Am 24. Oktober 1945 trat die Charta der Vereinten Nationen (United Nations – UN) in Kraft. Seit dem Jahr 2011 gehören den UN 193 Staaten und damit fast alle Staaten der Welt an. Trotz des Problems, dass viele Regierungen nicht demokratisch legitimiert sind, sind die UN die einzige Organisation, die eine universelle Akzeptanz für sich in Anspruch nehmen kann. Die UN haben unter anderem die Menschenrechte und Grundfreiheiten im globalen Rahmen kodifiziert, zahlreiche Friedenseinsätze durchgeführt und sich verschiedener globaler Probleme angenommen. Während die Generalversammlung, der alle Mitgliedstaaten angehören, als zentrales Beratungsorgan lediglich völkerrechtlich nicht verbindliche Resolutionen erlassen kann, kann der Sicherheitsrat als einziges Gremium für alle UN-Mitglieder bindende Beschlüsse fassen. Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder – fünf ständige Mitglieder, die über ein Vetorecht verfügen, und zehn Mitglieder, die für jeweils zwei Jahre gewählt werden.
Fakten
Der 1920 gegründete Völkerbund war der erste Versuch, eine politische Weltorganisation zu schaffen. Da sich die USA am Völkerbund nicht beteiligten und andere wichtige Staaten austraten, blieb er jedoch unbedeutend. Noch während des Zweiten Weltkriegs nahmen der britische Premierminister Churchill und der amerikanische Präsident Roosevelt die Idee einer Weltfriedensorganisation wieder auf. Allerdings sollte sich die Weltgemeinschaft diesmal so organisieren, dass sie sowohl legitimiert als auch handlungsfähig sein würde. Anfang 1942 unterzeichneten nach den USA, dem Vereinigten Königreich, der Sowjetunion und China 22 weitere Nationen die "Erklärung der Vereinten Nationen". Am 25. Juni 1945 nahmen 50 Staaten in San Francisco die Charta der Vereinten Nationen (United Nations – UN) einstimmig an – Polen folgte als 51. Gründungsmitglied am 15. Oktober 1945. Am 24. Oktober 1945 trat die Charta der UN in Kraft.
Auch wenn das UN-System in vielfacher Hinsicht kritisiert wurde und zahlreiche Verbesserungsvorschläge existieren, gewährleisteten die UN in der Vergangenheit die Kommunikation im Kalten Krieg und begleiteten den Übergang von der Kolonialzeit zur Ära der unabhängigen Nationalstaaten. Die UN haben die Menschenrechte und Grundfreiheiten im globalen Rahmen kodifiziert, zahlreiche Friedenseinsätze durchgeführt und sich verschiedener globaler Probleme angenommen. Schließlich fördern die UN den Dialog zwischen den ökonomisch starken und schwachen Staaten.
Den UN gehören 193 Staaten und damit fast alle Staaten der Welt an (Stand: März 2017). In den UN sind die Mitgliedstaaten durch ihre jeweiligen Regierungen vertreten. Trotz des Problems, dass viele Regierungen nicht demokratisch legitimiert sind, sind die UN die einzige Organisation, die eine universelle Akzeptanz für sich in Anspruch nehmen kann.
Die Hauptorgane der UN sind die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), der Treuhandrat, der Internationale Gerichtshof (IGH/ICJ) und das Sekretariat, an dessen Spitze der Generalsekretär steht. Zum UN-System gehören eine Vielzahl von Unterorganen, Kommissionen, Sonderorganisationen, Programmen und andere zwischenstaatliche Institutionen, die zum großen Teil erst im Laufe der Jahre gegründet wurden.
Der Generalversammlung gehören alle 193 Mitgliedstaaten der UN an. Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder. Neben den fünf ständigen Mitgliedern China, Frankreich, Russland, den USA und dem Vereinigten Königreich wählt die Generalversammlung die anderen zehn Mitglieder für jeweils zwei Jahre. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Während die Generalversammlung als zentrales Beratungsorgan lediglich völkerrechtlich nicht verbindliche Resolutionen erlassen kann, kann der Sicherheitsrat als einziges Gremium für alle UN-Mitglieder bindende Beschlüsse fassen. Allerdings verfügen alle fünf ständigen Mitglieder über ein Vetorecht.
Artikel 17 der UN-Charta bestimmt, dass die Ausgaben der UN von den Mitgliedern nach einem von der Generalversammlung festzusetzenden Verteilungsschlüssel zu tragen sind. Der Beitragsschlüssel für die Pflichtbeiträge zum regulären Haushalt orientiert sich an der relativen Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Prinzipiell dient dabei das Bruttonationaleinkommen als Grundlage, wobei die Werte der letzten sechs Jahre in die Berechnung einfließen. Für Staaten mit hoher Außenverschuldung und/oder niedrigem Pro-Kopf-Einkommen errechnen sich zum Teil hohe Abschläge auf den Beitragssatz, bei den ökonomisch starken Staaten führen die Berechnungen zu Zuschlägen. Für den Beitragssatz wurde eine Kappungsgrenze von 22 Prozent der gesamten Beiträge festgelegt (die faktisch nur die USA betrifft), der Mindestbeitragssatz liegt bei 0,001 Prozent. Wenn ein Mitglied mit der Zahlung seiner finanziellen Beiträge zwei Jahre im Rückstand ist, verliert es sein Stimmrecht in der Generalversammlung (Ausnahmen sind möglich).
Die derzeit geltende Beitragsskala für die Jahre 2016 bis 2018 wurde im Dezember 2015 von der UN-Generalversammlung verabschiedet: Die fünf größten Beitragszahler sind die USA (22,0 Prozent), Japan (9,7 Prozent), China (7,9 Prozent), Deutschland (6,4 Prozent) und Frankreich (4,9 Prozent). Sie finanzieren zusammen gut die Hälfte des regulären UN-Haushalts (50,8 Prozent), der sich für das Biennium 2016/2017 inklusive aller Nachträge auf 5,6 Milliarden US-Dollar beläuft (also 2,8 Mrd. US-Dollar pro Jahr). Werden noch das Vereinigte Königreich (4,5 Prozent), Brasilien (3,8 Prozent), Italien (3,7 Prozent), Russland (3,1 Prozent) und Kanada (2,9 Prozent) hinzugenommen, haben die Top 10 unter den Beitragszahlern einen Anteil von 68,9 Prozent am regulären UN-Haushalt.
Zusätzlich zum regulären UN-Haushalt leisten die Mitgliedstaaten Pflichtbeiträge zur Finanzierung der Friedensmissionen. Für diese gilt ein modifizierter Verteilungsschlüssel. Die Haushalte der einzelnen Friedensmissionen werden gesondert jeweils für ein Jahr von Juli bis zum darauffolgenden Juni verabschiedet. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes beläuft sich der für die 15 Friedensmissionen veranschlagte Betrag für den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 auf rund 7,9 Milliarden US-Dollar. Deutschland trägt hiervon derzeit 6,4 Prozent (503 Mio. US-Dollar). Laut der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen lagen die Pflichtbeiträge zur Finanzierung der Friedensmissionen auch in den Jahren 2000 bis 2015 über den Beiträgen zum regulären UN-Haushalt. Dabei hat sich die Differenz im Laufe der Jahre insgesamt immer weiter vergrößert.
Über je eigene reguläre Haushalte verfügen die Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR, wurde 2016 abgewickelt) und der dazugehörige Internationale Residualmechanismus (IRMCT). Schließlich werden die zahlreichen Programme und Fonds der UN (UNDP, UNEP, UNFPA, UNHCR, UNICEF usw.) aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert.
Die komplexe Organisation der UN ist unvermeidbar, aber nicht unproblematisch. Angesichts der Aufgabenverschiebung und der wachsenden Anzahl der Institutionen ist die Koordination schwierig. Hinzu kommt, dass die politische Praxis der UN auf den Prinzipien Konsens und Kompromiss beruht. Durch unterschiedliche politische Interessen, Traditionen und Herrschaftsformen sind die Entscheidungsprozesse häufig kompliziert und langwierig.
Um die Handlungsfähigkeit der UN zu erhöhen, müssten die UN-Mitgliedstaaten die UN nicht nur politisch unterstützen (unter anderem indem sie das Völkerrecht stärken) und ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch die Reform der UN vorantreiben. Im Mittelpunkt steht dabei die Reform des Sicherheitsrats in Bezug auf die Mitgliederzahl, die Mitgliedszeiten und die Ausübung des Vetorechts der fünf ständigen Mitglieder sowie die Frage nach einer Kompetenzerweiterung des Generalsekretärs bzw. die Veränderung des institutionellen Aufbaus der UN. Auch wenn der Wunsch nach Reformen weit verbreitet ist, bleiben die Vorschläge, die seit Jahren von verschiedenen Seiten unterbreitet werden, umstritten. Entsprechend ist die konkrete Umsetzung von tiefgreifenden Reformen bisher ausgeblieben.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Das Bruttonationaleinkommen (BNE, früher BSP) wird berechnet, indem vom Bruttoinlandsprodukt die an das Ausland fließenden Löhne und Gewinne (Faktoreinkommen) abgezogen und entsprechend die vom Ausland ans Inland fließenden Faktoreinkommen addiert werden.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP ist gegenwärtig das wichtigste gesamtwirtschaftliche Produktionsmaß.