Ganz direkte Folgen hatte der Plan für die Deutschen: Die Skepsis der Franzosen gegenüber dem deutschen Wiederaufbau war nur mit der Zusage zu erhalten, dass der östliche Nachbar eng in die neuen Bündnisse eingebaut werden müsse. Ein erstes Entgegenkommen bedeutete die Aufgabe der eigenen Besatzungszone bzw. deren Verschmelzung mit der "Bizone" zur "Trizone" im April 1948.
Politische Einbindung
Mit dem beginnenden "Kalten Krieg" hatten die USA und Großbritannien kein Interesse mehr an der im Potsdamer Abkommen vereinbarten Beschränkung der deutschen Industriekapazität. Frankreich konnte dem - aus den eigenen Sicherheitsinteressen heraus - nur zustimmen, wenn die Produktionssteigerungen an eine verstärkte Kontrolle gebunden wurden. Vor allem der Aufbau einer auch für Rüstungszwecke nutzbaren Industrie musste unter der Kontrolle einer supranationalen Behörde stehen, damit ein deutscher Angriff auf Frankreich ausgeschlossen war. Frankreich musste außerdem deswegen versuchen, Deutschland auf diesem Wege zu kontrollieren, da tatsächlich das deutsche Industriepotenzial schon 1949 größer war als das französische.
Mit dem ab 28. April 1949 geltenden Ruhrstatut sollte sowohl eine ausreichende Produktion sichergestellt werden, als auch die erforderliche Kontrolle über das Produzierte. Der internationalen Kontrollbehörde über das Ruhrgebiet gehörten Frankreich, Großbritannien, die USA und die Beneluxstaaten an. Mit dem Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 trat die Bundesrepublik der Ruhrbehörde bei und erkannte diese damit faktisch an.
Schumanplan und EGKS
Der zuvor von Frankreich verfolgte Monnetplan, der vorsah, die deutsche Schwerindustrie zu überholen, war damit zwar nicht mehr zu realisieren, aber diesem standen tatsächlich auch die Vorgaben des Marshallplans entgegen. Nach diesen sollten die europäischen Staaten gerade ihre Stärken zur gegenseitigen Ergänzung nutzen. Der Schumanplan von 1950 knüpfte nun an einem anderen Punkt an und stellte insofern einen letzten Rettungsversuch dar. Der Vorschlag lautete, die gesamte europäische Kohle- und Stahlproduktion von einem gemeinsamen Gremium in einer Montanunion überwachen zu lassen ("Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl", EGKS).
Für die Franzosen war dieser Schritt sehr reizvoll, da sowohl Deutschland als auch Großbritannien eine größere Produktion aufwiesen. Dies war auch ein Grund dafür, dass die Briten nicht an der Montanunion teilnahmen, da dieser Schritt für sie weder politische noch wirtschaftliche Vorteile gebracht hätte. Die anderen Teilnehmerstaaten – Italien und den Beneluxstaaten – mit ihren ebenfalls schwächeren Produktionsvolumen, konnten den verordneten strikten Kontrollen relativ gelassen entgegensehen. Tatsächlich benachteiligt war in diesem Fall nur die Bundesrepublik. Sie hatte jedoch deshalb Interesse an der vorgeschlagenen Regelung, da diese dennoch gegenüber den existierenden Kontrollen eine größere Freiheit verhieß und vor allem in der Saarfrage größere Spielräume eröffnete. Für die Bundesrepublik Deutschland hatte die Einbindung außerdem eine große politische Bedeutung, da sie einen ersten Schritt zurück auf die internationale Bühne und damit eine politische Aufwertung bedeutete.
Die USA standen derartigen Abschottungsbemühungen und Kartellisierungen zwar grundsätzlich eher skeptisch gegenüber. Sie mussten allerdings bereits 1949 erkennen, dass die von den Europäern im Zuge des Marshallplans geforderte größere Kooperationsbereitschaft untereinander allzu oft durch nationale Alleingänge in Frage gestellt wurde. Die Montanunion schien hier eine Möglichkeit, den Wiederaufbau in diesem Wirtschaftssektor zu koordinieren. Am 18. April 1951 unterzeichneten die Beneluxstaaten, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik den Vertrag zur EGKS.
Folgen der Einbindung
Angesichts des Misstrauens aus Frankreich, aber auch der Vorgaben aus den USA war die Einbindung in westeuropäische Bündnisse wie die "Organization für European Economic Cooperation" für die Westzonen und die Bundesrepublik der einzig gangbare Weg zurück auf die internationale Bühne. Wie bei der EGKS war zwar jeder Schritt mit einem Verzicht auf nationale Alleingänge verbunden, brachte aber dafür einen erheblichen Vertrauenszuwachs und damit erweiterte politische Spielräume. Nach Beginn des Korea-Krieges im Juni 1950 fielen dann auf amerikanischer Seite die Vorbehalte gegenüber einer westdeutschen Wiederaufrüstung. Immer stärker war man gerade an der Grenze zum Ostblock auf einen militärisch-politisch zuverlässigen Partner angewiesen. Die nächsten Schritte - Einbindung in die NATO, Souveränität der Bundesrepublik und Wiederbewaffnung - waren also nur folgerichtig.
Parallel zu dieser Einbindung in den westlichen "Block" vertiefte sich die Spaltung Deutschlands. Mit der Nichtannahme des Marshallplans ging auch im Osten Europas eine verstärkte Konzentration einher, die sich in einer immer schärferen Abgrenzung äußerte.