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Kulturberufe und Kulturwirtschaft - Gegensatz oder Symbiose? | Kulturwirtschaft | bpb.de

Kulturwirtschaft Editorial Kulturwirtschaft und Raumentwicklung Essay Kultur- oder "Kreativwirtschaft": Was ist das eigentlich? Daten und Fakten zur Kulturwirtschaft Kulturberufe und Kulturwirtschaft - Gegensatz oder Symbiose? Strukturwandel durch Kulturwirtschaft

Kulturberufe und Kulturwirtschaft - Gegensatz oder Symbiose?

Olaf Zimmermann

/ 18 Minuten zu lesen

Künstler schaffen die Werke, die von den Unternehmen der Kulturwirtschaft vermarktet werden. Der Beitrag erläutert das wechselseitige Verhältnis von Kulturwirtschaft und Künstlern.

Einleitung

Zu den besonders attraktiven Berufsfeldern Jugendlicher gehören die Kulturberufe. Insbesondere Berufe, die etwas mit Medien, Popmusik oder neuen Technologien zu tun haben, erfreuen sich großer Beliebtheit. Wer beobachtet hat, mit welcher Begeisterung junge Menschen die letzte Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" verfolgt haben, wer gesehen und vor allem gehört hat, wie viele junge Menschen von sich meinten, das Potenzial zu einem Superstar zu haben und sich dem Casting unterzogen haben, und wer verfolgt hat, wie die Gruppe der letzten fünf Bewerber medial begleitet wurde und für einen kurzen Zeitraum einen Kultstatus besaß, wird - hoffentlich - nachvollziehen können, dass für viele junge Menschen dieses Segment des Arbeitsmarktes Kultur sehr attraktiv ist.

Durch Sendungen wie "Deutschland sucht den Superstar" wird die Hoffnung genährt, schnell berühmt werden zu können, Anerkennung und Bewunderung zu erhalten. Wenn teilweise Newcomern ein Erstlingserfolg rasch gelingen mag, ist es umso schwerer, auf längere Sicht im Markt präsent zu bleiben. Die meisten, die sich auf diesen Markt einlassen, erfahren aber sehr schnell, dass Aufstieg und vor allem dauerhafter Erfolg nicht leicht zu realisieren sind.

Dauerhafter Erfolg wird niemandem geschenkt, das gilt für alle künstlerischen Sparten. Einem sehr schnellen Aufstieg folgt nicht selten ein besonders tiefer Fall. Das bekommen zahlreiche Künstler aus dem Bereich der Popmusik zu spüren, aber auch in der bildenden Kunst ist dieses Phänomen zu beobachten. Betrachtet man zum Beispiel die "Jungen Wilden" - eine heterogene Gruppe von Künstlern, die in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts relativ jung einen fast kometenhaften Aufstieg erlebte und deren Werke auf dem Markt hohe Preise erzielten -, so gehörten diese schon wenige Jahre später nicht mehr zum engeren Erfolgskreis des Kunstmarktes. Heute sind die "Jungen Wilden" längst Geschichte, und viele Künstler dieser Gruppe sind in Vergessenheit geraten.

Verbrennt der Markt junge Künstler? Ist die Kulturwirtschaft jener Moloch, der Künstler frisst, nach einiger Zeit wieder ausspeit und neue braucht? Oder ist die Kulturwirtschaft auf Künstler angewiesen, um überhaupt Güter generieren zu können, die verkauft werden? Kann gar von einem symbiotischen Verhältnis gesprochen werden?

Kulturberufe - ein schillerndes Berufsfeld

Von den Kulturberufen kann kaum gesprochen werden. Das Berufsfeld ist groß, vielfältig und sehr differenziert. Die Kerngruppe der Kulturberufe sind die Künstler selbst - also die Urheber: die Schöpfer künstlerischer Leistungen, und die ausübenden Künstler: die Interpreten von künstlerischen Leistungen. Sie sind der kreative Kern der Kulturberufe. Im Folgenden soll vor allem das Verhältnis dieser kreativen Kerngruppe zur Kulturwirtschaft beschrieben und sich mit ihnen selbst als Kern der Kulturwirtschaft befasst werden.

Die Ausbildung zu Künstlern setzt in einigen künstlerischen Sparten sehr früh - nämlich im Kindesalter - ein. Beispiele hierfür sind Tänzer und Musiker der so genannten Ernsten Musik. Im Bereich der Musik existiert seit Jahrzehnten mit "Jugend musiziert" ein Instrument zur Förderung der breitenmusikalischen Bildung und der gezielten Nachwuchsarbeit. Zahlreiche Wettbewerbe und gezielte Maßnahmen zur Förderung von jungen Nachwuchskünstlern vom frühen Studium an Musikhochschulen, dem regulären Musikhochschulstudium bis hin zur Vermittlung von Nachwuchskünstlern runden das Bild ab. Die Ausbildung von Tänzerinnen und Tänzern beginnt zumeist an privaten Ballettschulen. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler schließen dann als Jugendliche ein Studium an. Ihre aktive Berufslaufbahn beginnt in dem Alter, in dem andere Jugendliche mit Hochschulreife gerade ihr Studium aufnehmen.

Das Fundament für eine künstlerische Arbeit wird also in den genannten Sparten typischerweise zumeist sehr früh gelegt. Der Aufbau einer möglichen Karriere beginnt in einer Zeit, in der andere Kinder und Jugendliche noch nicht an ihren Beruf denken. Andere ausübende Künstler wie Schauspieler beginnen die Ausbildung zumeist wesentlich später. Zwar besteht auch hier nicht selten frühzeitig ein Interesse am Schauspiel, aber es gibt längst kein so ausgefeiltes System zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses.

Urheber - Schriftsteller, Bildende Künstler, Komponisten - treten ihre künstlerische Laufbahn in der Regel erst als Erwachsene an. Bildende Künstler und Komponisten absolvieren meist ein Studium an einer der Kunst- bzw. Musikhochschulen. Schriftsteller können zwar eine akademische Ausbildung am Deutschen Literaturinstitut in Leipzig absolvieren, anders als beispielsweise im angloamerikanischen Raum ist es in Deutschland aber nicht üblich, das Schreiben zu studieren. Die meisten Autorinnen und Autoren sind Autodidakten, haben eine journalistische Ausbildung absolviert oder gegebenenfalls Germanistik studiert.

In allen künstlerischen Sparten sind die Erwartungen an das spätere Berufsleben entsprechend hoch. Der Beruf wird oft nicht als eine normale Beschäftigung, sondern als eine Berufung, mit obsessiven Zügen, gelebt.

Künstler als Nucleus der Kulturwirtschaft

Der eng umrissene kreative Kern der Kulturberufe stellt, sofern es sich um freiberufliche Künstler handelt, zugleich den Nucleus der Kulturwirtschaft dar. Denn obwohl es vielen freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern nicht bewusst ist - sie sind ebenso ein Teil der Kulturwirtschaft wie die Verwerter künstlerischer Leistungen.

Schriftsteller, Komponisten, Übersetzer, Bildende Künstler - um nur einige typische Berufsgruppen zu nennen - sind in der Regel freiberuflich tätig. Es gibt für sie so gut wie keine Möglichkeiten, ihren Beruf in einem angestellten Status auszuüben. Sie gelten daher steuerrechtlich als Unternehmen. Wenn sie über mehrere Jahre hinweg keine Gewinne erzielen, wird ihnen von den Finanzämtern die Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen; ihre Tätigkeit wird dann als Hobby eingestuft. Mit Blick auf das Steuerrecht muss also das Unternehmen Bildender Künstler ebenso wie die Galerie, der Schriftsteller ebenso wie der Verlag Gewinne erzielen.

Sozialversicherungsrechtlich werden selbstständige Künstler ähnlich Arbeitnehmern behandelt. Sie unterliegen der Künstlersozialversicherungspflicht und sind folglich über die Künstlersozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichert. Sie zahlen wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung. Zentrale Einzugsstelle ist die Künstlersozialkasse, welche die Beiträge an die jeweiligen Krankenversicherungen sowie an die Rentenversicherungsträger weiterleitet. Der Unterschied zu Arbeitnehmern in einem Angestelltenverhältnis besteht darin, dass keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Seit Beginn dieses Jahres besteht allerdings unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, unabhängig von der Künstlersozialversicherung zu günstigen Bedingungen eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Den Arbeitgeberanteil zur Künstlersozialversicherung zahlen die Verwerter künstlerischer Leistungen: die Verlage, Galerien, Tonträgerhersteller usw. über die Künstlersozialabgabe.

Dabei erfolgt keine individuelle Berechnung zwischen dem Arbeitnehmeranteil des Versicherten, also des Künstlers, und dem Arbeitgeberanteil des Abgabepflichtigen, also des Verwerters, sondern die Versicherten schätzen auf der Grundlage ihres Einkommens aus künstlerischer Tätigkeit der Vorjahre ihr künftiges Einkommen und entrichten anhand dieses Schätzwertes ihren Versicherungsanteil. Dabei sind sie verpflichtet, der Künstlersozialkasse Änderungen mitzuteilen. Die Künstlersozialabgabe, also der Anteil der Verwerter, wird anhand der an freiberufliche Künstler gezahlten Honorare des Vorjahres berechnet. So ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Verwerter die Künstlersozialversicherungsabgabe auch auf Honorare an Künstlerinnen und Künstler zahlen, die nicht Mitglied in der Künstlersozialversicherung sind oder - wie etwa ausländische Künstler - nicht Mitglied werden können. Einen Teil des Arbeitgeberanteils übernimmt der Bund im Zuge seiner allgemeinen kultur- und sozialpolitischen Verantwortung für die freiberuflich arbeitenden Künstler. Er steht damit - wiederum fiktiv - für die Direktvermarktung künstlerischer Werke ein, also für Verkäufe ohne Einschaltung eines Vermittlers, aber auch für jene Verwerter, die weniger als drei Mal im Jahr künstlerische Leistungen von freiberuflichen Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen und durch eine Sonderregelung nicht zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden.

Dieses solidarische System der Sozialversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten existiert seit 1983. Zuvor waren, wie im Künstlerreport aus dem Jahr 1975 herausgearbeitet wurde, viele Künstler weder kranken- noch rentenversichert. Ihr Einkommen ließ eine Versicherung in einer privaten Krankenversicherung nicht zu.

Seit der Einführung der Künstlersozialversicherung und der Gründung der Künstlersozialkasse liegen zumindest für den Kreis der Versicherten Daten zu deren Einkommenssituation vor. Die Künstlersozialkasse veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Website Externer Link: No Titel Daten zur Zahl der Versicherten, gegliedert nach Altersgruppen und Berufssparten (Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst) und zu deren durchschnittlichem Jahreseinkommen. Die Zahl der Versicherten, die über den engen Kern an Urhebern und Leistungsschutzberechtigten hinausgeht, steigt allerdings kontinuierlich an. Das durchschnittliche Jahreseinkommen ist nach wie vor sehr gering. Es lag im Jahr 2005 bei rund 11 000 Euro.

Verwerter künstlerischer Leistungen - Galerien, Verlage und Tonträgerunternehmen - hatten nach der Einführung der Künstlersozialabgabe vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Künstlersozialabgabe geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1987 die Künstlersozialabgabe als verfassungskonform beurteilt. In der Urteilsbegründung wird auf das symbiotische Verhältnis zwischen Künstlern und Kulturwirtschaft verwiesen.

Ganz und gar nicht symbiotisch, sondern geprägt von Interessengegensätzen wird das Verhältnis zwischen Künstlern und Verwertern im Bereich des Urhebervertragsrechts bewertet. Im Jahr 2002 wurde mit dem "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und der ausübenden Künstler" ein Instrument geschaffen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Künstler für ihre künstlerischen Leistungen eine angemessene Vergütung erhalten.

In diesem Gesetz geht es darum, die vertragliche Stellung einer Vertragspartei, nämlich die der Urheber und ausübenden Künstler, gegenüber der anderen, den Unternehmen der Kultur- und Medienwirtschaft, zu stärken. Das Gesetz geht von einer strukturellen Unterlegenheit der Urheber und ausübenden Künstler gegenüber der Kultur- und Medienwirtschaft aus. Eine Vielzahl von Urhebern und ausübenden Künstlern stehen als Einpersonenunternehmen einer - relativ gesehen - kleinen Gruppe an Unternehmen der Kulturwirtschaft gegenüber, die, so die Grundüberlegung des Gesetzgebers, die Preise diktieren können.

In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich: "Anders als bei den anderen freien Berufen der Rechtsanwälte, Ärzte, Statiker oder Architekten gibt es für sie (die Urheber und ausübenden Künstler, O. Z.) keine gesetzliche Vergütungsregelung oder Honorarordnung, die ihnen eine angemessene und regelmäßig auch an die wirtschaftlichen Verhältnisse neu angepasste Vergütung ihrer Arbeit sichern würde. Sie sind vielmehr auf dem Markt in der Regel dem freien Spiel ungleicher Kräfte ausgesetzt, sofern sie nicht dem kleinen Kreis herausragender Branchenstars (etwa 1,5 %) angehören, die damit auch über Verhandlungsmacht verfügen und so ihren Vorstellungen Nachdruck verleihen können." Das "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler" schließt eine Lücke, die bereits 1965 vom Gesetzgeber festgestellt, aber nicht geschlossen wurde. Seit dem Jahr 1965 ist von verschiedenen Bundesregierungen unterschiedlicher parteipolitischer Zugehörigkeiten auf die Notwendigkeit verwiesen worden, das Urhebervertragsrecht zu regeln. Die im Jahr 1998 gewählte Bundesregierung hatte darin eines ihrer wichtigen Ziele gesehen.

Nach langen Diskussionen und starken Protesten von den Verbänden kulturwirtschaftlicher Unternehmen trat das Gesetz im Juli 2002 in Kraft. Das Besondere an den getroffenen gesetzlichen Regelungen ist, dass nicht etwa versucht wird, für jede Branche einzelne Regelungen zu entwickeln, wie es in den Vorjahren diskutiert worden war, sondern allgemein in § 32 Urheberrechtsgesetz der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung festgelegt wird. Was eine angemessene Vergütung ist, soll laut § 36 Urheberrechtsgesetz von den Vereinigungen der Urheber und den Vereinigungen der Werknutzer in Verhandlungen festgelegt werden. Sollten die Verhandlungen zu keinem Ziel führen, kann eine der Verhandlungsparteien ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Schlichtungsstelle besteht aus einer gleichen Zahl von Beisitzern der jeweiligen Parteien und einem unparteiischen Vorsitzenden.

Mit der Regelung, dass zwischen Vereinigungen der Urheber und Vereinigungen der Verwerter die angemessene Vergütung festgelegt wird, will man gewährleisten, dass branchenspezifische Lösungen gefunden werden. Der Gesetzgeber vertritt in seiner Begründung die Auffassung, dass diese branchenspezifische angemessene Vergütung auf Grund ihrer weitgehenden Akzeptanz ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Rechtsfrieden garantiert. Bislang ist es allerdings erst zu einer branchenspezifischen Lösung gekommen, und zwar für Sachbuchautoren. In allen anderen künstlerischen Sparten stehen Verhandlungen entweder noch aus oder sie sind ins Stocken geraten.

Es gibt drei Rechtsgebiete - Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Urheberrecht - und drei verschiedene Betrachtungsweisen der freiberuflichen Künstler: Steuerrechtlich sind beide, Künstler und Verwerter, Unternehmer und unterliegen - sofern es sich um Einzelunternehmen handelt - den gleichen steuerrechtlichen Regelungen der Gewinnermittlung und der Gewinnbesteuerung. Sozialversicherungsrechtlich wird von einem symbiotischen Verhältnis ausgegangen. Diese Betrachtungsweise führt dazu, dass die Verwerter anteilig für die Sozialversicherung der Urheber aufkommen müssen. Urheberrechtlich wird von einem strukturellen Ungleichgewicht ausgegangen, das es erforderlich machte, dass der Gesetzgeber gesetzlich absichert, wie eine angemessene Vergütung zwischen den Vertretern der Urheber und den Vertretern der Verwerter ausgehandelt werden muss.

Diese unterschiedliche rechtliche Betrachtung des Künstlers als Unternehmer und des Verhältnisses zwischen Urhebern und Kulturwirtschaft zeigt, dass ein Schwarz-Weiß-Bild von den Künstlern auf der einen und der Kulturwirtschaft auf der anderen Seite der Wirklichkeit nicht gerecht wird.

Ebenso wie Kulturgüter als Waren und Dienstleistungen besonderer Art angesehen werden müssen, sind auch Künstler als Unternehmer bzw. Künstler ein besonderer Teil der Kulturwirtschaft. Im Vordergrund der künstlerischen Tätigkeit steht in der Regel nicht die Gewinnerzielungsabsicht, sondern das künstlerische Werk, das heißt die Materialisierung einer Idee. Künstler sind keine Unternehmer, die gemäß den Regeln des Marktes agieren; ihre Arbeit folgt anderen Gesetzmäßigkeiten. Gerade weil dies so ist, ist es so wichtig, dass sich Künstler bewusst sind, Teil eines Marktes zu sein und dass sie sich auf diesem bewegen und durchsetzen müssen. Dieses Bewusstsein kann dabei helfen, das Verhältnis zwischen den Verwerterunternehmen der Kulturwirtschaft und den Künstlern als Teil der Kulturwirtschaft nüchterner und rationaler zu betrachten.

Für freiberufliche Künstler gibt es so genannte Professionalisierungsseminare, in denen zum einen das Bewusstsein für die eigene Tätigkeit am Markt geschärft wird und zum anderen rechtliche Kenntnisse vermittelt werden. Darüber hinaus hat es sich an den Kunst- und Musikhochschulen in den letzten Jahren mehr und mehr durchgesetzt, neben der Vermittlung künstlerischer Inhalte und der Weiterentwicklung künstlerischer Potenziale die Studierenden auch auf den Beruf des freiberuflichen Künstlers vorzubereiten. In Wahlpflichtfächern innerhalb des Studiums oder im Rahmen eines Studium Generale werden spezielle Seminare zur Selbstständigkeit freiberuflicher Künstler angeboten. Besonders wichtig ist dies in jenen künstlerischen Bereichen, in denen davon ausgegangen werden muss, dass die freiberufliche Tätigkeit der Normalfall ist.

Einzelunternehmen als Kulturwirtschaft im engeren Sinne

Betrachtet man die Kulturwirtschaft als einen Baum mit Jahresringen, so folgen als nächste Gruppe der Kulturberufe die Einzelunternehmen der Kulturwirtschaft. Das sind die Galerien, Verlage, Kulturveranstalter, Künstleragenten und andere Unternehmen, die von Inhabern geführt werden, die für wirtschaftliche Gewinne und Verluste persönlich haften, das heißt sowohl für Misserfolge einstehen müssen als auch von den Erfolgen profitieren.

Diese Unternehmen sind den Künstlern eng verbunden. Ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt unmittelbar von jenen Künstlern ab, die sie vertreten. Hier lässt sich das symbiotische Verhältnis, von dem das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits angeführten Urteil aus dem Jahr 1987 sprach, am leichtesten nachvollziehen: Ein Galerist benötigt die Arbeiten Bildender Künstler, um überhaupt etwas ausstellen und verkaufen zu können. Umgekehrt sind diese daran interessiert, ihre Werke über den professionellen Kunsthandel zu verkaufen und etwa in Museumsausstellungen vermitteln zu lassen, weil sie auf diese Weise von der Vermarktung ihrer Werke entlastet werden und sich stärker ihrer künstlerischen Arbeit widmen können. Gleichzeitig ist es auch ein Ausweis von Professionalität und Anerkennung auf dem Markt, wenn die Arbeiten über den professionellen Kunsthandel gehandelt und vermittelt werden.

Ein ähnlich enges Verhältnis besteht zwischen Verlagen und Autoren. Ein Manuskript muss erst verlegt werden, um von den Lesern wahrgenommen und gekauft werden zu können. Dabei übernimmt der Verlag üblicherweise die Kosten für das Lektorat, den Satz, den Druck und den Vertrieb. Der Autor wird am Erlös beteiligt. Verlage brauchen gute Manuskripte, aus denen Bücher gemacht werden können, um überhaupt etwas zu vermarkten zu haben; Autoren benötigen Verlage, um ihre Werke publizieren zu können. Im Literaturbetrieb ist die Selbstvermarktung nicht üblich. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verband deutscher Schriftsteller als Berufsorganisation der Autoren und Übersetzer ist, dass mindestens zwei Bücher, die nicht im Selbstverlag erschienen sind, publiziert wurden. Also auch in dieser Kunstsparte ist die Verwertung über ein Unternehmen der Kulturwirtschaft Voraussetzung für die berufliche Anerkennung.

Für Komponisten ließe sich Ähnliches nachzeichnen. Ausübende Musiker, die eine Solokarriere verfolgen wie auch Schauspieler, die in keinem festen Ensemble spielen, bieten ihre Tätigkeit mit Hilfe von so genannten Agenten an: Diese vereinbaren die Aufritte und die Konditionen und erhalten einen Teil des Honorars als Provision.

Gerade an den kleineren inhabergeführten Unternehmen der Kulturwirtschaft lässt sich sehr anschaulich zeigen, wie eng Verwerter und Künstler miteinander verbunden sind: Beide sind Teil der Kulturwirtschaft; beide sind aufeinander angewiesen; beide stehen sich teilweise gegenüber und agieren teilweise gemeinsam gegenüber anderen Marktteilnehmern, also Konkurrenten, oder auch den großen Unternehmen der Kulturwirtschaft.

Hybride Strukturen

In den letzten Jahren haben sich darüber hinaus zum Teil hybride Strukturen herausgebildet. Diese sind beispielsweise dann gegeben, wenn Urheber zugleich Verwerter werden: wenn also etwa ein Komponist zugleich Verleger ist und in seinem Verlag Werke von Berufskollegen verwertet, oder wenn ein Schauspieler zum Agenten wird und Berufskollegen an Konzertveranstalter vermittelt usw. Bildende Künstler gründen immer öfter so genannte Produzentengalerien und stellen eigene Werke und Werke ihrer Berufskollegen in Verkaufsausstellungen aus.

Zu den hybriden Strukturen gehören auch Freie Theater- oder Tanzensembles, die zum Beispiel in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) arbeiten. Künstler schließen sich für ein bestimmtes Vorhaben zusammen und gründen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten oftmals ein Unternehmen. Diese freien Ensembles werden teilweise durch Projektförderungen der öffentlichen Hand unterstützt, so dass eine weitere Handlungslogik, die des öffentlichen Haushaltsrechts, zu berücksichtigen ist.

Wenn Kulturschaffende solche hybriden Strukturen bilden, kann erst recht nicht mehr von einem strengen Gegensatz zwischen dem Künstler und dem Verwerter gesprochen werden, müsste dieser sich doch innerhalb einer Person ausdrücken. Sowohl bei den hybriden Strukturen als auch den inhabergeführten Unternehmen der Kulturwirtschaft tragen die Unternehmer das wirtschaftliche Risiko. Wenn die von ihnen ausgestellten Arbeiten bildender Künstler keine Käufer finden, wenn die gedruckten Bücher nicht gekauft werden, wenn für die von ihnen vertretenen Künstler keine Engagements abgeschlossen werden können, fehlt ihnen ebenso wie den von ihnen vertretenen Künstlern die Einkommensbasis. Sie haben daher ein ureigenes Interesse, Märkte zu erschließen, um entsprechendes Einkommen zu erzielen.

Die Gründung inhabergeführter Unternehmen der Kulturwirtschaft setzt in der Regel keine formale Ausbildung voraus. Für den unternehmerischen Erfolg sind allerdings Branchenkenntnisse eine wesentliche Voraussetzung. Von Verbandsseite werden daher entsprechende Existenzgründungsseminare und auch Weiterbildungsmaßnahmen angeboten.

In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind die Inhaber von Unternehmen der Kulturwirtschaft zu einer entsprechenden Eigenvorsorge hinsichtlich der Rentenversicherung und Pflegeversicherung verpflichtet. Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen, wie es auch bei anderen Einzelunternehmern der Fall ist.

Gehasst und geliebt - die Big Player der Kulturwirtschaft

Die Big Player der Kulturwirtschaft werden von den Künstlern zumeist zugleich gehasst und geliebt. Gehasst werden sie wegen ihrer Marktposition, die ihnen eine stärkere Stellung in den Verhandlungen mit den Künstlern verleiht, und weil sie mit ihren Produkten, die oft nicht die eigenen sind, die Märkte beherrschen. Aus demselben Grund werden sie auch geliebt. Die Big Player der Kulturwirtschaft können mit einem beträchtlichen Werbeaufwand Künstler auf dem Markt positionieren. Sie verhelfen diesen damit zum Durchbruch und sorgen dafür, dass ihre Werke flächendeckend verfügbar sind. Und sie können Künstler nicht nur berühmt, sondern sogar reich machen.

Anhand des Eingangsbeispiels von "Deutschland sucht den Superstar" lassen sich sehr anschaulich die Möglichkeiten eines Big Players aufzeigen. Bertelsmann als Medienkonzern sendet innerhalb seines Senders RTL die Show "Deutschland sucht den Superstar" an einem Samstagabend; am Montagabend darauf findet eine nochmalige Auswertung der letzten Staffel - angereichert mit zusätzlichen Informationen sowie Klatsch und Tratsch über die Kandidaten im Bertelsmann-Sender SuperRTL - statt. Im Zeitschriftenstandbein des Bertelsmann-Konzerns der Gruppe Gruner + Jahr erscheinen die Sendungen begleitende Zeitschriften. Aus der Bertelsmann-Unternehmenssparte BMGSony winken den Siegern schließlich Plattenverträge. Dieses kurze Beispiel zeigt, wie ein großer Konzern mit Hilfe verschiedener Unternehmenssparten "Künstler machen kann".

Der Bertelsmann-Konzern mit seinen verschiedenen Unternehmenssparten - TV-Hörfunk, Bücher, Zeitschriften und Tonträger - ist sicherlich ein besonders ausgeprägtes Beispiel für die Marktmacht der Big Player. Aber auch andere große Konzerne, und seien sie in nur einem Bereich tätig, verfügen über eine erhebliche Marktmacht und Präsenz. Man muss sich nur vergegenwärtigen, dass zum Beispiel der Tonträgermarkt von vier international agierenden Konzernen beherrscht wird.

Für Künstler ist es, wie oben bereits erwähnt, teilweise sehr attraktiv, mit den großen Unternehmen zusammenzuarbeiten; ihre Verhandlungsposition ist aber eine ungleich schlechtere als jene mit einem Einzelunternehmen, dessen eigener wirtschaftlicher Erfolg unmittelbar mit dem der Künstler verknüpft ist.

Die Big Player der Kulturwirtschaft orientieren sich in erster Linie am Ziel der Gewinnmaximierung. Die vertriebenen Kulturgüter müssen sich innerhalb eines definierten Zeitfensters vermarkten lassen. Die in solchen Unternehmen tätigen Entscheider verstehen sich beruflich nicht zuerst als Kunstliebhaber, sondern als betriebswirtschaftlich denkende Manager. Entsprechend positionieren sich die Unternehmen im Markt und verhalten sich gegenüber den Künstlern und möglichen Konkurrenten. Damit die Kunst nicht zu kurz kommt, leisten sich die Big Player zumeist Unternehmensbereiche, die weniger oder gar keinen Gewinn erwirtschaften müssen und von den anderen quersubventioniert werden. Diese kulturellen Inseln sind wichtig für das Selbstverständnis dieser Unternehmen als Teil der Kulturwirtschaft.

Die Mitarbeiter dieser Unternehmen sind in der Regel Angestellte mit einem normalensozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Persönliche Verantwortung in dem Sinne, dass ihre eigene Existenz unmittelbar vom Erfolg der vertretenen Künstler abhängt, ist nicht gegeben. Der Kulturarbeitsmarkt in diesem Kulturwirtschaftssegment lässt sich daher am ehesten mit anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen vergleichen - obwohl auch hier eine Affinität zum Kulturbereich und ein Verständnis für die Besonderheiten dieses Marktes wichtig ist.

Kulturwirtschaft und Kulturberufe im weiteren Sinne

Im Mittelpunkt der bisherigen Ausführungen standen Künstler und die Unternehmen, die künstlerische Arbeiten verwerten. Allein dieser Bereich bildet ein breites Spektrum, aber es wird noch breiter und komplexer, wenn zusätzlich die Unternehmen und Kulturberufe der Kulturwirtschaft im weiteren Sinne betrachtet werden: Designer, Restauratoren, Maskenbildner bei Film und Fernsehen, Regisseure und viele andere Kulturberufe, die eher freiberuflich oder mit einem kurzzeitigen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden, so dass der Kreis der Selbstständigen stetig wächst.

Dieses Wachstum ist zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass Tätigkeiten, die bis vor einigen Jahren noch selbstverständlich von Angestellten in einem Unternehmen ausgeübt wurden, heute Freiberuflern übertragen werden. Ein typisches Beispiel für diese Entwicklung ist der Kulturberuf der Lektoren. Lektoren prüfen Manuskripte und feilen idealtypisch mit den Autoren am Text, bis dieser publikationsreif ist. Diese Arbeit, die noch vor einem Jahrzehnt selbstverständlich in den Verlagen angesiedelt war, wird heute zunehmend von freiberuflichen Lektoren ausgeübt. Nur noch wenige Verlage leisten sich ausschließlich fest angestellte Lektoren. Freiberufliche Lektoren müssen sich heute ebenso wie Künstler als Einzelunternehmer auf dem Markt bewegen.

Ähnlich wie den Lektoren geht es auch den Mitarbeitern von Museen. Die Zeiten, in denen zumindest ein kleiner Teil der ausgebildeten Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker auf eine Festanstellung in einem Museum hoffen konnte, sind vorbei. Nachdem zuerst an Sachkosten gespart wurde, gehört der Personalkostenetat längst nicht mehr zum Tabubereich: Nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern werden deren Stellen nicht wieder besetzt; an ihre Stelle treten freiberufliche Mitarbeiter.

Der Umbruch am Arbeitsmarkt Kultur hat dazu geführt, dass die Zahl der Selbstständigen deutlich gewachsen ist. Diese stellen nach wie vor das größte Wachstumspotenzial der Kulturwirtschaft dar. Die Umsätze gerade dieser Klein- und Kleinstunternehmen sind aber zumeist sehr niedrig.

Der Studie "Kulturberufe in Deutschland", die vom Arbeitskreis Kulturstatistik im Auftrag der Kulturstaatsministerin im Jahr 2004 erstellt wurde, ist zu entnehmen, dass ein erheblicher Teil - insgesamt 63 Prozent - der Kulturberufler einen Jahresumsatz erwirtschaftet, der unter 16 617 Euro liegt. Dieser wird von der Umsatzsteuerstatistik nicht erfasst. Der untersuchten Gruppe gehörten vornehmlich Lehrer für musische Fächer, Architekten und Raumplaner, Fotografen, Bühnen-, Film- und Rundfunkkünstler, Schriftsteller und Journalisten, Bildende Künstler und Restauratoren, Designer, Musiker und Artisten an. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, dass sich in anderen Branchen das Verhältnis genau umgekehrt darstellt. Hier erwirtschaftet die Mehrzahl - 61 Prozent - einen Umsatz, der über 16 617 Euro liegt.

Ein erheblicher Teil der Selbstständigen in Kulturberufen erzielt demnach ein sehr kleines Einkommen. Daraus folgt auch, dass der kreative Kern der Kulturwirtschaft, also die Künstler sowie andere Kulturberufler, nur geringe Umsätze erzielt und hinsichtlich der Einkommensposition auf der unteren Skala anzusiedeln ist.

Der Arbeitsmarkt Kultur sowie der Kulturwirtschaftsmarkt sind hinsichtlich der Erlöse und Einkommen Märkte voller Diskrepanzen. Neben den Großverdienern, die sehr gut von ihrer Tätigkeit leben können, gibt es eine sehr große Gruppe von Unternehmern, die am Rande des Existenzminimums leben und sich ihr Einkommen durch zusätzliche kulturferne Tätigkeiten sichern oder auf Partnereinkommen zurückgreifen müssen.

Insofern sind der Arbeitsmarkt Kultur und die Kulturwirtschaft vielleicht ein Experimentierfeld für die Entwicklung der modernen Volkswirtschaft. Jeder, der darauf seine Hoffnungen setzt, sollte aber die Brüche, Unsicherheiten und Diskrepanzen sehr wohl im Auge behalten.

geb. 1961; seit 1997 Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates; Herausgeber der Zeitung des Deutschen Kulturrates "politik und kultur"; u.a. Mitglied verschiedener Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages (von 2002-2005 der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" sowie seit 2006 der wiedereingesetzten Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland).