Die Tatsache, dass zwischen 1989 und 1997 acht Regierungschefs verschlissen wurden, führte bei der Verfassungsgebung 1997 zu "institutionellem Lernen". Das konstruktive Misstrauensvotum, das in der "Kleinen Verfassung" von 1992 als Möglichkeit eingeführt worden war, einen Regierungschef abzulösen, erwies sich als untauglich, da weiterhin auch das "einfache" Misstrauensvotum galt. Es wurde daher mit der Verfassung von 1997 zur alleinigen Möglichkeit, den Premierminister zu stürzen. Dabei müssen zwischen Antragstellung und Abstimmung sieben Tage liegen. Den Antrag können 46 Abgeordnete (10 %) stellen. Zu seiner Annahme ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Sejm erforderlich. Das entspricht – anders als nach Neuwahlen oder dem Rücktritt der bisherigen Regierung – der "Kanzlermehrheit" in der Bundesrepublik. Im Falle des 460 Mitglieder zählenden Sejm sind das 231 Stimmen.
Jerzy Buzek, nach den Parlamentswahlen von 1997 Premierminister einer Koalitionsregierung aus AWS und UW, stand bisher als einziger Regierungschef eine volle Wahlperiode durch, obwohl er nach dem Ausscheiden der UW aus der Regierung 2000 das letzte Amtsjahr als Chef einer Minderheitsregierung fungierte. Auch Marek Belka konnte nach dem Rücktritt der Regierung von Leszek Miller (SLD) 2004 mehr als ein Jahr als Ministerpräsident einer Minderheitsregierung amtieren. In beiden Fällen hätte sich mit Sicherheit eine negative Mehrheit zum Sturz des Regierungschefs gefunden. Da sich angesichts der Zersplitterung und Polarisierung innerhalb des Sejm aber keine Mehrheit für ein konstruktives Misstrauensvotum fand, überstanden beide die Zeit bis zu regulären Neuwahlen.
Ministerpräsidenten seit 1989
Tadeusz Mazowiecki (DU) | 08/1989 - 01/1991 |
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Jan Krzysztof Bielecki (KLD) | 01/1991 - 12/1991 |
Jan Olszewski (PC) | 12/1991 - 06/1992 |
Waldemar Pawlak (PSL) | 06/1992 - 07/1992 |
Hanna Suchoka (DU) | 07/1992 - 10/1993 |
Waldemar Pawlak (PSL) | 10/1993 - 03/1995 |
Jósef Oleksy (SLD) | 03/1995 - 01/1996 |
Wlodzimierz Cimoszewicz (SLD) | 02/1996 - 10/1997 |
Jerzy Buzek (AWS) | 10/1997 - 10/2001 |
Leszek Miller (SLD) | 10/2001 - 05/2004 |
Marek Belka (parteilos) | 05/2004 - 10/2005 |
Kazimierz Marcinkiewicz (PiS) | 10/2005 - 07/2006 |
Jaroslaw Kaczynski (PiS) | 07/2006 - 11/2007 |
Donald Tusk (PO) | seit 11/2007 |
Die institutionelle Stärkung der Regierung durch die neue Verfassung ging jedoch nicht so weit, dass – wie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – nur der Regierungschef vom Parlament gestürzt werden kann. Vielmehr kann das Parlament auch weiterhin einzelne Minister absetzen, allerdings wie den Regierungschef nur mit mindestens 231 Stimmen. Dies wurde in den vergangenen zehn Jahren mehrfach versucht und brachte eine entsprechend turbulente Atmosphäre mit sich. Das eigentliche Ziel, der Sturz eines Ministers, wurde jedoch in keinem Fall erreicht. Vielmehr führt entweder die Entscheidung des Regierungschefs zur Entlassung eines Ministers durch den Staatspräsidenten oder dieser Entscheidung liegt eine Absprache unter den Koalitionsparteien zugrunde.
Nach der Verfassung können auch stellvertretende Vorsitzende des Ministerrats berufen werden. In der Volksrepublik oblag einem Vizepremier in der Regel die Koordinierung mehrerer Wirtschaftsressorts. Nach 1989 sollte durch die Ernennung eines Vizepremiers die besondere Bedeutung dieses Politikers zum Beispiel als Parteichef der anderen Koalitionspartei(en) hervorgehoben werden. Geradezu eine Fülle an Vizepremiers gab es in der Regierung von Jarosław Kaczyński (2006–2007). Einen solchen Posten erhielten die Parteivorsitzenden Andrzej Lepper (Samoobrona) und Roman Giertych (LPR). Dass Finanzministerin Zyta Gilowska ebenfalls stellvertretende Ministerpräsidentin wurde, sollte ihren Rang innerhalb der Ministerien im Finanz- und Wirtschaftsbereich unterstreichen, während der Minister ohne Geschäftsbereich, Przemysław Gosiewski, als Vizepremier den Vorsitz im Ständigen Komitees des Ministerrats führte und damit die Arbeit des Kabinetts koordinieren und die Tätigkeit der einzelnen Ressorts kontrollieren sollte.
Unter Ministerpräsident Cimoszewicz wurden durch zwei Gesetze von 1996
Auch nach der 1999 erfolgten Verwaltungsreform, die zu einer gewissen Dezentralisierung führte, übt der Premierminister die Aufsicht über die territoriale Selbstverwaltung aus. Repräsentant des Ministerrats in den Woiwodschaften ist der Woiwode, welcher von der Regierung ebenso ernannt und entlassen wird wie seine Stellvertreter.