westdeutschland rasant hoch, allein in Berlin-West wurden im November und Dezember 1989 insgesamt 36.000 mehr Straftaten gegenüber den Vergleichsmonaten des Vorjahres erfasst. Nebenbei verzeichneten die Vermisstenstellen Ost und West eine rasante Zunahme der Vermisstenanzeigen. Die offenen Grenzen führten zu spontanen Reiseentschlüssen, um die neue Freiheit zu genießen, waren aber nicht immer im Freundes- oder Familienkreis abgesprochen...
Intransparente Entwaffnung im Osten
Am 8. Januar 1990 tagte zum 6. Mal der Zentrale Runden Tisch der DDR.
Es ging um die Waffen der „Bewaffneten Organe der DDR“, überwiegend klassifiziert als Kriegswaffen, aber auch um die Abhörtechnik, Geheimschriftsichtgeräte, akustische und visuelle Aufnahmetechnik, Lichtschranken-Sprengsätze, andere konspirative Einsatzmittel und vieles mehr, mit dem die Organe, insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit ausgerüstet waren.
Es stellt sich später im Zuge einer entsprechenden Bund-/Länderumfrage des Jahres 1991 heraus, dass der Verbleib insbesondere der Spezialtechnik nicht mehr nachvollzogen werden konnte. Fest stand, dass bei einem Teil der Transporte die Volkspolizei diese durchgeführt oder zumindest begleitet hat.
Während der Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 8. Januar 1990 gab es eine auffällige Häufung von Bombendrohungen mit der Folge der Sitzungsunterbrechung. Der Zivilbeauftragte des DDR-Ministerrats und Regierungsbeauftragte der Modrow-Regierung, Peter Koch, sollte aus dem Arbeitsstab zur Auflösung des von Modrow im November 1989 zum Amt für Nationale Sicherheit (AFNS) umbenannten MfS berichten:
„Es ist derzeit so, dass grundsätzlich alle Waffen der ehemaligen Kreisämter und der ehemaligen Bezirksämter in Objekten bei der Deutschen Volkspolizei bzw. in NVA-Objekten eingelagert und unter sicherem Verschluss sind.“ Was aber bedeute „grundsätzlich“?
Die „Bewaffneten Organe der DDR“ und der Verbleib ihrer Waffen aller Art sollte zu einer Kernaufgabe meiner Tätigkeit im Magistrat werden und ein ständiges Augenmerk im Vollziehen einer konsequenten Konversion erfordern. Die Konversion gliederte sich in den zentralen Bereich für die Nationale Volksarmee und die gesamtstaatlich unterstellten „Bewaffneten Organe“, aber auch in regionale Zuständigkeiten in den Bezirken der DDR, in Berlin-Ost des Magistrats.
Ein Projektverbund „Konversionsatlas Berlin“ sollte versuchen, mit Hilfe des Magistrats die noch genutzte militärische Infrastruktur im Berliner Raum zu erfassen und öffentlich darzustellen. Berlin sollte, so das Ziel, zu einem gesamteuropäischen, internationaler Symbolort für Entmilitarisierung und Friedenspolitik der Weltmächte und der beiden Teile Deutschlands werden. Wir versuchten in der Magistratsinnenverwaltung, unseren kleinen Beitrag dafür zu leisten.
Später gingen uns im Magistrat Übersichten des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der DDR vom 12. und 16. März 1990 zu über die „Inverwahrnahme der Jagdwaffen von leitenden Kadern des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit“. Die Stückzahl betrug (nur) 86 - waren das alle? Niemand konnte das garantieren...
Vermehrt Bombendrohungen
Am 12. Februar 1990 fand auf Einladung des Präsidiums der Volkspolizei (PdVP) an das Polizeipräsidium Berlin-West (PolPräs) ein weiteres Treffen der Polizeiführungen Ost/West statt. Es fuhren in den Ostteil der Stadt Polizeipräsident Georg Schertz, Polizeivizepräsident Dieter Schenk, Polizeidirektor Heinz Krähn, Polizeidirektor Hans-Joachim Förster und Polizeidirektor Wolfgang Zuchowsky.
Ein im Ostteil der Stadt nahezu neues Phänomen waren anonyme Bombendrohungen. Die Westseite sicherte Unterstützung bei der Gefährdungsbewertung zu, die nach bestimmten Kriterien Ausschlag gab, ob und welche Maßnahmen polizeilich und/oder von Seiten der Hausrechtsinhaber ergriffen werden sollten.
Es wurde eine direkte gegenseitige Telefaxverbindung vereinbart und der tägliche Austausch der Polizei-Pressemeldungen und des sogenannten Pressespiegels vereinbart. Polizeipräsident Schertz wurde in den Medien zitiert mit den Worten, das Gespräch sei „absolut offen, vertrauensvoll und im Klima erfreulich“ verlaufen. Auch ein erster Abgleich der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und der Personalstärken wurde möglich.
Gemeinsame Kriminalitätsbekämpfung
Die Weiterentwicklung der gemeinsamen praktischen Polizeiarbeit wurde auch beeinflusst durch außenpolitische Entwicklungen. Am 13. Februar 1990 vereinbarten auf der Konferenz von Ottawa die Außenminister der vier Siegermächte und die Außenminister der beiden deutschen Staaten Format und Rahmen der Zwei-Plus-Vier-Gespräche über die Zukunft Deutschlands, die ab 5. Mai 1990 stattfinden sollten. Die Verhandlungsergebnisse entfalten auf den künftigen Vereinigungsprozess der Polizeien Berlin-Ost und Berlin-West erhebliche Auswirkungen in Sachen Polizeihoheit.
Nahezu zeitgleich am 13./14. Februar 1990 bestätigte die DDR auf der Ebene der Justizministerien Ost/West ein Vereinbarungsergebnis, wonach grundsätzlich Strafverfahren an die jeweils andere Seite abgegeben werden sollten, wenn das Verfahren nicht unmittelbar am Gerichtsstand des Tatorts erledigt werden kann. In Berlin-West liefen bereits viele Fälle der Kleinkriminalität, insbesondere die sprunghaft angestiegenen einfachen Ladendiebstähle, in das sogenannte Beschleunigte Verfahren mit sofortiger Ahndung durch den Ermittlungsrichter.
Weiter im Raum stand die ungeregelte Datenschutzproblematik, da weder generelle noch bereichsspezifische Datenschutzregelungen in der DDR, wie sie das bundesdeutsche Recht kannte, existierten.
Konkrete Zahlen zum Straftatgeschehen nannte im Frühjahr 1990 der Justizstaatssekretär Berlin-West, Wolfgang Schomburg, gegenüber der Deutschen Presseagentur dpa: Während von Juli bis Oktober 1989 monatlich im Höchstmaß 1.675 Ladendiebstähle bei Staats- und Amtsanwaltschaft registriert wurden, seien es im November 2.778, im Dezember 4.085, im Januar 3.463 und im Februar 3.555 gewesen. (Rundbrief „Soziale Arbeit und Strafrecht“, 7. Jahrgang, April 1990)
Überraschenderweise meldet das Präsidium der Volkspolizei später für das 1. Halbjahr 1990, dass sich die Anzahl der angezeigten Straftaten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres 1989 insgesamt nicht erhöht habe. Aber die Volkspolizei sei mit völlig neuartigen Straftaten und Sachverhalten konfrontiert worden. Als Beispiele wurden unter anderem genannt: Machtmissbrauch, Korruption und Wahlfälschung durch fast ausschließlich Spitzenfunktionäre der ehemaligen SED-Partei- und Staatsführung (Mitglieder des ehemaligen Politbüros der SED, Minister, Kreissekretäre, Oberbürgermeister von Berlin, Stadtbezirksbürgermeister und andere). In diesem Zusammenhang erklärte am 12. Februar 1990 der Oberbürgermeister der „Hauptstadt der DDR“ seinen Rücktritt. Erhard Krack, Mitglied des ZK der SED, übernahm damit Verantwortung in seiner Funktion als Vorsitzender der Wahlkommission in Ost-Berlin bei den gefälschten Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989.
Ein Teil der ehemaligen Nomenklatura der Partei- und Staatsführung befand sich zu dieser Zeit bereits in Untersuchungshaft der DDR. Das Präsidium der Volkspolizei formulierte dazu lakonisch in seinem Halbjahresbericht 1990: „Die strenge Bewachung der sich in Untersuchungshaft befundenen beziehungsweise noch befindlichen Mitglieder der ehemaligen SED-Partei und Staatsführung war jederzeit gewährleistet.“
Weiter wurden vom Präsidium der Volkspolizei folgende neue Einsatzfelder aufgezählt:
„…wachsende Verflechtung der Kriminalitätsräume beider Teile der Stadt bei gleichzeitiger Brutalität bei Begehung von Straftaten, gewalttätige Ausschreitungen, Anwendung organisierter Gewalt gegen die Polizei, antisemitische Schmierereien, Verherrlichung des Faschismus und Gewaltanwendung gegenüber beziehungsweise zwischen Ausländern, Hausbesetzungen, massenhafte Spekulation mit Mark der DDR, illegaler Handel mit Konsumerzeugnissen westlicher Herkunft, verstärkte illegale Einreise von Ausländern (Ost- und Südeuropa), erstmaliges Auftreten von bettelnden Frauen und Kindern (überwiegend handelt es sich um Ausländer (Ost-und Südeuropa)“ .
Am 14. Februar 1990 erleichterten sich für uns die „Grenzüberschreitungen“. Der Geheimschutzbeauftragte im Dezernat Präsidiale Angelegenheiten (Dez P 3) des Polizeipräsidiums (West) gab mit Fernschreiben bekannt, dass ab sofort Fahrten in und durch den kommunistischen Machtbereich nicht mehr anzeigepflichtig seien. Eine Sonderregelung für Angehörige des Polizeilichen Staatsschutzes blieb allerdings in Kraft. Auch die Meldepflicht an den Großen Lagedienst (Dez LD 1) von Kontakten zu Angehörigen der Volkspolizei vom 29. Januar 1990 blieb bestehen.
Am selben Tag geschah etwas für DDR-Verhältnisse „Unerhörtes“: Einem Demonstrationsaufruf der neu gegründeten Gewerkschaft der Volkspolizei folgen in der Ostberliner Innenstadt ca. 3.000 Volkspolizisten und Feuerwehrleute. Sie forderten bessere Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur Verbesserung ihres Ansehens in der Bevölkerung.
Meiner späteren Abteilung „MagInn III“ oblag auf Fachebene die versammlungsrechtliche Aufsicht durch den Magistrat von Berlin. Im ersten Halbjahr 1990 wurden über 170 Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel in Ost-Berlin gezählt, einer DDR-Hauptstadt, die bisher nur Jubelfeiern zu staatlichen Anlässen kannte - „das Volk zieht an seiner Führung vorbei“, hieß es vormals nicht ohne Sarkasmus...
Nach der Volkskammerwahl am 18. März 1990
Am 18. März 1990 fanden die ersten freien Wahlen zur Volkskammer der DDR statt - mit 23 Parteien und Listenverbindungen zur Auswahl. Die konservative „Allianz für Deutschland“ unter Führung der CDU wurde Wahlsieger mit 48,1 Prozent. In ihrem halben Jahr des Bestehens sollte die neugewählte Volkskammer unter ihrer Präsidentin Dagmar Bergmann-Pohl 164 Gesetze verabschieden und drei Staatsverträge beschließen.
Neuer Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Innenminister der DDR wurde nun der Diplom-Jurist Dr. Peter-Michael Diestel, Generalsekretär der Deutschen Sozialen Union (DSU), eine Anlehnung an die CSU in Bayern, gegründet aus elf anderen Kleinparteien am 20. Januar 1990. Einer seiner SED-Vorgänger im Amt des Innenministers, Generalleutnant der Volkspolizei Lothar Ahrendt, wurde einer seiner Berater.
Am 6. April 1990 teilte Generalmajor Dirk Bachmann mit, dass 506 ehemalige Angehörige der Staatssicherheit vom Innenministerium der DDR in das Präsidium der Volkspolizei umgesetzt worden seien. Keiner sollte nach Angaben Bachmanns eine leitende Funktion erhalten. (taz vom 07. April 1990)
Am 6. Mai 1990 fanden auch die ersten freien Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in der Hauptstadt der DDR und erste freie Kommunalwahlen für die Stadtbezirksversammlungen in den Stadtbezirken Berlin-Ost statt. Das Ergebnis: SPD 34,4 Prozent, PDS 30,0 Prozent, CDU 17,7 Prozent, Bündnis 90 (9,9), Grüne Liste (2,7). Aufgrund der notwendigen 2/3-Mehrheit ergab sich eine Große Koalition SPD mit CDU. Eine PDS-Beteiligung an der Regierung, dem Magistrat von Berlin, hatten SPD und CDU von vornherein politisch ausgeschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss umgehend die Einrichtung eines Ausschusses „Einheit Berlins“, „…um den historischen Prozess der Zusammenführung der beiden Stadthälften zügig zu gestalten…“. Dies galt insbesondere für die Verwaltungen und uns, die Polizei.
Mein erster Arbeitstag in der DDR
Im Namen des Magistrats wies mich der damalige Stadtrat für Inneres, Thomas Krüger, in die Aufgaben des Abteilungsleiters III „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ des Magistrats ein. Anschließend erste Frühbesprechung, die sogenannte Leitungsrunde, beim Stadtrat mit Abstimmung der strategischen Fragen und der nächsten Arbeitsschritte. Das waren vorrangig:
Demokratisierung der Verwaltung (späterer Magistratsbeschluss 27/90),
aktive Demokratie durch mehr Bürgerbeteiligung,
Sicherung der rund 100.000 Arbeitsplätze des Magistrats,
Beschäftigungsoffensive mit Umschulungs- und Weiterqualifizierungsangeboten (später zum Teil sog. Anpassungsfortbildung), Ausbildungsplatzinitiativen (100 sogleich), Aufbau einer leistungsfähigen, bürgernahen Verwaltung,
Fitmachen für eine öffentlich und demokratisch kontrollierte, ganzstädtische Verwaltung für ganz Berlin - und zur Sicherung des sozialen Friedens und der persönlichen Sicherheit: die Mitnahme so viel selbstbewusster, qualifizierter Beschäftigter wie möglich.
Aber es hieß auch: „In den Amtsstuben und Rathäusern darf kein Platz mehr für Leute sein, die im alten Unrechtsstaat politische Verantwortung für Machtmissbrauch, Schikane und gewaltsame Unterdrückung getragen haben“, so die damalige Formulierung in einem Flyer des Stadtrats für Inneres zum Thema „Demokratisierung der Verwaltung“.
Die täglichen Leitungsrunden mit dem Stadtrat, in denen alle Abteilungen der Magistratsinnenverwaltung sowie der Pressesprecher/Öffentlichkeitsarbeit vertreten waren, erlebte ich als Kernzelle der Demokratisierung aller magistralen Bereiche und Gliederungseinheiten.
Die konkrete, praktische Innenpolitik des Magistrats hatte hier ihren Ausgangspunkt, ein Brain-Trust, eine vertrauensgeleitete Symbiose aus Menschenverstand, Fachverstand und Sachverstand, hierarchiefern, kreativ. Jeder Beteiligte konnte zu Allem Alles beitragen - und das Beste für alle bewirken. Wir mochten uns, die Chemie stimmte von Anfang an.
„Da es ja noch die DDR gebe“
Nach der Leitungsrunde am 18. Juni 1990, meinem 1. Arbeitstag im Magistrat, ging es gemeinsam mit dem Stadtrat im Lada des Fuhrparks des Magistrats zum Präsidium der Volkspolizei in die Hans-Beimler-Straße (später umbenannt in Otto-Braun-Straße) in Berlin-Mitte. Der Stadtrat für Inneres stellte mich persönlich der Führung der Deutschen Volkspolizei als Abteilungsleiter III vor und warb um kooperative Zusammenarbeit mit dem Magistrat, meiner Abteilung und mir. Die VP-Führung war nur zu der „Minimalvereinbarung“ bereit, die Öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten und dazu die notwendigen polizeilichen Maßnahmen zu treffen. Dazu seien sie bereit, „da es ja noch die DDR gebe“. Wir vereinbarten einen sachlichen Umgangsmodus und kündigten an, dass der Stadtrat und/oder ich in den nächsten Tagen und Wochen VP-Gliederungseinheiten aufsuchen und mit den Mitarbeiter*innen sprechen wollten, auch in Form von Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Dienststellenangehörigen.
Ich erlebte dabei Schicksale, sah in Abgründe, erlebte Geständnisse unter Tränen, andere Menschen, die sich endlich voller Freude in die Freiheit aufmachen wollten, dies als persönliche Chance begriffen, fantastische, offene, empathische Menschen mit Rückgrat und Selbststolz, leider viele Menschen, die an ihren gebrochenen Biografien, ja Opferbiografien litten.
Es waren oft jene Menschen, die den Bruch zwischen Ideal und Wirklichkeit nicht ausblendeten, nicht wegheuchelten, Zweifler, Unangepasste, Aufrechte, die nicht „mitmachten“ - stets im Risiko der Repression. Wieder andere gebärdeten sich erneut als Anpassler, als sogenannte Wendehälse… oder, vielleicht ehrlicher, präsentierten sich als knallharte Kommunisten, die mich und die anderen „Westimporte“ als Klassenfeinde, Kolonisten, Imperialisten betrachteten, ja, Hass zeigten entsprechend einem Feindbild, welches die SED mittels 40jähriger Indoktrination offensichtlich tief verankert hatte.
Insbesondere in den nachfolgend unzähligen Gesprächen, die ich führte mit Angehörigen des höheren Dienstes der Volkspolizei, mit den Führungskadern aller Ebenen, wurde sinnbildlich die Mauer neu errichtet. Die oberen Offizierskader fühlten sich fast alle ausschließlich, ohne Einschränkung, ohne Selbstzweifel weiter dem Treue-Eid zur DDR und seinen Inhalten verpflichtet - in marxistisch-leninistischer Parteidisziplin, manche in stalinistischer Ausprägung.
Geschult im dialektischen und historischen Materialismus, im Klassenkampf gegen den ideologischen Gegner und „feindlich-negative Kräfte“, wussten sie, wie sie sich rhetorisch und taktisch zu verhalten hatten. Sie zeigten keine Bereitschaft, sich unbequemen Fakten zu stellen, flüchteten in das Verdrängen, teils in die verdeckte oder offene Obstruktion.
Ich traf bei einigen dieser Gesprächspartner auf ein Unmaß an Charakterlosigkeit, die überdeckt wurde durch straffe Prinzipientreue gegenüber der Partei und der Parteidirektive. Bei genauer Betrachtung waren es schwache Menschen, die sich hinter der Parteidoktrin verschanzten, sich aber auch an der Denunziation an die Stasi beteiligten. Freya Klier meinte einmal: “Diktaturen erziehen keine guten Charaktere“, (in: „Meine Demokratie“, Bayerischer Rundfunk 2019).
Im real-existierenden Sozialismus, so erlebte ich es in manchen Begegnungen, gab es viel Spießertum. Der „Neue Mensch“, den das System schaffen wollte, war im Grunde kleinbürgerlich geblieben: Wer still ist und sich fügt, verwechselt diesen Zustand oft mit Freiheit (im falschen Leben) oder wird zum Opportunisten. Wolfgang Templin formulierte das im Tagesspiegel einmal so: „Als wir 1985 die Initiative Frieden und Menschenrechte gründeten, war das eine Absage an einen Frieden in Unfreiheit, an die Verlängerung von Verhältnissen und Zuständen, unter denen man nicht leben durfte. Die Mehrheit der DDR-Bevölkerung aber hatte mit diesen Verhältnissen ihren Frieden geschlossen. Daran ändert auch der Herbst 1989 nichts… Mit Fuchs und Jahn und Biermann im Westen waren wir eine erbärmlich kleine Minderheit.“
Im Juni 1990 merkten wir dann sehr schnell, wie die verbliebenen Mitarbeitenden in den Verwaltungen die von uns gegebenen Informationen geradezu aufsaugten. Wir bekamen ein Gespür dafür, welche Diensteinheiten noch nach DDR-Duktus geführt und teilweise wie kleine Inseln ideologisch abgeschottet wurden, welche Mitarbeitenden erst aufgeschlossen und sicher gemacht werden mussten auf dem neuen, demokratischen Weg in den freiheitlichen Rechtsstaat, auf dem wir uns alle bewegten.
Ideologisch noch auf Linie getrimmt
Wir machten also Mut, versuchten auch in unübersichtlicher Lage Chancen zu eröffnen, indem wir Rahmenbedingungen aufzeigten und Wege in einen sicheren Arbeitsplatz ebneten, ohne die Probleme eines derartigen Systemwechsels zu negieren oder klein zu reden, damit Vertrauen zu verspielen. Schönfärberei kannten die Menschen nur zur Genüge von der überwundenen Staats- und Parteiführung. So hörten wir, dass allein im Präsidium der Volkspolizei rund 170 Mitarbeitende das sogenannte Politorgan bildeten, also für die linientreue Ausrichtung an der SED-Doktrin in den Organisationseinheiten der Volkspolizei in Berlin zu sorgen hatten.
Die jeweiligen „Leiter Polit“, der „Politischen Arbeit“, waren im sogenannten Politorgan auf allen Ebenen angesiedelt und gefürchtet. Sie übten in der Regel als Mitglieder der Kreisleitung der Partei, der Kreiskontrollkommission oder Leiter einer Parteigrundorganisation (GOL) Macht in der Volkspolizei und über sie aus. An der Spitze der Hierarchie standen Kader der Sicherheitsabteilung des ZK der SED. Und bis hinunter in jedes Volkspolizei-Kreisamt bzw. in Berlin-Ost in jede Volkspolizeiinspektion (VPI) saß ein Verbindungsoffizier der Staatssicherheit, der dem Kreisamts- beziehungsweise VPI-Leiter zwar nicht förmlich vorgesetzt war, aber ohne seine Zustimmung kam die Kreis- beziehungsweise VPI-Einsatzleitung nicht aus.
Den Vorsitz der regelmäßigen Beratungen auf der jeweiligen horizontalen Ebene führte der 1. Sekretär der SED, der 2. Sekretär der SED war für Sicherheitsfragen zuständig. Ihm unterstand auch die Stasi als „Schild und Schwert der Partei“ in der jeweiligen Organisationsebene. Es hat nicht zum Erstaunen geführt, dass es gleich im Anschluss an die ersten freien Volkskammerwahlen vom 18. März 1990 eine erste Kündigungswelle in der Volkspolizei gab, und - nach den freien Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung - auch in den Magistratsverwaltungen und nachgeordneten Einrichtungen.
Nachdem die Führung des Präsidiums der Volkspolizei uns und wir diese mit erstem Eindruck „taxiert“ hatten und zur „Minimalvereinbarung“ gekommen waren, fuhren wir über die Mollstraße zum Roten Rathaus. Wir hatten beide den tiefen Eindruck, dass noch viel vor uns liegen wird, wenn wir die Volkspolizei an dem demokratischen Veränderungsprozess, in den sich die Stadt und das Land schon hinein bewegte, beteiligen, einbeziehen wollen. Und das wollten wir.
Es drängte sich bei uns nach diesem ersten Treffen mit der VP-Führung das ungute Gefühl auf, als hätten wir seitens der Gesprächspartner nur eine inhaltsleere Anpassung an das wohl Unvermeidliche erlebt. Ein Halbsatz klang nach:“…nach dem Verrat von Gorbatschow…“
Das Konzept der Vermischung
In einer der nächsten Leitungsrunden beim Stadtrat in der Ferdinand-Schultze-Straße wuchs die Idee der „Vermischung“ von Dienstkräften aus der unteren Arbeitsebene der Polizeien Ost und West in ihren jeweiligen Basisdienststellen: Kennenlernen und lernen, machen und mitmachen, gemeinsam erfolgreich werden… Westberlins Innensenator Erich Pätzold (SPD) nahm den Vorschlag umgehend auf und bat Polizeipräsident Georg Schertz um entsprechende, mit dem Präsidium der Volkspolizei abgestimmte Umsetzung.
Wir, „MagInn“ und „SenInn“, hielten diese - geordnete - Form des wechselseitigen Kennenlernens der Polizisten Ost und West auch für dringlich, weil uns Berichte bekannt wurden, wonach es unterhalb der Behördenschwellen bereits Eisbeinessen, Trinkgelage und sonstige Verbrüderungsaktionen gegeben habe, teils mit Personenkreisen, die sich noch nicht der Demokratisierung gestellt hatten. Bei diesen informellen Treffen wurde ein Mythos geboren und fortan zelebriert, der des aufrechten Polizisten, der, ob Ost oder West, doch dasselbe mache, nämlich für Recht und Ordnung sorge und für Sicherheit: „Polizeiruf 110“ und „Tatort“ in Ko-Produktion.
Kein Wort darüber, dass Polizei im real existierenden Sozialismus unter Führung der Partei der Arbeiterklasse soeben noch Teil des Repressionsapparats war. Manche fühlten sich von „ihrer“ Partei verraten und verkauft. Dann sagten sie sich: Eine Polizei - oder, je nach dem, einen Geheimdienst - braucht doch jeder Staat. Sonst kracht doch alles zusammen…Ihr werdet schon sehen…
Wir konnten diesen - emotional sicherlich entlastenden - Brückenbau, der nicht nur die Polizei erfasste, durchaus einordnen als Versuch eines ersten Kontaktaufnehmens und als Ausdruck der Hoffnung auf ein späteres, möglichst lineares und ungeschorenes Zusammenwachsen.
Schließlich lagen sich in dieser Zeit nicht nur alle Berlinerinnen und Berliner irgendwie in den Armen. Aber konnte dies so nahtlos - ohne jegliche Aufarbeitung und ohne Läuterung im Einzelfall - ausreichen für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat...?
...Waren wir nicht mitten in einem in der DDR erkämpften Systemausstieg und -umstieg, der nicht nur in Bezug auf die Volkspolizei, mit Glaubwürdigkeit, Verantwortlichkeit und zu gewinnendem, neuen Vertrauen der Bevölkerung zu tun hatte? Unsere feste Überzeugung war, dass die Volkspolizei nicht aus dem demokratischen Erneuerungsprozess ausgeschlossen werden darf, im Gegenteil. Das Vertrauen der Bevölkerung musste aber erst noch erworben werden, ergänzten wir...
Getarnte Klinik und MfS-Einheit
Wieder zurück zum 18. Juni 1990 in die Ferdinand-Schultze-Straße in Berlin-Hohenschönhausen: Der Gebäudekomplex war umgeben von einer nur an der Einfahrt unterbrochenen Mauer, sichtgeschützt, innen mehrere langgezogene Bürobauten, Garagen, Tankstelle, Kantine, Zweckbauten. Erst später entdeckten wir eine Zahnarztstation und eine komplette Klinik, getarnt in einer Garage - blutbefleckte Tupfer, Kanülen und Spritzen auf den Behandlungstischen, scheinbar gerade verlassen, in einem angeschlossenen Gebäudetrakt noch großflächige Fotolaborräume mit entsprechender technischer Ausstattung unter anderem für Foto- und Filmauswertungen.
In einem rückwärtigen Längsgebäude hatte das MfS eine konspirativ getarnte, streng geheime Einheit untergebracht, die erst kurz vor unserem Einzug als Magistrat entdeckt und vom Runden Tisch durchlaufen war. Es war die Hauptabteilung XXII der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) der Stasi. Den MfS-Status einer Hauptabteilung erhielt sie noch 1989 verliehen, knapp ein Jahr vor meinem Einzug in das Objekt. Äußerlich zuständig war die HA XXII für die Terrorbekämpfung und -abwehr der DDR, internen aber auch damit befasst, die aus der Bundesrepublik geflohenen Terroristen*innen der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) und ihrer Nachfolgeorganisationen konspirativ unterzubringen und nachrichtendienstlich zu betreuen. Die Abteilung XXII war auch involviert in die Terroranschläge in Berlin-West, auf das Maison de France und auf die Diskothek La Belle.
Der Referatsleiter 8 der HA XXII, Oberstleutnant Helmut Voigt, war unter anderem für die Terrorgruppe „Carlos“ in Rahmen des Stasi-Operativvorgangs „Separat“ zuständig, die am 25. August 1983 den Sprengstoffanschlag auf das Maison de France am Kurfürstendamm in Berlin-West verübt hatte. Ein Mensch starb, 23 wurden teilweise schwer verletzt. Ich war damals kurz nach dem Attentat mit dem Polizeipräsidenten in Berlin, Klaus Hübner, dessen persönlicher Referent ich seinerzeit war, am Tatort.
Den Sprengstoff erhielt der ausführende Attentäter Johannes Weinrich von der Stasi. Helmut Voigt, der zuständige Referatsleiter, wurde 1992 von einem Zielfahndungskommando des BKA trotz gefälschten Papieren in Athen 1992 festgenommen und 1994 durch das Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum Sprengstoffanschlag verurteilt. Weinrich erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die also janusköpfig so bezeichnete Anti-Terror-Einheit des MfS betrieb neben unserer Unterkunft eine Dépendance in Glienicke-Nordbahn, übte das Erstürmen von Flugzeugen und bildete Flugbegleiter* und Flugbegleiterinnen aus - sowie die zehn flüchtigen RAF-Terroristen und Terrosristinnen auf einem Truppenübungsplatz Rüthnick bei Berlin in einem „Lehrgang Waffenkunde“. (Tagesspiegel vom 7. Mai 1995)
Ab etwa 1980 bildete die Staatssicherheit Angehörige arabischer Terrororganisationen militärisch und ideologisch aus. Zuständig hierfür war die „Arbeitsgruppe Minister für Sicherheit“ (AGMS), direkt Minister Erich Mielke unterstellt. Die Arbeitsgruppe wurde 1988 in die HVA-Abteilung XXII, dort wo jetzt mein Dienstsitz lag, integriert.
Die Terroristen gehörten den palästinensischen Gruppen der Fatah, der palästinensischen Befreiungsfront (PFLP) unter George Habach, dem Generalkommando der palästinensischen Befreiungsfront (PFLP-GC) unter Ahmed Djibril, der Demokratischen Front für die Befreiung Palästinas (DFLP) unter Nair Hawatmeh und der Terrororganisation von Abu Nidal an. Die militärischen Ausbildungszentren lagen im Stadtbezirk Pankow, in Finsterwalde, in der Nähe von Dresden, in Brandenburg und in der Gegend von Teupitz (unter anderem Tagesspiegel vom 12. April 1991). Die Abteilung XXII erhielt noch 1989 den MfS-Status einer Hauptabteilung verliehen.
Verwaiste Stasi-Büros
Der verwaiste Abteilungsleiter-Schreibtisch XXII des Oberst des MfS, Gotthold Schramm, wurde mein Dienstschreibtisch. Unter Gerhard Neiber, dem Stellvertreter von Erich Mielke im Ministerium für Staatssicherheit in der Normannenstraße, waren in meinen Diensträumen in Hohenschönhausen als Führungskader unter andere tätig Oberst Harry Dahl, Oberst Günter Jäckel, Oberst Horst Franz, Oberstleutnant Hans-Hermann Petzold und Hauptmann Gerd Zaumseil.
In meinem - geschichtsträchtigen - vor Kurzem noch ganz anders genutzten Raum befand sich hinter einer Klapptafel verborgen eine Weltkarte. In ihr steckten noch die bunten Stecknadeln der internationalen Einflussfelder der Hauptabteilung Aufklärung (HVA) und ihrer Stützpunkte in der DDR-Auslandsspionage. Etwa 2.000 tschekistische „Kundschafter des Friedens“, sog. Soldaten an der unsichtbaren Front, waren bis zum Ende der DDR weltweit als Reisekader im Einsatz. Die „Linie“ der Hauptabteilung XXII enthielt fünf Arbeitsgruppen, war Teil der HVA mit 4.778 hauptamtlichen Mitarbeitenden und rund 13.000 Informellen Mitarbeitenden. Zu ihnen in der HA XXII zählte auch der frühere westdeutsche Rechtsanwalt Claus Croissant, der enge Verbindungen zu den flüchtigen Terroristen der „Roten Armee Fraktion“ und der „Bewegung 2. Juni“ unterhielt. Croissant hatte sich bereits 1981 gegenüber der damals noch sog. Abteilung XXII zur Zusammenarbeit bereit erklärt. (Tagesspiegel vom 15. September 1992)
Im April 1993 wurde er vom Kammergericht zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt. Ob er wohl auch durch meine jetzigen Diensträume gelaufen ist? Ihre Akten brachten die Stasi-Mitarbeiter/innen, wie ich erfuhr, in hektischer Selbstauflösung schon im Januar 1989 in die Normannenstraße, also zum zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung Aufklärung des MfS… und dort zur Aussonderung und Vernichtung.
Die rund 120 operativen Kräfte der HA XXII wurden kurz vor meinem Dienstantritt zum Zentralen Kriminalamt des Ministeriums des Innern der DDR umgesetzt, was später noch eine Rolle spielten sollte.
Die Nachrichtenagentur Reuter zitierte am 23. Juni 1990 das Nachrichtenmagazin Spiegel, wonach „104 Mitarbeiter der Hauptabteilung XXII noch von der Regierung Modrow in das Innenministerium übernommen und vom Innenminister Diestel weiterbeschäftigt wurden. Darunter seien nicht nur ´Handwerker`, sondern auch höhere Offiziere… Das Ministerium bestätigte, dass die beiden vom Spiegel genannten ehemaligen Abteilungsleiter in der für Terrorismus zuständigen Stasi-Hauptabteilung XXII tätig gewesen seien und jetzt in der Anti-Terror-Einheit des Innenministeriums arbeiteten… Sie hätten in ihren Vernehmungen durch das Zentrale Kriminalamt erklärt, von der Existenz ehemaliger Mitglieder der Terrororganisation ´Rote Armee Fraktion` (RAF) in der DDR nichts gewusst zu haben, teilte das Ministerium gestern in Ost-Berlin mit“. (Tagesspiegel vom 24. Juni 1990)
Die Räume im Gebäude der ehemaligen Hauptabteilung XXII waren jedenfalls menschenleer - verlassen, alles stehen und liegen gelassen, Büroblumen verwelkt, Petschaften (Dienstsiegel) an Behältnissen und Türen aufgebrochen- aber die Telefone funktionierten noch, was in der damaligen Zeit schon fast einzigartig war, aber dem Stasi-Vorzugsstandard entsprach.
Wir waren uns natürlich bewusst, dass die Kommunikation gerade über diese Leitungen nicht abhörsicher war. Uns wurde der „Nachrichtenwürfel Freienwalder Straße, Berlin 1125 (Hohenschönhausen)“ ein Begriff, der fernmeldetechnisch ungeklärte Zu- und Abgänge hatte, an dem wir aber angeschlossen waren. Im weiteren Verlauf benutzten wir diese Magistratsleitung und eine sichere oder wenigstens sicher geglaubte „West“-Leitung.
Im Roten Rathaus schien uns am Anfang am sichersten ein Funktelefon („OB-Apparat mit Kurbel“), das wir vom taktischen Fernmeldedienst der Polizei Berlin-West zur Verfügung gestellt bekommen haben. Nicht nur wegen der besonders im Roten Rathaus notorisch überlasteten beziehungsweise gestörten Leitungen…
Jetzt zog nun eine Handvoll Mitarbeiter des Magistrats zusammen mit dem neu gewählten Stadtrat für Inneres in diese Räumlichkeiten ein. So wie in die ungewohnte räumliche Umgebung tasteten wir uns arbeitsteilig und systematisch in die riesige Aufgabenfülle hinein, die drängend auf uns wartete.
"Verschwundene" Mitarbeitende
Mich unterstützten auf dem besagten Zuordnungswege vertrauensvoll eine Schreibkraft aus der Senatsinnenverwaltung, meine Vorzimmersekretärin Angelika Schnier, und zwei Polizisten aus Berlin-West, Polizeirat Jürgen Luther und ab 9. Juli 1990 Polizeihauptkommissar Lothar Quandt. Sie bildeten meine Führungsgruppe, wir waren ein enges, eingespieltes Team. Etwas später, im August 1990, traten aus dem Ostteil der Stadt drei Volkspolizisten hinzu, außerdem Prof. Dr. jur. Rolf Schönefeld, Dr. Jörg Zähler sowie VP-Kommissar Ralf Richter, die zusammen mit uns unmittelbar an der grundlegenden Demokratisierung von Staat und Gesellschaft mitwirken wollten.
Beim weiteren Rundgang trafen wir in den Magistratsreferaten und Sachgebieten meiner Abteilung MagInn III fast keine Mitarbeitenden mehr an, die Leitungskader waren spätestens im Juni 1990, also kurz vor unserem Eintreffen, auf wundersame Weise verschwunden.
Einige wurden später in anderen Magistratsbereichen wiedergefunden, wo sie sich selbst im Dienstrang auf die „unverdächtige Ebene“ herabgestuft hatten. Kaderübersichten, Kaderpläne oder ähnliches gab es nicht, lediglich fragmentarische Telefonlisten des Alt-Magistrats auf eigentümlich vergilbtem Papier, vielfach nicht aktuell. Selbst die Türschilder waren entfernt, mindestens die Namen. Wie ich hörte, ging das auch anderen Magistratsabteilungen so, die systemnahe Aufgaben wahrgenommen hatten. Wir diskutierten, ob es nicht sogar ein Vorteil sei, das historisch Neue nicht mit dem Alten Apparat anfangen zu müssen, sondern neu aufzusetzen. Andererseits wollten wir soviel Mitarbeitende wie vertretbar und dementsprechend möglich in die Demokratisierung mitnehmen.
Wir waren als Abteilung III eine von insgesamt sieben in der Magistratsverwaltung für Inneres: Abteilung (Abt.) AV (Allgemeine Verwaltung), Abt. I (Verfassungs-, Verwaltungsrecht, Datenschutzrecht, Wahlen) Abt.II (Recht des öffentlichen Dienstes, Personalangelegenheiten) Abt. III (Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Abt. IV (Projektgruppe Besondere Sicherheitsaufgaben… in Verbindung mit der Stasi-Auflösung), Abt. V (Stellenplan, Organisation, Innere Dienste), Abt. VI (Leitstelle Justiz).
Es erwies sich als wichtige, in der fachpolitischen Auseinandersetzung unverzichtbare Strukturentscheidung, beim Stadtrat einen Pressesprecher/Öffentlichkeitsarbeit der Magistratsverwaltung für Inneres anzubinden. Dies führte zwar zu einer mitunter nicht einfachen Dualität zur Pressestelle des Oberbürgermeisters, war aber angesichts der beschriebenen Abschottungsversuche der Altkader in den Einrichtungen des Magistrats, auch der Volkspolizei, dringend notwendig, um die Menschen dann wenigstens über die Medien zu erreichen und als Magistratsverwaltung für Inneres handlungs- und politikfähig zu bleiben.
Da es noch kein Internet gab, keine Social Media, keine Smartphones, keine Handys, zunächst keine Faxtechnik und die Telefonleitungen der DDR marode waren, entschlossen wir uns in dieser analogen Welt, Flugblätter mit Informationen der Magistratsinnenverwaltung herzustellen, in der Magistratsdruckerei drucken und in den Gliederungseinheiten, auch in der Volkspolizei, verteilen zu lassen. Auch hier erkannten wir alsbald, wo das funktionierte oder nicht funktionieren sollte, wo wir nachsteuern mussten.
Verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellen
Am 19. Juni 1990 fand ein zweites Treffen des Berliner Innensenators Erich Pätzold mit dem Innenminister der DDR Peter-Michael Diestel (DSU) statt. Der Innenminister verwies auf seine zentralen Zuständigkeiten. Der Innensenator bestand unter Hinweis auf die zentrale Bedeutung Berlins und seiner beiden Stadthälften auf intensive Beteiligung des demokratisch gewählten Magistrats. Am Folgetag trafen sich auf Magistratseinladung Oberbürgermeisters Tino Schwierzina und der Stadtrat für Inneres Thomas Krüger mit dem Chefinspekteur Dirk Bachmann und rund 25 weiteren Offizieren des Präsidiums der Volkspolizei.
Thomas Krüger 1990
Der seinerzeitige Ostberliner Stadtrat für Inneres, Thomas Krüger (M), zwischen dem bis Januar 1991 amtierenden Regierenden Bürgermeister von Berlin Walter Momper (l), und dem damals stellvertretenden Vorsitzender der SPD Wolfgang Thierse (l) auf einem Parteitag der Berliner SPD 1990.
Der seinerzeitige Ostberliner Stadtrat für Inneres, Thomas Krüger (M), zwischen dem bis Januar 1991 amtierenden Regierenden Bürgermeister von Berlin Walter Momper (l), und dem damals stellvertretenden Vorsitzender der SPD Wolfgang Thierse (l) auf einem Parteitag der Berliner SPD 1990.
Der Stadtrat für Inneres hielt eine von ihm so bezeichnete „Polizeirede“, die wir in der Leitungsrunde kurz zuvor abgestimmt hatten. Hier ein Auszug:
„...Es muss in der Zukunft unser Ziel sein, einen für alle Beteiligten produktiven Dialog nach Innen und nach Außen hin herzustellen... 1. Erste Priorität hat die Frage, wie stelle ich das verloren gegangene Vertrauen nach Innen und nach Außen wieder her? 2. Wie gehen Sie als Polizist mit ihrer eigenen Vergangenheit um? Welche Fragen zu ihrer Rolle innerhalb eines demokratischen Rechtsstaats ergeben sich daraus und wie kann man das Berufsbild des Polizisten wieder mit Phantasie und Kreativität besetzen?
…Dies berührt den ganzen Komplex des neuen Selbstverständnisses der Polizei und ihrer demokratischen Selbstverfassung. Mehr Demokratie im Innern der Polizei bedeutet gleichzeitig mehr Demokratie für den Bürger. Die Polizei muss sich in diesem Prozess dem Bürger gegenüber transparent machen und sie darf nicht länger für den Bürger eine undurchschaubare Machtgröße des Staates sein. Demokratische Prozesse verlangen das genaue Gegenteil…
Der alte, kriminelle und menschenverachtende Polizeistaat, der auch in der Lage war, Sie auf jeweils unterschiedliche Art und Weise zu instrumentalisieren, darf in Ihrem zukünftigem Handeln nicht mehr zu erkennen sein. Daran werden Sie in der Zukunft als einzelner Polizist gemessen und daran wird auch meine Politik in der Zukunft öffentliche Bewertung finden. Und ich kann dies hier noch einmal mit allem Nachdruck sagen: Das ist meine Intention und daran werde ich festhalten.“
Es folgte die Auflösung der „Politischen Abteilung“ (Polit-Organ), der Abteilung Kampfgruppen, der Abteilung Planung und Operative Planung (Landesverteidigung). Vorbereitet wurde die Auflösung des Dienstzweiges Betriebsschutz und die Herauslösung der Abteilungen Strafvollzug, Pass- und Meldewesen und der Zulassungsstelle der Verkehrspolizei.
Aber es sollte und musste sich auch etwas in den Köpfen ändern. Auch dazu gab es erste, begrüßenswerte Ansätze, die wir förderten. Es entstand im Präsidium eine „Konzeption der VP Berlin für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit als Grundvoraussetzung für die Erneuerung der Gesellschaft“ mit dem Versuch, rechtsstaatliche und willkürfreie Grundsätze in die Handlungskonzepte insbesondere der operativen Einsatzkräfte der Volkspolizei Berlin einfließen zu lassen. Noch galt aber DDR-Recht, noch war der DDR-Zentralstaat zuständig...
Vorstufe zur Wiedervereinigung: Die Währungsunion
Am 1. Juli 1990 trat die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion in Kraft und die D-Mark wurde zur offiziellen Währung der DDR.
25 bis 28 Milliarden D-Mark wurden in den Vortagen in West-Werttransportfahrzeugen von West nach Ost verbracht, auf DDR-Gebiet gesichert durch Einsatzkräfte VP und NVA. 667 Milliarden Ostmark wurden in die Nachtigallenschlucht bei Halberstadt zum Verrotten transportiert, aber - nach ersten Diebstählen aus der Deponie - wieder geborgen und dann verbrannt. Das Präsidium der Volkspolizei meldet allein für Berlin-Ost 155 begleitete Geldtransporte. (Komplexe Lageeinschätzung 1. Halbjahr 1990)
Die allererste Bankfiliale mit D-Mark öffnete um Mitternacht - am Alexanderplatz in Berlin. Nächtliches Gedrängel, Verletzte und Freudentänze und Autokorsos bis in den Morgen. Tagsüber DDR-weit endlose Schlangen vor den Banken. Rund 180.000 Belege im bargeldlosen Zahlungsverkehr gingen verloren und mussten später rekonstruiert werden, 4.500 Tonnen Alu-Chips-Münzen aus altem DDR-Bestand wurden eingeschmolzen.
Auf dem Territorium der DDR nahmen in den nächsten Wochen Einbrüche und Raubstraftaten zum Nachteil der oftmals kaum gesicherten Sparkassen und mitunter improvisierten Bankfilialen deutlich zu.
Zunehmende Rechts-Links-Konfrontationen
In diesen Tagen sprach mich der damals in Bürgerrechtskreisen aktive Sozialdiakon Michael Heinisch an (heute Heinisch-Kirch, Sozialdiakonische Stiftung im Kaskelkiez/Ecke Pfarrstraße). Er gestaltete zu diesem Zeitpunkt aktiv die Sozialarbeit der Erlöser-Kirche für den Lichtenberger Weitlingstraßen-Kiez.
Dort hatten sich schon in den frühen achtziger Jahren rechtsorientierte Jugendliche und Heranwachsende Wohnstätten gesucht und eine „National befreite Zone“ bilden wollen. Sie waren zumeist organisiert in der Fan-Szene von Fußball- und sonstigen Sportclubs, heute als Hooliganszene bekannt, hatten zumindest Kontakte dorthin, wenn es zur groben Gewalt kommen sollte. Feindbild waren die „Punks“, die auch die SED-Jugendpolitik zum Feindbild erkoren hatte.
Am 23. Juni 1990 kam es nach einem von linken Gruppen organisierten, zunächst friedlichen Aufzug gegen Neonazismus und Ausländerfeindlichkeit durch den Weitlingkiez zu Angriffen auf die Volkspolizei, die einschlägige Unterkünfte der rechten Szene vor einem Eindringen abriegelte. 21 Polizisten wurden durch die Übergriffe teils erheblich verletzt. Es gab Stimmen aus der örtlich zuständigen Volkspolizeiinspektion Friedrichshain, wonach bei einer flexibleren Führung die Personen- und Sachschäden bedeutend geringer hätten sein können. Im Raum der Einsatzleitung soll auch Chefinspekteur Dirk Bachmann als höchster Polizeiführer zugegen gewesen sein. (Tagesspiegel vom 25. August 1990)
Im selben Tagesspiegel-Artikel vom 25. August 1990 heißt es: „Auch gegenüber Innenminister Diestel distanzierten sich die Polizeiführer der Inspektion Friedrichshain. Er spreche in Interviews immer wieder von ´meinen Polizisten`. Diese Aussage Diesels werde nicht geteilt: Wir sind Polizisten im Stadtbezirk Friedrichshain und wollen Polizisten im Land Berlin werden. Und das lieber heute als morgen, sagte der Polizeioberrat (Klaus Schattat). Dies treffe auf die Mehrheit der Ost-Berliner Polizisten zu.“ Soweit das Zeitungszitat.
Sozialdiakon Michael Heinisch nahm mich an die Hand und führte mich durch den Kiez. Er zeigte mir die einschlägigen Häuser, Geschäfte und Unterkünfte. Wir sprachen intensiv über die sozialen, familiären und gesellschaftlich-systembedingten Entstehungsbedingungen dieses sich fortschreitend verfestigenden Rechtsextremismus. Diese Jugendszene, teils rechtsextrem verfestigte DDR-Skinheads, hatte in den letzten Wochen einen massiven, aufheizenden Anschub durch auch mir namentlich bekannte Rechtsextremisten aus dem Westen erfahren, es fielen unter anderem die Namen Michael Kühnen und Christian Worch.
Die Szene radikalisierte sich sogleich massiv und ließ zunehmend eine aufsuchende Sozialarbeit, um die der Diakon stets bemüht war, nicht mehr zu. Stattdessen verzeichnete der Kiez eine äußerst bedenkliche Abschottung, Hitler-Grüße im offenen Straßenbild, einschlägige Plakate und Transparente an den Balkonen, bis zu 400 Szeneangehörige im Kiez.
Immerhin gab es am 27. April 1990 eine Durchsuchung der Räume der „Nationalen Alternative“ in der Weitlingstr. 122, woraufhin die „Partei“ nicht zu den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung zugelassen wurde. Sie wurde aber vom DDR-Innenminister nicht verboten. VP-Chefinspekteur Dirk Bachmann: „Solange die Gruppierung nicht verboten ist, können wir gegen sie nichts unternehmen.“ (Berliner Morgenpost vom 15. Juni 1990)
Mir war gegenwärtig, dass das Leipziger Institut für Jugendforschung schon 1988 in wissenschaftlicher Forschung ermittelte, dass jeder zweite DDR-Jugendliche latent oder offen rechtsradikale Einstellungsmuster aufwies. 40 Prozent wünschten sich zudem, dass alle Ausländer („Kanaken und Fidschis“) das Land verlassen sollten. Kinder der Arbeiterklasse, mit „sozialistischer Erziehung“, die "Völkerfreundschaft“ als ein Leitbild titulierte. Wir waren erschüttert.
Mich erschütterte in den vielen Gesprächen mit staatlich Bediensteten aber auch mit Privatpersonen, wie selbstverständlich versteckter oder auch offener Ausländerhass mir entgegentrat, wenn das Gespräch auf Arbeitskräfte und Stipendiaten oder Stipendiatinnen aus Mosambik, Kuba oder Vietnam kam, die der SED-Staat mit „internationalistischem Anspruch“ vor allem zur Deckung des Arbeitskräftemangels im nicht qualifizierten Niedriglohnsektor ins Land geholt hatte.
Vernebelter Rassismus
Die Wohnheime der Arbeitsmigranten und MIgrantinnen, sowie deren Bewohner und Bewohnerinnen waren schon zu DDR-Zeiten massiver Gewalt und brutaler Übergriffe ausgesetzt. Vernebelt wurden diese Gewalttaten mit dem Deckmantel der Stasi als „Ermittlungsorgan“ und einer SED-staatlich verordneten Völkerfreundschaft, wodurch diese Verbrechen und die rechtsextremistischen Täter/-gruppen weder konsequent verfolgt noch als ausländerfeindlich-rassistische Taten definiert oder gar veröffentlicht wurden. Die Rede war allenfalls von „Rowdytum“ und „Produkte westlicher Propaganda“.
Nun, im Magistrat, hörte ich über die tatsächlichen Geschehnisse - und nicht mehr nur hinter vorgehaltener Hand. Ich beließ es nicht beim Kopfschütteln. Denn ich ahnte, was auf uns, die Gesellschaft und die Sicherheitsbehörden im vereinten Deutschland zukommen wird, zog in den Gesprächen und Entscheidungen klare Grenzen und sensibilisierte entsprechend in Ost und West. Dabei lernte ich auch Interner Link: Bernd Wagner kennen, der mich frühzeitig in Hohenschönhausen aus seiner damaligen Funktion als Referatsleiter im Staatsschutz des Zentralen Kriminalamtes der DDR, seit 1988 Leiter der dort neu eingerichteten AG Skinhead, aufsuchte und mich wie Sozialdiakon Heinisch warnte vor einem DDR-geprägten Rechtsextremismus insbesondere in der Jugendszene.
Er berichtete uns, dass es rund 200 rechtsradikale bis rechtsextreme Gruppierungen in der DDR gäbe. Nach seinen damaligen Ermittlungserkenntnissen sind von der AG Skinhead DDR-weit etwa 15.000 verfestigte, rechtsextremistische Straftäter registriert worden, davon circa 5.000 mit schweren Gewalttaten, darunter rund 1.000 als Rückfalltäter. Bei Angriffen auf Vertragsarbeiterheime habe es bis zum Juni 1990 bereits 10 Ermordete, gegeben. Wagner war damals Oberstleutnant der Kriminalpolizei. Später begründete er gemeinsam mit dem Aussteiher aus der rechtsextremen Szene, Interner Link: Ingo Hasselbach, das wichtige, öffentlich geförderte Ausstiegsprojekt „Exit“ für Menschen, die sich aus dem Rechtsextremismus lösen wollen...
Schulungen im Westteil
Im Juli 1990 begannen die zwischen Magistrat und Senat vereinbarten Fortbildungslehrgänge für Angehörige der Volkspolizei Berlin an der Polizeischule „Joachim Lipschitz“ in Berlin-Spandau. Sie dienten dazu, sowohl in Rechtsfächern wie in vielen polizeifachlichen Themen eine Angleichung des Wissens an die Lehrgangsinhalte der Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes (West) zu erreichen. Anders ausgedrückt: Der Magistrat löste ein, die Mitarbeitenden fit zu machen für die Deutsche Einheit...
Die Verhandlungen über den Einigungsvertrag begannen am selben Tag, dem 9. Juli 1990. Verhandlungsführer waren Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der Parlamentarische Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR, Günther Krause. Es war noch nicht abschließend geklärt, wie eine künftige staatliche Ordnung aussehen sollte, ob Beitritt nach Artikel 23 Grundgesetz oder über eine neue gesamtdeutsche Verfassung nach Art. 146 Grundgesetz.
In Berlin wurde vorsorglich ein gemeinsamer „Ausschuss Einheit Berlins“ gebildet. Federführung hatten die Magistratskanzlei und die Senatskanzlei. Der Magistrat Berlin war mit dem Oberbürgermeister Tino Schwierzina als Mitglied der DDR-Delegation an der Ausarbeitung und Verhandlung des Einigungsvertrags beteiligt. Die neuen Bundesländer gab es staats- und verfassungsrechtlich noch nicht, der Magistrat von Berlin war bis zur Wiedervereinigung die einzig demokratisch legitimierte Regierung auf Regionalebene.
In dieser Zeit sorgte ich mich mit der benachbarten Abteilung MagInn V (Allgemeine Verwaltung) um die persönliche Sicherheit des Oberbürgermeisters. Nach einer Gefährdungsanalyse und -bewertung wurden technische Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Über das Oberbürgermeisterbüro erreichten mich auch die Entwürfe des Einigungsvertrages, am Ende über 900 Seiten, mit der Bitte um Stellungnahme zu den Sicherheitssequenzen.
Es gab nicht viel Zeit, die Uhr stand auf schnellen Beitritt, solange das internationale Fenster, unser Handlungsrahmen, noch offen stand. Wir agierten unter ungeheurem Zeitdruck. Und unter massivem Problemdruck. Der Magistratsverwaltung für Inneres unterstand in ihrer Abt. VI die „Leitstelle Justiz“. Diese Zuordnung zum DDR-Innenressort fand keine Entsprechung in der Organisation eines westlichen Innenressorts. Grund war, dass die Volkspolizei zuständig war für den Justizvollzug und die entsprechenden Vollzugseinrichtungen einschließlich Personal - und auch für die Insassen. In 40 Jahren DDR saßen über 250.000 Menschen aus politischen Gründen in Haft. Es gab neben den Justizeinrichtungen im Weiteren 17 Stasi-Untersuchungsgefängnisse, das zentrale in Berlin-Hohenschönhausen, und über 70 Jugendwerkhöfe. Die Gefängnisse waren überfüllt, Essen und medizinisch-hygienische Zustände waren mangelhaft, und es bestand Arbeitspflicht, also Zwang.
Immerhin war die menschenunwürdige Untersuchungshaftanstalt Keibelstraße (UHA II) im Gebäude des Präsidiums der Volkspolizei am 22. Juni 1990 geschlossen worden. Die Schließung war eine Folge des Untersuchungsausschusses zu den Übergriffen am 7./8. Oktober 1989 in Ost-Berlin. Gleichzeitig wurden unter der Ägide der Volkspolizei neue, angeblich verbesserte Untersuchungshaftanstalten in Lichtenberg und Pankow eröffnet.
In den Haftanstalten der DDR kam die frische Luft der Wende nach und nach in jede Zelle, es sprach sich wie ein Lauffeuer herum, dass eine Wiedervereinigung mit dem Westen im Raum steht. Ein Vergleich mit bundesdeutschem Straf- und Vollzugsrecht zeigte schnell die Unterschiede, die zum Nachteil der DDR-Gefangenen gereichten. Gregor Gysi: „Bei uns ist anders bestraft worden.“ (in ZDF history „Die Wendejahre-Wie DDR-Schwerverbrecher freikamen“, 10. November 2019) Der „Sozialistischen Gesetzlichkeit“ lag das Prinzip der Parteilichkeit zugrunde, sie war ein Mittel in der Führung des Klassenkampfes.
Es kam nun DDR-weit, insbesondere in Leipzig, zu „Knaststreiks“, Dachbesetzungen und Hungerstreiks von Gefangenen unter der Überschrift „Amnestie 90“ sowie infolge zu Einsätzen der Deutschen Volkspolizei in den Gefängnissen zu deren Niederschlagung. Die Zuständigkeit lag beim Innenministerium der DDR und der Volkspolizei. Der Magistrat hatte über seine „Leitstelle Justiz“ frühzeitig die Senatsjustizverwaltung (West) veranlasst, sich dem Schicksal der Häftlinge anzunehmen und zusammen mit dem Magistrat Möglichkeiten einer Haftentlassung, insbesondere und sofort der politischen Gefangenen, zu prüfen und zu veranlassen.
Wir verfolgten nun über unsere „Leitstelle Justiz“ die Lageentwicklung, das in Auseinandersetzungen eskalierende Vorgehen des Innenministeriums und der Volkspolizei sowie die Auswirkungen auf Berlin, unter anderem in der Strafvollzugsanstalt Rummelsburg, mit großer Sorge. Das originär in Berlin für den Strafvollzug zuständige Präsidium der Volkspolizei beschrieb die Lage in „Komplexe Lageeinschätzung 1. Halbjahr 1990“ wie folgt:
„Der Einsatz der Strafgefangenen zur Arbeit ist nicht mehr gesichert. Ursache dafür ist das sich verändernde Profil der ehemaligen Arbeitseinsatzbetriebe. Die SV-Angehörigen (SV = Strafvollzug) des Vollzugs- und Aufsichtsdienstes wurden verstärkt mit Frustrationserscheinungen der beschäftigungslosen Strafgefangenen konfrontiert. Unter Einbeziehung von Mitarbeitern der Kirche, basisdemokratischer Organisationen, Parteien und von Einzelpersönlichkeiten wurden Maßnahmen zur Beschäftigung, zur Erweiterung des Angebots der kulturellen Betätigung und Lehrveranstaltungen organisiert.“
Bürgerrechtsgruppen forderten massiv eine Änderung des Vollzugsregimes ein. Die Volkskammer verabschiedete unter dem Druck der Ereignisse insgesamt drei Amnestien und später, am 6. September 1990, ein „Rehabilitierungsgesetz“. Im Ergebnis zeigten einige Straferlasse problematische Auswirkungen im Bereich sog. Mischdelikte (allgemeine Kriminalität und/oder politischer Hintergrund) und der Sexualdelinquenz, für die es in DDR keine Therapie, keine sozial-medizinischen Nachsorgeangebote gab.
Die Gefahr bestand, mit dem unabweisbaren Streben nach Gerechtigkeit neues Unrecht zu schaffen. Altes Unrecht hinzunehmen war allerdings keine Alternative. Auch der SED-Staat kannte Amnestien, elf an der Zahl, zynisch als „Zeichen des sozialistischen Humanismus“ propagiert, in Wahrheit, um die notorisch überfüllten Gefängnisse frei zu machen für die neuen Verurteilten. Polithäftlinge waren von jeder Amnestie ausgenommen - die DDR wollte sie als menschliche Handelsware gegen Devisen freikaufen lassen, was dem SED-Staat rund 3,4 Milliarden DM einbrachte. (Tagesspiegel 4. November 2019)
Reduzierte DDR-Justiz
Die „Leitstelle Justiz“ führte im Auftrage des Magistrats erste Sondierungen in der DDR-Hauptstadtjustiz durch, um Richter/innen und Staatsanwälte/innen, die in ihrer Funktion und Amtsausübung systemnah Staatsunrecht begangen haben, von den anhängigen Verfahren und von den Gerichtssälen fernzuhalten. Den Generalstaatsanwalt von Berlin-Ost, Dr. Dieter Simon, habe ich persönlich im Ergebnis eines Personalgesprächs am 19. September 1990 mit Wirkung des folgenden Tages aus dem Staatsdienst entlassen, nachdem wir ihn, abgetaucht als einfachen Mitarbeiter im Materialmagazin des Magistrats, entdeckt hatten. Ein nicht dienstrechtlich, sondern auf dem Gebiet des Strafrechts geführtes mehrinstanzliches Verfahren führte letztlich vor der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin zu einem Freispruch: „Simon habe an dem Prozess gegen zwei Ausreisewillige nur am Rande mitgewirkt und nicht alle Umstände des Falls gekannt…Der Bundesgerichtshof hatte den ersten Freispruch für Simon aufgehoben. Die Bestrafung solcher Ausreiseversuche sei immer Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung“ (Tagesspiegel vom 21. Oktober 1998).
Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurden in den Justizdienst des Landes Berlin nur 11 Prozent der DDR-Richter und nur 4 Prozent der DDR-Staatsanwälte übernommen. (Tagesspiegel vom 13. Juli 2009)
Die Angleichung der Rechts- und Strafsysteme der beiden deutschen Staaten begleitete ich randständig aus meiner damals 20-jährigen Erfahrung als leitender Kriminalpolizist. Meiner Abteilung MagInn III wegen des Arbeitszusammenhangs benachbart war die „Projektgruppe Besondere Sicherheitsaufgaben“, MagInn IV. Sie wurde geleitet vom Bürgerrechtler Werner Fischer, der 1988 zusammen mit Bärbel Bohley zwangsweise von der DDR-Regierung ausgebürgert worden war, ebenso wie Ralf Hirsch. Nach Fischers und Bohleys Rückkehr im August 1989 ernannte ihn im Dezember 1989 der Zentrale Runde Tisch zum „Regierungsbevollmächtigten zur Auflösung des MfS/AfNS“. Er wirkte in dieser Funktion maßgeblich bei der Enttarnung und Auflösung der in dieser Phase noch aktiven Stasi mit, wechselte aber in die Magistratsinnenverwaltung zu MagInn IV, nachdem das Nationale Komitee der Stasiauflöser, bisher im Zentralen Runden Tisch nicht regierungsgebunden, durch die Regierung de Maizière dem Innenminister Diestel unterstellt wurde.
Werner Fischer, seine Mitarbeitenden Gisela Metz, Peter Neumann und ich arbeiteten eng zusammen, mit uns viele andere ehemalige DDR-Oppositionelle und Bürgerrechtler, darunter Roland Jahn, der bis in den Juni 2021 amtierende Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU).
Anschlag auf Bürgerrechtler
Auf Werner Fischer wurde „von unbekannter Hand“ sogar noch nach der Wiedervereinigung ein Anschlag verübt. Am 1. November 1990 parkte er seinen Dienst-Lada in gewohnter Weise seitlich neben dem Roten Rathaus auf öffentlichem Straßenland und wollte zu einem Diensttermin. Nach kurzer Zeit kam er kalkweiß und schlotternd zurück ins Rote Rathaus. Die Radmuttern aller vier Räder waren gelockert, er konnte den Lada gerade noch in die nahe Fahrbereitschaft des Magistrats steuern. Am Dienstfahrzeug des Stadtrats wurde an einem anderen Tatort, aber in derselben Nacht, aus zwei Reifen die Luft abgelassen, so dass das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig war. Das Handbuch der Stasi nannte das „Destabilisierungs- und Zersetzungsmaßnahmen“.
Das Lockern von Radmuttern war ein übliches Zersetzungsmittel, dass die Staatssicherheit „feindlich-negativen Kräften“ zuteilwerden ließ. Auch in den Bezirken der DDR meldeten Mitglieder der Bürgerkomitees zur Stasi-Auflösung eigentümliche Verkehrsunfälle und ähnliche Anschläge auf ihre Fahrzeuge. Wir gaben sofort eine Gefahrenmeldung in die Öffentlichkeit.
Geheime Rathausräume
Stadtweit wurden ständig konspirative Wohnungen und sonstige Räumlichkeiten des MfS entdeckt, wiederholt in irgendwelchen Kellern, Dachgeschossen, Garagenanlagen undsoweiter, um die wir uns als Magistratsinnenverwaltung zusammen mit der Bauverwaltung kümmern mussten. So wandten sich im Juli 1990 in Reihenfolge einzelne Stadtbezirksbürgermeister an uns, nachdem sie bei Raumbegehung in ihren Rathäusern in der Regel in Untergeschossen nicht zugängliche, verschlossene, mit sogenannten Petschaften versiegelte Räume entdeckt hatten, zu denen sie als neue Hausrechtsinhaber keine Schlüssel haben und zu denen ihnen von unbekannten, sich nicht legitimierenden Personen der Zutritt verweigert wurde.
Die Abteilung MagInn III bildete umgehend unter Leitung meines Referats MagInn III B, eine kleine mobile Arbeitsgruppe unter Führung meines PHK Quandt (West). Die Arbeitsgruppe suchte fortan die zentralen und dezentralen Liegenschaften des Magistrats einschließlich der Rathäuser auf und überprüfte mit Hinzuziehung fernmeldetechnischer Spezialkräfte die Kommunikationsanlagen. Jede dieser Einrichtungen hatte entsprechend abgeschottete, zur Tarnung mit Petschaften des Magistrats versiegelte Zugänge - auch im Roten Rathaus. Selbst der Oberbürgermeister und wir in den dort untergebrachten Magistratsverwaltungen konnten nicht mehr ausschließen, in unserer Bürokommunikation überwacht worden zu sein. In einigen der entdeckten Räume wurden sogar Dienstkräfte angetroffen, die gerade Kopfhörer aufhatten, mithörten und auf Tonträger mitschnitten. Zur weiteren Ausstattung gehörten Chiffriergeräte und die entsprechenden Codierunterlagen. Die Anlagen ermöglichten das Empfangen und Versenden geheimgeschützter Nachrichten.
Im regulären Empfängerkreis standen auch die Leitungsebenen von SED und MfS. Sämtliche Personen, sie ordneten sich selbst erst dem sogenannten Diensthabenden-System zu, dann dem Chiffrierorgan des Magistrats, dann des Ministerrats, waren zwar haupt- oder nebenamtliche Dienstkräfte des Magistrats oder der Stadtbezirke, arbeiteten aber auf Ministerratsebene unter Geheimverpflichtung und mit monatlichen Sonderzuwendungen in Höhe von mindestens 100 Mark der DDR im zentralen „Chiffrierorgan im Amt des Ministerpräsidenten“ der DDR.
Die Räume und Anlagen wurden am 24. Juli 1990 vom Magistrat stillgelegt und künftig nur dem jeweiligen frei gewähltem, demokratischen Hausrechtsinhaber und der von ihm bestimmten und kontrollierten Anwendung zugänglich gemacht, am 26. und 28. Juli 1990 berichtenen Berliner Medien ausführlich darüber. Sehr viele Menschen in der DDR konnten an diesem Beispiel wieder die Arroganz der Macht eines intransparenten Zentralstaats ablesen, wie sie ihn in über "40-Jahre-DDR" erlebt hatten.
Fortwährende Aktenvernichtung
12. September 1990. Nicht nur in der ehemaligen Stasizentrale in der Lichtenberger Ruschestraße wurde seit dem 9. September unter Besetzern und Besetzerinnen des MfS-Archivs die Sorge laut, dass kontinuierlich Akten der DDR-Geheimpolizei vernichtet würden.
Dem Magistrat lagen auch Erkenntnisse vor, dass im Präsidium der Volkspolizei - mit dem Magistrat nicht abgestimmt - in breitem Umfang Akten geschreddert wurden, die nicht in die Wiedervereinigung gehen sollten. Dem zugrunde lag eine entsprechende „Festlegung“ des Stellvertreters des VP-Präsidenten und Stabschefs im Präsidium der Volkspolizei, Hartmut Preiß, vom selben Tag. Auszug: „In Vorbereitung der Strukturveränderungen wird festgelegt:
1. Vernichtung bzw. Aufhebung des Geheimhaltungsgrades aller Verschlusssachen in eigener Zuständigkeit, unabhängig vom Herausgeber, die bis 02.10.90 nicht mehr für die tägliche Arbeit benötigt werden.
2. Vernichtung aller offenen Weisungen, die nicht mehr benötigt werden.
Die Nachweisunterlagen zu Punkt 1 und 2 sind zu archivieren.
3. Einziehung aller Dienstsiegel und Petschafte.
Die Vernichtungsprotokolle sind der Abt. Nachrichten des PdVP Berlin zu übersenden.
4. Abschluss aller Maßnahmen bis 05.10.1990.
Preiß VP-Direktor“
VP-Direktor Hartmut Preiß war vor seiner Verwendung als Stabschef im Präsidium der Volkspolizei zuständig für die Dienstzweige Feuerwehr und Strafvollzug. Es erging umgehend Aufforderung des Magistrats an das Präsidium der Volkspolizei, dies sofort zu unterlassen. Der Senator für Inneres kündigt an, jeden für die Aktenvernichtung Verantwortlichen nach Herstellung der Deutschen Einheit zur Verantwortung zu ziehen.
Nach Angaben des Chefinspekteurs Dirk Bachmann und seines Stabschefs in einer eilig am 17. September 1990 einberufenen Pressekonferenz im Präsidium der Volkspolizei wurden insgesamt 427 Dokumente vernichtet. 368 davon seien grundsätzlich als Verschlusssache deklarierte Weisungen des Innenministeriums gewesen, beispielsweise zur Meldeordnung. Er, Bachmann, habe persönlich überprüft, dass keine Originale vernichtet worden seien. Der Stadtrat für Inneres gab sofort eine Gegenerklärung der Magistratsinnenverwaltung über den Pressedienst Berlin heraus. Auszug:
„Es gibt überhaupt keinen zwingenden Grund, dass 17 Tage vor der Übergabe die Dienst-stellen der Polizei plötzlich besen- und aktenrein übergeben werden müssen. Eine Garantie, dass unter diesen Gesichtspunkten Akten, die gleichzeitig entlastende wie belastende Beweismateria-lien enthalten, nicht vernichtet werden, ist weiterhin mehr als zweifelhaft.“ (Aktuelles aus dem Senat und Magistrat vom 17. September 1990) Der Stadtrat für Inneres Thomas Krüger schrieb am 18. September 1990 einen Eilbrief an den Ministerpräsidenten Lothar de Maizière und bat ihn, seinen Einfluss geltend zu machen, die Aktenvernichtung umgehend zu stoppen.
Einen Tag später, am 19. September 1990, aber erst eine Woche nach Beginn der Reißwolf-Aktion, erteilte das Innenministerium der DDR die Weisung, die umstrittene Vernichtung von Akten einzustellen. „…der Abbruch der Aktenvernichtung solle jegliche Irritationen beseitigen und ausschließen, dass Polizisten nach dem 3. Oktober zur Verantwortung gezogen werden“. (Tagesspiegel vom 20. September 1990) Ungute Analogien zu den aufgedeckten, geheimen Vernichtungsaktivitäten in den Aktenbeständen des ehemaligen MfS/AfNS ließen sich nicht ohne Weiteres von der Hand weisen. Das Präsidium der Volkspolizei hatte in keiner Weise vorher für Transparenz gesorgt und um Zustimmung des Magistrats nachgesucht - die auch nicht erteilt worden wäre.
Die Vorbereitung der Wiedervereinigung
Eine Woche später, am 25. September 1990, beschloss in gemeinsamer Sitzung der "MagiSenat" nunmehr die „Regularien des Übergangs der Polizeihoheit im Zuge des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990“. Mit einem eilig eingefügten Ergänzungstext zu Nr. 6 des Beschlusses wurde der 1. Oktober 1990 als Übergabezeitpunkt der Polizeihoheit zugelassen.
Die Beschlussvorlage stammte aus den beiden Innenverwaltungen. (Magistratsbeschluss Nr. 204/90 und Senatsbeschluss Nr. 1462/90 jeweils vom 25. September 1990). Zudem wurden die gemeinsame Senatsvorlage Nr. 1410/90 und die Magistratsvorlage 182/90 vom 13. September 1990 beschlossen, die nachfolgend vom Abgeordnetenhaus und der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wurden. Es handelte sich um das „Gesetz über den Geltungsbereich des Berliner Landesrechts“, das sogenannte 1. Mantelgesetz.
Ohne die damit beabsichtigte Angleichung des Landesrechts in Ost und West wären eine Gleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen und eine effektive Verwaltung in Ost und West ab 3. Oktober 1990 gefährdet gewesen. In § 2 des Gesetzes hieß es:
„Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das als Berliner Landesrecht fort gilt, tritt außer Kraft, soweit es mit dem nach diesem Gesetz in Kraft gesetzten Recht nicht vereinbar ist oder einen mit ihm vergleichbaren Regelungsinhalt hat... Die Vorbereitungen für diese notwendige Rechtsangleichung des Berliner Landesrechts zum Vereinigungstag trafen seit Wochen und Monaten die Senatsjustizverwaltung und die Magistratsinnenverwaltung. Meine Abteilung MagInn III war beteiligt, soweit es um Regelungen und Sicherheitsgesetze im weitesten Sinne der Volkspolizei- und Ordnungsbehörden, der Feuerwehr und der nachgeordneten Einrichtungen des Magistrats ging. Wir stellten für die Gesetzesanlagen umfangreiche Kataloge der einschlägigen DDR-Vorschriften und DDR-Gesetze zusammen, um den Rechtsabgleich überhaupt erst zu ermöglichen.
Verbot der "Hausbücher"
Der Datenschutzbeauftragte in Berlin-West, Dr. Hansjürgen Garstka, forderte in diesem Zusammenhang im September 1990 öffentlich das Präsidium der Volkspolizei auf, die sogenannten Hausbücher bei den Hausbuchbeauftragten einzuziehen und sie dem Landeseinwohneramt auszuhändigen. Ab der Deutschen Einheit und damit der Geltung des bundesdeutschen Datenschutzrechts wurde das Führen beziehungsweise die Nichtabgabe der Hausbücher ein strafbarer Datenschutzverstoß. Die Aufforderung wurde in den Folgemonaten jedoch vielfach ignoriert. Nur zwei Drittel der rund 18.000 Hausbücher wurden bis Mitte 1991 abgegeben. (Tagesspiegel vom 2. Juni 1991)
30. September 1990. Chefinspekteur Dirk Bachmann und 20 weitere VP-Führungsoffiziere reichten im DDR-Innenministerium ihre eigene Kündigung ein. Ebenso auf eigene Kündigung zum 30. September 1990 verließen nachfolgend weitere 585 VP-Dienstkräfte verschiedener Dienstränge die Deutsche Volkspolizei in Berlin. Das ursprünglich aus den Bürgerkomitees entstandene, im Mai 1990 aber dem Innenministerium unterstellte Staatliche Komitee zur Auflösung des Staatssicherheitsdienstes beendet seine Arbeit.
Berliner Polizei-Einheit ab 1. Oktober 1990
Am 1. Oktober 1990 um 00.00 Uhr war es schließlich soweit. Es erfolgte der planmäßige ÜBERGANG DER POLIZEIHOHEIT auf den Polizeipräsidenten in Berlin.
Die Senatsverwaltung für Inneres setzte ein an alle Volkspolizeidienststellen des Präsidiums der Volkspolizei adressiertes, mit der Magistratsinnenverwaltung abgestimmtes Fernschreiben ab. Es enthielt Erläuterungen zum Übergang der Polizeihoheit und zum weiteren Ablauf der Vereinigung der Polizeien von Ost und West. Auszug:
„Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Volkspolizei, wir begrüßen Sie als neue Kolleginnen und Kollegen der Gesamtberliner Verwaltung…“.
In dem Fernschreiben wurde über den Wechsel des Unterstellungsverhältnisses auf den Polizeipräsidenten in Berlin, die anstehende Vermischung der beiden Polizeien, das geplante Auswahlverfahren für die Laufbahnen, die Personalkommissionen, Fragebögen undsoweiter informiert:
„Abschließend möchten wir zu Ihrer Beruhigung nochmals darauf hinweisen, dass die Angehörigen der ehemaligen Volkspolizei, die für den mittleren Dienst beim Polizeipräsidenten in Berlin in Betracht kommen, weitestgehend mit einer Übernahme rechnen können; und auch diejenigen, die für den gehobenen Dienst in Frage kommen, werden zum größten Teil von ihrer weiteren Verwendung ausgehen können. Lediglich diejenigen, deren Interesse dem höheren Dienst gilt, müssen naturgemäß mit einer sehr genauen Prüfung ihres Werdegangs rechnen und werden nur dann von einer entsprechenden Verwendung ausgehen können, wenn sowohl die fachliche Qualifikation als auch die persönliche Eignung dies zulassen. Dazu möchten wir zur Klarstellung darauf aufmerksam machen, dass die drei Dienstlaufbahnen nach der bisherigen Dienstlaufbahnordnung über den Dienst der Volkspolizei im Hinblick auf die Ausbildung und die geforderten Qualifikationen nicht vergleichbar mit dem mittleren, gehobenen und höheren Vollzugsdienst beim Polizeipräsidenten in Berlin sind. Demzufolge können Angehörige der mittleren und höheren Laufbahn regelmäßig nicht von einer parallelen Übernahme ausgehen.“
Am Ende der Personalüberleitung wurde keiner der 203 höheren Volkspolizeioffiziere (ab Major) in den höheren Dienst übernommen, einige wenige fanden den Einstieg in den gehobenen Dienst finden und stiegen in den Jahren darauf in den höheren Dienst auf.
Am 1. Oktober 1990 fand im Präsidium der Volkspolizei ein denkwürdiges, historisches Treffen Ost/West statt. Ich hatte beide Präsidenten zu 13.00 Uhr in das Präsidium einbestellt.
Der Polizeipräsident der Volkspolizei in Ostberlin, Dirk Bachmann, und der Polizeipräsident in Westberlin, Georg Schertz, erschienen mit jeweils kleiner Begleitung. Nach einer dem historischen Momentum angemessenen Ansprache zur bevorstehenden Deutschen Einheit in Rückblick und Vorausschau übertrug ich im Auftrag des MagiSenats - förmlich und persönlich - die Amtsgeschäfte vom bisherigen auf den amtierenden Polizeipräsidenten. Dirk Bachmann überreichte daraufhin symbolisch die Schlüssel des Präsidiums der Volkspolizei an Georg Schertz.
Bachmann resümierte danach: „Ich habe ihm die Schlüssel gegeben, bin dann zu meinem Minister, bekam dort eine Urkunde, und dann ging’s nach Hause.“
Schertz antwortete: „Nachdem die Formulare alle erledigt waren, habe ich Bachmann zu einem Vieraugengespräch gebeten. Herr Bachmann, habe ich gesagt, uns trennen ideologisch Welten, polizeilich auch. Aber für ihre persönliche Tragik habe ich Verständnis. Denn jetzt bricht ein ganzes sozialistisches Lebensbild zusammen. Aber Herr Bachmann, wie wäre es denn gewesen, wenn die Geschichte umgekehrt gelaufen wäre? Sie wären jetzt am Tempelhofer Damm und ich müsste das Haus verlassen? Dann würde ich wahrscheinlich vor der Tür festgenommen werden und in irgendein Lager kommen. Sie können aber als freier Mann das Haus verlassen.“ (Beides zitiert aus der Berliner Zeitung vom 11./12. Januar 2020).
Es gab später die Nachricht, dass der Ex-Chefinspekteur Dirk Bachmann eine führende Funktion bei einem Finanzdienstleister in Hannover eingenommen haben soll, erst in der Personalentwicklung und zuletzt als Datenschutzbeauftragter. 2012 trat er in den Ruhestand. (Berliner Zeitung vom 11./12. Januar 2020).
Am Abend des 1. Oktober 1990 fand im Roten Rathaus die sogenannte letzte und ultimative Wossi-Party statt.
Rund 3.000 Volkspolizisten wurden nicht übernommen
Insgesamt haben - im Vorfeld der Vereinigung - etwa 3.059 VP-Angehörige (von ursprünglich zu DDR-Zeiten rund 15.000, also rund 20 Prozent) nicht den Weg in eine demokratische Polizei des gemeinsamen Landes Berlin finden können - oder wollen. Am Tag der deutschen Einheit wurden knapp 9.000 der zuletzt noch verbliebenen 11.797 Mitarbeitenden der Volkspolizei aller Sparten, Vollzugs- und Tarifbereich, in die Polizei des gemeinsamen Bundeslandes Berlin überführt.
Beginnend mit dem 1. Oktober 1990 und in den nächsten Tagen wurde planmäßig das Prinzip der Durchmischung von West- und Ostpolizisten hochgefahren: 1.824 Schutzpolizei- und 546 Kriminalpolizei-Dienstkräfte West wechselten in den Ostteil, im Gegenzug 3.531 ehemalige VP-Kräfte, darunter 935 aus der Kriminalpolizei Ost in den Westteil der Stadt. Es galt das Prinzip der Freiwilligkeit.
Schon Mitte Juli 1990 rief mich hocherregt meine Vorzimmersekretärin (West) aus meinem Ostberliner Dienstsitz in der Ferdinand-Schultze-Straße an. Ich befand mich gerade im Roten Rathaus: „Herr Finger, hier waren gerade zwei Herren, die angaben, vom Zentralen Kriminalamt zu kommen. Die wollen, wie sie sagen, Sie zur Klärung eines Sachverhalts zuführen. Um was es konkret geht, wollten sie nicht sagen. Ich habe nicht gesagt, dass Sie gerade im Roten Rathaus sind.“
Mir war die typische DDR-Formulierung, „Zuführung zur Klärung eines Sachverhalts“ aus dem § 12 des geltenden Volkspolizeigesetzes von 1968, natürlich aus den vielen Gesprächen mit Betroffenen geläufig. Später sagten mir Mitarbeitende (Ost), die die beiden Herren beim Betreten und Verlassen des Dienstgebäudes gesehen hatten und nachforschten, dass es zwei Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) waren, als solche hauptamtliche Mitarbeiter des zu dieser Zeit noch nicht restlich aufgelösten MfS/AfNS, lediglich vom Ministerium des Innern umgesetzt zum Zentralen Kriminalamt der DDR. Der „Verband der Kriminalisten der DDR“ forderte wenig später die Offenlegung der Identität von Offizieren im besonderen Einsatz des ehemaligen MfS/AfNS, die vom Innenministerium der DDR in die allgemeine Kriminalpolizei umgesetzt worden waren. Nur zu gut war mir bekannt, dass unter der Modrow-Regierung und fortlaufend auch unter der Nachfolgeregierung de Maizière umfangreiche Personalverschiebungen aus dem MfS/AfNS in Richtung anderer „unverdächtiger“ Behörden und Einrichtungen stattfanden. Der MagiSenat hatte sich stets und von Anfang an standfest geweigert, dieses Verstecken von Stasi-Angehörigen in den Öffentlichen Dienst des künftigen Landes Berlin mitzumachen, anders die dem Minister des Innern Peter-Michael Diestel unterstehenden zentralen Polizeibehörden, wie das Zentrale Kriminalamt, und diverse Behörden im künftigen Beitrittsgebiet der neuen Bundesländer. Noch jahrelang nach der Wiedervereinigung kam es dort zu „überraschenden“ Enttarnungen im Öffentlichen Dienst.
Ich habe nach diesem Festnahmeversuch nie mehr etwas zum Anlass oder vom eigentlichen Auftraggeber gehört, auch nicht vom etwaigen Tatvorwurf (Siegelbruch?). Selbstredend habe ich sofort Meldung an den Stadtrat und an den Oberbürgermeister sowie an die Senatsverwaltung für Inneres erstattet. Mir blieb seit diesem Zeitpunkt, Anfang Juli 1990, natürlich stets noch deutlicher im Kopf, unter welchem persönlichen Risiko meine Mitarbeitenden und ich an empfindlichen Themen der „Bewaffneten Organe“ der DDR arbeiten.
Die „Selbstauflöser“ der Hauptabteilung Aufklärung unter dem Nachfolger von Markus Wolf, Werner Grossmann (1986-1990 Leiter HVA), waren noch im Juli tätig - und haben gefeiert, als die sinnbildlich letzte hochbrisante Kopie vernichtet war. Vieles wurde verbrannt, sehr vieles zerschnipselt - wohl 50 Millionen Seiten, die späteren knapp 16.000 Säcke mit Aktenschnipseln und das andauernde Bemühen der Stasi-Unterlagenbehörde um ihre Rekonstruktion sind legendär, die sonstigen Aktenbestände umfassen 112 Regal-Kilometer. Ich habe sie gesehen. Dazu 39 Millionen Karteikarten, 1,4 Millionen Fotos, 2747 Filme und Videos und etwa 35.000 Tondokumente. (u. a. Tagesspiegel vom 07. April 2009)
Fast alle elektronischen Datenträger des MfS/AfNS wurden im Übrigen schon im Februar 1990 auf Anordnung des DDR-Ministerrats unter Hans Modrow systematisch zerstört und damit jeglicher - und auch rechtsstaatlicher Auswertung entzogen. Die Modrow-Regierung berief sich auf eine erteilte Genehmigung durch das Nationale Staatliche Komitee zur Auflösung des Staatssicherheitsdienstes. Dieses wurde aber getäuscht:
Das Staatliche Komitee war bei der im Januar/Februar 1990 erschlichenen Zustimmung zur physischen Vernichtung elektronischer Datenträger (Programm-Algorithmen, Datenbanktechnik und Systemsteuerung blieben dem Komitee weitgehend verborgen) irrig davon ausgegangen, dass alle Informationen lückenlos im Aktenmaterial enthalten seien. Es wusste nicht, dass parallel zahlreiche analoge Aktenbestände ebenfalls in den Reißwolf wanderten und somit gezielt ein doppelter Datenverlust herbeigeführt wurde.
Noch Erich Mielke hatte den Auftrag erteilt, dass die „Personendatei“ (Personaldatei) des MfS auf Mikrofiche gespeichert werden soll, denn auch das „Schild und Schwert der Partei“ wollte verwaltungstechnisch mit der Zeit gehen. Es entstand ab 1986 in der Hauptverwaltung Aufklärung das Datenprojekt SIRA (System Information und Recherche der Aufklärung), ab 1988 ging es in Vollbetrieb mit rund 63.000 Vorgangsdatensätzen. Diese enthielten jeweils Decknamen und Registriernummer sowie Einsatzgebiet der 1989/1990 noch aktiven rund 14.000 Auslandsagenten. In Verbindung mit weiteren Dateirückhalten ließen sich die Klarnamen zuordnen, wie die Gauck-Behörde erst im Dezember 1999 den Medien mitteilte. (Tagesspiegel vom 12. Dezember 1999, Berliner Zeitung vom 13. Dezember 1999)
Die Dateien gelangten in meiner Zeit bei MagInn - durch unbekannte Hand entsprechend aufbereitet - in die USA zur CIA - als sogenannte Rosenholz-Dateien. Eine Sicherungskopie hatte die HVA ungehindert gerade noch vorher an den befreundeten Waffenbruder KGB nach Moskau senden können. Auch in der Magistratsinnenverwaltung und in den Bürgerrechtsgruppen waren diese parallelen geheimdienstlichen Abläufe der „Operation Rosenholz“ Gesprächsthema, soweit sie durchsickerten. Bei dem Material handelte es sich um die „F-22-Datei“ über Informelle Mitarbeitende.
Daneben existierte verifiziert die sog. FiPro-Datei auf Magnetband, das Finanz-Projekt des MfS, also die Gehaltsdatei 1989 der mindestens 100.000 Offiziellen Mitarbeitenden des MfS, mit welcher authentische Identifizierungen valide möglich wurden. Das Magnetband war am 08./9. Januar 1990 vom MfS erstellt und im Februar 1990 mit der kompletten Rechentechnik ins Rechenzentrum Peetz der Nationalen Volksarmee verbracht worden, wo es im Juli 1990 sichergestellt wurde. Eigentümlicherweise verfügte das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln über eine Kopie seit dieser Zeit, jedenfalls vor dem 03. Oktober 1990. Es kursierten davon unabhängig alle möglichen Listen und Listenauszüge sowie Dokumente ohne Echtheitsnachweis - wohl aus den ersten Tagen der Stasi-Besetzung - oder von der Stasi bewusst zur Täuschung lanciert und gestreut?
Und ich dachte jetzt über Begebenheiten nach, die sich zuvor ereignet hatten: Bei einer meiner wie üblich nächtlichen Rückfahrten aus der DDR bemerkte ich einen kurz danach ebenfalls aus der DDR in den Westteil einfahrenden Lada, der meinem Privatfahrzeug - dem geringen Verkehr zur Nachtzeit angepasst weit abgesetzt - bis zu meinem Wohnort folgte. Das Ministerium für Staatssicherheit nannte dies einen „Zielkontrollauftrag“. Ich hätte damals doch einen Funkwagen rufen sollen…
Zitierweise: Bernd Finger, "Polizei-Einheit - Berlins Magistrat und die Innere Sicherheit nach dem Mauerfall", in: Deutschland Archiv, 11.10.2021, Link: Externer Link: www.bpb.de/341583. Die Textpassagen sind einer sehr viel ausführlicheren Eigenpublikation des Autors entnommen, nachlesbar Interner Link: als PDF unter diesem Link. Der Beitrag gibt die Sicht des Autors wieder und stellt keine Meinungsäußerung der Bundeszentrale für politische Bildung dar.
- Wie wären sich West- und Ostberlin ohne Mauerfall näher gekommen? Interner Link: Am Beispiel Olympia, geschildert von Uli Eggestein, Deutschland Archiv vom 14.11.2020.
Bernd Finger war 43 Jahre Kriminalpolizist in Berlin, zuletzt 2012 als Leitender Kriminaldirektor im Landeskriminalamt Berlin. 1990/91 war er Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Magistrat von Berlin.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir laden Sie zu einer kurzen Befragung zu unserem Internetauftritt ein. Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um uns bei der Verbesserung unserer Website zu helfen. Ihre Angaben sind anonym.