Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Der "Nationalsozialistische Untergrund" im Lichte rechtsradikaler Gewalt | bpb.de

Der "Nationalsozialistische Untergrund" im Lichte rechtsradikaler Gewalt

Christoph Busch

/ 29 Minuten zu lesen

Rechtsradikale Gewalttaten bis hin zu Mord sind kein Novum in Deutschland. Ideologisch, strategisch und habituell bewertet die Szene Gewalt weitgehend positiv. Trotzdem stellt die Mordserie des "Nationsozialistischen Untergrunds“ (NSU) eine völlig neue Eskalationsstufe dar.

1. Einleitung und Fragestellung

Fahndungsplakat des Bundeskriminalamtes nach dem "NSU" (© Bundeskriminalamt)

Im Zuge der Diskussion über die vermutlich zehn Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" ("NSU") wird oftmals von einer neuen Qualität rechtsradikaler Gewalt gesprochen. Zugleich wird aber auch auf zahlreiche weitere rechtsradikale Gewalttaten seit Beginn der 1990er-Jahre hingewiesen. Insofern soll in dem Beitrag die Frage untersucht werden, inwieweit die Taten des "NSU" eine Kontinuität oder einen Wandel rechtsradikaler Gewalt darstellen? Dazu soll die Rolle der Gewalt bezüglich der Ideologie, den wesentlichen Organisationen sowie den Aktivitäten analysiert werden. Insbesondere wird dabei der Rechtsterrorismus in den Blick genommen. Vor diesem Hintergrund wird die Anschlagsserie des "NSU" diskutiert und zu den bisherigen Erkenntnissen über rechtsradikale Gewalt in Bezug gesetzt.

Die Analyse steht dabei vor der Schwierigkeit, dass zahlreiche Umstände der Taten noch ungeklärt sind. Dies betrifft unter anderem die Rolle von Beate Zschäpe. War sie an den Taten unmittelbar beteiligt, oder war sie lediglich eine Helferin von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos? Ebenfalls steht noch nicht fest, welche Taten der "NSU" verübt hat. Mit ziemlicher Sicherheit ist davon auszugehen, dass er neun Migranten und eine Polizistin ermordete, ein Nagelbombenattentat in einer Kölner Einkaufsstraße und einige Banküberfälle durchführte. Ob es weitere Taten oder Anschlagsversuche gab, ermittelt die Polizei noch. Zudem gibt es bislang keine von den Behörden veröffentlichten Erkenntnisse darüber, inwieweit die bisher entdeckten Helfer des "NSU" von den Gewalttaten wussten. Dies alles wären Aspekte, die für die Beantwortung der erkenntnisleitenden Frage eine Rolle spielen. Insofern sind die Schlussfolgerungen als vorläufig anzusehen.

2. Gewalt in der rechtsradikalen Ideologie

Von einer rechtsradikalen Ideologie zu sprechen, ist insofern problematisch, als es sich eher um eine Ideologieströmung mit zahlreichen Unterströmungen handelt, welche jeweils andere Akzente setzen. Ungeachtet dieser Ausdifferenzierungen lässt sich Rechtsradikalismus im Kern als eine Ideologie der Ungleichwertigkeit der Menschen charakterisieren. Das heißt, Rechtsradikale ordnen Menschen bestimmten Gruppen zu. Je nach Gruppenzuordnung schreiben sie den Menschen dann unterschiedliche Wertigkeiten zu, wobei sie manchen Gruppen jegliche Menschenwürde absprechen. Zwei zentrale Elemente der rechtsradikalen Ideologie, die daraus resultieren, sind die Verabsolutierung der eigenen Gruppe als homogenes Kollektiv sowie ein Freund-Feind-Denken.

Den Zusammenhang zwischen diesen beiden Elementen stellte der Staatsrechtler Carl Schmitt bereits in seiner 1928 veröffentlichten Schrift "Der Begriff des Politischen", deren Ideen immer noch großen Einfluss auf die rechtsradikale Bewegung ausüben, folgendermaßen dar: Als politische Subjekte gelten nur Kollektive wie das Volk oder die Nation. Diese Kollektive müssten homogen sein. Andersartigkeit zu akzeptieren hätte eine Schwächung des Kollektivs zur Folge, weswegen es seine Existenzberechtigung verlöre. Somit spielen die Menschenwürde und daraus abgeleitete Minderheitenrechte bei ihm keine Rolle. Politik besteht für Schmitt darin, dass man zwischen Freund und Feind unterscheidet. Die aus dieser Sichtweise zwischen den Kollektiven resultierenden Konflikte werden stets als Ernstfall gesehen, in denen man ständig um das eigene Überleben kämpft. Deswegen können Konflikte nicht unter der Voraussetzung der Anerkennung des Anderen geregelt werden.

Aus der Verabsolutierung des homogenen Kollektivs und dem Freund-Feind-Denken resultiert innergesellschaftlich eine Feindschaft gegen alles Fremde. Dazu dämonisieren Rechtsradikale den Fremden und delegitimieren seine Menschenrechte. In letzter Konsequenz sprechen sie den Fremden die Menschenwürde ab. Was aber fremd sei, wird von Rechtsradikalen relativ willkürlich konstruiert. In erster Linie bezieht sich das auf Migranten oder Nachkommen von Migranten. Je nach rechtsradikaler Strömung wird noch zwischen unterschiedlichen Migrantengruppen differenziert. Das Freund-Feind-Denken bezieht sich jedoch nicht nur auf Fremde. Im militanten Rechtsradikalismus gelten auch Polizisten als Feinde, weil sie Vertreter des zu bekämpfenden Systems seien. Die Intensität der Feindschaft kann überdies variieren. Sie reicht von der Unterstellung von negativen Attributen über die Vorenthaltung von Rechten bis hin zur Ausübung von Gewalt. Letzteres kann auch die Vernichtung des Fremden beinhalten. Dieses Vernichtungsdenken prägte insbesondere den Nationalsozialismus.

Im zeitgenössischen Rechtsradikalismus ist der Vernichtungsgedanke nicht mehr so dominant, gehört aber in Teilen der rechtsradikalen Bewegung weiterhin zum Kernbestand. Dies wird ideologisch verdünnt, aber ästhetisch aktualisiert vor allem über den Rechtsrock inzwischen an jugendliche Sympathisanten vermittelt. So textete die Neonazi-Rockband "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" auf der 2010 erschienen CD mit dem Titel "Adolf Hitler lebt!" das Lied "Döner Killer". Dieses nimmt offenkundig auf die Mordserie Bezug. Die Opfer werden dabei rassistisch abgewertet und das Morden begrüßt. So heißt es am Schluss des Liedes: "Bei allen Kebabs herrschen Angst und Schrecken. Der Döner bleibt im Halse stecken, denn er kommt gerne spontan zu Besuch, am Dönerstand, denn neun sind nicht genug."

3. Rechtsradikale Strömungen und ihr Verhältnis zur Gewalt

Dass die rechtsradikale Ideologie mehr als ein folgenloses Gedankenspiel ist, sondern in der politischen Kultur durchaus verankert ist, zeigen zahlreiche Einstellungsforschungen. Eine besondere Brisanz enthält das Ideologem der Fremdenfeindlichkeit. Denn entsprechende Einstellungen findet man nicht nur am rechten Rand der Gesellschaft. Nach den Studien von Oliver Decker besitzen rund ein Viertel der Deutschen fremdenfeindliche Einstellungen. Dieser Wert blieb bei fünf Datenerhebungen seit 2002 relativ konstant. In Ostdeutschland lag der Anteil bei der letzten Erhebung 2010 sogar bei 35 Prozent. Somit bilden Teile der deutschen politischen Kultur "einen zentralen Legitimationsgrund" für rechtsradikale Gewalt. Auch dass Gewalt ein integraler Bestandteil rechtsradikaler Ideologie ist, widerspiegelt sich auf der Einstellungsebene. Demnach weisen Personen mit einem geschlossenen rechtsradikalen Weltbild eine wesentlich höhere Gewaltbereitschaft auf als andere Personen. Die rechtsradikale Bewegung ist aber nicht nur in bedenklichem Ausmaß gewaltbereit, sie ist darüber hinaus in Teilen bewaffnet. In den Jahren 2009 und 2010 meldete das Bundeskriminalamt 811 Waffenfunde, wobei das gesamte Spektrum an Waffenarten von Faustfeuerwaffen, über Stichwaffen bis zu Sprengvorrichtungen vertreten war. Das sind freilich nur jene Waffen, die die Polizei bei Hausdurchsuchungen und ähnlichen Repressivmaßnahmen entdeckt hat. Da nur ein Bruchteil der Rechtsradikalen davon betroffen war, dürfte die Anzahl der nicht entdeckten Waffen um ein Vielfaches höher liegen.

Im Folgenden soll hier zwischen vier rechtsradikalen Strömungen differenziert werden: NPD, Neonazis, Skinheads und Rechtspopulisten. Jedoch gibt es in der Praxis insbesondere zwischen den ersten drei genannten Strömungen personelle, ideologische und strukturelle Überschneidungen, deren Ausmaß im Zeitverlauf und je nach Region wiederum stark variiert. Bei der Betrachtung des Verhältnisses von Rechtsradikalen zur Gewalt ist zu berücksichtigen, dass der bundesdeutsche Staat als wehrhafte Demokratie konzipiert wurde und ihm dabei eine Reihe von repressiven Mitteln zugestanden wurden, um gegen Feinde der Demokratie vorzugehen können. Die meisten Rechtsradikalen versuchen deshalb in ihrer öffentlichen Darstellung den staatlichen Behörden keine Anlässe für Repressalien zu geben, und distanzieren sich opportunistisch von Gewalt als politischem Mittel, obgleich sie sie ideologisch innerhalb der Bewegung befürworten.

Besonders auffällig ist diese Diskrepanz bei der NPD. In einer Argumentationshilfe der NPD für ihre Mandatsträger und Kandidaten schreibt die Parteiführung, dass auf eine Frage, wie die Partei zur Gewaltfrage stehe, die Antwort laute: "Die NPD hat das Gewaltmonopol des Staates zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt und lehnt Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab." Es scheint erstaunlich, dass die Parteiführung ihre Funktionäre auf diese Selbstverständlichkeit aufmerksam machen muss. Angesichts zahlreicher Vorstrafen von NPD-Funktionären wegen Gewaltdelikten erhält dieser Hinweis Plausibilität. Eine Recherche des Fernsehmagazins "Report Mainz" ergab jüngst, dass in den letzten zehn Jahren NPD-Funktionäre und Mandatsträger rund 70 Gewalttaten verübten. Auch bezüglich des "NSU" zeigt sich eine Diskrepanz zwischen öffentlicher Darstellung und tatsächlichem Verhalten. So hat die NPD nach den ersten Medienberichten zum rechtsradikalen Hintergrund der Mordserie einerseits umgehend eine Presseerklärung herausgegeben, in der sie sich von den Taten distanziert. Andererseits hatte der "NSU" Unterstützer, die bei der NPD zeitweise aktiv waren.

Das Foto aus der Ostthüringischen Zeitung zeigt die Neonazis Uwe Böhnhardt (l.) und Uwe Mundlos (r.). (© picture-alliance/dpa)

Der inzwischen verhaftete Ralf Wohlleben war zu Beginn der 2000er Jahre sogar stellvertretender Vorsitzender des NPD-Landesverbandes Thüringen.

Ähnlich stellt sich das Verhältnis zur Gewalt im Neonazismus dar. Auch hier ist Gewalt Bestandteil der Ideologie und wird ausschließlich aus taktischen Gründen abgelehnt. So rufen deren Akteure kaum offen zur Gewaltanwendung auf, um der Polizei keine unnötigen Anlässe für repressive Maßnahmen zu geben. Rechtsradikale Gewalttaten werden von der Szene relativiert, verharmlost oder als Inszenierung der Presse oder des Staates dargestellt, mit denen "das System" die Repression von Rechtsradikalen rechtfertigen wolle. Genau diese Argumentationsmuster fanden sich auch anlässlich der öffentlichen Diskussion um die Mordserie des "NSU" in Internetforen, die von Neonazis besucht werden. Äußerungen, in denen Gewalt prinzipiell abgelehnt wird, sucht man hier vergebens. Intern hingegen sprechen sich die Neonazis durchaus für gewalttätige Aktionen aus. Zahlreiche rechtsradikale Gewalttaten verübten militante Neonazis ideologisch motiviert. Die Entwicklung der Subszene der Autonomen Nationalisten innerhalb der Neonazi-Szene führt zu einem weiteren Anstieg der Gewaltbereitschaft. Denn die Autonomen Nationalisten befürworten offen gewalttätige Aktionen und richten diese nicht nur gegen Migranten, sondern insbesondere gegen Linke und auch gegen Polizisten und Journalisten.

Die Subkultur der Skinheads ist durch eine nicht versteckte Gewaltbereitschaft geprägt. Hierbei wird Gewalt aber weniger ideologisch begründet, sondern als Teil ihres Lebensstils erklärt. Exzessiver Alkoholkonsum und ein ausgeprägter archaischer Männlichkeitskult sind wesentliche Bestandteile dieser Subkultur und fördern gewalttätiges Verhalten. In der rechtsradikalen Variante dieser Subkultur richtet sich die Gewalt gegen deren spezifische Feinbilder: Migranten, Linke, Homosexuelle, Obdachlose, etc. Der Rechtsrock stellt dabei zum einen die expressive Ästhetisierung dieser rassistisch, gewalttätigen Lebensstils dar, zum anderen stimuliert er auch zu aggressivem Verhalten.

Der rechtspopulistische Strang im deutschen Rechtsradikalismus, zum Beispiel die "Republikaner" oder die "Pro-Bewegung", versucht sich im politischen Spektrum als grundgesetztreue rechte Alternative zur CDU/CSU mit mäßigem Erfolg zu profilieren. Einher mit einem bürgerlichen Auftreten geht die Absage an Gewalt als politischem Mittel. Die Rechtspopulisten setzen eher darauf, als Wahlparteien zu reüssieren oder die Diskurse der politischen Mitte zu beeinflussen. Allerdings führt die permanente Dramatisierung und Kulturalisierung von gesellschaftlichen Konflikten in der rechtspopulistischen Szene dazu, dass einige Akteure sich als Teil eines Kollektivs im Überlebenskampf begreifen und damit Gewalt legitimieren. So veröffentlichte ein islamfeindlicher Blogger im April 2011 einen "Aufruf zum allgemeinen Widerstand des deutschen Volkes gemäß Art. 20 Abs. 4 GG", den die Szene auf mehreren Blogs intensiv – und nur in Teilen ablehnend – diskutierte. Darin fordert der Autor: "Organisiert Euch! Erhebt euch von euren Sofas! Geht auf die Straßen! Greift zu den Waffen, wenn es keine anderen Mittel gibt!" Es war zwar nicht dieser Aufruf, aber ein vergleichbarer Diskurs, der durch permanentes Wiederholen von Feindbildern und zuspitzen von Konfliktlagen gekennzeichnet ist, welches den norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik zu seinen Gewalttaten animierte. Auch Breivik skizziert in seinem kurz vor seinem Attentat veröffentlichten Manifest eine Bedrohung Europas durch den Islam, weshalb bewaffneter Widerstand notwendig sei. Dieses Beispiel zeigt, dass eine Ideologie, die die Ungleichwertigkeit der Menschen proklamiert, zumindest implizit Gewalt als politisches Mittel befürwortet.

4. Rechtsradikale Gewalttaten in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik begann gegen Ende der 1980er-Jahre die dritte Welle des Rechtsradikalismus, die sich in Wahlerfolgen für rechtsradikale Parteien sowie im Entstehen einer rechtsradikalen, gewaltbereiten Jugendszene manifestierte. Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands entwickelte sich insbesondere in den östlichen Bundesländern eine rechtsradikale Jugendszene, die durch enorme Militanz auffiel. Dabei entstand diese Jugendszene nicht aus dem Nichts. In der Bundesrepublik hatte es schon vorher Neonazis und rechtsradikale Skinheads gegeben, und auch in der DDR existierte eine rechtsradikale Jugendszene. Seit den 1960er-Jahren sind rechtsradikale Aktivitäten in Form von antisemitischer oder rassistische Propaganda in der DDR dokumentiert. In den 1980er-Jahren begann die Skinhead-Bewegung in der DDR Fuß zu fassen und sich auszudifferenzieren, wobei sich ein Teil auch hier ideologisch am Rechtsradikalismus orientierte. Gegen Ende der 1980er-Jahre gehörten rund 1.500 Personen den rechtsradikalen Skinheads an. Daneben gab es weitere rechtsradikale Jugendliche, die sich den eher ideologieorientierten "Faschos" oder den Hooligans zuordnen ließen und in enger Verbindung zu den Skinheads standen. Die rechtsradikalen Jugendlichen verübten nicht nur eine Reihe von Propagandadelikten, sondern zeichneten sich auch durch ein hohes Maß an Gewalt aus. Ein Überfall im Herbst 1987 auf ein Konzert der westdeutschen Band "Element of Crime" in der Ost-Berliner Zionskirche verschaffte der rechtsradikalen Jugendbewegung in der DDR erstmals größere Aufmerksamkeit. Die Staats- und Parteiführung verwies notorisch darauf, dass die gewalttätigen Jugendlichen unpolitisch und ein durch die BRD importiertes Problem seien. Demgegenüber stellte eine Studie im Auftrag des DDR-Innenministeriums 1988 fest, dass der jugendliche Rechtsradikalismus politisch sei, unabhängig vom Westen wachse und der Staatsapparat das Problem nicht adäquat bearbeite.

Als das SED-Regime zusammenbrach, engagierten sich umgehend führende westdeutsche Neonazis mit dem charismatischen Michael Kühnen, um die rechtsradikale Bewegung im Osten zu stärken und die Spielräume zu nutzen, die sich in dieser Transitionssphase ergaben. Dies führte zu einer starken Zunahme rechtsradikal motivierter Gewalttaten zu Beginn der 1990er-Jahre, die sich nun vor allem gegen Migranten richteten. Einige Rechtsradikale schreckten sogar vor Mord nicht zurück. Einschneidend in dieser Entwicklung waren Ereignisse in Hoyerswerda. Dort steigerten im Jahr 1991 sich über fünf Nächte gewalttätige Übergriffe auf ein Wohnheim ausländischer Arbeiter und auf eine Asylbewerberunterkunft zu pogromartigen Ausschreitungen, an denen sich am Ende bis zu 500 Rechtsradikale unter Anfeuerungsrufen der Bevölkerung und vor den Augen einer untätigen Polizei beteiligten.

Rechtsextremisten fliehen vor einem Tränengasangriff der Polizei, die versucht, die rassistischen Übergriffe auf eine Ausländerunterkunft in Rostock-Lichtenhagen zu beenden, 24. August 1992 (© picture-alliance/AP, Thomas Haentzschel)

Ein Jahr später zündeten in Rostock-Lichtenhagen Rechtsradikale, von einem grölenden Mob aus der Umgebung verbal unterstützt, ein Flüchtlingsheim an. Nur durch glückliche Umstände kam keiner der Flüchtlinge ums Leben. Die Gewaltwelle schwappte dann auch in die westlichen Bundesländer hinüber. Waren zunächst vor allem Asylbewerberunterkünfte das Ziel von Brandanschlägen, verübten Rechtsradikale in Mölln und in Solingen wenig später auch Anschläge auf Wohnhäuser türkischer Familien. Sie ermordeten in Mölln zwei Frauen und ein Kind, in Solingen starben fünf Menschen, davon drei Kinder. Erst die Ermordung von Kindern führte in der Bevölkerung zu einer nennenswerten Solidarisierung mit den Opfern. Diskussionswürdig bleibt, inwieweit die Debatte über die Einschränkung des Asylrechts und die dem entsprechende Änderung des Grundgesetzes Rechtsradikale in ihrem Handeln bestärkt hat. Aber nicht nur Migranten waren Opfer rechtsradikaler Gewalt. Auch Linke, Obdachlose, Juden und Schwule wurden zu Zielen, in Einzelfällen auch Polizisten. Als der flüchtige rechtsradikale Mörder Kay Diesner bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten wurde, schoss er, ohne zu zögern, und töte dabei einen Polizisten. Dieser Fall fand bei relativ großen Teilen der Neonazi-Szene Beifall, weil deren Demokratiefeindschaft so weit geht, dass sie damit auch Mord an den Vertretern des Systems rechtfertigen.

Wie viele Menschen Rechtsradikale seit der Wiedervereinigung ermordet haben, ist umstritten. Die Bundesregierung spricht von 47 getöteten Opfern seit 1990. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hingegen zählt für denselben Zeitraum die weitaus höhere Anzahl von 182 getöteten Opfern. Aufgrund von Mängeln bei der statistischen Erfassung der entsprechenden Delikte in der Behördenstatistik, dürften die Angaben der Stiftung valider sein. Beide Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs und enthalten keine Angaben zu den zahlreichen verletzten Opfern rechtsradikaler Gewalt und zum Klima der Angst, das rechtsradikale Gewalttäter in Quartieren schaffen.

Immerhin lässt sich mit den Angaben des Bundesinnenministeriums zu rechtsextremen Straftaten die Entwicklungstendenz aufzeigen. Da das BMI ab 2001 ein neues Definitionssystem für politische motivierte Straftaten einführte, mit dem die entsprechenden Daten nunmehr erfasst werden, sind die Zahlenangaben bis zum Jahr 2000 nicht mit den neueren Statistiken zu vergleichen. Die Anzahl der rechtsradikalen Gewalttaten nahm von etwas über 700 im Jahr 2001 auf über 1.000 in den Jahren 2006 und 2008 zu. Danach sank das Niveau auf etwas über 750 Gewalttaten im Jahr 2010. Allerdings verteilen sich die Taten nach Bundesländern sehr unterschiedlich. Setzt man die Anzahl der Taten mit der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes in Beziehung, zeigt sich, dass in den östlichen Bundesländern das Ausmaß rechtsradikaler Gewalt am höchsten ist. Hier äußert sich der Rechtsradikalismus militanter als in den westlichen Bundesländern. Differenziert man danach, gegen wen sich die Gewalttaten richteten, hatten Taten mit fremdenfeindlichem Hintergrund ungefähr mit 40 Prozent (2010) den höchsten Anteil.

Empirische Untersuchungen zu fremdenfeindlichen Gewalttaten konnten ein gewisses Handlungsmuster herausarbeiten. Demnach verübten in über zwei Drittel der Fälle Kleingruppen die Taten, die Opfer waren bei drei von vier Taten einzelne Personen, in der Mehrzahl (60 Prozent) kannten sich Opfer und Täter vor der Tat nicht. Den Tatverlauf fassen die Forscher pointiert zusammen: "Getroffen – gesoffen – gedroschen". Die häufigsten Beschäftigungen vor den Taten bestanden aus dem Treffen mit den Freunden, Alkoholkonsum und ziellosem Umherfahren bzw. -laufen. Weiterhin spielte das Hören von Musik eine Rolle. Fast alle Taten fanden an öffentlichen oder halböffentlichen Orten (Diskotheken, Jugendclubs, etc.) statt. Über 60 Prozent der Täter waren stark alkoholisiert und nur zwölf Prozent hatten keinen Alkohol konsumiert. Es ließen sich verschiedene Ausgangspunkte der Gewalttaten feststellen, die mehr oder weniger geplant waren. Allerdings bedeutet Planung lediglich, dass man sich auf ein gewalttätiges Vorgehen gegenüber bestimmten Personen bzw. Angehörigen einer Gruppe geeinigt hat. Ein Großteil der Taten beruhte auf einer überdurchschnittlichen Aggressionsbereitschaft. Während der Tat förderten der Hass auf die Opfer und die Freude an der Aggression die Durchführung, was sich zumindest teilweise in einem Kontrollverlust niederschlug. Ein zentrales Motiv der Täter bestand darin, sich als Person oder Gruppe als stark und dominant darzustellen sowie einer Feindseligkeit gegenüber Menschen Ausdruck zu verleihen, die ihnen fremd erschienen oder von ihrer Norm abwichen. Angesichts dieses Handlungsmusters charakterisiert der Rechtsextremismusforscher Michael Kohlstruck fremdenfeindliche Gewalttaten als "'heiße' Aktivitäten".

Bezüglich der Tatverdächtigen bzw. Täter untersuchte eine Studie sowohl polizeiliche Ermittlungsakten als auch Gerichtsurteile. Demnach handelt es sich überwiegend um ledige Männer im Alter zwischen 15 und 24 Jahren mit eher geringer Bildung, die sich in rechtsradikalen Gruppen engagieren. Hinsichtlich der Tätigkeit waren Arbeitslose im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert, wenngleich die überwiegende Mehrzahl der Täter nicht arbeitslos war. Rund die Hälfte war bereits vorher wegen anderer nicht rechtsextremer Straftaten der Polizei aufgefallen. Die Biografie der Täter ist oftmals durch ein in der Kindheit beginnendes aggressives Verhaltens geprägt. Nimmt man die Entwicklung der Profile der Tatverdächtigen in den Blick zeigen sich in den 1990er-Jahren zwei Entwicklungen: Zum einen hat die Zahl der weiblichen Tatverdächtigen zugenommen, und zum anderen ist in den westlichen Bundesländern die Gruppe der Tatverdächtigen mit mittleren Schulabschlüssen gewachsen. Diese Entwicklungen sprechen dafür, dass sich das Täterprofil in soziodemografischer Hinsicht verbreitert hat, weswegen monokausale Erklärungen, die allein auf Alter, Geschlecht oder soziale Lage rekurrieren, zu kurz greifen. Übrigens bezieht sich die Beteiligung der Frauen nur in wenigen Fällen auf die unmittelbare Ausführung. Ihre Rolle besteht oftmals darin, die Männer in ihrem Handeln zu bestärken.

5. Rechtsterrorismus

Über diese situativen Gewaltphänomene hinaus war bereits in den 1980er-Jahren auch Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik präsent. Terrorismus zeichnet sich dadurch aus, dass nicht-staatliche Akteure Gewalttaten nicht um ihrer selbst verüben, sondern als "Kommunikationsstrategie" zur Verfolgung eines politischen Ziels anlegen. Es geht ihnen darum, Angst zu verbreiten, die Fähigkeiten des Staates, Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten, in Frage zu stellen und den Staat zu Überreaktionen zu provozieren, sodass die terroristischen Gewalttaten im Nachhinein vermeintlich legitimiert werden. Dabei gehen Terroristen zielgerichtet und planmäßig vor und suchen ihre Opfer bzw. Anschlagsziele hinsichtlich ihres Symbolwerts aus. Im Gegensatz zur situativen Gewalt benötigen terroristische Gewalttaten einen relativen großen Aufwand sowie verschiedenartige logistische, militärische und kommunikative Kompetenzen der Akteure.

5.1 Rechtsterrorismus in Deutschland

Ein Großteil der deutschen Rechtsterroristen erfuhr seine Ausbildung in der Wehrsportgruppe Hoffmann. Diese paramilitärische rechtsradikale Organisation übte ab Mitte der 1970er-Jahren den Partisanenkampf in den fränkischen Wäldern und wurde 1980 vom Bundesinnenministerium verboten. Mitglied war zeitweise Gundolf Köhler, der beim folgenschwersten

Gedenktafel für die Opfer des rechtsextremistischen Bombenanschlags auf das Münchener Oktoberfest, aufgenommen am 30. Jahrestag des Attentats am 26. September 2010 (© ddp/AP, Matthias Schrader)

Anschlag in Deutschland auf dem Münchener Oktoberfest 1980 eine Bombe zündete, die zwölf Menschen und ihn selbst tötete. Im gleichen Jahr ermordete Uwe Behrendt, ebenfalls ein früheres Mitglied der Wehrsportgruppe, aus offenkundig antisemitischen Motiven den jüdischen Verleger Shlomo Levi und dessen Lebensgefährtin. Es gab aber nicht nur Einzeltäter, sondern ebenso rechtsterroristische Organisationen. So verübten im Jahr 1980 die vom Rechtsanwalt Manfred Roeder gegründeten "Deutschen Aktionsgruppen" mehrere Brand- und Sprengstoffanschläge vor allem gegen Unterkünfte von Asylbewerbern, in deren Folge zwei Vietnamesen starben. Des Weiteren gründete das ehemalige Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann Odfried Hepp mit Walther Kexel eine gut organisierte, konspirativ arbeitende und ideologisch gefestigte terroristische Gruppierung, die sich gewissermaßen die "RAF" und die "Revolutionären Zellen" zum Vorbild nahmen. Die Gruppe führte mehrere Anschläge auf US-Soldaten und deren Angehörige in Deutschland durch, bei denen einige Opfer schwer verletzt wurden.

In den 1990er-Jahren zogen einige militante Rechtsradikale Terrorismus zwar in Betracht, es gab aber keine ausgeprägten terroristischen Strukturen wie im vorangegangenen Jahrzehnt. Im letzten Jahrzehnt tauchte das Phänomen des Rechtsterrorismus wieder kurzfristig auf. Eine bayerische Gruppe von Neonazis, die sogenannte "Schutztruppe" um Martin Wiese plante 2003, bei der Eröffnungsfeier des jüdischen Kulturzentrums in München eine Bombe zu zünden. Die Sicherheitsbehörden konnten die Gruppe jedoch noch im Planungsstadium ausheben. Weiterhin verurteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht 2005 eine Gruppe von Neonazis, das "Freikorps Havelland", wegen Gründung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Die relativ jungen Täter im Alter zwischen 15 und 19 Jahren verübten Sprengstoffanschläge auf Geschäfte von Migranten. Anscheinend vermied die Gruppe bewusst die Verletzung oder gar Tötung von Menschen. Darüber hinaus führte der Generalbundesanwalt vor den Ermittlungen zum "NSU" zwölf Verfahren seit 2001 wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen rechtsradikale Gruppierungen aus der Neonazi-Szene durch.

5.2 Rechtsterrorismus international

International gab es durchaus einige rechtsterroristische Anschläge mit enormer öffentlicher Resonanz. Den schwerwiegendsten Anschlag führte Timothy McVeigh in Oklahoma City durch, als er das dortige FBI-Gebäude in die Luft sprengte und dabei 168 Menschen tötete und über 800 verletzte. Der in rechtsextremen Organisationen des "Militia Movement" in den USA aktive McVeigh folgte bei seinem Anschlag in den Grundzügen dem vom US-amerikanischen Rechtsradikalen William Pierce verfassten Roman "The Turner Diaries", der eine Blaupause für eine gewalttätige Übernahme des Staates darstellt, die mit rechtsterroristischen Anschlägen beginnt.

Großbritannien erschütterte 1999 eine Serie von drei Anschlägen. Innerhalb von wenigen Tagen ließ David Copeland in einem von Schwarzen und in einem von Asiaten bewohnten Stadtteil sowie vor einer Schwulenkneipe Nagelbomben explodieren. Drei Menschen starben und zahlreiche wurden schwer verletzt. Der Einzeltäter gehörte zum Umfeld von "Combat 18", einer rechtsradikalen Gruppe, die bereits in den Jahren vorher Briefbombenanschläge durchführte. Der allem Anschein nach vom "NSU" verübte Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße, einer bei türkischstämmigen Migranten beliebten Einkaufsstraße, weist deutliche Parallelen zum Vorgehen Copelands auf.

In Österreich führte der Einzeltäter Franz Fuchs zwischen 1993 und 1996 28 Bombenanschläge durch, hauptsächlich mit Briefbomben. Er tötete vier Menschen und verletzte zahlreiche weitere Personen zum Teil schwer. Bei den Opfern handelt es sich um Migranten und um Personen des öffentlichen Lebens, die sich für eine Integration von Migranten einsetzten. In seinen Bekennerschreiben sprach der Attentäter davon, dass hinter den Anschlägen die Gruppierung "Salzburger Eidgenossenschaft – Bajuwarische Befreiungsarmee" stehe. Zudem brachte er seinen völkischen Rassismus und seine fremdenfeindlichen Einstellungen zum Ausdruck. Die Gerichtsverhandlung versuchte der Terrorist als Bühne zur Verbreitung seines Anliegens zu nutzen.

In Europa hat der Doppelanschlag von Anders Behring Breivik in Oslo und auf der Insel Utøya enorme Resonanz erfahren. Der Attentäter tötete 77 Menschen, vor allem Jugendliche. Hinzu kamen zahlreiche Verletzte. Auch er handelte durch ein rechtsradikales Weltbild motiviert. Demnach seien seine Anschläge eine Form der Verteidigung Norwegens gegen eine angebliche "Überfremdung" durch Muslime sowie gegen eine Verschwörung durch die "Kulturmarxisten".

Titelblatt des Manifestes "2083" von Anders Breivik (© n24.de)

Um seine Botschaft zu verbreiten, hatte Breivik unmittelbar vor seinen Taten eine über 1.500-seitige Schrift versandt, in der er mit eigenen und übernommenen Texten seine Weltsicht darlegt. Zudem nutzt er die Bühne des Prozesses gegen ihn, um Öffentlichkeit für sein Anliegen herzustellen.

5.3 Rechtsterroristische Strategien

In der deutschen rechtsradikalen Bewegung finden sowohl die zeitgeschichtlichen als auch internationalen rechtsterroristischen Beispiele Beachtung. Zudem findet man gelegentlich symbolische Bezüge auf die Organisation "Werwolf", die Heinrich Himmler in der Endphase des Nationalsozialismus im September 1944 gründete. Die Organisation sollte gegen die in deutsche Gebiete einmarschierenden Alliierten einen Guerilla-Krieg beginnen. Als Mittel des Kampfes waren vor allem Sabotageakte durch Kleingruppen gegen die Alliierten und Anschläge gegen Kollaborateure vorgesehen. Im März 1945 radikalisierte Joseph Goebbels das Konzept und verkündete in einer vom Radio übertragenen Rede, dass jeder jede Gelegenheit nutzen müsse, die Besatzer zu töten, auch wenn man dabei selbst sein Leben verlöre. Allerdings fanden sich kaum Freiwillige, die sich den Werwölfen anschließen wollten. In Folge dessen blieb es auch bei einigen wenigen Attentaten. Trotzdem entfaltete die Idee eine psychologische Wirkung, da die US-Amerikaner durchaus besorgt vor fanatisierten Attentätern waren.

In der Neonazi-Szene gibt es vielfach lobende Erwähnungen der Organisation "Werwolf". Unter anderen griff die Schrift "Eine Bewegung in Waffen" die Idee des Rechtsterrorismus auf. Insbesondere der 1991 erschienene zweite Band mit dem Untertitel "Strategie und revolutionärer Kleinkrieg" bezieht sich explizit darauf: "Die zweite Aufgabe des illegalen Armes der Bewegung ist in der Durchführung von Werwolfaktionen zu sehen". Goebbels Radioansprache wird zustimmend zitiert und "Terrorismus […] als Propaganda der Tat [als] ein taktisches Mittel zum Zweck der Revolution" befürwortet. So wurden konkrete Aktivitäten wie Sabotage, Attentate, Entführungen und Überfälle strategisch ausgearbeitet und das Papier in der militanten Szene verbreitet.

Ein weiteres in der Szene verbreitetes Konzept heißt "Leaderless Resistance". Der US-amerikanische militante Rechtsradikale Louis R. Beam jr. veröffentlichte es 1992 in seiner Zeitschrift "The Seditionist". Er plädiert strategisch für einen Terrorismus, der flexibel auf wandelnde Gelegenheitsstrukturen reagiert: "Like the fog which forms when conditions are right, and disappears when they are not, so must the resistance to tyranny be." Beam schlägt damit eine Strategie vor, die auch bei staatlichem Verfolgungsdruck der Bewegung Handlungsspielräume verschafft. Das zentrale Organisationselement ist die von Individuen oder kleinen Gruppen gebildete "Phantom Cell". Diese Zellen sollen unabhängig voneinander operieren, weder einer übergeordneten Organisationseinheit noch einem Führer berichten und auch keine Anweisungen entgegen nehmen. Die Aktionsfähigkeit liegt in der Verantwortung der Zellen, deren Mitglieder sich die nötigen Fertigkeiten und Fähigkeiten anzueignen haben, damit sie selbst entscheiden können, auf welche Weise sie auf bestimmte Ereignisse reagieren. Das Konzept des Leaderless Resistance wurde auch von deutschen Neonazis rezipiert. So rief die Szenezeitschrift "Blood & Honour, Division Deutschland" 1996 dazu auf, dieser Anleitung zum Terrorismus für Jedermann zu folgen.

6. Der "NSU": (Dis-)Kontinuität der Gewalt?

Angesichts des bislang dargestellten Verhältnisses von Rechtsradikalismus und Gewalt lautet die Frage, inwiefern die Mordserie des "NSU" eine Kontinuität bzw. eine Diskontinuität rechtsradikaler Gewalt darstellt. Der Tatverlauf ist ungewöhnlich. Rechtsradikale Gewalttaten sind meist "heiße" Taten, die aus aggressiver Stimmung heraus geschehen. Rechtsradikale begehen sie spontan oder nur mit kurzfristiger, eher grober Planung. Eine Tötung der Opfer nehmen die Täter zwar in Kauf, streben diese aber in der Regel nicht ausdrücklich an. Die Attentate des "NSU" aber waren "kalte" Taten. Die Täter planten die Morde langfristig und systematisch. Sie wählten bewusst die Opfer aus und versuchten, möglichst wenige Spuren zu hinterlassen. Die Taten geschahen bis auf eine in den westlichen Bundesländern, also weit entfernt von Thüringen und Sachsen, woher die Mitglieder des "NSU" stammten und wo sie sich nach ihrem Untertauchen vermutlich versteckten. Auch der Tathergang, mit einer Pistole auf das Opfer zu schießen, weicht vom Muster rechtsradikaler Gewalt deutlich ab. In der Regel töten Rechtsradikale durch Schlag- oder Stichwaffen oder treten mit Springerstiefeln ihre Opfer zu Tode. Das Nagelbombenattentat in Köln stellt eine Besonderheit der Anschlagsserie dar. Es war zwar ebenfalls systematisch geplant und auf die Ermordung von Menschen ausgelegt, zielte jedoch nicht auf einen bestimmten Menschen, sondern auf Migranten allgemein. Denn der Ort des Attentats ist eine beliebte Geschäftsstraße von türkischstämmigen Migranten. Das einzige Beispiel für ein solches Attentat ist der Anschlag Gundolf Köhlers auf das Münchener Oktoberfest 1980, bei dem der rechtsradikale Täter auch eine Bombe mit Nägeln zündete. Eine weitere Besonderheit des "NSU"-Taten ist die Tötung der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 in Heilbronn. Hier ist noch ungeklärt, ob es sich um einen geplanten Mord handelt oder ob die Täter sich in der Situation spontan zur Gewalt entschlossen, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Ein geplanter Polizistenmord durch Rechtsradikale ist in Deutschland ohne Beispiel. Der Fall des Polizistenmörders Kay Diesner zeigt aber, dass flüchtige rechtsradikale Gewalttäter auch die Tötung von Polizisten in Kauf nehmen.

In der Öffentlichkeit wurde die Mordserie oftmals als Rechtsterrorismus bezeichnet. In sozialwissenschaftlicher Perspektive trifft der Begriff Terrorismus aber nicht zu. Denn ein Wesensmerkmal von Terrorismus ist die kommunikative Komponente, die die Konstruktion der Wirklichkeit beeinflussen soll. Gewalt ist demnach nur das Mittel zum Zweck, um Angst zu verbreiten, die Legitimation des Staates als Hüter der öffentlichen Ordnung zu untergraben und die eigene Gruppe als stark darzustellen. Einige Beobachter des Rechtsradikalismus meinen, dass dies dem "NSU" durchaus gelungen sei. So argumentiert der Journalist Patrick Gensing: "Die Tat ist die Botschaft". Auch bei anderen rechtsradikalen Gewalttaten wie in Hoyerswerda oder Rostock-Lichtenhagen hätte es keine Bekennerschreiben gegeben. Der aus der Ideologie stammende Vernichtungsgedanke werde in Liedern, auf Demonstrationen und auf Kleidungsstücken hinreichend und öffentlich artikuliert. Die Mordserie des "NSU" ist mit den pogromartigen Taten aber nicht zu vergleichen, weil hier Täter und Motiv der Öffentlichkeit unbekannt waren. Ein Ereignis benötigt aber einen Deutungsrahmen, damit die Öffentlichkeit es interpretieren kann, mit anderen Worten: Der Text erhält erst durch den Kontext seine Bedeutung. Wenn aber eine pluralistische Öffentlichkeit mehrere Kontexte der Mordserie diskutiert, dabei den rechtsradikalen Kontext weit überwiegend als nicht plausibel zurückweist und die Täter darauf verzichten, in die Diskussion durch Bekennerschreiben, -anrufe oder -videos einzugreifen, um die rechtsterroristische Interpretation zu stärken, dann ist den Tätern offenbar nicht daran gelegen, Angst zu verbreiten. Dies trug dazu bei, dass die Behörden jahrelang in die falsche Richtung ermittelten und die Familien der Ermordeten zu doppelten Opfern machten, indem die Polizei die Morde als Folge illegaler Geschäfte darstellten. Demgegenüber hätten Bekennerschreiben gerade bei Migranten erhebliche Bedrohungsgefühle ausgelöst und ihr Vertrauen in den Staat als Ordnungsmacht tiefgreifend erschüttert. Die Produktion des

DVD der "NSU". (© picture-alliance/dpa)

Videos des "NSU", in dem die Täter ihre Morde in einem Comicfilm präsentieren, spricht wiederum eigentlich dafür, dass die Rechtsradikalen die Absicht besaßen, ihre Gewalttaten zu kommunizieren. Offen bleibt aber bislang, warum sie das Video über mehrere Jahre nicht veröffentlichten. Erst nach dem Selbstmord und der eher zufälligen Aufdeckung der fremdenfeindlichen Hintergründe der Mordserie ging das Video einigen Journalisten und Politikern zu. Die kommunikative Wirkung des rechtsradikalen Hintergrunds der Gewalttaten war nun aber begrenzt, da die Mörder bereits tot waren und damit die Bedrohung wegfiel. Zudem lagen die Taten bereits einige Jahre zurück.

Strategisch entspricht das Verhalten des "NSU" durchaus den kursierenden rechtsterroristischen Strategiepapieren, wonach man kleine, möglichst abgeschottet arbeitende Zellen bilden solle. Der Generalbundesanwalt ermittelt zwar gegen eine Reihe von Rechtsradikalen wegen Unterstützung des "NSU", allerdings haben die betreffenden Personen dem Mördertrio "lediglich" geholfen, indem sie eine Waffe besorgten, die Wohnung zeitweise zur Verfügung stellten oder ein Auto anmieteten. Bislang gibt es keine Hinweise, dass neben Zschäpe weitere Personen kontinuierlich in die Aktivitäten von Mundlos und Böhnhardt eingebunden waren. Finanziell war der "NSU" durch seine Banküberfälle, bei denen seine Mitglieder insgesamt über 600.000 Euro erbeuteten, autark und konnte sich dadurch das Leben im Untergrund leisten. Die relativ starke Abschottung der Gruppe hatte zwar den Preis, auf ein öffentliches Bekenntnis zu den Taten zu verzichten, erschwerte den Behörden freilich die Strafverfolgung.

Die Auswahl der Opfer durch den "NSU" steht in der Kontinuität rechtsradikaler Gewalt. Migranten sind die größte Opfergruppe. Bei den situativen Taten werden die Opfer aus dieser Gruppe relativ beliebig ausgewählt. Terroristen suchen für ihre Anschläge jedoch symbolische Ziele aus, um die psychologische Wirkung zu maximieren. Das sind entweder prominente Personen oder Orte bzw. Gebäude, an denen viele Personen getroffen werden. Der "NSU" führte die Anschläge aber gegen den migrantischen Jedermann durch, meist ein Kleingewerbe betreibende Männer mittleren Alters. Dass es hauptsächlich türkischstämmige Migranten betraf, dürfte einerseits der Tatsache geschuldet sein, dass diese die größte Migrantengruppe in Deutschland darstellen, und zum anderen dem Umstand, dass diese Gruppe ein häufiges Opfer fremdenfeindlicher Kampagnen darstellt. Mit Ausnahme der erschossenen Polizistin, bei der die Faktenlage noch unklar ist, bestand zwischen Tätern und Opfern keine persönliche Beziehung. Die nicht prominenten Opfer sind ein Indiz dafür, dass es dem "NSU" nicht um Terrorismus ging, also nicht darum, Gewalt als Mittel einzusetzen, um Angst zu verbreiten. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass die Täter aus rassistisch motivierter Mordlust heraus handelten.

Die Täter entsprechen in sozialstruktureller Hinsicht annähernd dem Profil rechtsradikaler Gewalttäter. Uwe Mundlos war bei dem ersten Mord 27 Jahre, Uwe Böhnhardt 22 und Beate Zschäpe 25 Jahre alt. Damit lag die Gruppe im Durchschnitt geringfügig über dem typischen Alter fremdenfeindlicher Gewalttäter. Dass mit Zschäpe eine Frau zu der Zelle gehörte, ist keine Besonderheit. Denn auch wenn Frauen oftmals Gewalttaten nicht selbst ausführen, unterstützen sie die männlichen Täter in psycho-sozialer Hinsicht bei ihren Aktivitäten. Bemerkenswert ist, dass beide Männer aus Familien mit bürgerlichem Bildungshintergrund stammen. Der Vater von Mundlos ist Professor für Informatik, und die Eltern Böhnhardts sind Ingenieur bzw. Lehrerin. Eine solche Biografie ist zwar bei rechtsradikalen Gewalttätern eher selten, doch bezieht sich diese Erkenntnis auf spontane Gewalttäter. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Anschlagsserie des "NSU" um systematisch geplante Taten über einen mehrjährigen Zeitraum, was die Täter intellektuell stärker fordert. Es ging eben nicht darum, sich in einer Situation von seinen Aggressionen vereinnahmen und ihnen freien Lauf zu lassen. Der geplante Mord von Menschen weist auf eine enorme rassistisch motivierte Gewaltbereitschaft hin. Diese übertrifft sogar die Tradition militanter Fremdenfeindlichkeit in der radikalen Rechten, wie sie seit den 1990er-Jahren zu beobachten ist.

7. Fazit

Es gibt in Deutschland seit den 1980er-Jahren rechtsterroristische Aktivitäten. Im Zuge der Wiedervereinigung erreichte die rechtsradikale Militanz ein dauerhaft höheres Niveau, wobei es sich hauptsächlich um spontane, "heiße" Gewalttaten handelt. In der rechtsradikalen Bewegung sind jedoch ebenfalls Ideologie, Strategien, Gewaltbereitschaft, Waffen, klandestine Strukturen und personelle Kompetenzen vorhanden, um einen Rechtsterrorismus zu begründen. Bislang sind diese verschiedenen Elemente aber nur ansatzweise zusammengekommen, weshalb die Strafverfolgungsbehörden die wenigen rechtsterroristischen Versuche relativ frühzeitig verhindern konnten.

Beim "NSU" jedoch kamen diese Elemente in einem hinreichenden Maße zusammen. Zudem bildeten die handelnden Personen anscheinend eine stabile Gruppe, sodass sie ihre Taten über einen relativ langen Zeitraum begehen konnten. Allerdings verzichteten die Täter darauf, ihre Taten in den Dienst der Propaganda zu stellen, weswegen es sich beim "NSU" und seine Aktivitäten im sozialwissenschaftlichen Sinne nicht um Terrorismus handelt. Der Verzicht auf Bekennerschreiben erschwerte der Polizei die Aufdeckung erheblich.

Auch wenn rechtsradikale Gewaltbereitschaft, die vor der Tötung der vermeintlichen Feinde nicht zurückschreckt, keine neuere Entwicklung ist, stellt die langjährige Serie von geplanten Mordanschlägen des "NSU" eine neue Eskalationsstufe dar. Während es bei den eher seltenen "kalten" vorbereiteten rechtsradikalen Gewalttaten den Tätern darum geht, Gewalt als Mittel der Propaganda einzusetzen, verzichtete der "NSU" auf ein öffentliches Bekenntnis zu den Taten. Der Vernichtungsgedanke, der der rechtsradikalen Ideologie inhärent ist, manifestiert sich im "NSU" als rassistisch motivierte Mordlust, die in langfristig geplanten Morden mündet – ein Novum in Deutschland.

Fussnoten

Fußnoten

  1. In Anlehnung an das Begriffsverständnis von Michael Minkenberg wird hier von Rechtsradikalismus gesprochen: vgl. Michael Minkenberg, Die neue radikale Rechte im Vergleich: USA, Frankreich, Deutschland, Opladen 1998, S. 33.

  2. Vgl. Roland Eckert, Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz. Eine Kritik der Neuen Rechten, in: APuZ, 44/2010, S. 27ff; Wolfgang Gessenharter, Zur Funktion neurechter Freund-Feindbilder in Geschichte und Gegenwart der Bundesrepublik, in: Michael Greven/Oliver von Wrochem (Hg.), Der Krieg in der Nachkriegszeit, Opladen 2000, S. 197ff.

  3. Ob die Band Kenntnisse über die tatsächlichen Hintergründe der Taten hatte, ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

  4. Vgl. Oliver Decker u. a., Die Mitte in der Krise. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2010, Bonn 2010, S. 78ff.

  5. Vgl. Markus Gamper/Helmut Willems, Rechtsextreme Gewalt – Hintergründe, Täter und Opfer. Fachwissenschaftliche Analyse, in: Wilhelm Heitmeyer/Monika Schröttle (Hg.), Gewalt. Beschreibungen, Analysen, Prävention, Bonn 2006, S. 440.

  6. Vgl. Oliver Decker/Elmar Brähler, Vom Rand zur Mitte. Rechtsextreme Einstellungen und ihre Einflussfaktoren in Deutschland, Berlin 2006, S. 75f.

  7. Vgl. BMI, Brief an Ulla Jelpke MdB v. 28.11.2011, Schriftliche Fragen Nov. 2011, Arbeitsnr. 11/181, 183.

  8. Argumente für Kandidaten und Funktionsträger. Eine Handreichung für die öffentliche Auseinandersetzung, Hg. NPD-Parteivorstand, 2. Aufl., Berlin 2006, S. 28.

  9. Vgl. Südwestfunk, Pressemitteilung v. 6.3.2012: Gewaltstatistik von NPD-Funktionären, Externer Link: http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=9389986/4ino2u/index.html [8.3.2012]. Vgl. für einige Beispiele Thomas Niehoff/Andrea Röpke, Der gelenkte Mob, in: Andrea Röpke/Andreas Speit (Hg.), Neonazis in Nadelstreifen. Die NPD auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft, Berlin 2008, S. 189ff.

  10. Vgl. NPD-Fraktion im sächsischen Landtag, Presseerklärung v. 14.11.2011: NPD-Fraktion verurteilt jegliche Form von Terrorismus und fordert Aufklärung über geheimdienstliche Verstrickungen in Sachen "Döner-Morde".

  11. Vgl. Julia Jüttner/Georg Heil, Der Agitator. Mutmaßlicher Terrorhelfer Wohlleben, in: Spiegel-Online, 24.11.2011, Externer Link: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,799749,00.html [4.1.2012].

  12. Vgl. die entsprechenden Beiträge auf der einschlägigen Szene-Webseite "Altermedia" bei: Hendrik Bender/Cathrin Erbstößer, Das Leitmedium der Szene: Altermedia – eine Inhaltsanalyse, in: Christoph Busch (Hg.), Rechtsradikalismus im Internet, Siegen 2010, S. 248–267, hier 261f.

  13. Vgl. BMI, Verfassungsschutzbericht 2010, Berlin 2011, S. 63f; Suermann hingegen sieht die Autonomen Nationalisten in der militanten Tradition der Neonazi-Szene stehen: Lenard Suermann, Rebel Without a Course. Der Diskurs um die "Autonomen Nationalisten", in: Regina Wamper u. a. (Hg.), Rechte Diskurspiraterien. Strategien der Aneignung linker Codes, Symbole und Aktionsformen, Münster 2010, S. 167.

  14. Vgl. Marc Brandstetter, Feinde im Alltag, Brüder im Geiste – Autonome Nationalisten im Vergleich zu den linksextremen Autonomen, in: Jb. Extremismus & Demokratie 2008, Baden-Baden 2009, S. 196.

  15. Vgl. Klaus Farin/Eberhard Seidel, Skinheads, 6. Aufl., München 2010, S. 99ff.

  16. Vgl. Sebastian Edathy/Bernd Sommer, Die zwei Gesichter des Rechtsextremismus in Deutschland – Themen, Machtressourcen und Mobilisierungspotentiale der extremen Rechten, in: Stephan Braun u. a. (Hg.), Strategien der extremen Rechten. Hintergründe – Analysen – Antworten, Wiesbaden 2009, S. 45ff.

  17. Vgl. Nils Minkmar, Wahn und Sinn: Anders Breivik, in: FAZ, 31.7.2011.

  18. Vgl. Andrew Berwick, 2083. A European Declaration of Independence, London 2011 (Die Namens- und Ortsangaben entstammen dem Manifest; Breivik verwendete ein Pseudonym, Erscheinungsort dürfte Oslo gewesen sein).

  19. Die erste Welle fiel in die Nachkriegszeit, als sich Alt-Nazis in der SRP versammelten. Die zweite Welle begann mit dem Höhenflug der NPD in den 1960er-Jahren und endete mit ihrem elektoralen Niedergang am Ende des Jahrzehnts. Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Rechtsextremismus in der Bundesrepublik, München: Beck 1999, S. 21ff.

  20. Vgl. u.a. Interner Link: Christoph Lorke, "Ungehindert abreagieren". Hooliganismus in der späten DDR im Spannungsfeld von Anstandsnormen, Sozialdisziplinierung und gesellschaftlichen Randlagen, in: DA-Online 5/2012.

  21. Vgl. Hans-Gerd Jaschke u. a., Nach Hitler. Radikale Rechte rüsten auf, München 2003, S. 64ff.

  22. Vgl. Ingo Hasselbach/Winfried Bonengel, Die Abrechnung. Ein Neonazi steigt aus, 4. Aufl., Berlin 2005, S. 42.

  23. Vgl. Hajo Funke, Rechte Gewalt – Das Beispiel Rostock-Lichtenhagen, in: Klaus Alheim (Hg.), Die Gewalt des Vorurteils, Schwalbach/Ts. 2007, S. 334–338.

  24. Vgl. Jaschke u.a. (Anm. 21), S. 97ff.

  25. Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Gibt es eine "Braune Armee Fraktion"? – Die Entwicklung des Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: Martin H.W. Möllers/Robert Christian van Ooyen (Hg.), Politischer Extremismus, Bd. 2, Frankfurt a. M. 2007, S. 95f.

  26. Vgl. Aslan Erkol/Nora Winter, 182 Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt seit 1990, http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/news/chronik-der-gewalt/todesopfer-rechtsextremer-und-rassistischer-gewalt-seit-1990 [28.3.2012].

  27. Vgl. Uta Döring, Angstzonen. Rechtsdominierte Orte aus medialer und lokaler Perspektive, Wiesbaden 2008, S. 95ff.

  28. Vgl. BMI, Verfassungsschutzbericht 2001, Berlin 2002, S. 35.

  29. Vgl. BMI, Verfassungsschutzberichte 2001ff, Berlin 2002ff.

  30. Jörg Neumann/Wolfgang Frindte, Tat und Tatumstände, in: Klaus Wahl (Hg.), Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rechtsextremismus. Drei Studien zu Tatverdächtigen und Tätern, Berlin 2001, S. 171f.

  31. Vgl. ebd., S. 170ff.

  32. Vgl. Michael Kohlstruck, Rechtsextreme Jugendkultur und Gewalt. Eine Herausforderung für die pädagogische Praxis, Berlin 2002, S. 65.

  33. Vgl. Wolfgang Frindte u. a., Zusammenfassung und Konsequenzen aus den drei Studien, in: Wahl (Anm. 30), S. 316f. Die Entwicklungen bezüglich der Tatverdächtigen arbeiteten die Autoren durch einen Vergleich mit einer früheren Studie heraus. Vgl. Helmut Willems u. a., Analyse fremdenfeindlicher Straftäter, Bonn 1994. Da zwischen Tatverdächtigen und Tätern die soziodemografischen Angaben annähernd übereinstimmen, wird im Folgenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich von Tätern gesprochen.

  34. Peter Waldmann, Terrorismus. Provokation der Macht, 2. Aufl., Hamburg 2005, S. 15.

  35. Vgl. Bruce Hoffmann, Terrorismus. Der unerklärte Krieg. Neue Gefahren politischer Gewalt, 2. Aufl., Frankfurt a. M., S. 55f; Charles Townshend, Terrorismus, Stuttgart 2005, S. 13ff.

  36. Vgl. Yuri Winterberg: Der Rebell. Odfried Hepp: Neonazi, Terrorist, Aussteiger, Bergisch-Gladbach 2004, S. 165ff.

  37. Der Aussteiger Ingo Hasselbach beschreibt, wie in der Szene Schreiben kursierten, wonach die Bewerbung von Berlin für die Olympischen Spiele 2000 durch terroristische Aktivitäten zu verhindern sei und wie reizvoll er den Gedanken fand, sich terroristisch zu betätigen: Hasselbach/Bonengel (Anm. 22), S. 116–118.

  38. Vgl. Pfahl-Traubher, Gibt es eine "Braune Armee Fraktion"? (Anm. 25), S. 96ff.

  39. Vgl. BMI, Brief an Jelpke (Anm. 7).

  40. Vgl. Daniel Levitas, Terrorist Next Door. The Militia Movement and the Radical Right, New York 2002, S. 290ff.

  41. Vgl. Nick Hopkins, Bomber gets six life terms, in: The Guardian, 1.7.2000.

  42. Vgl. Wilhelm Dietl u. a., Das Terrorismus-Lexikon. Täter, Opfer, Hintergründe, Frankfurt a. M. 2006, S. 291ff.

  43. Vgl. Volker Koop, Himmlers letztes Aufgebot. Die NS-Organisation "Werwolf", Köln u.a. 2008.

  44. Hans Westmar [Pseud.], Eine Bewegung in Waffen, Bd. 2: Strategie und revolutionärer Kleinkrieg, o. O. 1991, S. 22. Das Pseudonym d. Vf. bezieht sich auf den gleichnamigen NS-Propagandafilm von 1933 über das Leben von Horst Wessel.

  45. Vgl. Explosives Klima, in: Der Spiegel, 52/1997. Die Bundesanwaltschaft reagierte auf das in der Szene verbreitete Konzept und erhob gegen die vermeintlichen Autoren Anklage wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Allerdings wies das Oberlandesgericht Hamburg diese zurück, weil es keine verfestigte Struktur erkennen konnte. Vgl. Christian Rath, Wehrsportgruppen und Freikorps. Rechter Terror in Deutschland, in: taz, 15.11.2011.

  46. Vgl. Bundestag Drs. 13/7229.

  47. Patrick Gensing, Die Tat ist die Botschaft, Externer Link: http://www.publikative.org/2011/11/25/die-tat-ist-die-botschaft/ [4.3.2012].

  48. Vgl. Petra Sorge, Vom Musterschüler zum rechten Killer, in: Cicero, 22.11.2012.

  49. Vgl. Per Hinrichts, "Unser Sohn" Uwe Böhnhardt, der Terrorist, in: Welt am Sonntag, 26.12.2012.

Weitere Inhalte

Deutschland Archiv

Bautyp DDR-Warenhaus?

Warenhäuser prägten die Innenstädte in Ost und West. Der Vergleich von Bauten dieser Gattung in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR für die Zeit zwischen 1949 und 1989 zeigt Einflüsse,…

Artikel

Einsteinturm

Der Turm, der dazu diente, Einsteins Relativitätstheorie zu belegen, ist eines der bekanntesten Beispiele expressionistischer Architektur in Deutschland.

Hintergrund aktuell

Nach fünf Jahren: Urteil im NSU-Prozess

Im Mai 2013 begann der Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Jetzt wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Haftstrafe…

Rechtsextremismus

Video: "Ich kenne meine Feinde"

Unter Migrantinnen und Migranten verbreitete der NSU Angst und Schrecken - auch ohne ein einziges Bekennerschreiben. Gerade in der türkischen Community kam lange vor dem Auffliegen des NSU der…

Dr., Lehrkraft für besondere Aufgaben am Lehrstuhl für Soziologie, insbesondere empirische Sozialforschung, Universität Siegen.