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Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wird auch die grundgesetzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben. Doch zwischen Theorie und Praxis verläuft im konservativen Nachkriegsdeutschland ein tiefer Graben. Das patriarchalische Denken in geschlechtsspezifischen Bahnen dominiert immer noch Sport und Gesellschaft. Fußballsport gilt nach wie vor als "unweiblich" und "nichtfraugemäß".
Der Deutsche Fußball-Bund hat kein Interesse an den Fußballerinnen. Im Gegenteil, der Bundestag des DFB stellt am 30. Juli 1955 in Berlin fest: "Im Kampf um den Ball verschwindet die weibliche Anmut, Körper und Seele erleiden unweigerlich Schaden und das Zurschaustellen des Körpers verletzt Schicklichkeit und Anstand." Ab sofort ist Frauenfußball allen DFB-Mannschaften verboten.
Erst als die Fußballerinnen Ende der 60er Jahre die Gründung eines eigenen Dachverbandes erwägen, lenkt der DFB ein. Am 31. Oktober 1970 wird das Verbot wieder aufgehoben. Bald gibt es einen bundesweiten Spielbetrieb. 1974 wird die erste Frauenfußball-Meisterschaft ausgespielt. 1982 spielt erstmals eine DFB-Frauennationalelf. Mit dem Gewinn der Europameisterschaft 1989 kommt es zum Durchbruch des Frauenfußballs in Deutschland.
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