Einleitung
Mit der Niederlage Österreich-Ungarns im Ersten Weltkrieg bot sich den Tschechen und Slowaken die Chance auf einen eigenständigen Staat.
Politische Emigranten hatten sich während des Ersten Weltkriegs in den USA, Großbritannien und Frankreich um Unterstützung zur Gründung eines eigenen Staates bemüht. Besonders aktiv war dabei der Prager Philosophie-Professor und Politiker Tomápi G. Masaryk (1850–1937), der bereits 1914 mit Kriegsbeginn emigriert war und seitdem für das Prinzip der Eigenstaatlichkeit eintrat. Zusammen mit seinen Mitstreitern, darunter der Nationalökonom Edvard Benes (1884–1948) und der Slowake Milan Stefánik (1888–1919), initiierte er einen tschechischen Nationalrat, der noch vor Kriegsende von den Ententestaaten als provisorische tschechische Regierung anerkannt wurde. Am 18. Oktober 1918 wurde die Erste Tschechoslowakische Republik (bestehend aus Böhmen, Mähren und der Slowakei) in Washington ausgerufen und am 28. Oktober in Prag proklamiert.
Masaryk wurde im November 1918 von der provisorischen Nationalversammlung zum ersten Staatspräsidenten gewählt. Dieses Amt übte er bis 1935 aus. Der Präsident hatte eine starke Stellung inne und verstand sich als über den Parteien stehend. Politische Entscheidungen wurden in vielen Fällen vor ihrer Behandlung im Parlament in einem engen Zirkel von Masaryk nahe stehenden Politikern besprochen, der entsprechend dem Ort seiner Zusammenkünfte – dem Hradschin (Hradcany) – die "Burg" genannt wurde. Diese nach heutiger Auffassung autoritär wirkende Entscheidungsfindung des Präsidenten trug damals zu einer Stabilisierung des jungen Staates bei.
Erste Republik
Die Tschechoslowakei, deren Verfassung am 29. Februar 1920 in Kraft trat und in die das seit 1919 bestehende Frauenwahlrecht verankert wurde, war eine parlamentarische Republik. Das Parlament bestand aus einem Abgeordnetenhaus, das die Regierung wählte und kontrollierte, und einem Senat als zweiter Kammer. Da die Wahlen zum Abgeordnetenhaus nach einem Verhältniswahlsystem ohne Sperrklausel erfolgten, war die Zahl der im Parlament vertretenen Parteien sehr groß, im Jahre 1925 beispielsweise waren es 16. Dadurch bedingt kam es zu häufigen Regierungswechseln.
Die Regierungen wurden von den tschechischen Parteien dominiert. Das lag auch daran, dass die deutschen Politiker anfangs eine Beteiligung am neuen Staat ablehnten. Nach 1926 veränderte ein Teil von ihnen diese Position und versuchte nunmehr die Interessen der eigenen Wählerschaft durch eine aktive politische Mitwirkung zu vertreten. Zwischen 1926 und 1938 waren sie an der Regierung beteiligt und stellten zwei, ab 1929 drei Minister. Bis Mitte der dreißiger Jahre vertraten sie die große Mehrheit der deutschen Wählerschaft.
Die "Erste Tschechoslowakische Republik" war ein für die damalige Zeit modernes Gemeinwesen, das seinen Bürgern und Bürgerinnen politische Beteiligungsrechte, ein gewisses Maß an sozialer Sicherheit und freie Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichte. Anders als in den Nachbarstaaten blieb die Demokratie bis 1938 erhalten. Nach 1933 bot die Tschechoslowakei vielen politischen Emigrantinnen und Emigranten aus Deutschland Zuflucht.
Quellen politischer Instabilität
Ungeachtet ihrer Ausnahmestellung in dieser Zeit in Ostmitteleuropa wies die Tschechoslowakei jedoch eine Reihe von Defiziten auf, die größtenteils in den schwierigen Problemen wurzelten, die der Staat zu bewältigen hatte. Bis zu den Friedensverträgen 1919/1920 war der Grenzverlauf des neuen Staates ungeklärt. Dann kamen wie überall in Europa als Folge des Weltkrieges soziale Konflikte hinzu. Wirtschaftliche Schwierigkeiten erwuchsen aus dem Zerfall des früher einheitlichen österreichisch-ungarischen Wirtschaftsraums. Durch eine Umverteilung von Land und eine für diese Zeit bemerkenswerte Sozialgesetzgebung suchten die tschechischen Politiker den Spannungen entgegen zu steuern. Zu den sozialen Neuerungen gehörte neben dem Acht-Stunden-Tag eine Sozialversicherung und ein Programm des sozialen Wohnungsbaus.
Die größte Quelle politischer Instabilität waren jedoch die Beziehungen zwischen den verschiedenen Ethnien. Entsprechend dem Leitbild des modernen Nationalstaates sicherte die Verfassung jedem Bürger und jeder Bürgerin ungeachtet der jeweiligen Herkunft und gesellschaftlichen Zugehörigkeit gleiche politische und Bürgerrechte zu. Drei der in der Tschechoslowakei lebenden Volksgruppen, die zusammen über zwei Fünftel der Bevölkerung des Staates umfassten, standen diesem teilweise distanziert oder sogar feindselig gegenüber. Die Ungarn trauerten dem Verlust ihres Vaterlandes nach. Die Slowaken entfremdeten sich zunehmend von Prag. Das Verhältnis zu den Deutschen, das seit 1848 spannungsvoll gewesen war, verschlechterte sich 1918/19 noch einmal. Hier sollen nur die letzten beiden Gruppen genauer betrachtet werden.
Spannungen zwischen Slowaken und Tschechen
Die angespannten Beziehungen zwischen Slowaken und Tschechen sind auf den ersten Blick schwer verständlich, wurden die Slowaken doch ebenfalls dem staatstragenden tschechoslowakischen Volk zugerechnet. 1918 unterzeichneten slowakische und tschechische Exilpolitiker im amerikanischen Pittsburgh ein Abkommen, in dem sie sich für einen gemeinsamen Staat aussprachen. Allerdings unterschätzten sie dabei, dass Tschechen und Slowaken sich über lange Jahrhunderte in verschiedenen staatlichen Verbänden entwickelt hatten. Die Slowakei war fast ein Jahrtausend lang die ungarische Provinz "Oberungarn" gewesen, in der die Ungarn zusammen mit den Deutschen die städtische Oberschicht gestellt hatten.
Als sich im 19. Jahrhundert auch eine slowakische Nationalbewegung herausbildete, hatte es zwar Bemühungen gegeben, die Verbindung mit den Tschechen zu beleben. Beispielsweise orientierte sich die slowakische Hoch- und Schriftsprache, die aus den verschiedenen slowakischen Dialekten erst entwickelt werden musste, dabei zunächst an einem Idiom aus der Westslowakei, das der tschechischen Sprache sehr verwandt war. Später allerdings setzte sich eine Sprachentwicklung durch, die deutlichere Unterschiede zur Sprache der slawischen Nachbarn im Westen festschrieb. So hatte es, als der gemeinsame Staat gegründet wurde, bereits über mehrere Jahrzehnte eine eigenständige kulturelle Entwicklung in der Slowakei gegeben.
Zu diesen kulturellen Unterschieden beider Völker kamen noch die Folgen des wirtschaftlichen Entwicklungsrückstands der Slowakei. Er trug dazu bei, dass sich eine Art tschechischer Oberhoheit etablierte: Die Beamten in der Slowakei waren häufig Tschechen, anfangs galt das auch für die Professoren der Universität in Bratislava. Die slowakische Autonomiebewegung sah darin eine tschechische Bevormundung.
Man kann darüber streiten, ob diese untergründigen Spannungen durch eine andere Politik zu vermeiden gewesen wären. Die in Pittsburgh angekündigte Föderation wurde jedenfalls nicht verwirklicht, sodass slowakische Politiker ihre Forderungen nach Autonomie mit einiger Berechtigung vortragen konnten. Dieser Anspruch war die Grundlage für die Bildung eines slowakischen Separatstaates nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei durch Deutschland. Die Erinnerung an die Existenz dieses auch weiterhin schwelenden Konfliktes trug 1992/93 zur nunmehr dauerhaften Spaltung des tschecho-slowakischen Nationalstaates bei.
Deutsch-tschechische Konflikte
Die politischen Vertreter der in der Tschechoslowakei lebenden deutschen Volksgruppe, die seit 1919 nach dem Gebirgszug der Sudeten im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland allgemein Sudetendeutsche genannt wurde, hatten zum Ende des Ersten Weltkriegs eine Vereinigung mit Österreich angestrebt und so die Chance auf die Aushandlung einer stärkeren deutschen Autonomie innerhalb der tschechisch dominierten Republik zunächst nicht wahrgenommen. Ab 1926 suchte sich dann jedoch die Mehrheit der sudetendeutschen Parteien, die sogenannten Aktivisten, durch politische Mitarbeit im Staat für die Belange ihrer Volksgruppe einzusetzen.
Trotzdem hielten die Klagen der Deutschen in der Tschechoslowakei über eine Benachteiligung an. Beispielsweise wurden sie nicht – wie die Tschechen und Slowaken – als Staatsvolk anerkannt. Nicht all ihre Probleme waren jedoch durch die Politik des Staates verursacht. Die große Zahl arbeitsloser Sudetendeutscher Anfang der dreißiger Jahre – im Winter 1932/33 stellten sie zwei Drittel der 920000 Arbeitslosen – beispielsweise lag vorwiegend in wirtschaftlichen Strukturen begründet. Die sudetendeutsche mittelständische Leichtindustrie war traditionell exportorientiert. Mit dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise aber brachen diese Außenmärkte zusammen. Andere Nachteile erwuchsen den Deutschen in der »SR aus dem Abbau ihrer früheren privilegierten Stellung; so wurde etwa die überproportionale Beschäftigung von Deutschen im öffentlichen Dienst durch die Pflicht zur Ablegung tschechischer Sprachprüfungen bewusst reduziert.
In den späten dreißiger Jahren eskalierten die Spannungen im Verhältnis der beiden ethnischen Gruppen. Schon seit Anfang des Jahrzehnts hatte parallel zur "Machtergreifung" der Nationalsozialisten in Deutschland der Einfluss extrem nationalistischer Gruppen unter den tschechoslowakischen Deutschen zugenommen. Nach dem Verbot rechter Parteien wie der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP), die als eine Gefahr für den tschechoslowakischen Staat angesehen wurden, diente die von Konrad Henlein (1898–1945) im Oktober 1933 gegründete Sudetendeutsche Heimatfront als Sammelbecken. Sie wandelte sich 1935 zur Sudetendeutschen Partei (SdP) und konnte im selben Jahr gleich 68 Prozent der sudetendeutschen Wählerstimmen auf sich vereinen. Die SdP geriet zunehmend unter Einfluss Adolf Hitlers und wurde direktes Werkzeug seiner Politik, die ab November 1937 vorerst im Verborgenen auf die "Beseitigung der Tschechei" und die "Erledigung der tschechischen Frage" zielte. Damit war faktisch die Politik der "Aktivisten" gescheitert, die eine Interessenvertretung deutscher Wähler über eine Integration in den tschechoslowakischen Staat verfolgt hatten.
Die Tschechoslowakei zerbrach weniger an ihren inneren Spannungen als daran, dass sie von außen – mit Unterstützung eines Teils der sudetendeutschen Politiker – aktiv zerschlagen wurde. Ihr Ende war ein großer Schritt in Richtung auf den Zweiten Weltkrieg.
Vom souveränen Staat zum Protektorat
Das Jahr 1938 wurde zum letzten Jahr der Ersten tschechoslowakischen Republik. Adolf Hitler, Führer und Reichskanzler des Deutschen Reiches, hatte bereits am 20. Februar 1938 in einer Reichstagsrede das Ziel proklamiert, alle Deutschen in Mitteleuropa in einem Staat zu vereinen. Nach dem deutschen Einmarsch in Österreich am 12. März verschärfte sich die Gefahr für die Tschechoslowakei. Ende des Monats hatten Hitler und Henlein in Berlin das weitere Vorgehen festgelegt. Die entsprechende taktische Richtlinie für die bevorstehenden Verhandlungen mit der Tschechoslowakei lautete: "Wir müssen [...] immer so viel fordern, dass wir nicht zufrieden gestellt werden können." In diesem Sinne hatte Henlein im April 1938 in Karlsbad (Karlovy Vary) acht Ziele der Sudetendeutschen Partei vorgestellt, darunter nicht nur die vollständige Autonomie für die betreffenden Gebiete und eine Wiedergutmachung für das Unrecht, das den Sudetendeutschen seit 1918 nach ihrer Ansicht zugefügt worden war. Gefordert wurde auch, innerhalb der Tschechoslowakei ein offenes Bekenntnis zur nationalsozialistischen Weltanschauung zuzulassen.
Die tschechoslowakischen Verbündeten Frankreich und Großbritannien suchten angesichts der heraufziehenden Kriegsgefahr und unter dem Einfluss der britischen Appeasement- (dt. Beschwichtigungs-)Politik, einen Kompromiss zu erreichen. Es kam zu Gesprächen und offiziellen Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen, auch zwischen Regierung und Sudetendeutschen im Lande, wobei die britische Regierung sich um das Einlenken der Prager Regierung und die direkte Mitwirkung der Berliner Führung bemühte. Im Sommer 1938 wurde zu diesem Zweck ein britischer Vermittler, Lord Walter Runciman, in die Tschechoslowakei entsandt.
Die tschechoslowakische Regierung fühlte sich durch die steigenden sudetendeutschen Ansprüche und die Vorbereitungen Deutschlands auf eine militärische Intervention unmittelbar bedroht und beschloss schon im Mai eine Teilmobilmachung. Ungeachtet dessen war sie während der Verhandlungen im Sommer um ein Übereinkommen mit der SdP bemüht und erklärte sich Anfang September sogar notgedrungen bereit, die Karlsbader Forderungen Henleins zu akzeptieren. Entsprechend der mit Hitler geheim vereinbarten Vorgehensweise heizte die SdP die Lage weiter an, indem sie bewaffnete Zwischenfälle mit der Staatsmacht provozierte. Nach einem besonders gewaltsamen Vorkommnis in Mährisch-Ostrau (Ostrava) verhängte die Regierung im September 1938 das Standrecht über die Sudetengebiete und verbot die SdP. Konrad Henlein und andere sudetendeutsche Politiker flohen nach Deutschland und stellten auf Weisung Hitlers ein Freikorps auf, das den bewaffneten Kampf über die Grenze hinweg führen sollte.
Angesichts dieser Lage und in Fortsetzung ihrer Beschwichtigungspolitik empfahlen Großbritannien und Frankreich der Tschechoslowakei am 19. September Gebietsabtretungen an Deutschland. Hitler seinerseits spitzte die Lage durch ein weiteres Ultimatum an die Regierung in Prag zu, in dem er zudem noch Gebiets- und Autonomieforderungen der ungarischen und der polnischen Regierungen unterstützte.
Münchener Abkommen
Als eine militärische Auseinandersetzung schon unausweichlich schien, vermittelte der italienische Diktator Benito Mussolini (von 1925–1943 im Amt) ein Treffen zwischen dem englischen Premier Arthur Neville Chamberlain (1937–1940), dem französischen Ministerpräsidenten Édouard Daladier (1933/34; 1938–1940) und Adolf Hitler in München, an dem auch er selbst teil nahm. Die Repräsentanten der Tschechoslowakei wurden zu diesen Verhandlungen nicht eingeladen.
Am 30. September 1938 um 1.30 Uhr wurde das Abkommen unterzeichnet. Es sah die Abtretung der gesamten von Deutschen besiedelten Gebiete der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich vor. Übrig blieb die so genannte Rest-Tschechoslowakei – von den Nationalsozialisten "Rest-Tschechei" genannt –, ein Staat ohne jede Möglichkeit einer militärischen Verteidigung, ohne Unterstützung seiner Verbündeten und ohne wirtschaftliche Lebensfähigkeit.
Im Oktober und November 1938 besetzte die deutsche Armee die abgetretenen Gebiete mit einer Fläche von rund 29000 Quadratkilometern, in denen vor der Okkupation 3,6 Millionen Einwohner, davon 719000 Bürgerinnen und Bürger tschechischer Nationalität gelebt hatten. Viele Tschechen und Slowaken verließen erzwungenermaßen oder aus Furcht vor Unterdrückung die besetzten Gebiete. Die jüdischen Bewohner des Sudetenlandes flüchteten. Wer das nicht tat, wurde entsprechend der in Deutschland gegen Juden erlassenen Gesetze verfolgt. Unmittelbar nach dem Einmarsch wurden auch die sozialdemokratischen und kommunistischen Politiker verhaftet, die sich nicht rechtzeitig ins Ausland hatten absetzen können.
QuellentextNS-Herrschaft im Protektorat
[...] Etwa 700000 Tschechen gerieten durch die Abtretung der Sudeten- oder Grenzgebiete nach dem Münchener Abkommen vom 29. September 1938 [...] unter deutsche Herrschaft, die übrigen durch den Einmarsch der Wehrmacht in die amputierte Tschechoslowakei am 15. März 1939 und durch die Errichtung des "Protektorats Böhmen und Mähren".
Über die Endziele waren sich der Reichsprotektor Freiherr Konstantin von Neurath und sein Staatssekretär Karl Hermann Frank einig. Anlässlich einer Diskussion um die Zukunft des Protektorats im Spätsommer 1940 schrieben sie, dass der größere Teil der Tschechen durch "politische Neutralisierung" und "Umvolkung" assimiliert werden könne. Mittel einer solchen Politik seien scharfes Vorgehen gegen die Intelligenz und soziale Förderung von Arbeitern, Bauern und Kleinbürgern. Das tschechische Volk solle nicht insgesamt "deklassiert" oder "Hilfsvolk aus rassischen Gründen" werden. Die "rassisch unbrauchbaren" Tschechen sollten allerdings "abgestoßen", "ausgesiedelt" bzw. einer "Sonderbehandlung" zugeführt werden. [...]
Die Folgen der nationalsozialistischen Tschechenpolitik waren katastrophal. Fast alle Juden und Zigeuner waren ermordet. Eine große Zahl von Tschechen war zum Tode verurteilt worden oder in Konzentrationslagern gestorben, wurde bei so genannten "Vergeltungsmaßnahmen" erschossen oder fiel an der Front auf Seiten der Alliierten und kam bei Luftangriffen um.
Die tschechische Bevölkerung litt durch die Einziehung bestimmter Jahrgänge zur Zwangsarbeit im Reich sowie durch die Unterversorgung infolge der Stilllegung von Betrieben der Konsumgüterindustrie und durch die hohen Schwarzmarktpreise. Wirtschaftliche Verluste hatte die Tschechoslowakei unter anderem durch die Konfiszierung der Ausrüstung ihrer Armee und der Gold- und Devisenvorräte der Nationalbank. Die Festlegung eines ungünstigen Wechselkurses zwischen Krone und Reichsmark und die Aufhebung der Zollgrenze führten zum Ausverkauf von Waren, die es im so genannten Altreich kaum noch gab. Das Protektorat musste einen hohen Jahresbeitrag zu den deutschen Kriegskosten zahlen, der schrittweise von zwei Milliarden Kronen im Jahre 1940 auf zwölf Milliarden im Jahre 1944 erhöht wurde.
Infolge der wirtschaftlichen Ausbeutung, vor allem aber der Terrorwellen und der demütigenden Behandlung verwandelte sich die Ablehnung des Nationalsozialismus und der Fremdherrschaft in einen allgemeinen Hass gegen die Deutschen und besonders gegen die Deutschen im eigenen Lande.
Detlef Brandes, "Unter deutschem Protektorat", in: Walter Koschmal u.a. (Hg.), Deutsche und Tschechen, München 2001, S. 111 ff.
Die Mehrheit der sudetendeutschen Bevölkerung begrüßte Hitler anfangs als Befreier. Die Begeisterung ließ allerdings in dem Maße nach, in dem die Folgen der Gleichschaltung des Lebens im Sudetenland spürbar wurden. Eine dieser Folgen war, dass die Anpassung der Verwaltungsstruktur an die des Reiches zur Bevorzugung der "Reichsdeutschen" gegenüber den einheimischen Sudetendeutschen führte. Einige Sudetendeutsche, wie Karl Hermann Frank (1898–1946), der ehemalige SdP-Fraktionsvorsitzende, übernahmen allerdings führende Positionen innerhalb der deutschen Herrschaftsstruktur.
"Protektorat Böhmen und Mähren"
Für Hitler hatte das Münchener Abkommen nur vorübergehenden Charakter. Die Tschechoslowakei – als "Zweite Republik" – existierte nur bis zum 15. März 1939, als auch der Rest des Landes vertragswidrig von deutschen Truppen besetzt und zum "Protekorat Böhmen und Mähren" umgestaltet wurde. Der slowakische Teil des Staates wurde in einen nur auf dem Papier selbstständigen Staat umgebaut, der unter deutscher Oberaufsicht stand. Die Karpato-Ukraine und der Süden der Slowakei fielen an Ungarn.
Angesichts der verzweifelten Lage bemühten sich Teile der tschechoslowakischen politischen Elite nach dem September 1938 und sogar noch nach dem März 1939 um einen Modus Vivendi mit Hitlerdeutschland. Einige arbeiteten auch mit dem tschechoslowakischen Widerstand außerhalb des Landes zusammen oder leisteten, wie Teile der Bevölkerung, offenen Widerstand gegen die Zerschlagung der Tschechoslowakei.
Präsident Edvard Benes (er war 1935 zum Nachfolger von Masaryk gewählt worden) trat am 5. Oktober 1938 zurück und emigrierte zusammen mit anderen Politikern. Wie im Ersten Weltkrieg gründeten die Exilpolitiker eigene militärische Einheiten, einen Nationalausschuss sowie eine provisorische Regierung unter Leitung von Benepi, die sich erfolgreich um Kontakte ins besetzte Land hinein bemühte. Ihr gehörten tschechische Parteien der linken Mitte an, die National-Soziale Partei, die Volkspartei und die Sozialdemokraten. Zeitweise gelang es ihnen, mit dem tschechischen Chef der Protektoratsregierung, General Alois Eliás (1890–1942), Kontakt zu halten, der dafür später durch die deutsche Besatzungsmacht hingerichtet wurde.
Im Lande kam es am 28. Oktober 1939, am früheren Staatsfeiertag, dem Jubiläum der Staatsgründung, zu Studentendemonstrationen, die von der deutschen Okkupationsmacht gewaltsam unterbunden wurden. Einer der Demonstranten, der Medizinstudent Jan Opletal, wurde dabei so schwer verwundet, dass er seinen Verletzungen erlag. Das Begräbnis wandelte sich wiederum zu einer Kundgebung öffentlichen Protestes gegen die deutschen Besatzer. Diese nahmen die Unruhen zum Vorwand, alle Hochschulen zu schließen, hunderte von Studenten zu verhaften und neun von ihnen hinzurichten.
In den folgenden Jahren wurde weiterhin Widerstand geleistet, der aber angesichts der Übermacht der Besatzer nicht von der gesamten Bevölkerung getragen wurde. Erst in der Endphase des Krieges waren wieder größere Widerstandsaktionen möglich, so im slowakischen Nationalaufstand von Ende August bis Ende Oktober 1944. Im Frühjahr 1945 verstärkte sich auch in Mähren und Böhmen die Partisanentätigkeit und der Prager Aufstand vom 5. Mai 1945, der 2000 Tote unter den Aufständischen forderte, mündete schließlich in die Befreiung des Landes.
Davor lag allerdings die lange Leidensstrecke der Okkupationszeit. Obwohl das Protektorat formell eine autonome Selbstverwaltung, einen eigenen Präsidenten sowie eine Regierung besaß, lag die faktische Macht in den Händen der Deutschen. Sie wurde über den Reichsprotektor, dessen Vertreter in den Ministerien und auf lokaler Ebene sowie über Armee und Gestapo ausgeübt, wobei alles daran gesetzt wurde, den tschechischen Widerstand zu liquidieren.
Wie der Historiker Detlef Brandes nachwies, verfolgte die nationalsozialistische Politik mit den Tschechen das gleiche Fernziel wie gegenüber den Polen: Es sollten jeweils bestimmte Teile der Bevölkerung "eingedeutscht" werden, andere waren für eine Aussiedlung oder aber die Vernichtung vorgesehen. Während des Krieges ging es der deutschen Politik allerdings zunächst um eine Sicherstellung der kontinuierlichen Rüstungsproduktion auf dem Gebiet des Protektorats. Der Alltag der Bevölkerung war durch die deutsche Besatzung geprägt.
Ein brutaler Ausdruck dieser Politik war die Einrichtung eines Ghettos in der alten Festung Theresienstadt (Terezín), in der neben tschechischen Juden auch Juden aus anderen europäischen Ländern unter unmenschlichen Umständen leben mussten. Als Zwischenstation zu den Konzentrations- und Vernichtungslagern im Osten bildete Theresienstadt ein Glied in der Kette der von den Nationalsozialisten geplanten vollständigen Vernichtung aller Juden.
Der schlimmste Terror gegen die tschechische Bevölkerung ist mit dem Namen des Reichsprotektor-Stellvertreters Reinhard Heydrich (1904–1942) verbunden. 1941 von Hitler nach Prag kommandiert, wurde er zum starken Mann in der Führung des Protektorats und zeichnete mitverantwortlich für die massive Verhaftungs- und Hinrichtungswelle nach der Verhängung des Ausnahmezustandes am 28. September 1941, die Widerstandsaktionen beenden sollte und der auch Ministerpräsident Eliápi zum Opfer fiel. Insgesamt starben unter der deutschen Besatzung über 36000 Tschechen und Tschechinnen.
Initiiert durch die Exilregierung wurde am 27. Mai 1942 ein Bombenanschlag auf Heydrich ausgeführt. Die Attentäter wurden bald gefasst, doch darüber hinaus nahm der deutsche Machtapparat grausame Rache: Von 3188 verhafteten Menschen wurden 1357 hingerichtet und zwei Orte – Lidice und Lezáky – wurden im Juni 1942 ausgelöscht. Der Terrorakt rief in der internationalen Öffentlichkeit große Empörung hervor. Er spielte ebenfalls eine wichtige Rolle für die Überlegungen tschechischer Exilpolitiker über die Nachkriegsentwicklung des Landes. Es verfestigte sich die Idee einer Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, die zum ersten Mal in den Gesprächen zwischen Benepi und dem britischen Politiker Bruce Lockhart im Mai 1941 aufgekommen war. In den folgenden Jahren gewann die tschechoslowakische Exilregierung dafür sowohl die Unterstützung der Westalliierten als auch der Sowjetunion.
QuellentextTerror gegen Lezáky
[...] 27. Mai 1942, 10 Uhr 30. Die Waffe von Josef Gabcík blockiert. Kein Schuss löst sich aus dem Schnellfeuergewehr. Ausgerechnet jetzt, wo er den Organisator des Holocaust und stellvertretenden Reichsprotektor in Böhmen und Mähren im Visier hat. Reinhard Heydrich [...], reagiert sofort. [...] Doch bevor er den Attentäter stellen kann, wirft Gabcíks Kamerad Jan Kubís, der sich bis dahin versteckt gehalten hatte, eine Bombe auf das grüne Daimler-Cabrio.
[ ...] Am 4. Juni 1942, nur wenige Tage nach der Tat, erliegt Heydrich einer Wundinfektion. Die Terrorwelle der Nationalsozialisten [...] beginnt.
Der NS-Terror ist nicht neu. Bereits gleich nach seiner Ernennung zum stellvertretenden Reichsprotektor im September 1941 hatte Heydrich durch eine massive Einschüchterungswelle das tschechische Volk zu demoralisieren versucht: Mehr als 400 Menschen wurden nach Standgerichtsurteilen ermordet, 4000 bis 5000 Personen gerieten in Haft. So sollte der "Versteifung der deutschfeindlichen Haltung" entgegengewirkt und dem zunehmend starken tschechischen Widerstand die Basis entzogen werden. Edvard Benes, Staatspräsident im Londoner Exil, reagierte prompt: Er unterstützte Attentatspläne, die von einer kleinen Elite der 160 in Großbritannien ausgebildeten tschechoslowakischen Fallschirmagenten umgesetzt werden sollten. [...] In der Nacht zum 29. Dezember 1941 springen drei Fallschirmspringergruppen über Böhmen ab: Silver A, Silver B und Anthropoid. Die wichtigste Aufgabe der ersten beiden Gruppen ist die Errichtung einer Funkstation. Silver A gelingt es, in Lezáky eine Funkverbindung mit London zu installieren. [...]
Der Terror erreicht nun eine neue Stufe. [...] Am 10. Juni wird die Ortschaft Lidice – ohne konkrete Hinweise auf eine Mittäterschaft der Bewohner – dem Erdboden gleichgemacht, die Männer erschossen, Frauen und Kinder werden zumeist in Konzentrationslager transportiert.
Die Gestapo schaffte es schließlich, die Fallschirmspringer, die sich in einer Prager Kirche versteckt halten, ausfindig zu machen. Nach zunächst erfolgloser Umzingelung des Gotteshauses durch SS-Einheiten erschießen sich die sieben Agenten am 18. Juni in aussichtsloser Lage. [...] Durch den Verrat eines weiteren Fallschirmspringers kommt man auch der Funkstation bei Lezáky auf die Spur [...]. Am 24. Juni 1942 werden alle Gebäude des Ortes niedergebrannt, die 47 Bewohner auf Lkws verladen und abtransportiert. Im Schloss von Pardubice beenden Gewehrsalven das Leben der Erwachsenen. Im Vernichtungslager Chelmo sterben im Juli 82 Kinder aus Lidice und elf aus Lezáky im Gas. [...]
Aus K. Erik Franzen, "Anthropoid, Antikomplex", in: Frankfurter Rundschau vom 2. Juli 2002.
Befreiung und erste Nachkriegsjahre
Ein wichtiger Ausgangspunkt der Entwicklung nach 1945 wurde durch die militärischen Aktionen der Kriegsalliierten gesetzt. Der als Befreiung empfundene Einmarsch der Roten Armee in die Slowakei, nach Mähren sowie in wesentliche Teile Böhmens verstärkte den russischen Einfluss im Lande genauso wie der Umstand, dass sich die Exilregierung mit der Kommunistischen Partei bei Verhandlungen in Moskau auf Grundzüge für ein gemeinsames Programm geeinigt hatte. Am 4. April 1945 wurde dieses Regierungsprogramm in Kosice (Kaschau) verkündet.
Es sah folgende Punkte vor:
Bildung einer Nationalen Front und von örtlichen Nationalausschüssen,
Ausschluss der bürgerlichen rechten Mitte durch Verbot ihrer Parteien,
eine Bodenreform,
die Nationalisierung der großen Industrie, der Bergwerke und Banken,
die Enteignung der Kriegsverbrecher und der einheimischen Kollaborateure sowie
die Aussiedlung der deutschen und ungarischen Bevölkerung.
Benes-Dekrete
Präsident Benes regierte in den ersten Monaten durch Verordnungen, die sogenannten Benes-Dekrete, die im Nachhinein durch die Nationalversammlung bestätigt wurden.
Als "Benes-Dekrete" werden allgemein, aber eigentlich nicht ganz korrekt, die Rechtsnormen bezeichnet, die in den Jahren 1940 bis 1945 durch den tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes erlassen worden sind. Sie wurden nämlich von der tschechoslowakischen Exilregierung insgesamt vorbereitet und widerspiegeln deshalb den Willen des überwiegenden Teils der damaligen tschechoslowakischen politischen Elite. Der Erlass von Dekreten war die Folge einer Verfassungsnot, die durch die Zerstörung des tschechoslowakischen Staates und seine Besetzung durch das NS-Regime in den Jahren 1938 bis 1939 eingetreten war. Die tschechoslowakische Exilpolitik konstituierte darauf die "Provisorische tschechoslowakische Staatsordnung im Exil". Nach ihr gab es einen Präsidenten und eine von ihm ernannte Regierung, die in den Kriegsjahren international anerkannt worden war. Die rechtliche sowie politische Kontinuität wurde in erster Linie durch Benepi selbst verkörpert, was unter anderem in der Übertragung der höchsten legislativen Gewalt auf ihn seinen Ausdruck fand. Diese Rolle hatte er bis zum Oktober 1945 inne, als ein provisorisches Parlament gewählt wurde, das die Dekrete im Nachhinein legitimierte.
In den Jahren 1940 bis 1945 wurden insgesamt 143 Dekrete erlassen, einige von ihnen leiteten tiefgreifende, politische, soziale und wirtschaftliche Veränderungen in die Wege. Bis heute sind einige von ihnen umstritten (besonders die Dekrete Nr. 5/1945, Nr. 12/1945, Nr. 33/1945, Nr. 71/1945 und Nr. 108/1945), welche die Entrechtung (Entzug der Staatsbürgerschaft) und die soziale Stellung (Enteignung des Vermögens) der deutschen (wie der ungarischen) Minderheit regelten. In diesem Fall wandten sich die Dekrete gegen eine Gruppe von Personen nicht wegen persönlicher konkreter Taten, sondern wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit. Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen zudem das Recht, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen.
Kritische Stimmen behaupten, dass diese Dekrete im Widerspruch zum EU-Recht stehen und verlangen von Tschechien, sie vor seinem EU-Beitritt aufzuheben.
Seit Herbst 2001 wurde, angeheizt durch populistische Äußerungen verschiedener Spitzenpolitiker im tschechischen Wahlkampf, erneut lebhaft über die Dekrete diskutiert. Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte wegen dieser Situation eine geplante Reise nach Prag ab.
Das tschechische Abgeordnetenhaus verabschiedete im April 2002 einstimmig eine Erklärung, in dem es auf die historische Situation nach dem Krieg verwies, die Wirksamkeit der Dekrete als erloschen charakterisierte und die sich aus ihnen ergebenden Rechts- und Eigentumsverhältnisse als "unantastbar und unveränderlich" qualifizierte.
QuellentextAuszüge aus den Benes-Dekreten von 1945
DEKRET Nr. 5 vom 19. Mai 1945
§ 2 (1) Das im Gebiet der Tschechoslowakischen Republik befindliche Vermögen der staatlich unzuverlässigen Personen wird gemäß den weiteren Bestimmungen dieses Dekrets unter nationale Verwaltung gestellt [...]
§ 4 Als staatlich unzuverlässige Personen sind anzusehen:
a) Personen deutscher oder magyarischer (ungarischer – Anm. d. Red.) Nationalität [...]
§ 6 Als Personen deutscher oder magyarischer Nationalität sind Personen anzusehen, die sich bei irgendeiner Volkszählung seit dem Jahre 1929 zur deutschen oder magyarischen Nationalität bekannt haben oder Mitglieder nationaler Gruppen, Formationen oder politischer Parteien geworden sind, die sich aus Personen deutscher oder magyarischer Nationalität zusammensetzen.
Bereits vier Wochen später waren sämtliche deutschen und ungarischen Unternehmen in Böhmen und Mähren nationalen Verwaltern unterstellt, insgesamt etwa 10000 Betriebe mit etwa einer Million Beschäftigten.
DEKRET Nr. 12 vom 21. Juni 1945
§ 1 (1) Mit augenblicklicher Wirksamkeit und entschädigungslos wird für die Zwecke der Bodenreform das landwirtschaftliche Vermögen enteignet, das im Eigentum steht:
a) aller Personen deutscher und magyarischer Nationalität, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit, [...]
(2) Personen deutscher und magyarischer Nationalität, die sich aktiv am Kampf für die Wahrung der Integrität und die Befreiung der Tschechoslowakischen Republik beteiligt haben, wird das landwirtschaftliche Vermögen nach Absatz 1 nicht konfisziert.
(3) Darüber, ob eine Ausnahme nach Absatz 2 zulässig ist, entscheidet auf Antrag der zuständigen Bauernkommission der zuständige Bezirksnationalausschuss [...]
Auf der Grundlage dieses Dekrets wurden 1,62 Millionen Hektar Ackerfläche und 1,3 Millionen Hektar Wald enteignet.
DEKRET Nr. 33 vom 2. August 1945
§ 1 (1) Die tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher oder magyarischer Nationalität, die nach den Vorschriften einer fremden Besatzungsmacht die deutsche oder magyarische Staatsangehörigkeit erworben haben, haben mit dem Tage des Erwerbs dieser Staatsangehörigkeit die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren.
(2) Die übrigen tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher oder magyarischer Nationalität verlieren die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft mit dem Tage, an dem dieses Dekret in Kraft tritt [...]
§ 2 (1) Personen, welche unter die Bestimmungen des § 1 fallen und nachweisen, dass sie der Tschechoslowakischen Republik treu geblieben sind, sich niemals gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen und sich entweder aktiv am Kampf um seine Befreiung beteiligt oder unter dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten haben, bleibt die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft erhalten.
Die Sudetendeutschen waren nach dem Münchner Abkommen mit Wirkung vom 10. Oktober 1938 deutsche Staatsbürger geworden, die Protektorats-Deutschen mit Wirkung vom 16. März 1939. Durch § 2 dieses Dekrets wurde auch den Deutschen in der Slowakei und in der Karpato-Ukraine sowie den deutschen Juden im ehemaligen Protektorat, die niemals deutsche Staatsbürger waren, die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft entzogen.
DEKRET Nr. 108 vom 25. Oktober 1945
§ 1 (1) Konfisziert wird ohne Entschädigung [...] für die Tschechoslowakische Republik das unbewegliche und bewegliche Vermögen, namentlich auch die Vermögensrechte (wie Forderungen, Wertpapiere, Einlagen, immaterielle Rechte), das bis zum Tage der tatsächlichen Beendigung der deutschen und magyarischen Okkupation in Eigentum stand oder noch steht: [...]
2. physischer Personen deutscher oder magyarischer Nationalität, mit Ausnahme der Personen, die nachweisen, dass sie der Tschechoslowakischen Republik treu geblieben sind, sich niemals gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen haben und sich entweder aktiv am Kampf für deren Befreiung beteiligt oder unter dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten haben.
3. physischer Personen, die [...] der Germanisierung oder Magyarisierung auf dem Gebiete der Tschechoslowakischen Republik Vorschub geleistet (haben) [...] wie auch von Personen, die eine solche Tätigkeit bei Personen, welche ihr Vermögen oder Unternehmen verwalteten, geduldet haben."
Zusätzlich zu den bereits nationalisierten Unternehmen [...] wurden nun unter anderem weitere 3931 Industriebetriebe, 55000 Gewerbebetriebe, 575000 Wohngebäude (einschließlich Einrichtung und Hausrat) und 120000 Kraftfahrzeuge konfisziert.
"Überall und in allem entgermanisieren", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
20. April 2002.
Vertreibung
Die Innenpolitik der ersten Nachkriegsjahre wurde in bedeutendem Maße durch die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei geprägt. Unterscheiden lassen sich dabei zwei Phasen: eine "wilde Vertreibung" zwischen Kriegsende und Verabschiedung des Potsdamer Abkommens im August 1945 und die "regulierte Vertreibung" danach, die 1947 im Wesentlichen abgeschlossen war.
Die meisten Opfer unter der deutschen Bevölkerung waren in der ersten Phase zu beklagen, in der tschechische Rachegefühle zu schrecklichen Übergriffen auch auf Frauen und Kinder führten. Ausschreitungen, brutale Mißhandlungen und Morde wie in Aussig (Ústí nad Labem) und in Brünn (Brno: "Brünner Todesmarsch") ließen auch den tschechischen Historiker Tomas Stanek von Lynchaktionen sprechen, von "Selbstjustiz", von grausamen Exekutionen allein aufgrund des Vorwurfs, deutsch zu sein. Fast 350000 Personen wurden zeitweise in Internierungs-, Auffang- sowie Arbeitslagern festgehalten.
Während der regulierten Vertreibung gestatteten die Behörden, pro Person 30 bis 50 Kilogramm Gepäck und Nahrungsmittel für drei bis sieben Tage mitzunehmen. Die Praxis war örtlich unterschiedlich, und in einigen Fällen kamen die Deutschen ohne jede Habe im Landesinneren oder jenseits der Grenzen an.
Insgesamt wurden bis 1947 etwa 2,9 Millionen Personen ausgesiedelt. Ungefähr 220000 Deutsche blieben nach dem Ende der Vertreibung im Lande, unter anderen Antifaschisten, Deutsche in Mischehen mit Tschechen und produktionswichtige Arbeitskräfte.
Im Mai 1946 fanden die ersten Nachkriegswahlen statt, aus denen die Kommunistische Partei (KPC) als Siegerin hervorging, weil sie sich im Krieg das Ansehen der Bevölkerung erworben hatte und ihr nationales und demokratisches Nachkriegsprogramm auf allgemeine Akzeptanz stieß. Damit konnte sie das "Budovatelsky program", das Programm des Aufbaus einer Planwirtschaft, in Angriff nehmen.
Diskussionen um Vertreibungsopfer
Jaroslav Kucera
Wohl kaum eine andere Größenangabe, die mit der tschechisch-deutschen Vergangenheit zusammenhängt, divergiert in solchem Maße wie die Zahl der sudetendeutschen Vertreibungsopfer, wohl keine andere wurde vor allem in den neunziger Jahren ähnlich intensiv diskutiert. Mit ihrer Berechnung beschäftigte sich zum ersten Mal das Statistische Bundesamt in den fünfziger Jahren, wobei es die Methode der Bevölkerungsbilanz anwandte. Aus dem Vergleich des Standes der sudetendeutschen Bevölkerung von 1939 und 1950 ergab sich nach Einrechnung der Bevölkerungsbewegung – Geburten, Sterbefälle, Kriegsverluste, Migration – eine Anzahl von ungefähr 240000 Personen mit ungeklärtem Schicksal.
Mit den sudetendeutschen Vertreibungsverlusten beschäftigte sich seit Anfang der neunziger Jahre sehr intensiv die aus namhaften Wissenschaftlern zusammengesetzte Deutsch-Tschechoslowakische, später Deutsch-Tschechische und Deutsch-Slowakische Historikerkommission. Die von ihr initiierten Untersuchungen zeigten zunächst, dass die Methode der Bevölkerungsbilanz für die Ermittlung der sudetendeutschen Vertreibungsopfer problematisch war: Sie konnte sich eher ausnahmsweise auf statistisch gesicherte Daten stützen und arbeitete mit Schätzungen. In ihrer Erklärung aus dem Jahre 1997 sprach sich die Historikerkommission daher dafür aus, "auf die Zahl von 220000 oder mehr Vertreibungsopfern nicht nur in der wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch in politischen Auseinandersetzungen zu verzichten".
Einem neuen Versuch zur Ermittlung der sudetendeutschen Vertreibungsopfer wurden die Daten des Kirchlichen Suchdienstes zugrunde gelegt, welche die Rekonstruktion sudetendeutscher Einzelschicksale ermöglichen. Ihre Summierung ergab circa 19000 namentlich belegte Todesfälle, die als Folge direkter Gewaltanwendung bzw. abnormer Bedingungen im Zusammenhang mit Flucht und Vertreibung anzusehen waren. Diese Todesfälle wurden danach durch eine geschätzte Zahl weiterer Todesopfer ergänzt. Darauf aufbauende Schätzungen, die "ungeklärte Fälle" sowie die durch die Suchkarteien gar nicht erfasste sudetendeutsche Bevölkerung (schätzungsweise 500000 Menschen) zu berücksichtigen versuchen, ergeben eine Untergrenze der Verluste von etwa 23000 Todesfällen. Als obere Grenze vermuten sie 30000 bis maximal 40000 Todesopfer.