Im Durchschnitt erhielten die 21,2 Millionen Rentner (Stand: 1. Juli 2020) eine gesetzliche Gesamtrente von 1.087 Euro pro Monat. Dabei erhielten 23,7 Prozent unter 600 Euro pro Monat und 12,8 Prozent 1.800 Euro oder mehr. Allerdings haben ältere Menschen neben den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch andere Einkommensquellen. Bei einer Betrachtung aller Einkünfte treten Nettoeinkommen von unter 300 Euro gar nicht und von unter 500 Euro nur bei Alleinstehenden und dort nur mit einem Anteil von einem Prozent auf.
Fakten
Bei einer Beurteilung der Höhe der Rentenzahlbeträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) muss berücksichtigt werden, dass ein Teil der Rentner mehr als eine Rente bezieht: Von den 21,2 Millionen Rentnern am 1. Juli 2020 waren 17,1 Millionen Einzelrentner und 4,1 Millionen Mehrfachrentner. Fast jede dritte Rentnerin war Mitte 2020 Mehrfachrentnerin (29,2 Prozent). Bei den Männern lag der Anteil bei lediglich 6,6 Prozent. Dieser Unterschied ist dadurch zu erklären, dass Frauen – hier zusätzlich zu eigenen Rentenansprüchen – sehr viel häufiger eine Witwenrente erhalten als Männer eine Witwerrente. Im Juli 2020 waren 85,6 Prozent der Mehrfachrentner Frauen.
Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aus allen Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Versichertenrente und/oder Hinterbliebenenrente, ohne Waisenrente) lag am 1. Juli 2020 bei den Männern bei 1.208 Euro pro Monat. Bei den Frauen war der entsprechende Betrag mit 997 Euro deutlich niedriger. Während bei den Einzelrentnern der Rentenzahlbetrag bei 985 Euro pro Person lag (Männer: 1.178 Euro / Frauen: 794 Euro), erhielten Mehrfachrentner durchschnittlich 1.509 Euro (Männer: 1.629 Euro / Frauen: 1.488 Euro) – jeweils nach Abzug der Beiträge für die gesetzliche Kranken- bzw. Pflegeversicherung (KVdR/PVdR).
Im Durchschnitt erhielten die 21,2 Millionen Rentner (Stand: 1. Juli 2020) eine Gesamtrente von 1.087 Euro pro Monat. Dabei erhielten 10,7 Prozent unter 300 Euro, 13,0 Prozent 300 bis unter 600 Euro und 15,6 Prozent 600 bis unter 900 Euro pro Monat. Bei gut einem Drittel lag der Gesamtrentenzahlbetrag bei 900 bis unter 1.500 Euro (34,6 Prozent). 13,3 Prozent erhielten 1.500 bis unter 1.800 Euro und bei 12,8 Prozent waren es 1.800 Euro oder mehr.
Die Verteilung auf die Zahlbetragsgruppen fällt bei den Mehrfachrentnern deutlich besser aus als bei den Einzelrentnern: Mitte 2020 bezogen 28,6 Prozent der Mehrfachrentner eine Rente von 1.800 Euro oder mehr pro Monat. Ein Viertel bezog 1.500 bis unter 1.800 Euro und ein Fünftel 1.200 bis unter 1.500 Euro (25,4 bzw. 21,0 Prozent). Auf diese drei Zahlbetragsgruppen entfielen demnach 75 Prozent der Mehrfachrentner. Bei den Einzelrentnern mit Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen hingegen 62,1 Prozent eine Rente von 600 bis unter 1.200 Euro und bei den Einzelrentnern mit Renten wegen Todes lag die Rente bei 62,0 Prozent bei unter 600 Euro.
Für eine Beurteilung der Höhe der Rentenzahlbeträge muss nicht nur zwischen Einzel- und Mehrfachrentnern unterschieden werden, sondern auch berücksichtigt werden, dass ältere Menschen neben den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch andere Einkommensquellen haben: Nach Angaben der repräsentativen Studie Alterssicherung in Deutschland (ASID) stammten im Jahr 2019 im Durchschnitt lediglich 61 Prozent des Bruttoeinkommensvolumens der 65-jährigen und älteren Personen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 22 Prozent entfielen auf andere Alterssicherungssysteme (zum Beispiel betriebliche Altersversorgung, Beamtenpensionen, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes). Die private Vorsorge hatte einen Anteil von 7 Prozent und lediglich ein Prozent entfiel auf Transferleistungen wie Wohngeld-, Sozialhilfe- oder Grundsicherungszahlungen. Schließlich stammten 9 Prozent des Bruttoeinkommensvolumens aus anderen Einkommensquellen, vor allem Erwerbseinkommen.
Unter Berücksichtigung sämtlicher Einkommen der Rentnerhaushalte mit einer Bezugsperson ab 65 Jahren verfügten Ehepaare in Westdeutschland im Jahr 2019 durchschnittlich über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.910 Euro, alleinstehende Männer über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.796 Euro und alleinstehende Frauen über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.606 Euro. In Ostdeutschland verfügten im Jahr 2019 Ehepaare über ein Nettoeinkommen von durchschnittlich 2.554 Euro, alleinstehende Männer über ein Nettoeinkommen von 1.560 Euro und alleinstehende Frauen über ein Nettoeinkommen von 1.571 Euro je Monat.
Die Einkommen neben der gesetzlichen Rentenversicherung sind insbesondere beim Thema Altersarmut von großer Bedeutung: Wird nur das Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrachtet, lag Mitte 2020 bei rund 2,3 Millionen Rentnern bzw. bei 10,7 Prozent aller Rentner der Gesamtrentenzahlbetrag bei weniger als 300 Euro. In den meisten Fällen sind niedrige gesetzliche Renten jedoch nicht mit einer schlechten Einkommensposition gleichzusetzen: Viele Bezieher von Kleinstrenten sind ehemalige Selbstständige mit privater Absicherung oder Beamte mit Pensionen sowie über den Ehepartner abgesicherte Personen. Entsprechend treten – bei einer Betrachtung aller Einkünfte – Nettoeinkommen von unter 300 Euro gar nicht und von unter 500 Euro nur bei Alleinstehenden und dort nur mit einem Anteil von einem Prozent auf (bezogen auf Ehepaare mit einem Ehemann ab 65 Jahren sowie Alleinstehende ab 65 Jahren).
Schließlich bestätigen auch die Daten zur Armutsgefährdung, dass ältere Personen nicht auffallend häufig armutsgefährdet sind: Die Armutsgefährdung der 65-jährigen und älteren Bevölkerung in Deutschland entsprach im Jahr 2019 etwa der Armutsgefährdung der Gesamtbevölkerung – die Armutsgefährdungsquoten lagen bei 15,7 bzw. 15,9 Prozent.
Problematisch ist allerdings die Entwicklung der Armutsgefährdung im Zeitraum 2006 bis 2019: In Westdeutschland erhöhte sich die Armutsgefährdungsquote in dieser Zeit bei den 65-jährigen und älteren Männern um 4,5 Prozentpunkte (von 9,2 auf 13,7 Prozent) und bei den Frauen um 5,8 Prozentpunkte (von 12,4 auf 18,2 Prozent). In Ostdeutschland stieg die Armutsgefährdungsquote der 65-jährigen und älteren Männer im selben Zeitraum um 7,0 Prozentpunkte (von 6,0 auf 13,0 Prozent) und die der 65-jährigen und älteren Frauen um 4,5 Prozentpunkte (von 9,9 auf 14,4 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Rentenzahlbetrag: Die je Rentnerin/Rentner geleisteten Renten wurden zu einem Gesamtrentenzahlbetrag zusammengefasst. Zahlbetrag nach Abzug des Eigenbeitrags zur gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung (KVdR und PVdR).
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