Auf den ersten Blick scheint Antisemitismus in öffentlichen Debatten in der Bundesrepublik intensiv diskutiert wie selten – und ein Funken Wahrheit steckt auch in dieser oberflächlichen Fehlwahrnehmung: Ja, seit den antisemitischen Großdemonstrationen 2014 in zahlreichen deutschen Städten wird gerade islamischer und arabischer Antisemitismus zumindest grundsätzlich als Problem wahrgenommen; ja, seitdem die AfD im Deutschen Bundestag und allen Länderparlamenten vertreten ist, sehen nach und nach immer mehr Menschen, dass die Partei auf Antisemit(inn)en wirkt wie ein Magnet; ja, seit dem zweiten Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus des Deutschen Bundestages vom Frühjahr 2017
Dennoch fällt eines auf: Oft wird Antisemitismus von politischen Repräsentant(inn)en verbal verurteilt – und das ist auch richtig und wichtig. Dennoch folgt auf diese verbale Distanzierung bis heute fast nichts an konkretem Handeln, etwa eine dringend notwendige Strafrechtserweiterung, die jede Form von Antisemitismus strafrechtlich bewehren müsste, eine unbefristete Strukturförderung von Bildungseinrichtungen gegen Antisemitismus oder die Schaffung von sozialwissenschaftlichen Universitätsprofessuren zur Erforschung von Antisemitismus und Rechtsextremismus, von denen es bis heute bundesweit keine einzige gibt. Und mehr noch: Viel von der verbalen Distanzierung verschwimmt in den medialen Debatten schnell wieder – es geht dann häufig nicht mehr um Antisemitismus, sondern um einen angeblich unberechtigten Antisemitismusvorwurf: Nicht die Antisemit(inn)en werden kritisiert, sondern ihre Kritiker(innen).
Entgrenzung, Trivialisierung, Bagatellisierung
Versucht man vor diesem Hintergrund eine Systematisierung des Antisemitismus in jüngerer Vergangenheit, fallen mindestens drei Momente auf: seine Entgrenzung, seine Trivialisierung und seine Bagatellisierung. Was heißt das? Die Entgrenzung sah man exemplarisch im Sommer 2014, als unter Federführung von palästinensischen Organisationen in zahlreichen deutschen Städten Antisemit(inn)en aller Couleur gemeinsam demonstriert haben – neben islamischen Antisemit(inn)en eben auch deutsche Neonazis und linke Antiimperialist(inn)en. Sind diese Antiimperialist(inn)en auch nur ein marginaler Flügel in der deutschen Linken – die Mehrheit steht nach wie vor in Opposition zum Antisemitismus – so zeigt das Beispiel eine Entgrenzung, bei der das antisemitische Weltbild so zentral geworden ist, dass alle anderen weltanschaulichen Differenzen zurücktreten.
Hieran schließt sich die Trivialisierung an: Die heute dominante Form von Antisemitismus richtet sich gegen Israel, nur allzu gern versuchen Antisemit(inn)en sich aber hinter der Formel, dass "Israelkritik" doch nicht Antisemitismus sei, zu verstecken. Dabei ist der Unterscheid leicht zu erkennen: Wenn der israelische Staat delegitimiert werden soll, wenn seine Politik dämonisiert wird, oder wenn doppelte Standards bei der Bewertung israelischer Politik angelegt werden, handelt es sich nicht um Kritik, sondern um Antisemitismus.
Und schließlich die Bagatellisierung: Antisemit(inn)en wenden sich mit ihrem Weltbild nicht nur gegen Jüdinnen und Juden, sondern gegen alles, was die moderne, aufgeklärte Welt kennzeichnet: gegen Freiheit und Gleichheit, gegen Urbanität und Rationalität, gegen Emanzipation und Demokratie. Deshalb ist der Kampf gegen Antisemitismus stets auch ein Kampf um die Demokratie. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wird Antisemitismus aber zunehmend bagatellisiert, weil man ihn zum Randproblem der Gesellschaft erklärt. Mehr noch: Jüdische Kritik wird oft einfach vom Tisch gewischt, als sei nicht der Antisemitismus das Problem, sondern die, die von ihm betroffen sind.
Die antisemitische Bedrohung der Gegenwart insbesondere in Europa ist daher eine doppelte: einerseits durch den virulenten islamistischen und rechtsextremen Terrorismus, andererseits aber auch durch das oft viel zu laute Schweigen der Demokrat(inn)en. In diesem Spannungsverhältnis muss auch die aktuelle Dynamik des Antisemitismus gesehen werden, da in der Gegenwart drei theoretische Großerzählungen in ihrem weltpolitischen Alleinvertretungsanspruch aufeinanderprallen: der radikale Islamismus mit der Idee einer weltumfassenden umma (Gemeinschaft), der gegenwärtig oft populistisch agierende Rechtsextremismus mit der Idee einer völkischen Segmentierung der Welt und der – gerade im Kampf gegen Antisemitismus und in der Verteidigung der Demokratie oft viel zu passiv und defensiv agierende – Liberalismus mit seiner Idee einer aufgeklärten Universalität.
Der gegenwärtig oft populistisch agierende Rechtsextremismus mit der Idee einer völkischen Segmentierung der Welt basiert auf einer selbstverliebten Omnipotenzfantasie, dem Willen zur unbedingten und unbegrenzten Macht. Im Zentrum steht die Idee eines als homogene Einheit unterstellten Volkes, dem eine historische Verbindung mit einem geografischen Ort zugeschrieben wird, wobei in antiaufklärerischer Absicht aus dem demos das ethnos wird, aus der Gesellschaft die Gemeinschaft, aus dem Pluralismus der Interessen der Monismus der Identität, aus dem Konflikt das Schicksal und aus dem Gegner der Feind.
Der radikale Islamismus wiederum will eine homogene Gemeinschaft der Gläubigen errichten. Paradoxerweise affirmiert der islamische Fundamentalismus dabei den technischen Fortschritt der Moderne, lehnt aber deren politische Errungenschaften wie Freiheit oder Gleichheit ab und will sich nicht mit der Konstituierung von Glauben als private, vor allem aber nichtöffentliche Angelegenheit arrangieren, da dies dem Ziel widerspricht, die Verbindung von politischer Ordnung und Religion (wieder)herzustellen und auf diese Weise eine islamische Weltordnung zu schaffen.
Beide Weltbilder treffen sich im Antisemitismus, der sich unterschiedlich artikuliert: Er reicht von offener Leugnung der Shoah, der Relativierung der NS-Verbrechen beziehungsweise der Aufwertung angeblicher Leistungen des NS-Regimes, der Schändung von Gedenkorten, gewalttätigen Übergriffen auf vermeintliche oder tatsächliche Jüdinnen und Juden, über die Infragestellung von (historischen) Zahlungen an Israel, des jüdischen Staates oder jüdischen Lebens im jeweiligen Nationalstaat, der Erinnerungs- und Verantwortungsabwehr sowie der Täter-Opfer-Umkehr, zahlreichen Varianten der Fantasie einer "jüdischen Weltverschwörung" bis hin zu strukturell antisemitischen Vorstellungen, in denen homogene Heimaträume gegen universalen Kosmopolitismus geschützt werden sollen oder die Ablehnung der im rechtsextremen und islamistischen Weltbild mit dem Judentum assoziierten Aspekte wie Vernunft, Aufklärung, Liberalismus, Kommunismus, Urbanität, Weltgewandtheit oder Intellektualität.
Antisemitische Realitäten
Antisemitismus war und ist in der bundesdeutschen Geschichte offiziell diskreditiert, aber trotzdem sowohl in der Nachkriegszeit als auch in der Gegenwart weit verbreitet: Quantitative Studien belegen kontinuierlich und bis in die Gegenwart mindestens 15 bis 20 Prozent Antisemit(inn)en in der deutschen Gesellschaft.
Der rechte Antisemitismus ist weltanschaulich ein völkisch-rassistischer Antisemitismus, den wir seit der zweiten parlamentarischen Erfolgswelle der NPD in den 2000er Jahren auch als Bestandteil des politischen Systems erleben, etwa als der sächsische NPD-Abgeordnete Jürgen W. Gansel 2005 die geschichtsrevisionistische und antisemitische Metapher vom "Bomben-Holocaust" öffentlich prominent machte. Der rechte Antisemitismus verbindet die Bagatellisierung oder Leugnung der Shoah und die Verherrlichung des Nationalsozialismus miteinander, wobei dies, wie bei der populistisch agierenden AfD, auch seinen Ausdruck in der versuchten Rehabilitierung von Institutionen des antisemitischen Vernichtungskrieges wie der Wehrmacht finden kann.
Rechter Antisemitismus ist oft gewaltbereit und die Grundlage für zahlreiche Propagandadelikte, Brand- und Bombenanschläge sowie antisemitische Morde. Der Antisemitismus ist das Zentrum des rechtsextremen Weltbildes. Er ist strafrechtlich von erheblicher Bedeutung und aufgrund seiner autoritären Strukturierung für pädagogische Interventionen wenig zugänglich. Auffällig am rechten Antisemitismus ist auch, dass er offen ist für internationale antisemitische Allianzen, gerade mit dem islamistischen Spektrum.
Linker Antisemitismus unterscheidet sich strukturell vom rechten zunächst einmal dadurch, dass Antisemitismus kein integraler Bestandteil linker Weltbilder, sondern nur in bestimmten, vor allem antiimperialistischen, postkolonialen und postmodernen Spektren anzutreffen ist. Linker Antisemitismus begreift sich in aller Regel als moralisch überlegen und reklamiert nicht nur für sich, andere zu beurteilen, sondern auch abschließend über sie zu richten. Die Voraussetzung des linken Antisemitismus der Gegenwart bildet dabei die Nichtaufarbeitung des linken Antisemitismus der 1970er und 1980er Jahre, der ein zentrales Strukturmerkmal der antiimperialistischen Gruppen und des Linksterrorismus war und die heutige Globalisierung des Antisemitismus wesentlich vorbereitet hat. Linke Organisationen, die heute Antisemitismus und Israelhass verbreiten, verfolgen nach wie vor das völkische Weltbild des Antiimperialismus, das von ethnisch-kollektiven Homogenitätsvorstellungen geprägt ist. Der Antiimperialismus, der sich primär gegen die USA und Israel richtet, ist die Rahmenideologie, deren integraler Bestandteil der Antisemitismus ist, vor allem in Form des Antizionismus.
Die Mobilisierungsmöglichkeiten des Antisemitismus haben ihre Ursache in der Mitte der Gesellschaft. Denn die Mehrheit der Antisemit(inn)en geht davon aus, dass es ein Tabu in der Bundesrepublik gibt, sich antisemitisch zu äußern.
Juristischer Umgang
Was ist nun das "Neue" oder das Besondere am Antisemitismus in der Gegenwart? Den Antworten auf diese Frage trägt auch der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss der Annahme der IHRA-Arbeitsdefinition in erweiterter Fassung Rechnung, nach der "Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von Juden [ist], die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein."
So könnte man als nachhaltiges demokratisches Instrument gegen Antisemitismus eine Erweiterung des deutschen Strafrechts um einen Straftatbestand erwägen, den es in Österreich schon lange gibt: das Verbot der (Wieder-)Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus. Im Vergleich zu Österreich müsste es anders akzentuiert und deutlich geschärft werden, sodass jede Form von Antisemitismus als Wiederbetätigung verstanden und strafrechtlich bewehrt werden müsste.
Keine Frage: Mit dem Strafrecht wird man aus Antisemit(inn)en keine Demokrat(inn)en machen. Aber ausgehend von einem solchen Rechtsinstrument ließe sich ein Bogen schlagen von der gesellschaftstheoretischen Erkenntnis, dass jede Form von Antisemitismus in der Gegenwart Teil der Nachgeschichte des Nationalsozialismus ist, über die schon von Jean-Paul Sartre 1945 formulierte Einsicht, dass Antisemitismus aufklärungsresistent ist und daher gegen manifesten Antisemitismus jede Pädagogik hilflos bleiben muss,