1) Der Begriff S. kommt aus dem Italienischen (lo stato) und findet mit den Schriften Machiavellis (15. Jh.) in Europa Verbreitung (franz.: état; engl.: state). Er nimmt vielfältige Bedeutungen an, die von absoluter Überhöhung (der S. als diejenige Institution, in der der objektive Geist die sittliche Idee verwirklicht; Hegel) und Idealisierung (der S. als weltliches Interner Link: Reich) bis zur nüchternen Beschreibung (der S. als organisierter Herrschaftsverband) reichen können. Die Versuche, den S. durch eine Auflistung von S.-Zwecken verbindlich zu definieren, sind gescheitert, da der S. bisher zu allen (positiven und negativen) Zwecken und Zielen gebraucht (und missbraucht) werden konnte. Um den Begriff S. fassen zu können, muss daher zwischen dem, was er sein soll (Zweck, Ziel, Wunsch), und dem, was er tatsächlich ist (aktueller Zustand, Realität), unterschieden werden.
2) Zu unterscheiden ist eine weitere und eine engere S.-Definition: Erstere definiert S. als territorial begrenzten Verband politischer Interner Link: Herrschaft, der »das Interner Link: Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht« (Interner Link: Gewaltmonopol) und insofern ein »auf Interner Link: Legitimität gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen« ist (M. Weber). Letztere versteht S. als politische Einrichtung (Interner Link: Institutionen und Personen), die mit der Ausübung allgemein verbindlicher Steuerungs-, Regulierungs- und Koordinierungsfunktionen betraut ist, sich (als moderner Verfassungs-S.) dabei demokratischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse bedient und zur Durchsetzung dieser Interner Link: Entscheidungen mit Sanktionsmitteln ausgestattet ist.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: