Einleitung
Parallel zu den Verhandlungen mit den Vier Mächten über die außenpolitischen Aspekte der Wiedervereinigung wurden zwischen den beiden deutschen Staaten die Probleme der inneren Einigung besprochen. Dabei ging es um höchst komplexe politische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen, bei deren Lösung man auf keinen Präzedenzfall zurückgreifen konnte. Vordringlich war die Klärung der Bedingungen für die Wirtschafts- und Währungsunion, die - nicht zuletzt auf Drängen der DDR-Führung - Anfang Februar von der Bundesregierung angekündigt worden war und zum 1. Juli 1990 in Kraft treten sollte. Nur wenn es gelang, den Ostdeutschen wieder eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten, war die Übersiedlungswelle zu stoppen und an eine Stabilisierung der Situation zu denken.
Darüber hinaus mussten jedoch für den politischen und rechtlichen Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten frühzeitig Überlegungen darüber angestellt werden, wie die staatliche Ordnung aussehen sollte. Unklar war bereits, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Wiedervereinigung überhaupt erfolgen sollte: ob als Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes oder nach Ausarbeitung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung. Doch selbst wenn man am Grundgesetz und an der Rechtsordnung der Bundesrepublik festhielt, waren beitrittsbedingte Änderungen und Anpassungen nicht zu vermeiden, die wohlüberlegt sein mussten.
Dabei war eine Fülle von Einzelfragen zu klären. Sie betrafen unter anderem die gesetzgebenden Körperschaften, den Aufbau der öffentlichen Verwaltung, Überleitungsbestimmungen im Bereich der Justiz, die Finanzverwaltung, die Ordnung der Wirtschaft, den Bereich Verkehr, Post und Telekommunikation, das gesamte soziale Netz sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur - um nur diese Beispiele zu nennen. Nirgends ließ sich das System der Bundesrepublik einfach auf die Gebiete der bisherigen DDR übertragen. Es bedurfte vielmehr detaillierter Anpassungsregelungen, die vor der Vereinigung festzulegen waren. Daher wurde der Abschluss eines entsprechenden "Vertrages zur deutschen Einheit" zwischen der Bundesrepublik und der DDR vereinbart.
Die vertraglichen Grundlagen der Wiedervereinigung umfassten deshalb neben dem in Moskau unterzeichneten "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" (siehe auch S. 57 f.) den "Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" vom 18. Mai 1990 sowie den "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag" vom 31. August 1990. Erst die Verbindung der drei Vertragswerke ermöglichte die Wiedervereinigung Deutschlands.
Wirtschafts- und Währungsunion
Die Verhandlungen über die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion, die am 7. Februar 1990 nach der Ankündigung des Kanzlers begonnen hatten, wurden nach dem Sieg der "Allianz für Deutschland" bei den Wahlen zur DDR-Volkskammer am 18. März auf Drängen Bundeskanzler Kohls sogleich beschleunigt. Der Kanzler war überzeugt, dass eine rasche und anhaltende Verbesserung der Lebensbedingungen in Ostdeutschland durch wirtschaftlichen Wiederaufbau politisch notwendig war, wenn die deutsche Einheit erfolgreich verwirklicht werden sollte. Dabei setzte er voraus, dass der Wiederaufbau in relativ kurzer Zeit bewerkstelligt werden konnte.
Dieser Optimismus basierte auf der Annahme, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik - entsprechend einer Analyse der fünf führenden westdeutschen Wirtschaftsforschungsinstitute - in den Jahren 1990 und 1991 durch Stabilität und zusätzliches Wachstum bestimmt sein würde. Die Prognosen sagten für 1990 3,75 Prozent Wachstum und für 1991 sogar nahezu vier Prozent voraus; zugleich werde der "Wiedervereinigungsboom" die Arbeitslosigkeit drastisch reduzieren, ohne die Inflation über die Drei-Prozent-Grenze zu treiben. Die Bundesrepublik werde damit über genügend finanzielle Reserven verfügen, um etwa für die Anpassung der Renten, die Modernisierung der Infrastruktur und die Beseitigung der Umweltschäden in Ostdeutschland sorgen zu können.
Darüber hinaus sah sich der Kanzler in seiner Zuversicht durch großzügige Versprechungen der deutschen Privatwirtschaft gestärkt, in der bisherigen DDR zu investieren. Nach Ankündigung der Währungsunion und erst recht nach dem Ausgang der Volkskammerwahl vom 18. März wurden in allen Teilen der Wirtschaft Absichtserklärungen für ein erhebliches Engagement in Ostdeutschland abgegeben. Einer Zählung der Bundesvereinigung der Handelskammern in Köln zufolge lagen Ende März 1990 bereits 1100 derartige Zusicherungen vor - vor allem aus der Automobilindustrie, dem Maschinenbau, der Elektrotechnik, dem Großhandel und dem Dienstleistungssektor.
Nach der Wahl Lothar de Maizières zum neuen Ministerpräsidenten der DDR am 12. April 1990 wurde sogleich ein Treffen mit Bundeskanzler Kohl für den 24. April vereinbart, um die Verhandlungen über die Wirtschafts- und Währungsunion zwischen den beiden deutschen Staaten formell zu eröffnen. Grundlage war das Angebot Kohls vom Vorabend der Volkskammerwahl, die ostdeutsche Mark bis zu einer bestimmten Obergrenze zum Kurs von 1:1 umzutauschen.
Vor allem die Bundesbank warnte vor den Folgen einer allzu hohen Bewertung der ostdeutschen Währung, die die Stabilität der DM gefährden könne. Bereits die von Kohl vorgeschlagene Lösung würde den Geldkreislauf mit 118 Milliarden DM Bargeld und Liquidität zusätzlich belasten und damit zu einer nominalen Kaufkrafterhöhung für Güter und Dienstleistungen im Umfang von 236 bis 240 Milliarden DM in der westdeutschen 2,3-Billionen-DM-Wirtschaft führen. Nach Meinung der Bundesbank konnte dies nicht ohne Auswirkungen auf die Geldwertstabilität bleiben.
Man verständigte sich deshalb am 2. Mai auf eine Mischung: Alle Löhne und Gehälter sowie Renten, Pensionen, Stipendien und bestimmte Sozialleistungen sollten zum Kurs 1:1 umgestellt werden. Die Renten im Osten würden an das Niveau der Bundesrepublik angeglichen. Bei Bargeld und Sparkonten sollten Kinder bis zu 14 Jahren 2000 DDR-Mark zum 1:1-Kurs umtauschen können, Personen zwischen 15 und 59 bis 4000 Mark und Personen über 60 bis 6000 Mark. Beträge oberhalb dieser Grenzen würden zum Kurs 2:1 gewechselt werden.
QuellentextWährungsumstellung
Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigen in Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgabe der beiden deutschen Staaten und auf dem Weg zur deutschen Einheit, einen Staatsvertrag zur Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zu schließen. Dieser Vertrag soll am 1. Juli 1990 in Kraft treten. [...]
2. Löhne, Gehälter, Stipendien, Mieten, Pachten und Renten sowie andere wiederkehrende Versorgungszahlungen (zum Beispiel Unterhaltszahlungen) werden im Verhältnis 1:1 umgestellt. Bei Löhnen und Gehältern werden die Bruttobeträge vom 1. Mai 1990 zugrunde gelegt.
3. Das Rentensystem in der DDR wird dem Rentensystem in der Bundesrepublik Deutschland angepasst. Das bedeutet, dass die meisten Renten in D-Mark höher liegen werden als heute in Mark der DDR. Sofern sich in Einzelfällen ein niedrigerer Betrag gegenüber der bisherigen Rente in Mark der DDR ergibt, wird sichergestellt, dass der bisherige Rentenbetrag in D-Mark gezahlt wird.
4. Durch in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffende rechtliche Regelungen werden sich insbesondere für Bezieher niedriger Renten und für Studenten ergebende soziale Härten ausgeglichen. [...]
5. Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich im Verhältnis 2:1 umgestellt.
6. Personen mit ständigem Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik können im Verhältnis 1:1 folgende Beträge pro Kopf (Bargeld und Bankguthaben) tauschen:
- Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 2000 Mark
- Personen im Alter von 15 bis zum vollendeten 59. Lebensjahr: 4000 Mark
- Personen ab dem 60. Lebensjahr: 6000 Mark
Darüber hinausgehende Beträge werden 2:1 umgestellt. [...]
7. Guthaben von natürlichen oder juristischen Personen oder Stellen, deren ständiger Wohnsitz oder Sitz sich außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik befindet, werden 3:1 umgestellt, soweit die Guthaben nach dem 31. Dezember 1989 entstanden sind. [...]
Erklärung von Bundesminister Rudolf Seiters, Chef des Bundeskanzleramtes, vor der Bundespressekonferenz in Bonn am 2. Mai 1990, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 3. Mai 1990.
Eigentumsprobleme
Damit war ein wichtiger Punkt der künftigen Wirtschafts- und Währungsunion geklärt. Auch die sowjetische Führung reagierte darauf positiv, zumal de Maizière ihr bei einem Besuch in Moskau Ende April versichert hatte, das geeinte Deutschland werde die von der DDR eingegangenen Handelsverpflichtungen gegenüber der UdSSR einhalten.
Verschiedene Probleme waren jedoch weiterhin ungelöst. Dazu zählten der Finanzausgleich zwischen den "alten" und "neuen" Bundesländern, Einzelheiten der Sozialunion und - vor allem - die Frage von Eigentumsrechten und Landbesitz, die nach Ansicht von CDU-Generalsekretär Volker Rühe sogar der "entscheidende Punkt" der Verhandlungen war.
Da der Entwurf des Vertrages über die Wirtschafts- und Währungsunion am 18. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet und am 22. Mai in erster Lesung vom Bundestag beraten werden sollte, war die Zeit für weitere Beratungen allerdings äußerst knapp. Tatsächlich wurden die Verhandlungen abgeschlossen, ohne dass zwei der heikelsten Fragen entschieden worden waren: die Regelung der Ansprüche früherer Eigentümer in Ostdeutschland und die Reprivatisierung verstaatlichten Besitzes einschließlich Ländereien und landwirtschaftlicher Betriebe. Beide Problembereiche konnten erst nach Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion während der Verhandlungen über den Einigungsvertrag geklärt werden.
Erreicht wurde eine Einigung jedoch hinsichtlich der finanziellen Unterstützung für Ostdeutschland. Die Bundesregierung und die elf westdeutschen Länder kamen am 16. Mai überein, einen "Fonds Deutsche Einheit" zu schaffen, aus dem bis Ende 1994 insgesamt 155 Milliarden DM als Wiederaufbauhilfe für Ostdeutschland bereitgestellt werden sollten. Der Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen den beiden deutschen Staaten konnte daraufhin nach abschließenden Gesprächen zwischen Bundesfinanzminister Theo Waigel und DDR-Finanzminister Walter Romberg am 18. Mai in Bonn unterzeichnet werden.
Vertragsinhalte
Kernstücke des Vertrages waren die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft in der DDR und die Umstellung der DDR-Währung auf DM zum 1. Juli 1990. In der Präambel des Vertrages erklärten die Bundesrepublik und die DDR, "die Soziale Marktwirtschaft als Grundlage für die weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung mit sozialem Ausgleich und sozialer Absicherung und Verantwortung gegenüber der Umwelt auch in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen und hierdurch die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Bevölkerung stetig zu verbessern".
Die ostdeutsche Wirtschaft sollte durch Privateigentum, freie Preisbildung und die Abschaffung staatlicher Monopole gekennzeichnet sein. Staatliche Subventionen sollten so weit wie möglich abgebaut werden, um mit den dadurch eingesparten Beträgen die ökonomische Umstrukturierung zu finanzieren. Die DDR würde außerdem das westdeutsche Sozialsystem übernehmen, während die Bundesrepublik umgekehrt für eine Übergangszeit den defizitären Staatshaushalt der DDR ausgleichen und die Kosten für die Finanzierung der ostdeutschen Sozialausgaben tragen würde. Damit verlor die DDR mit Inkrafttreten des Vertrages ihre Souveränität in Finanzangelegenheiten und übertrug die Verantwortung dafür der Bundesbank in Frankfurt am Main.
Die Auswirkungen des Vertrages galten jedoch für viele von Anfang an als zwiespältig. Einerseits waren die darin enthaltenen Regelungen ein unvermeidliches Element der deutschen Einigung. Alternativen gab es nicht oder waren unrealistisch - wie etwa ein Fortbestehen der ostdeutschen Währung in einem wirtschaftlichen Sondergebiet auf dem Territorium der ehemaligen DDR. Andererseits sagten Ökonomen angesichts der "Schocktherapie", der die ostdeutsche Wirtschaft ausgesetzt wurde, den Zusammenbruch vieler ineffizienter Unternehmen voraus, die dem freien Wettbewerb nicht gewachsen waren. Die Zahl der Arbeitslosen in der DDR, die innerhalb eines Monats, von März bis April 1990, bereits von 38.313 auf 64.948 gestiegen war, würde dadurch je nach Prognose bis Ende 1991 auf 500.000 bis zwei Millionen anwachsen. Auch die Vorausschätzungen für die Summen, die benötigt wurden, um die Industrie und Infrastruktur der DDR westlichen Standards anzugleichen, schwankten stark. Sie variierten zwischen 500 Milliarden und 1,1 Billionen DM. Dabei wurden allein die Mehrausgaben für Sozialleistungen auf jährlich mindestens zehn Milliarden DM veranschlagt.
Wirtschaftlicher Niedergang
Nachdem die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion mit Wirkung vom 1. Juli 1990 eingeführt worden war, offenbarte die DDR-Ökonomie ihren Charakter als eine Wirtschaft, in der weder Grunddaten noch Statistiken stimmten. In der Honecker-Zeit hatte man systematisch die immer deutlicher hervortretende Misere kaschiert und bewusst das unrealistische Bild einer DDR ohne größere wirtschaftliche Probleme gezeichnet, während sich der ostdeutsche Staat tatsächlich auf den Bankrott zubewegte. Der SED-Generalsekretär hatte alle Alarmzeichen ignoriert, um weitermachen zu können wie bisher.
Als sein Nachfolger Krenz im Herbst 1989 eine ungeschönte Bilanz der ökonomischen Lage des Landes ziehen ließ, erfuhr er, dass die DDR am Ende war. Diese Situation, die heute aus internen Dokumenten des SED-Staates klar hervorgeht, war 1990 den mit der Vereinigung befassten Politikern allerdings noch nicht bekannt. Das erklärt weithin die Illusionen, die man sich in Bonn zunächst noch machte.
Als Gütezeichen der DDR galten seit jeher Vollbeschäftigung, freie medizinische Versorgung und Niedrigstmieten. Genau diese Errungenschaften gehörten jedoch ebenso wie die staatlich festgesetzten Niedrigpreise für elementare Güter und Dienstleistungen des alltäglichen Bedarfs zu den entscheidenden Ursachen des ökonomischen Niedergangs der DDR: Honeckers Konzept der "Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik" hatte die schwache Produktivität des Landes bei weitem überfordert. Die geringe Leistungsfähigkeit des sozialistischen Wirtschaftssystems aber war der ausschlaggebende Faktor, als Ostdeutschland mit der Wirtschafts- und Währungsunion im Juli 1990 dem freien internationalen Wettbewerb mit offenen Grenzen und Märkten ausgesetzt wurde.
Nun wurde die Tatsache, dass DDR-Unternehmen im Durchschnitt nur etwa ein Drittel der Produktivität ihrer westlichen Konkurrenten aufwiesen, kaum weltmarktfähige Güter produzierten, enorme Umweltschäden verursachten und gewaltige Schuldenberge aufgehäuft hatten, der ostdeutschen Wirtschaft zum Verhängnis.
In Zahlen ausgedrückt: Nahezu alle Staatsbetriebe der DDR hatten mit riesigen Verlusten operiert, die allein im Jahre 1989 Staatssubventionen in Höhe von mehr als 120 Milliarden DDR-Mark erforderlich gemacht hatten. Da überdies die Investitionsquote in den siebziger und achtziger Jahren zur Finanzierung der Honeckerschen Konsum- und Sozialpolitik sowie zunehmend auch zur Begleichung der aus dieser Politik ebenfalls resultierenden Auslandsschulden drastisch reduziert worden war, waren ein völlig veralteter und vielfach kaum noch funktionsfähiger Maschinenpark sowie eine desolate Infrastruktur die Folge. So waren 1989 etwa 29 Prozent der Industrieausrüstungen in der DDR zwischen elf und 20 Jahre alt, 21 Prozent sogar mehr als 20 Jahre.
Die Öffnung der DDR-Wirtschaft zum Weltmarkt führte daher binnen kürzester Zeit zu ihrem völligen Zusammenbruch, zumal auch die Ostmärkte in dieser Zeit allgemeinen Wandels kollabierten. Die Talfahrt war bereits Ende 1989 deutlich zu spüren und entwickelte sich nach der Wirtschafts- und Währungsunion zum freien Fall: Obwohl 1990 auch 110.000 neue Betriebe gegründet wurden, sank das Bruttosozialprodukt bis Ende 1990 um nicht weniger als 18,5 Prozent.
Treuhandanstalt
Um die Anpassung der ostdeutschen Wirtschaft an die neuen politischen und ökonomischen
Bedingungen vorzunehmen, wurde im März 1990 - noch unter Ministerpräsident Hans Modrow - die Treuhandanstalt gegründet. Sie sah ihre Rolle allerdings zunächst als Sanierungsinstrument der staatlichen Industriepolitik in einer quasi-sozialistischen Gesellschaft. Erst nach der Volkskammerwahl vom 18. März erhielt die Privatisierung höhere Priorität. Die Anstalt wuchs nun rasch zu einer Großorganisation mit 3000 Mitarbeitern an, die teils in der Berliner Zentrale, teils in einem der 15 Regionalbüros tätig waren. Ihre Aufgabe war es, den umfangreichen staatlichen Grundbesitz und die darauf befindlichen Liegenschaften sowie 127 zentrale und 95 regionale Kombinate mit insgesamt 12.993 industriellen Unternehmen zu privatisieren.
Das Ziel wurde in weniger als vier Jahren erreicht - allerdings zu einem sehr hohen Preis: Für jede DM, die von privater Seite für den Kauf eines ostdeutschen Unternehmens aufgewandt wurde, mussten drei DM von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden, um Altschulden abzutragen oder Umweltschäden zu beseitigen. Ohne diesen öffentlichen Beitrag hätte es kaum Interessenten für die meisten DDR-Unternehmen gegeben, da sich die Erwerbungen sonst in der Regel betriebswirtschaftlich nicht gerechnet hätten. Jeder Privatisierungserfolg vergrößerte daher zugleich das finanzielle Defizit der Treuhand. Experten im Bonner Finanzministerium errechneten bereits 1991 eine Gesamtschuld von annähernd 500 Milliarden DM, die von den deutschen Steuerzahlern für die Abwicklung der DDR-Wirtschaft aufzubringen waren.
QuellentextDie Arbeit der Treuhandanstalt: Bilanz und Perspektiven
Der Treuhandanstalt wurde im Sommer 1990 unter der ersten demokratisch gewählten Regierung der DDR auf Beschluss der Volkskammer nahezu das gesamte verstaatlichte industrielle Vermögen der damals noch existierenden DDR zur Verwaltung und Verwertung übertragen. Dabei handelte es sich nicht nur um die Kombinate und volkseigenen Betriebe (VEB), sondern unter anderem auch um Grundstücke sowie um Sondervermögen der Parteien und Massenorganisationen. Der Treuhandanstalt wurden vom Parlament rund 8500 Staatsbetriebe mit rund vier Millionen Arbeitnehmern anvertraut. Auf die seinerzeit "größte Staatsholding der Welt" kam eine einmalige Herausforderung zu. [...]
Die Geschäftspolitik der Treuhand steht und stand seit ihrer Gründung vor rund vier Jahren im Kreuzfeuer der Kritik. Den Westdeutschen gingen Privatisierung und Umstrukturierung der Staatsbetriebe viel zu langsam, den Ostdeutschen ging hingegen die Anpassung viel zu schnell. Viele empfanden sie als "Schocktherapie", und viele fürchteten Arbeitslosigkeit und soziale Desintegration. Und mancher Ostdeutsche beklagt die vermeintliche Verschleuderung von "Volksvermögen". Er sieht sich übervorteilt, da bislang keine "verbrieften Anteilsrechte" zugeteilt wurden, wie man sie nach der Diskussion im Frühjahr 1990 erwartet hatte. Hingegen haben westliche Investoren oftmals versucht, die ihrer Ansicht nach überhöhten Kaufpreise für Treuhandfirmen zu drücken. [...]
Von vielen Kritikern der Treuhand wird übersehen, dass an den nicht selten umstrittenen Entscheidungen über das Schicksal der Firmen die Repräsentanten wichtiger Gesellschaftsgruppen im Verwaltungsrat meist einstimmig mitwirken: führende Gewerkschaftsvertreter, die Ministerpräsidenten der neuen Länder, die Staatssekretäre der Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen. [...]
Sanierungsmaßnahmen wurden für solche Treuhandbetriebe beschlossen, deren Sanierungsfähigkeit anhand von Unternehmens- bzw. Sanierungskonzepten von unabhängigen Experten und Prüfern festgestellt worden war. Die Treuhand unterstützte diese Betriebe unter anderem durch die Übernahme von finanziellen und ökologischen Altlasten, durch die Verbesserung der Eigenkapitalbasis, aber auch durch Liquiditäts- und Finanzhilfen für Investitionen. Ohne diese Unterstützung hätten die meisten Unternehmen weder am Leben erhalten noch privatisiert werden können. Zudem wurden die Treuhandunternehmen auch durch Anregung und Förderung von Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung, im High-Tech-Bereich und zur Produktinnovation unterstützt.
In Zusammenarbeit und mit Genehmigung der Europäischen Kommission wurden von der Treuhandanstalt auch einige größere Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen, die unmittelbar zur regionalen und lokalen Sicherung von Arbeitsplätzen und Betrieben beitrugen. [...]
Nur durch Umsätze, nicht durch Subventionen können die Betriebe und Arbeitsplätze in Ostdeutschland gesichert werden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Treuhandanstalt starteten eine "Einkaufsoffensive für die neuen Bundesländer", der sich viele große Konzerne anschlossen. [...]
Die schwierige wirtschaftliche Lage vieler Firmen ließ eine Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer in den ostdeutschen Unternehmen oft nicht zu. Dabei kam es darauf an, die notwendigen Maßnahmen sozial verträglich zu gestalten. Drohende Massenentlassungen konnten in der Anfangsphase nach der Währungsunion nur durch flankierende Maßnahmen, etwa die formale Weiterbeschäftigung von zwei Millionen Kurzarbeitern, zum Teil mit Null Stunden Kurzarbeit, vermieden werden. Mit den Gewerkschaften waren bereits 1991 Rahmenverträge zur Umschulung und Qualifizierung von Arbeitslosen geschlossen worden. [...] Für mehr als eine Million Arbeitnehmer wurden auf der Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes Sozialpläne entwickelt. Die soziale Abfederung wurde von der Treuhand mit mehr als sieben Milliarden DM finanziert. So gelang es 80 Prozent der aus Treuhandunternehmen ausgeschiedenen Mitarbeiter, ein neues Arbeitsverhältnis aufzunehmen. [...]
Birgit Breuel, "Treuhandanstalt: Bilanz und Perspektiven", aus: "Aus Politik und Zeitgeschichte", Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 43-44/94, vom 28. Oktober 1994, S. 14 ff.
Die Treuhandanstalt (THA) hat von Anfang an eine Polarisierung der Meinungen ausgelöst: Die einen rühmen sie als effizient arbeitende Privatisierungsagentur, die die schnellste Privatisierung einer Volkswirtschaft hervorbrachte, die es weltweit je gegeben hat - und das unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen.
Eine zweite Gruppe von Beobachtern kritisiert die Treuhand, weil sie auf die potenziellen Investoren durch Auflagen zu viel Einfluss genommen und zudem zu viel eigenständige Sanierung zur Erhaltung letztlich nicht lebensfähiger "industrieller Kerne" betrieben habe. [...]
Für die dritte Gruppe war und ist die Treuhand [...] für die Zerstörung der Wirtschaftssubstanz der neuen Bundesländer verantwortlich. [...]
Die Defizite der Treuhandpolitik des Bundes und der Anstalt selbst lassen sich in [folgenden] Punkten resümieren:
1. Unklarer gesetzlicher Auftrag: Zur Bewältigung der Jahrhundertaufgabe, die der THA aufgebürdet wurde, wäre ein präziserer gesetzlicher Auftrag notwendig gewesen. Das Treuhandgesetz enthält keinen beschäftigungs- und strukturpolitischen Auftrag; [...]
2. Die Strategie der schnellen Privatisierung: Da sich die THA - zumindest bis etwa Herbst 1992 - als reine Verkaufsagentur mit dem Ziel der schnellstmöglichen Privatisierung verstand, mussten die Verkaufskonditionen der wenigen westlichen Investoren weitgehend akzeptiert werden. Die aber setzten ganz überwiegend auf Sanierung durch Schrumpfung oder auf "Resteverwertung" und Grundstücksspekulation. [...] Um ihre Unternehmen loszuwerden, musste die THA immer stärker vom Verkauf zur Vergabe mit hohen Zugaben (negative Verkaufspreise) übergehen. Die wichtigste Gegenleistung der Investoren bestand dann in den vertraglichen Zusagen - etwa zum Erhalt oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die nur sehr schwer kontrollierbar und bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch gar nicht einhaltbar sind. [...]
3. Privatisierung ohne Regelbindung der Entscheidungen: Die THA hat keine transparenten, einheitlichen Entscheidungsregeln für die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit und die Auswahl der Investoren festgelegt. Die Kaufpreisfindung ist nicht nachvollziehbar. [...]
4. Die Vernachlässigung der Sanierung vor der Privatisierung: Die noch nicht privatisierten Unternehmen hat die Treuhand lange Zeit hingehalten; eine Sanierung sollte erst durch die neuen Eigentümer erfolgen. [...]
5. Vernachlässigung der Absatz- und Innovationsförderung: Dass die Absatzprobleme das entscheidende Hindernis für eine offensive Sanierungsstrategie waren, wurde ständig verkannt. Daher versäumte man, absatzfördernde Konzeptionen zu entwickeln. [...]
Jan Priewe, "Die Folgen der schnellen Privatisierung der Treuhandanstalt", in: "Aus Politik und Zeitgeschichte", Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 43-44/97 vom 28. Oktober 1994, S. 21 ff.
Transferzahlungen
Da sich die Privatwirtschaft überdies entgegen früheren Versprechungen auch in Anbetracht der ungelösten Eigentumsproblematik mit ihrem Engagement in Ostdeutschland zunächst zurückhielt und innerhalb des ersten Jahres nach Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion nicht einmal 13 Milliarden DM investierte, blieben für die öffentliche Hand in den neuen Bundesländern weithin die einkalkulierten Steuern aus. Deshalb mussten die alten Bundesländer erheblich höhere Beiträge für die Beitrittsgebiete aufwenden als ursprünglich geplant.
So bedurfte es allein 1991 etwa 143 Milliarden DM Bruttotransferleistungen für Ostdeutschland, um Einkommen zu sichern, Unternehmen zu stützen und die Infrastruktur zu verbessern. 1992 waren es bereits 173 Milliarden, 1995 188 Milliarden und 2000 rund 200 Milliarden. Für die Zeit von 1991 bis 1999 ergab sich daraus insgesamt ein Betrag von 1,634 Billionen DM. Selbst unter Berücksichtigung der Rückflüsse betrug die Nettoleistung immer noch rund 1,2 Billionen. Die Summen waren derart hoch, dass die öffentliche Verschuldung in der Bundesrepublik sich von 1990 bis 1999 mehr als verdoppelte. An dieser Tendenz im ersten Jahrzehnt der deutschen Einheit hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert, da nach wie vor hohe Transferzahlungen von West nach Ost erforderlich sind.
Trotz der finanziellen Zuwendungen erwies sich der Optimismus der verantwortlichen Politiker über einen raschen Aufschwung der ostdeutschen Wirtschaft jedoch als verfehlt. Die zu überwindende Durststrecke war erheblich länger als erwartet, zumal die zunehmend durch schlechte Produktivitätsperspektiven verschreckten privaten Investoren weiter zögerten und die öffentlichen Stützungs- und Arbeitsbeschaffungsprogramme nicht auf Dauer im ursprünglichen Umfang aufrechterhalten werden konnten. Das Ergebnis war ein Anstieg der Arbeitslosigkeit auf durchschnittlich 15 Prozent, wobei die Quote in manchen Regionen noch sehr viel höher lag.
Daraus wuchs Enttäuschung - nicht zuletzt auch deshalb, weil 1990 im Wahlkampf zu viel versprochen worden war. Einer Meinungsumfrage des "Politbarometers" der Forschungsgruppe Wahlen zufolge meinten 1993 75 Prozent der Ostdeutschen, dass sich die Gesellschaft in einer "schweren Krise" befinde. In einem "Katastrophenszenario" hielten über 50 Prozent die wirtschaftliche Lage in den neuen Ländern nicht nur für "schlecht", sondern glaubten, sie werde auch "gleich schlecht" bleiben.
Diese negativen Einschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung standen jedoch in einem bemerkenswerten Kontrast zu den gleichzeitig abgegebenen Bewertungen der persönlichen Situation. So sahen 64 Prozent der Ostdeutschen das Jahr 1991 für sich als ein "gutes Jahr" an; 1992 waren es sogar 69 Prozent - genauso viele wie im Westen. Dieser Trend setzte sich in den folgenden Jahren fort. Damit tat sich eine Lücke in der Beurteilung der allgemeinen und der persönlichen Lage auf, die allein mit den üblichen Inkongruenzen bei Meinungsbefragungen nicht zu erklären ist. Denn die geringste Abweichung beider Größen lag bei 39 Punkten, das Maximum sogar bei 51 Punkten.
Eine Erklärung dafür ist die Tatsache, dass die schwache Wirtschaftskraft in den neuen Ländern, die nicht nur aus der Berichterstattung der Medien, sondern auch im Alltag ersichtlich war, im persönlichen Bereich durch die gewaltigen Transferleistungen der Bundesregierung ausgeglichen wurde. Die wirtschaftliche Lage der großen Mehrheit der Ostdeutschen entwickelte sich positiv, während zugleich die allgemeine politische Entwicklung hinter den Erwartungen zurückblieb.
Daraus erwuchs jedoch ein Problem: So wie die alte Bundesrepublik seit ihrer Entstehung 1949 für die Westdeutschen einen erheblichen Teil ihrer Legitimität aus ihrem materiellen Erfolg bezog, für den damals der Begriff des "Wirtschaftswunders" geprägt wurde, hing auch die Akzeptanz der neuen Bundesrepublik bei den Ostdeutschen maßgeblich von der Fähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung ab, für ihre materielle Zufriedenheit zu sorgen.
Grundgesetz oder neue Verfassung?
Neben der Wirtschafts- und Währungsunion zählte die Frage nach der künftigen deutschen Verfassung zu den Hauptthemen der Wiedervereinigungsdiskussion im Frühjahr 1990. Rechtlich betrachtet, gab es zwei Wege, auf denen sich die Wiedervereinigung vollziehen konnte: nach Artikel 23 GG, der besagte, dass die Verfassung außer in den bereits bestehenden Ländern der Bundesrepublik auch in "anderen Teilen Deutschlands [...] nach deren Beitritt in Kraft zu setzen" sei; oder nach Artikel 146 GG, demzufolge das Grundgesetz an dem Tage seine Gültigkeit verliert, "an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Als die Frage nach Ankündigung der Währungsunion und nach der Konstituierung des "Ausschusses Deutsche Einheit" am 7. Februar 1990 aktuell wurde, zeigte sich rasch, dass die Mehrheit der Deutschen für die Anwendung des Artikels 23 plädierte, der eine rasche und unkomplizierte Lösung versprach. Zwar befürwortete eine Minderheit in beiden Teilen Deutschlands, darunter vor allem die Bürgerrechtler in der DDR und auch viele Sozialdemokraten, die Ausarbeitung einer neuen Verfassung gemäß Artikel 146, weil sie meinten, dass Bonn nicht einfach die DDR "annektieren" dürfe. Aber nach einer Umfrage des Wickert-Instituts von 1990, die am 26. Februar veröffentlicht wurde, traten 89,9 Prozent der Westdeutschen und 84,1 Prozent der Ostdeutschen für die Übernahme des Grundgesetzes als gesamtdeutsche Verfassung ein.
Nach der Volkskammerwahl vom 18. März war die Frage auch politisch entschieden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hielt deshalb bereits am 6. April eine erste Ressortbesprechung zur Vorbereitung eines "Gesetzes über die Einführung von Bundesrecht in der DDR (1. Überleitungsgesetz)" ab. Am 18. April traf er dazu mit seinem ostdeutschen Amtskollegen Peter-Michael Diestel zu einer Unterredung zusammen, wobei es im Grunde nur noch um praktische Fragen ging. Parallel dazu konferierten die Justizminister der beiden deutschen Staaten, Hans Engelhard und Kurt Wünsche, um Einzelheiten der Harmonisierung der beiden Rechtssysteme auszuarbeiten.
Die wichtigsten Beschlüsse in der Beitritts- und Verfassungsfrage wurden jedoch von der DDR-Volkskammer getroffen. Dort lehnte eine Mehrheit der Abgeordneten am 26. April die Ausarbeitung einer neuen Verfassung ab. Ein Antrag der DSU-Fraktion, den sofortigen Beitritt der DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes zu beschließen, wurde am 17. Juni an den Verfassungs- und Rechtsausschuss überwiesen. Am 23. August 1990 votierte das ostdeutsche Parlament für einen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23. Im Grundgesetz machte der Beitritt der fünf neuen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie des östlichen Teils Berlins einige Änderungen notwendig. So wurde nunmehr in der Präambel die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung festgestellt und gefolgert: "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk." Der alte Artikel 23 wurde durch den so genannten Europa-Artikel ersetzt, in dem sich die Bundesrepublik nunmehr auch in ihrer Verfassung zur europäischen Integration und zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union bekennt. Artikel 146 wurde dahingehend geändert, dass zwar künftig die Ausarbeitung einer neuen Verfassung nicht ausgeschlossen sei, das Grundgesetz aber nicht mehr als vorläufig gelte. Weitere Änderungen und Ergänzungen betreffen die Stimmenzahl der einzelnen Länder im Bundesrat (Art. 51 Abs. 2) und die Übernahme der Schulden der früheren DDR oder ihrer Rechtsträger (neuer Abs. 2 zum Art. 135a). Neu eingefügt wurde der Artikel 143, der in der bisherigen DDR Abweichungen vom Grundgesetz für eine Übergangszeit zulässt und die zwischen 1945 und 1949 erfolgten Enteignungen auf dem Gebiet der SBZ/DDR verfassungsrechtlich absichert.
Eigentumsfrage
Von dem Problem der Enteignungen waren Tausende von Deutschen in Ost und West betroffen, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone und danach in der DDR ihr Eigentum verloren hatten. Enteignungen durch die sowjetische Besatzungsmacht und die Regierung der DDR sowie Eigentumsverluste durch Flucht und Vertreibung hatten zu Eingriffen in Grundbesitz, Betriebe oder sonstiges Vermögen geführt, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar waren. Diese Fehlentwicklungen zu korrigieren, war nicht nur ein wesentliches politisches Anliegen des Einigungsprozesses, sondern auch eine zwingende juristische Notwendigkeit, die sich aus der Rechtsordnung der Bundesrepublik ergab.
Der Vertrag über die Wirtschafts- und Währungsunion hatte die daraus resultierenden höchst komplizierten Eigentums- und Vermögensfragen, deren Behandlung durch das SED-Regime mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zumeist nicht in Einklang zu bringen war, weitgehend ausgeklammert. Im Einigungsvertrag kam man nun nicht mehr umhin, eine Lösung zu versuchen.
Dazu wurde am 15. Juni 1990 zunächst eine "Gemeinsame Erklärung" der Bundesregierung und der Regierung der DDR abgegeben, in der allgemeine Grundsätze formuliert wurden. Die Erklärung wurde dem Einigungsvertrag als Anlage III beigefügt und ist damit Bestandteil des Vertrages. Ein "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen", das erst am 31. August, also am Tage der Unterzeichnung des Einigungsvertrages, ohne das übliche Gesetzgebungsverfahren in der Volkskammer als Anlage II in den Vertrag aufgenommen wurde, präzisiert diese Gemeinsame Erklärung und enthält detaillierte Ausführungsbestimmungen.
Die Lösung, auf die man sich nach langwierigen und mühseligen Gesprächen zwischen den Regierungen der beiden deutschen Staaten schließlich einigen konnte, geht vor allem von zwei Grundsätzen aus:
Eingriffe in das Eigentum von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR, also für die Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 7. Oktober 1949, werden nicht rückgängig gemacht. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die in dieser Zeit nach Besatzungsrecht erfolgten, insbesondere auch im Rahmen der so genannten Bodenreform vom September 1945, behalten ihre Gültigkeit.
Vermögen einschließlich Grundbesitz, das nach dem 7. Oktober 1949 enteignet bzw. unter staatliche Treuhandverwaltung der DDR gestellt wurde, soll grundsätzlich den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben werden. Von Ausnahmen abgesehen, gilt das Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung".
Strittig war zunächst vor allem der erste Punkt, der als Eingriff in das nach Artikel 14 GG geschützte Grundrecht auf Eigentum angesehen wurde. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte jedoch am 23. April 1991 die Bestimmung des Einigungsvertrages, dass "Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage" aus den Jahren 1945 und 1949 in der damaligen SBZ nicht aufgehoben werden.
Auch der zweite Grundsatz war nicht unproblematisch. Obwohl eine andere Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen vermutlich nicht möglich gewesen wäre, erwies sich das Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung" nicht nur durch langwierige Verfahren als Hindernis für Investitionen, sondern ebenso als Anlass für Missstimmung in Ostdeutschland. Menschen, die viele Jahre lang Nutzer des Besitzes gewesen waren, für den jetzt Rückübertragungsansprüche angemeldet wurden, sahen sich nun plötzlich von Kündigung und Existenzverlust bedroht.
Die vom SED-Regime angerichteten Verwirrungen und Verzerrungen bei den Eigentums- und Vermögensverhältnissen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR waren damit ein besonders problematisches und folgenschweres Kapitel der deutschen Teilung. Dessen Auswirkungen mussten nun im wiedervereinigten Deutschland aufgearbeitet und geklärt werden, wobei langwierige Rechtsstreitigkeiten oft nicht zu vermeiden waren. Das Unrecht der Enteignungen aus DDR-Zeiten war dabei gegen die Möglichkeit neuen Unrechts durch Eingriffe in Eigentumsstrukturen, die in den vier Jahrzehnten der Existenz der DDR gewachsen waren, abzuwägen.
Soziales Netz
Im Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 heißt es in Art. 1 Abs. 4: "Die Sozialunion bildet mit der Währungs- und Wirtschaftsunion eine Einheit. Sie wird insbesondere bestimmt durch eine der Sozialen Marktwirtschaft entsprechende Arbeitsrechtsordnung und ein auf den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs beruhendes umfassendes System der sozialen Sicherung." Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 behandelt in Kapitel VII ausführlich die Ausdehnung des "sozialen Netzes" der Bundesrepublik auf das Gebiet der ehemaligen DDR.
Darin wurde festgelegt, dass die in der alten Bundesrepublik seit 1949 erlassenen Gesetze und Bestimmungen, die im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft den Sozialstaat verwirklichen sollten, nach der Wiedervereinigung ungeschmälert auf Ostdeutschland übertragen wurden. Im Prinzip waren für die neuen Länder keine Sonderregelungen vorgesehen. Von Anfang an sollte es eine uneingeschränkte Mitwirkung und Teilhabe an den sozialen Errungenschaften des westlichen Systems geben.
Dabei war man sich einerseits der Tatsache bewusst, dass der Zusammenbruch des SED-Regimes wesentlich durch die wirtschaftliche und soziale Attraktivität der alten Bundesrepublik beschleunigt, wenn nicht gar verursacht worden war, so dass sich für die DDR-Bürgerinnen und -Bürger mit der Wiedervereinigung große materielle Hoffnungen und Erwartungen verbanden, die möglichst nicht enttäuscht werden durften. Andererseits gab es auch kein ernstzunehmendes Argument, das es gerechtfertigt hätte, den Deutschen im Osten jene Vorteile weiterhin vorzuenthalten, die die Deutschen im Westen seit langem genossen. Auch war zu bedenken, dass die Menschen in der DDR bereits ein Höchstmaß an sozialer Sicherheit gewöhnt waren, so dass ein Abbau oder das Fehlen von Elementen des Sozialsystems zu einem Glaubwürdigkeitsverlust des neuen Systems geführt hätte.
Bei der neuen Sozialrechtsordnung ging es nicht nur um die Absicherung der Menschen gegen Gefahren, Unsicherheiten und Härten des privaten und beruflichen Lebens, sondern auch um Fragen der Mitbestimmung, des Tarifrechts und der Vermögensbildung. Demgemäß verpflichtete sich die DDR in Artikel 17 des Vertrages über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung und Kündigungsschutz entsprechend den in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen einzuführen. Beim Arbeitsvertragsrecht wurde der gesamtdeutsche Gesetzgeber in Artikel 30 Abs. 1 des Einigungsvertrages angewiesen, möglichst bald zu einheitlichen Regelungen zu kommen. Für bestehende Tarifverträge und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurden Übergangsregelungen vereinbart. Die Mitbestimmungs- und Vermögensbildungsgesetze der Bundesrepublik traten auch in der DDR in Kraft.
Das Sozialversicherungsrecht der Bundesrepublik wurde ebenfalls von der DDR übernommen. An die Stelle der Einheitssozialversicherung trat ein gegliedertes System mit getrennten Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen. Die Renten sollten mit der Angleichung der Löhne und Gehälter in Ostdeutschland an das Niveau der alten Bundesländer entsprechend angepasst, das heißt erhöht werden. Die Bundesrepublik erklärte sich hier zu einer vorübergehenden "Anschubfinanzierung" bereit, solange die Beiträge und Staatszuschüsse die Ausgaben für die erhöhten Leistungen der Rentenversicherung nicht deckten.
Entsprechendes galt für die Arbeitslosenversicherung, die rasch zu einem Problem wurde, weil der Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft zu einem sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit führte. Um schwerwiegende politische Konsequenzen zu vermeiden, mussten die sozialen Folgen dieser Entwicklung von der Bundesregierung abgefangen werden. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die in den alten Ländern seit langem wohlvertraut waren, wurden daher nun auch in Ostdeutschland zu Begriffen, die für viele den Alltag prägten.
QuellentextFrauen in den neuen Bundesländern
[...] Als die Wende kam, absolvierte Martina gerade eine Lehre als Wirtschaftshilfe im FDGB-Hotel und war schwanger. Der FDGB (die Gewerkschaft der DDR) wurde aufgelöst, das Hotel privatisiert, die neuen West-Besitzer entließen das gesamte Personal. Seitdem ist sie immer noch auf der Odyssee durch Aushilfsjobs, Umschulungen, Weiterbildungen. "Zertifikate und der ganze Quatsch, das hat alles nichts gebracht, weil es ja keine Arbeitsplätze gibt." [...]
Seit der Wende hat Bettina Berbig beruflich vor allem Pech gehabt. [...] Der Thüringerin erging es wie vielen qualifizierten Frauen mit kleinen Kindern. Bei der Umstrukturierung der Betriebe landeten sie auf der Straße und mussten sich, um überhaupt eine Arbeit zu finden, mit Aushilfsjobs begnügen. Von einem "Dequalifizierungstrend" spricht die Sozialwissenschaft. [...]
Um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, haben sich viele ostdeutsche Frauen ihren Arbeitsplatz selbst geschaffen. Ärztinnen, Rechtsanwältinnen, Architektinnen und Bauingenieurinnen, Handwerkerinnen gründeten ihre eigene Existenz. Das Problem der Gründungswilligen ist bis heute: Die bescheidenen Einkommensverhältnisse verhindern die Anhäufung von nennenswertem Eigenkapital. Ohne Besitz, ohne Sicherheiten geben Banken keinen Kredit. So bleibt ein Teil des großen Potenzials ostdeutscher Frauen an Engagement, Fachwissen und sozialer Kompetenz - Schlüsselqualifikationen in der boomenden Dienstleistungsbranche - brach liegen. [...]
Doch die Frauen versuchen es immer wieder. Sie lassen sich von ihrem Lebensentwurf nicht abbringen. Zum Mutter-Sein gehört für sie die Berufstätigkeit, wie der Computer zum Internet. - Berufstätigkeit bedeutet für sie: Weiterentwicklung, Selbstverwirklichung, Herausforderung. Bedeutet finanzielle Unabhängigkeit. Wie kann es auch anders sein für die jüngere Generation, die das Managen von Beruf und Familie bereits von ihren Müttern und Großmüttern gelernt hat. [...]
Katrin Rohnstock, "Die jungen Seniorinnen sind die Gewinnerinnen", in: Freitag vom 26. November 1999.
Trotz der Probleme, die mit dem tief greifenden sozialen Wandel nach der Wende von 1989 für die DDR und die ostdeutsche Gesellschaft unvermeidlich verbunden waren, trug diese Ausdehnung des sozialen Netzes der alten Bundesrepublik auf die neuen Länder wesentlich dazu bei, die negativen Auswirkungen des Umbruchs für die betroffenen Menschen in Grenzen zu halten. Anders als in den anderen Staaten des sowjetischen Hegemonialbereichs, die nicht an westlichen Ressourcen partizipieren konnten, vollzogen sich die Veränderungen in Ostdeutschland immerhin auf gesicherter Grundlage.
Wenn der Umbruch trotz der eingebauten sozialen Sicherungen von vielen dennoch als schmerzhaft empfunden wurde - vor allem wegen der früher unbekannten Arbeitslosigkeit -, lag dies nicht zuletzt an den Mentalitätsunterschieden, die in vierzig Jahren DDR entstanden waren. Zwar führte der Umbruch nur selten in eine soziale Katastrophe. Aber der Verlust an gewohnter Sicherheit rief bei den Menschen in den neuen Ländern oft eine Befindlichkeit hervor, die mit der objektiven Lebenssituation wenig zu tun zu haben schien.
Umgekehrt wuchs auch in den alten Bundesländern der Verdruss über die Entwicklung. Die durchaus vorhandene Bereitschaft der Westdeutschen, für den wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg in den neuen Ländern die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen, ließ in dem Maße nach, in dem die Kosten explodierten und die steuerlichen Belastungen zunahmen. Hinzu kam bei manchen Unverständnis über die "Undankbarkeit" der Ostdeutschen, die PDS wählten und auf ihre eigene Identität pochten. Die doppelte Frustration in Ost- und Westdeutschland war somit - ungeachtet aller positiven Ergebnisse - ein wichtiges Merkmal bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Wiedervereinigung in der ersten Hälfte der neunziger Jahre.
Wiedervereinigung der Kultur
Die deutsche "Kulturnation", die sich seit der Herausbildung einer deutschen kulturellen Identität im 18. Jahrhundert entwickelt hatte und der Reichsgründung von 1871 vorangegangen war, wurde auch durch die politische Teilung nach 1945 nicht beseitigt. Die gemeinsame Geschichte und Tradition, die einheitliche Sprache, die verbindende Wirkung grenzüberschreitender Medien und nicht zuletzt die Ost-West-Wanderung von Intellektuellen verhalfen dazu, im kulturellen Bereich zwischen den beiden deutschen Staaten eine Gemeinsamkeit zu bewahren, die politisch nicht mehr bestand.
Gleichwohl führten vierzig Jahre deutscher Teilung zu einer kulturellen Differenzierung, welche die Wiedervereinigung auch im Bereich der Kunst, Literatur und Musik sowie der Museen, Bibliotheken, Bildung und Wissenschaft vielfach zu einem Problem werden ließ. Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 trug dem Rechnung, indem er in Artikel 35 einerseits darauf hinwies, dass "Kunst und Kultur - trotz unterschiedlicher Entwicklung der beiden Staaten in Deutschland - eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation" gewesen seien, andererseits aber durchaus "Auswirkungen der Teilung Deutschlands" konstatierte, denen man entgegenwirken müsse.
Eine der Folgen betraf die Zuständigkeit für die Förderung von Kunst und Kultur: In der DDR war sie hochgradig zentralisiert, in der Bundesrepublik dagegen dezentral eine Angelegenheit der Länder und Kommunen. Im Einigungsvertrag wurde dazu vereinbart, das föderalistische Prinzip auf ganz Deutschland zu übertragen. Schutz und Förderung von Kunst und Kultur sollten "entsprechend der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes" auch im "Beitrittsgebiet" den Ländern und Kommunen obliegen.
Da diese voraussichtlich mit dem für sie neuen Aufgabenbereich zumindest kurzfristig überlastet sein würden, bekundete der Bund die Bereitschaft, "übergangsweise zur Förderung der kulturellen Infrastruktur einzelne kulturelle Maßnahmen und Einrichtungen" in den neuen Ländern mitzufinanzieren, damit die "kulturelle Substanz" dort keinen Schaden nahm. So wurde der seit 1949 bestehende DDR-Kulturfonds zur Förderung von Kultur, Kunst und Künstlern unter Beteiligung des Bundes zunächst weitergeführt. Aber diese Weiterführung war bis zum 31. Dezember 1994 befristet. Über eine Nachfolgeeinrichtung war im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt der neuen Länder zur Kulturstiftung der Länder zu befinden.
Von großer Bedeutung für die Kultur in Deutschland war die ebenfalls im Einigungsvertrag geregelte Wiedervereinigung von Sammlungen und Museen. Davon betroffen waren in erster Linie die ehemals staatlichen preußischen Sammlungen in Berlin, die durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse getrennt worden waren. Bei den Bibliotheken wurde die frühere, bis 1661 zurückreichende "Preußische Staatsbibliothek" mit Sitz Unter den Linden, die zu Beginn des Zweiten Weltkrieges mit drei Millionen Bänden die drittgrößte Bibliothek Europas war und in der DDR den Namen "Deutsche Staatsbibliothek" trug, nach 1990 mit der "Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz" in Westberlin verschmolzen. Der Gesamtbestand der neuen "Deutschen Staatsbibliothek" umfasst jetzt rund acht Millionen Titel.
Im Bildungsbereich wurde die Anerkennung der in der früheren DDR erworbenen schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse und Befähigungsnachweise im Einigungsvertrag grundsätzlich geregelt. Probleme bereitete aber die Überleitung des Personals, das in der DDR häufig nicht nur nach fachlichen Kriterien, sondern auch nach politischen Gesichtspunkten ausgewählt worden war. Die "Evaluierung" vorhandener Lehrkräfte musste deshalb durch einen Neuaufbau ergänzt werden. In der wissenschaftlichen Forschung, die in der DDR größtenteils nicht an den Universitäten und Hochschulen, sondern in eigenständigen Akademien und Instituten stattfand, wurde eine gemeinsame Struktur für ganz Deutschland geschaffen. Dabei blieben jedoch Einrichtungen der früheren DDR erhalten, wenn sie vom Wissenschaftsrat, dem zentralen Beratungsgremium der Bundesrepublik für die Förderung von Wissenschaft und Hochschulen, als leistungsfähig beurteilt wurden.
Problem der Identität
Mit all diesen Maßnahmen stellte der Einigungsvertrag wichtige Weichen für die Neuorganisation der Kultur im wiedervereinigten Deutschland. Wenn man Kultur jedoch in einem weiteren Sinne auch als "mentale oder geistig-moralische gesellschaftliche Befindlichkeit" und damit als geistigen Prozess versteht, wird man ihr mit Hinweisen auf Fragen der Finanzierung, der institutionellen Ausgestaltung und der politischen Verwaltung kaum gerecht. Tatsächlich gingen die Einflüsse der Maueröffnung und der Wiedervereinigung, die 1989/90 in Ostdeutschland zunächst als Selbstbefreiung, Öffnung und Chance zur demokratischen Erneuerung begriffen wurden, bald vielfach mit einem "Kultur- und Konsumschock" einher, der weit reichende Auswirkungen auf das kulturelle Leben hatte.
In dem Maße, in dem sich der Alltag veränderte - oft auf dramatische Weise und in kürzester Frist-, wandelten sich auch Kunst und Kultur. Es entwickelte sich die Vorstellung einer "DDR-Identität", die es vor dem Ansturm der westlichen Konsumgesellschaft zu retten gelte. Die sich daraus ergebenden Spannungen wurden bald zu einem irritierenden Thema der innerdeutschen Diskussion. Sehnsucht nach Bewahrung des ostdeutschen Lebensgefühls kam auf. Der Schriftsteller Heiner Müller sprach von der "Qualität der Verlangsamung", von der Möglichkeit zur Konzentration, die in der Verwestlichung Ostdeutschlands abhanden zu kommen drohe. Errungenschaften der westeuropäischen Zivilisation, die in der Zeit der Teilung vielen in der DDR erstrebenswert erschienen waren, verloren nun plötzlich ihren Reiz. Zur Vielschichtigkeit gesamtdeutscher Identität, so hieß es nun, gehöre es, wenigstens die positiven Aspekte der DDR-Identität zu bewahren. Wie verbreitet das Gefühl der Bedrohung der eigenen Identität in Ostdeutschland war, zeigten nicht nur Meinungsumfragen, sondern auch die Wahlerfolge der PDS.
Die Komplexität der Problematik von Veränderung und Bewahrung wurde auch in anderem Zusammenhang deutlich. Der Liedermacher Wolf Biermann schrieb dazu pointiert: "Die meisten Richter werden wohl Richter bleiben, genau wie nach 45 im Westen. Die Polizisten bleiben Polizisten. Die Chefs bleiben Chefs. Das Häuflein Aufrechter bleibt ein Häuflein." Mit anderen Worten: Biermann - so wie viele andere verfolgte und ausgebürgerte Künstler der DDR - befürchtete, dass die "Kader" von gestern auch im neuen Deutschland wieder Karriere machen würden, während die ehemals Verfolgten weiter benachteiligt und isoliert würden. Die damit angesprochene "Vergangenheitsbewältigung" in der Kultur ließ sich indessen nicht durch einen Federstrich bzw. eine Grundsatzentscheidung lösen. Hier bedurfte und bedarf es langfristiger Diskussionen und Auseinandersetzungen in allen Bereichen des kulturellen Lebens - nicht zuletzt unter Beteiligung der Betroffenen selbst -, um die Wiedervereinigung nicht nur als organisatorisch-administrativen Prozess, sondern auch im Sinne einer gesellschaftlichen Integration, einschließlich der Aufarbeitung der schwierigen Vergangenheit, zu vollziehen.