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Europäischer Rat | bpb.de

Europäischer Rat

Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist das Treffen von den Staats- und Regierungschefs und -chefinnen der Interner Link: Europäischen Union. Er entscheidet über Ziele und wichtige Themen der EU.

In der EU gibt es zwei Räte mit einem sehr ähnlichen Namen.
Die beiden Räte heißen:

  • Der Europäische Rat.

  • Der Rat der Europäischen Union.

In den beiden Räten sind die Vertreter und Vertreterinnen der Regierungen der EU-Staaten.

  • Im Europäischen Rat treffen sich
    die Staats- und Regierungschefs und -chefinnen.

  • Im Rat der Europäischen Union treffen sich
    Minister und Ministerinnen der EU-Staaten.
    Er wird deshalb auch Ministerrat genannt.

Der Europäischen Rat ist also der Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs und -chefinnen der EU-Staaten zusammenarbeiten. Zum Beispiel der Bundeskanzler von Deutschland und der Präsident von Frankreich.

Beide sind mit den anderen Staats- Regierungschefs und -chefinnen der EU-Staaten im Europäischen Rat.

Der Europäische Rat trifft sich in Brüssel. Brüssel ist die Hauptstadt von Belgien. In Brüssel sind die meisten Einrichtungen der EU.

  • Der Europäische Rat entscheidet über die Ziele in der EU.

  • Der Europäische Rat entscheidet, welche Themen in der EU wichtig sind.

  • Der Europäische Rat wählt den Präsidenten oder
    die Präsidentin des Europäischen Rates.

Mindestens viermal im Jahr treffen sich die Staatschefs und Regierungschefs und -chefinnen. Bei dem Treffen ist auch immer der Präsident der Interner Link: Europäischen Kommission dabei.

Der Europäische Rat hat auch einen Chef. Er leitet die Sitzungen. Im Februar 2024 heißt er Charles Michel. Er kommt aus Belgien.

Treffen der Staats- und Regierungschefs am Runden Tisch des Europäischen Rats. (© picture-alliance, AP Photo)

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

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