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Handelsgewichtetes Zollniveau | Globalisierung | bpb.de

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Handelsgewichtetes Zollniveau

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Alle Produkte, tatsächlich erhobenes Zollniveau und nach dem Meistbegünstigungsprinzip, in Prozent, 1990 bis 2020

Alle Produkte, tatsächlich erhobenes Zollniveau und nach dem Meistbegünstigungsprinzip, in Prozent, 1990 bis 2020

Alle Produkte, tatsächlich erhobenes Zollniveau, in Prozent, 1990 bis 2020

Quelle: The World Bank: http://wits.worldbank.org
Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

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  • Niedrige Zölle bzw. der Abbau von Handelshemmnissen sind eine wichtige Voraussetzung für den grenzüberschreitenden Handel.

  • Insgesamt bewegt sich das Zollniveau auf einem historisch niedrigen Niveau. Allerdings gibt es Bereiche, in denen die Zölle nach wie vor hoch sind (z.B. Nahrungsmittel, Lebewesen und Kleidung).

  • Der Marktzugang wird auch über nicht-tarifäre Handelshemmnisse beeinflusst (zum Beispiel Subventionen oder Beschriftungs- und Verpackungsvorschriften).

Fakten

Eine wichtige Voraussetzung für die Globalisierung bzw. den grenzüberschreitenden Handel ist der Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen. Um Handelshemmnisse abzubauen und bei Handelskonflikten zu schlichten, trat auf internationaler Ebene am 1. Januar 1948 das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) in Kraft. In den insgesamt acht Verhandlungsrunden des GATT bis 1994 wurden die Zölle in fast allen Marktsegmenten gesenkt.

Bei der letzten Verhandlungsrunde innerhalb des GATT, der sogenannten Uruguay-Runde von 1986 bis 1994, wurden die Vereinbarungen und das Ziel der Liberalisierung der Märkte auf die Bereiche Dienstleistungen (GATS) und geistiges Eigentum (TRIPs) ausgedehnt. Zudem wurde die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) zum 1. Januar 1995 beschlossen. Heute ist das GATT eines der wichtigsten Abkommen innerhalb der WTO. Im Jahr 2021 wurden jeweils 98,3 Prozent des weltweiten Warenexports und -imports zwischen Staaten gehandelt, die Mitglied der WTO sind. 1948 lagen diese Anteile – bezogen auf das GATT – noch bei 63,4 bzw. 58,6 Prozent.

Sowohl die Zölle der ökonomisch entwickelten Staaten als auch die der ökonomisch sich entwickelnden Staaten bewegen sich insgesamt auf einem historisch niedrigen Niveau. Nach kleineren und größeren Schwankungen vor 1990 verringerte sich das Zollniveau in den Folgejahren kontinuierlich: Nach Angaben der Weltbank sanken die tatsächlich erhobenen Zölle (handelsgewichtet und bezogen auf alle Produkte) von 14,1 Prozent 1990 auf 3,9 Prozent 2020. Während 2020 die Zölle bei Treibstoffen (1,1 Prozent), Mineralen (1,2 Prozent) sowie bei Steinen und Glas (2,0 Prozent) am niedrigsten waren, wurden bei der Einfuhr von Tieren (14,4 Prozent), Gemüse (11,0 Prozent), anderen Nahrungsmitteln (10,8 Prozent) und Schuhen (7,7 Prozent) die höchsten Zölle erhoben. Auch in der Vergangenheit waren Agrarprodukte und Textilien/Kleidung mit höheren Zöllen belegt.

Die Liberalisierung von Märkten wird zusätzlich durch binationale sowie inter- und intraregionale Integration vorangetrieben. Seit Anfang 2022 ist die Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) die größte Freihandelszone der Welt – noch vor dem United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) und der Europäischen Union. Laut ifo Institut entfielen im Jahr 2021 auf die 15 Mitglieder des RCEP-Abkommens (China, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland und 10 ASEAN-Staaten) 28 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts, 28 Prozent des Welthandels und 29 Prozent der Weltbevölkerung.

Die offizielle Reduzierung von Handelshemmnissen führt jedoch nicht in allen Fällen zu einer Marktliberalisierung, da zahlreiche Produkte von nicht-tarifären Handelshemmnissen betroffen sind. Zu den nicht-tarifären Handelshemmnissen gehören Quotenregelungen, Marktzugangsgenehmigungen, Selbstbeschränkungsabkommen, Anti-Dumping-Verfahren und andere Zugangsregelungen wie zum Beispiel Produktstandards (darunter Qualitäts- und Sicherheitsstandards, Beschriftungs- und Verpackungsvorschriften, Angaben zur Herkunft oder die Prüfung der Umweltverträglichkeit). Auch Subventionen gehören zu den nicht-tarifären Handelshemmnissen.

Schließlich gibt es Entwicklungen, die vom Gesamttrend sinkender Zölle abweichen. Beispielsweise besteht seit dem Jahr 2018 ein Handelskonflikt zwischen den USA und China, in dessen Verlauf für eine Vielzahl an Produkten Importzölle erhöht oder sogar neu eingeführt wurden. Die USA werfen China unter anderem mangelhaften Schutz geistigen Eigentums, erzwungene Technologietransfers als Voraussetzung für den Zugang zu Märkten sowie Marktverzerrungen durch Staatsunternehmen bzw. Subventionen vor. Neben den Zöllen, die sowohl von den USA als auch von China erhoben werden, greifen auch neue nicht-tarifäre Handelshemmnisse. So sieht beispielsweise der Inflation Reduction Act (IRA) aus dem Jahr 2022 eine Reihe von Marktanreizen vor, die Investitionen in den USA begünstigen. Der Inflation Reduction Act hatte wiederum Einfluss auf den 2023 vorgestellten Green Deal Industrial Plan – ein Maßnahmen- und Investitionsprogramm der Europäischen Kommission.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Handelsgewichtete Zollbelastung: Um Verzerrungen zu vermeiden, wird bei der Bestimmung der Zollbelastung der jeweilige Anteil, den die einzelnen Waren am Handel haben, berücksichtigt. Waren, die selten gehandelt werden, fallen so weniger stark ins Gewicht. Waren, die häufiger umgesetzt werden, werden entsprechend stärker gewichtet. Ein Beispiel: Für die Ware A wird ein Zoll von 10 Prozent und für die Ware B ein Zoll von 20 Prozent erhoben. Bei der Einfuhr von 200 Einheiten A und 100 Einheiten B liegt die handelsgewichtete Zollbelastung bei 13,3 Prozent. Bei der Einfuhr von 100 Einheiten A und 200 Einheiten B liegt sie entsprechend bei 16,7 Prozent.

Nach dem Meistbegünstigungsprinzip (most-favoured-nation – MFN) müssen Zollvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, auch allen anderen Vertragspartnern gewährt werden. Das Meistbegünstigungsprinzip verhindert, dass einzelne Staaten Handelsvorteile erhalten und hat in der Vergangenheit zur Senkung der Zölle beigetragen. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen das Meistbegünstigungsprinzip keine Anwendung findet. So müssen beispielsweise die Vorteile einer Zollunionen oder Freihandelszone nicht an Drittstaaten weitergegeben werden. Auch zur Förderung der ökonomisch am wenigsten entwickelten Staaten sind gesonderte Zölle zulässig.

GATT: Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade) entstand als Ergebnis der internationalen Bretton-Woods-Konferenz. Bei diesem Treffen, das 1944 im gleichnamigen Ort in den USA stattfand, wurde ein festes Wechselkurssystem eingeführt. Zugleich wurden der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank als zentrale Einrichtungen der Weltwirtschaftsordnung gegründet. Die Teilnehmerstaaten konnten sich jedoch nicht auf die Gründung einer Welthandelsorganisation einigen und verabschiedeten stattdessen das GATT.

ASEAN (Association of Southeast Asian Nations): Staatenverbund, der 1967 von Indonesien, Malaysia, Philippinen und Singapur gegründet wurde. Im Laufe der Zeit traten Thailand, Brunei, Vietnam, Laos, Myanmar und Kambodscha bei.

TRIPs – Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

GATS – General Agreement on Trade in Service

Informationen zu ausgewählten Handelsbilanzen finden Sie Interner Link: hier...

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP ist gegenwärtig das wichtigste gesamtwirtschaftliche Produktionsmaß.

Handelsgewichtetes Zollniveau

Alle Produkte, tatsächlich erhobenes Zollniveau und nach dem Meistbegünstigungsprinzip, in Prozent, 1990 bis 2020

tatsächlich erhobenes Zollniveau Zollniveau nach dem Meistbegünstigungs-
prinzip (MFN) 1
in Prozent
2020 3,9 6,8
2019 4,5 7,6
2018 4,2 6,9
2017 4,1 6,7
2016 4,3 6,7
2015 4,2 6,8
2014 4,1 6,3
2013 4,4 6,7
2012 4,3 6,6
2011 4,5 6,7
2010 4,7 6,7
2009 4,7 6,9
2008 4,8 7,1
2007 4,9 7,1
2006 5,3 7,6
2005 5,6 8,0
2004 6,1 8,0
2003 7,1 9,3
2002 8,1 10,6
2001 7,9 9,9
2000 7,7 9,8
1999 9,4 12,1
1998 9,0 11,7
1997 9,0 11,3
1996 9,9 12,1
1995 10,5 13,1
1994 12,1 17,5
1993 12,4 15,8
1992 11,9 15,1
1991 11,3 15,3
1990 14,1 21,7

Fußnote: 1 Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen Zollvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, auch allen anderen Vertragspartnern gewährt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen (zum Beispiel Freihandelszonen).

Quelle: The World Bank: http://wits.worldbank.org

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