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Politische Stiftungen

Peter Massing

/ 7 Minuten zu lesen

Die politischen Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung in Deutschland. Ihre Bildungsmaßnahmen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen und werden größtenteils mit öffentlichen Geldern finanziert. Die Stiftungen stehen zwar bestimmten Parteien nahe, sie sind aber finanziell und organisatorisch unabhängig.

Logos der parteinahen Stiftungen (© bpb)

Die politischen, auch "parteinah" genannten Stiftungen in Deutschland sind wichtige Institutionen der politischen Bildung. Obwohl sie ihre Bildungsarbeit - wie ihre gesamte Tätigkeit - an den politischen Grundwerten der ihnen nahestehenden Parteien ausrichten, gehören sie zu den sogenannten "freien Trägern". Darunter werden alle nicht-öffentlichen Träger zusammengefasst, die zwar oftmals weltanschaulich gebunden sind, aber da sie keine staatlichen Institutionen sind, als "frei" bezeichnet werden können. Für die politischen Stiftungen gilt, dass sie auch wirtschaftlich, organisatorisch und personell unabhängig von den Parteien sind, denen sie ideell nahestehen. In anderen westlichen Demokratien gibt es keine vergleichbaren Einrichtungen. Das hat vor allem historische Ursachen.

Geschichte

Die Gründung der politischen Stiftungen in der Nachkriegszeit war eine Reaktion auf die Erfahrungen der Zeit der Weimarer Republik (1918-1933) und ihres Scheiterns. Den Parteien war es damals nicht gelungen, die Mehrheit der Bürger/-innen von der Demokratie und ihren Werten zu überzeugen und eine demokratische politische Kultur zu schaffen. Mit dem Aufbau der politischen Stiftungen nach 1945 war vor allem die Hoffnung verbunden, einen Beitrag zur Stabilisierung der jungen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Als politische Stiftungen gelten in Deutschland heute sechs Organisationen. Sie stehen den Parteien nahe, die im Bundestag vertreten sind:

Zu den parteipolitischen Zuordnungen der Stiftungen siehe Bildergalerie

(Bundesarchiv Bild 102-00015 Fotograf: Pahl, Georg / 1925) Lizenz: cc by-sa/3.0/de (Bundesarchiv B 145 Bild-F078072-0004 / Foto: Young, Katherine, 23. Juni 1952) Lizenz: cc by-sa/3.0/de (© commons.wikimedia.org/ Photostudio Eduard Blaß Wwe. (Chemnitz)) (CDU, Fotograf: Paul Bouserath ) Lizenz: cc by-sa/3.0/de (Bundesarchiv B 145 Bild-F062164-0004) Lizenz: cc by-sa/3.0/de (© Bundesarchiv Bild 183-14077-006 Foto: o. Ang. / 1915 ca)

Rechtliche Grundlagen

Die politischen Stiftungen sind privatrechtlich konstituierte Organisationen, die unabhängig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit Leistungen erbringen, die im öffentlichen Interesse liegen, aber vom Staat selbst nicht wahrgenommen werden können. Die Tätigkeit der politischen Stiftungen hat ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Interner Link: Artikel 5 (Meinungsfreiheit), in Interner Link: Artikel 9 Absatz 1 GG (Vereinigungsfreiheit), soweit es ihre vereinsrechtliche Organisation betrifft, und in Interner Link: Artikel 12 Absatz 1 (Berufsfreiheit) bezogen auf ihre Funktion, die professionelle, auf Dauer angelegte gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit. Die Tätigkeit der politischen Stiftungen hat ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen aber nicht in Interner Link: Artikel 21 GG, der die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien bestimmt.

So unterscheidet sich die politische Bildungsarbeit der Stiftungen auch stark von der der Parteien. Die Parteien führen zumeist innerparteiliche, also nicht offene, zweckgebundene politische Bildung oder Mitglieder- und Funktionärsschulungen durch. Die politischen Bildungsveranstaltungen der Stiftungen müssen dagegen organisatorisch und inhaltlich offen und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein.

Die politischen Stiftungen sind unabhängig von ihrer konkreten Rechtsform gemeinnützig und werden überwiegend (etwa zu 90%) aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Mittel zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit im Inland werden in der Form sogenannter Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern gewährt. Darüber hinaus erhalten die politischen Stiftungen für bestimmte Aufgaben wie etwa die Studienförderung oder die Entwicklungszusammenarbeit auch Mittel aus den Haushalten des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie vom Deutschen Bundestag. Die Höhe der jeweiligen Mittel wird im Rahmen der Verhandlungen über den Bundeshaushalt festgelegt und mit dem Haushaltsgesetz vom Bundestag beschlossen. Der öffentlichen Finanzierung kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie den Grundstock bildet, ohne den eine kontinuierliche fachliche, personelle und finanzielle Planung nicht möglich wäre. Die politischen Stiftungen dürfen die öffentlichen Zuschüsse ausschließlich zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erfüllen. Zuwendungsfähig sind Projektausgaben, Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für Investitionen. Andere gemeinnützige Organisationen der politischen Bildungsarbeit können von den politischen Stiftungen im Rahmen des Verwendungszwecks auch finanziell gefördert werden.

Da die Zuschüsse nur den politischen Stiftungen zustehen, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen, kam es immer wieder zu Vorwürfen, dass die Stiftungsfinanzierung eine verdeckte Parteienfinanzierung sei. Die Partei Bündnis90/Die Grünen rief daher das Bundesverfassungsgericht an, um diese Frage höchstrichterlich klären zu lassen. In seinem Grundsatzurteil vom 14. Juli 1986 (BVerfGE 1987, B. 73. 1-39) wurde jedoch die staatliche Finanzierung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, da sie im öffentlichen Interesse liege. Gleichzeitig bescheinigte das Gericht den Stiftungen eine organisatorische und personelle Unabhängigkeit von den Parteien.

Die von Bundespräsident Richard von Weizsäcker im April 1992 eingesetzte Sachverständigenkommission zur Parteienfinanzierung bestätigte, dass die Stiftungen ein wichtiger Teil der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland sind und für das Gemeinwesen nützliche Arbeit leisten. Sie kritisierte aber auch die fehlenden Rechtsgrundlagen der Finanzierung, die mangelnde Transparenz der Vergabepraxis und die unzureichende Erfolgskontrolle. Sie schlug daher ein Bundesgesetz vor, das diese Probleme lösen sollte. Ein solches Gesetz existiert bis heute nicht. Dabei ist es strittig, ob ein solches Bundesgesetz einer Verfassungsänderung notwendig machen würde.

Selbstverständnis der politischen Stiftungen

Die politischen Stiftungen haben 1999 eine Externer Link: gemeinsame Erklärung formuliert (mit Ausnahme der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die sich später angeschlossen hat). In dieser Erklärung bestimmten sie ihr Selbstverständnis und ihren Standort. Die Erklärung sollte Selbstverpflichtung und Information der Öffentlichkeit zugleich sein. Mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben wollen die politischen Stiftungen zur Gestaltung der Zukunft des Gemeinwesens beitragen. Ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit und ihre internationale Politikberatung bauen auf den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf und seien den Grundsätzen der Solidarität, der Subsidiarität und der gegenseitigen Toleranz verpflichtet, heißt es in der Erklärung.

Konkret werden die Ziele der politischen Stiftungen wie folgt benannt:

  • "durch Vermittlung politischer Bildung die Beschäftigung der Bürger mit politischen Fragen anzuregen sowie ihr politisches Engagement zu fördern und zu vertiefen;

  • durch Wissenschaftsförderung, politische Forschung und Beratung Grundlagen politischen Handelns zu erarbeiten sowie den Dialog und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Politik, Staat und Wirtschaft zu vertiefen;

  • die geschichtliche Entwicklung der Parteien sowie der politischen und sozialen Bewegungen zu erforschen;

  • mit Stipendien und studienbegleitenden Programmen die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung begabter junger Menschen zu fördern;

  • durch Veranstaltungen, Stipendien und Pflege und Erhalt von Kulturwerken Kunst und Kultur zu fördern;

  • durch Informationen und internationale Begegnungen die europäischen Einigungsbestrebungen zu unterstützen und zur Völkerverständigung beizutragen;

  • mit Programmen und Projekten entwicklungspolitische Hilfe zu leisten und zum Aufbau demokratischer, freiheitlicher und rechtsstaatlicher Strukturen, die den Menschen- und Bürgerrechten verpflichtet sind, beizutragen." (Gemeinsame Erklärung 1999, S.3)

Die einzelnen Stiftungen

Im Folgenden werden nur die bundesweiten politischen Stiftungen näher beschrieben. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene auch noch weitere politische Stiftungen: U.a. in Bayern die FDP-nahe Thomas-Dehler-Stiftung, die Grünen-nahe Petra-Kelly-Stiftung, die SPD-nahe Georg-von-Vollmar-Akademie, in Nordrhein-Westfalen die CDU-nahe Karl-Arnold-Stiftung u.a.m. Darüber hinaus existieren auch auf europäischer Ebene parteinahe Stiftungen, die durch Mittel der Europäischen Union finanziert werden, z.B. das Centre for European Studies (Europäische Volkspartei) oder die Green European Foundation (Europäische Grüne Partei). Obgleich die politischen Stiftungen konzeptionell sehr ähnlich sind, lassen sich in den Zielen doch unterschiedliche Schwerpunkte erkennen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ihre Ziele sind vor allem die politische Erneuerung der sozialen Demokratie, politische Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, die Wirtschafts- und Sozialordnung gerecht zu gestalten, den Dialog zwischen Gewerkschaften und Politik zu vertiefen sowie die Globalisierung gerecht zu gestalten. Die FES hatte im Jahr 2011 628 Mitarbeiter/-innen im In- und Ausland und ihre öffentlichen Zuschüsse lagen bei rund 137 Mio. Euro.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS)

Die Stiftung setzt sich national und international durch politische Bildung für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit ein. Sie fördert die freiheitliche Demokratie, die soziale Marktwirtschaft sowie die Entwicklung und Festigung eines Wertkonsenses. Bei der Stiftung sind waren im Jahr 2011 563 Mitarbeiter/-innen beschäftigt. Die Summe der öffentlichen Zuschüsse lag im Jahr 2011 bei rund 121 Mio. Euro.

Die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS)

Ziel der Stiftung ist es, die demokratische und staatsbürgerliche Bildung des deutschen Volkes auf christlicher Grundlage zu fördern. Sie gründet auf einem Menschenbild, zu dem die freie Entfaltung der Persönlichkeit und ihre Eigenverantwortlichkeit ebenso gehören wie soziale Verantwortung und Solidarität. Die Stiftung hatte im Jahr 2011 281 Mitarbeiter/-innen und erhielt rund 41 Mio. Euro an öffentlichen Zuschüssen.

Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS)

Die Stiftung dient auf Grundlage des Liberalismus gemeinnützigen Zwecken. Ihr Ziel ist es, allen Interessierten, insbesondere der heranwachsenden Generation, Wissen im Sinne des Liberalismus zu vermitteln, Persönlichkeitswerte lebendig zu erhalten und moralische Grundlagen der Politik zu festigen. Die FNS hatte im Jahr 2011 etwa 190 Mitarbeiter/-innen und erhielt rund 44 Mio. Euro an öffentlichen Zuwendungen.

Die Heinrich-Böll-Stiftung (HBS)

Die Stiftung versteht sich als Teil der "grünen" politischen Grundströmung. Sie basiert auf den Grundwerten Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. Ein besonderes Anliegen ist die gesellschaftliche Emanzipation und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Gleichberechtigung von kulturellen und ethnischen Minderheiten sowie die soziale und politische Partizipation von Immigranten. Die Stiftung hatte im Jahr 182 Beschäftigte und die öffentlichen Zuwendungen bei rund 44 Mio. Euro.

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS)

Die Stiftung verbreitet als Teil der geistigen Grundströmung des demokratischen Sozialismus "Kenntnisse über gesellschaftliche Zusammenhänge in einer globalisierten, ungerechten und unfriedlichen Welt". Sie nennt sich selbst einen "Ort kritischer Analyse des gegenwärtigen Kapitalismus" und will ein Forum für den Dialog zwischen linkssozialistischen Kräften sein. Sie verfügte im Jahr 2011 über 170 Beschäftigte und erhielt rund 42,5 Mio. Euro an öffentlichen Zuschüssen.

Weitere Aufgabenfelder der politischen Stiftungen

Neben ihrem Kernbereich der politischen Bildungsarbeit gehört zu den Aufgabenfeldern aller politischen Stiftungen die Studienförderung, zum Beispiel durch Stipendien, sowie Forschungs- und Beratungstätigkeiten. Zwar wurde schon in den frühen 1960er-Jahren im Auswärtigen Amt (AA) der Wert der politischen Stiftungen als außenpolitische Instrumente erkannt, aber erst in den letzten Jahren ist die internationale Arbeit der Stiftungen immer wichtiger geworden. Dazu haben sie eigene Abteilungen und Referate aufgebaut und sind in vielen Staaten vor Ort mit Büros vertreten. Die Stiftungen treten in ihrer Entwicklungsarbeit als deutsche "Nichtregierungsorganisationen" (NGOs) auf. Die außen- und entwicklungspolitischen Arbeit der Stiftungen wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), vom Auswärtigen Amt (AA) und zu kleineren Teilen von anderen Ressorts finanziert.

Innerhalb der Globalhaushalte wird die internationale entwicklungspolitische Arbeit der politischen Stiftungen durch das BMZ mit rund 233 Mio. Euro (2011) gefördert. Das Ministerium sieht heute die zentrale entwicklungspolitische Aufgabe der geförderten politischen Stiftungen in der nachhaltigen Förderung beziehungsweise im Aufbau von Demokratie und Zivilgesellschaft. Dies umfasst die Stärkung von demokratischen Schlüsselinstitutionen wie Parlamenten, Parteien und einer unabhängigen Justiz ebenso wie die Unterstützung einer guten Regierungsführung und der Partizipationsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft. Nach Vorstellungen des BMZ sollen politische Stiftungen zunehmend an internationalen und globalen Dialog-Prozessen zu entwicklungspolitisch relevanten Themen mitwirken. So sollen sie helfen, zivilgesellschaftliche Organisationen in Entwicklungs- und Transformationsländern zu stärken und sie an transnationale Strukturen und globale Politiknetzwerke sowie an die Koordinierungs-, Verhandlungs- und Entscheidungsstrukturen zentraler internationaler Institutionen heranzuführen.

Quellen / Literatur

Michael Borchard, Politische Stiftungen und politische Beratung, in: Steffen Dagger u.a. (Hrsg.), Politikberatung in Deutschland, Wiesbaden 2004, S. 90-97.

Jörg Geerlings, Verfassungs- und Verwaltungsrechtliche Probleme in der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen, Berlin 2003.

Johannes Kandel, Parteinahe Stiftungen, in: Klaus-Peter Hufer (Hrsg.), Lexikon der politischen Bildung, Bd. 2, Schwalbach/Ts 1999, S. 190.

Gerd Langguth, Politische Stiftungen und politische Bildung in Deutschland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, (1993) 34, S. 38-47.

Norbert Lepszy, Politische Stiftungen, in: Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hrsg.), Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 6. Auflg. 2009, S. 571-577.

Henning von Vieregge, Parteistiftungen, Baden-Baden 1977.

Anmerkungen

Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) (1987), Band 73, Tübingen, S. 1-39.

Gemeinsame Erklärung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. , Friedrich-Ebert-Stiftung e.V., Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung e.V. und der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. , Bonn, Sankt Augustin, Königswinter, München, Berlin 1999.

Udo Vorholt, Institutionen politischer Bildung in Deutschland. Eine systematisierende Übersicht, Frankfurt a.M. 2003, S. 79-136.

Fussnoten

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Dr. Peter Massing ist Seniorsprofessor für Sozialkunde und Didaktik der Politik am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte sind Demokratietheorie, Konzeptionen politischer Bildung und Kompetenzorientierung im Politikunterricht. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift politische bildung und der Wochenschau.