Einleitung
Muss ein einführender Artikel zur Gemeingüterdebatte tatsächlich die alte These der "Tragik der Allmende" wieder aufkochen? Eine Geschichte also, die wenig realitätstauglich ist und die wir daher erneut kritisieren müssen. Wäre es nicht zielführender, sofort darzulegen, was es mit den vielerorts wiederentdeckten Commons (zu Deutsch Gemeingüter oder Allmende) auf sich hat und warum wir uns mit Enthusiasmus und Leidenschaft dazu entschlossen haben, mehr über sie herauszufinden? Wäre es nicht angemessener, die Commons ohne Umweg über die allzu holzschnittartige "Tragik" verständlich zu beschreiben? Wir könnten die Gemeingüter schlicht als das einführen, was sie sind: spezifische Formen sozialer Übereinkünfte zur kollektiven, nachhaltigen und fairen Nutzung von Gemeinressourcen. Anschließend könnten wir Beispiele dafür liefern, wo wir solchen Übereinkünften begegnen.
Doch dafür scheint es noch ein bisschen früh zu sein, denn allzu oft finden Debatten über Gemeingüter statt, ohne gängige Grundannahmen über das Sosein des Menschen zu hinterfragen. Eine dieser leider weit verbreiteten Grundannahmen - der Mensch sei in erster Linie individueller Nutzenmaximierer - liegt auch Garrett Hardins Metapher der "Tragik der Allmende" zu Grunde. Die Kritik seines gleichnamigen Essays in diesem Einführungstext dient also nicht dazu, einer hartnäckigen Metapher Referenz zu erweisen. Vielmehr wird sie uns helfen, uns von den Grundannahmen zu trennen, die auch Hardins These unterliegen.
Sobald es gelingt, uns von dem vereinfachenden Bild des Menschen als inhärent individuellem Nutzenmaximierer zu verabschieden - eine Idee, die von der Wissenschaft ob ihrer Einseitigkeit mehrfach widerlegt wurde,
Eine "tragische" Metapher
"Es ist also von höchster Relevanz, welche Metaphern wir in der politischen Sprache benutzen, denn sie entscheiden darüber, was wir - Sprecher und Hörer - denken. Und was wir nicht denken, weil es in der gewählten Metapher nicht vorkommt." (George Lakoff)
Mit dem Erscheinen des berühmt gewordenen Aufsatzes "The Tragedy of the Commons", den der Biologe Garrett Hardin Ende der 1960er Jahre im einflussreichen Wissenschaftsmagazin "Science" veröffentlichte, hat eine gebetsmühlenartige Wiederholung seiner These eingesetzt. Sie lieferte dem wenige Jahre später beginnenden Umschwung weg vom steuer- und steuerungsfreudigen Keynesianismus hin zu Privatisierung, Deregulierung und Laissez-faire ein Stück seiner Essenz.
In besagtem Aufsatz, der eigentlich der Analyse des globalen Bevölkerungswachstums galt, hat Hardin ein machtvolles Bild herangezogen. Es begann mit den Worten "Picture a pasture open to all ...": Man stelle sich eine Weide vor, auf die zahlreiche Herdenbesitzer ihre Schafe treiben können. Jeder Einzelne, so spekulierte Hardin, würde in dieser Situation seiner Herde zum Zwecke der individuellen Nutzenmaximierung stets neue Schafe hinzufügen. Eins ums andere. Grenzenlos. Dabei realisierten sich die Vorteile dieser Handlungen für den Einzelnen sofort und in Gänze. Die entstehenden Kosten hingegen, also die letztlich resultierende Überweidung, hätten sich alle zu teilen. Auf diese Weise würden als Ergebnis "rationalen Handelns" die Gewinne für den Einzelnen privatisiert, Verluste aber sozialisiert. Die von Hardin gezeichnete Dynamik folgt daher zwangsläufig einem tragischen Muster. Sie beschreibt die Situation der Herdenbesitzer als klassisches Gefangenendilemma, also als ein System, in welches ein jeder "eingeschlossen" sei und das jeden Beteiligten nötige, "seine Herde in einer begrenzten Welt grenzenlos zu erweitern". In der Unausweichlichkeit der Überweidung bestehe die Tragik der Allmende. Hardins kompromissloses Fazit lautete deshalb: "Die Freiheit in der Allmende ruiniert alle."
Als Ausweg zeichnet der Autor im Wesentlichen zwei Optionen: einerseits den Verkauf und die Verwandlung der Weide in Privateigentum, andererseits das Festhalten an staatlicher Kontrolle bei klarer Zuweisung der Nutzungsrechte. In jedem Fall aber seien Zwang oder Kontrolle von außen erforderlich, um das tragische Schicksal der Gemeinressource abzuwenden. In der Praxis haben sich jedoch diese "Lösungen" nicht immer bewährt. Mehr noch, in den vergangenen Jahrzehnten haben weder Markt noch Staat es vermocht, der dramatischen Übernutzung von Ressourcen tatsächlich Einhalt zu gebieten. Ausnahmen - etwa bei der Sanierung deutscher Flüsse - bestätigen die Regel. Aber auch in der Theorie hapert es. Die Metapher vernachlässigt, dass Menschen über die Auswirkungen ihrer Handlungen reflektieren können und dies auch tun. Sie ignoriert, dass wir Probleme erkennen und miteinander kommunizieren. Dadurch wird in Hardins Metapher den Menschen von vornherein die Möglichkeit abgesprochen, eine Weide - und viele andere kollektiv zu nutzende Ressourcen - gemeinschaftlich und selbstbestimmt im langfristigen Interesse jener zu bewirtschaften, die direkt davon abhängen. Des Weiteren reproduziert Hardin die weit verbreitete Auffassung, die Allmende sei niemandem zugehörig, und in ihr könne sich jeder alles nehmen. Schon 1954 hatte der Ökonom Scott Gordon angesichts der drohenden Überfischung der Meere diesen Gedanken bemüht, und der Satz "Jedermanns Eigentum ist niemandes Eigentum" erlangte Berühmtheit.
Hardin beschrieb daher die "Tragik eines Niemandslands" und nicht die "Tragik der Allmende". In diesem Punkt gab der Autor später seinen Kritikerinnen und Kritikern Recht. Er bezeichnete den vielfach zitierten Essay fortan als Analyse der "Tragik der unverwalteten Gemeinressourcen" - eine Korrektur, die es nicht bis in wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Lehrbücher geschafft hat.
Die in der akademischen Auseinandersetzung gelungene Aufdeckung der Schwächen der Hardin'schen Analyse wirkte sich auf deren Rezeptionsgeschichte im Zuge weltweiter neoliberaler Missionierungstätigkeiten kaum störend aus. Vielmehr schienen mit dem Zerfall des Ostblocks ab 1989 die Tristesse, die am Boden liegende Ökonomie und der offensichtliche ökologische Niedergang zu bestätigen, was jedermann dünkte: Gemeineigentum verwüstet. Wer diesen Gedanken allerdings mit der Allmende in Verbindung bringt, ist einer weiteren grob irreführenden Verkürzung aufgesessen. Fremdbestimmte kollektive Verwaltungsformen sind nicht Kern der institutionellen Vielfalt der Allmende. Wenn ein Staat kollektive Ressourcen schützt und verwaltet, ist dies als spezifisches institutionelles Arrangement zu sehen, nicht aber als zentrale Eigenschaft der Allmende. Überhaupt verbietet sich eine Gleichsetzung der Allmendeidee mit einer bestimmten Eigentumsform.
So liegt denn auch die eigentliche Tragik von Hardins These darin, dass seine abstrakte Analyse seit den 1970er Jahren unkritisch auf zahlreiche Situationen kollektiver Ressourcenbewirtschaftung übertragen wurde, obgleich es schwierig ist, "eine Passage vergleichbarer Länge und Berühmtheit zu finden, die so viele Fehler enthält", so der Ökonom Partha Dasgupta über den maßgeblichen Abschnitt des Essays.
Vielseitigkeit der Gemeingüter
Wir haben es bereits angedeutet: Da der Begriff an Gemeinschaften gebunden ist, bezeichnet er nicht die Ressourcen an sich - zunächst Wasser, Land, Wälder und dergleichen, zunehmend auch Software, Sprache und Kulturtechniken -, sondern vielmehr deren Verbund mit spezifischen Formen sozialer Übereinkünfte in der kollektiven Nutzung derselben. Gemeingüter entstehen überhaupt erst dann, wenn Nutzergemeinschaften Zugangs- und Nutzungsregeln aushandeln, die allen dienen. Scheitern die dazu nötigen Aushandlungsprozesse (aus welchen Gründen auch immer), werden Gemeinressourcen oft entweder privatisiert oder verstaatlicht, vereinnahmt oder vernutzt. In keinem dieser Fälle aber sind sie dann noch Gemeingut. Man kann die traditionellen Commons also am besten als Referenz auf eine gemeinschaftlich getragene Ressourcenmanagement-Strategie verstehen,
Drei Grundbausteine sind daher für den Commonsbegriff von besonderer Wichtigkeit.
Der Umgang mit einem Gemeingut nimmt je nach Zusammenspiel der Grundbausteine unterschiedliche Formen an. Doch gemeinsam ist den Commons, dass die Regeln von der jeweiligen Nutzergemeinschaft weitgehend selbst bestimmt werden sollten. Das gelingt nur, wenn eine Gruppe von Menschen ein gemeinsames Verständnis vom Umgang mit einer Ressource entwickelt. Den komplexen sozialen Prozess dahinter bezeichnet der amerikanische Historiker Peter Linebaugh als commoning.
Zwei Politikwissenschaftler haben maßgeblich zur Beschreibung und strukturierten Erfassung dieser Komplexität beigetragen: Elinor und Vincent Ostrom. Sie gründeten 1973 den "Workshop in Political Theory and Political Analysis" an der Indiana-Universität in Bloomington, heute der wohl lebendigste und multidisziplinärste Commons-Studienort der Welt. Die Ostroms forschten unbeeindruckt von den weltpolitischen Umbrüchen an ihrem Lebenswerk, für das Elinor Ostrom 2009 als erste Frau den Wirtschaftsnobelpreis erhielt. Ihr wichtigstes Verdienst besteht neben der Entwicklung von acht "Design Principles" für erfolgreiches Ressourcenmanagement
Ostrom hat sich in den vergangenen vier Jahrzehnten systematisch mit einer Vielzahl lokaler und regionaler Managementstrategien für Gemeinressourcen befasst und unzählige Feldstudien zum Thema analysiert und verglichen. Insbesondere für den Umgang mit komplexen oder globalen Ressourcensystemen bezieht sie sich frühzeitig auf ihren Mann, der gemeinsam mit Charles Tiebout und Robert Warren bereits Anfang der 1960er Jahre für ein polyzentrisches Governance-Konzept plädierte, und verfolgte diesen Ansatz konsequent weiter. Polyzentrische Governance bezeichnet das Vorhandensein von vielen, formal voneinander unabhängigen Zentren der Entscheidungsfindung, die sich aufeinander sowie auf zentrale Institutionen oder Konfliktlösungsmechanismen beziehen können.
Gemeingüter als Tat
Natürlich ist hier entscheidend, ob wir die Nutzung des Dorfbrunnens selbst organisieren wollen oder jene der Atmosphäre. Die von allen geatmete Luft braucht andere Institutionen als ein Gemeindewald. Und je größer das Ressourcensystem, umso geringer die Chance auf direkte Mitsprache. Weniger Mitsprache aber bringt weniger Verantwortungsgefühl mit sich. Die Herausforderung ist enorm, doch wir kämen nicht umhin, diese Komplexität zu akzeptieren, insistiert Ostrom. Schließlich zeigt unter anderem das Debakel der bisherigen Klimaverhandlungen: Wer die Regelung der Nutzungsrechte an der Atmosphäre - einer globalen Gemeinressource - allein den Regierungen überlässt, ist nicht gut beraten.
Die Entwicklung abertausender bottom-up-Verfahren für den sorgsamen Umgang mit der Klimaallmende ist ohne Alternative - sei es durch die Förderung der "Transition-Town-Initiativen" für ein postfossiles urbanes Leben
Wie die gemeinschaftliche Verfügung von Gemeingütern gestaltet werden kann, hängt von sehr vielen Faktoren ab: von der Größe der Nutzergemeinschaft, der Verfasstheit der existierenden Institutionen und ganz entscheidend natürlich vom Charakter der Ressource - ob Wasser oder Wissen, ob rival (übernutzungsgefährdet) oder nicht. Das Eine bedarf gerechter Formen der Zugangsbeschränkung, das Andere entfaltet seine Fülle im Grunde erst dort, wo freier Zugang gewährt wird.
Der Mensch als Commoner
Mit unserer Art zu sprechen beschreiben wir nicht nur die Welt, wir erschaffen sie auch. Als gesellschaftswissenschaftlicher Begriff wird somit die Rede von den "Gemeingütern" oder "Commons" die Welt ein Stück verändern. Der Begriff soll sich genau den tragischen Veränderungen entgegenstellen, in denen sich das Menschenbild des individuellen Nutzenmaximierers seit Jahrzehnten zunehmend manifestiert. Die Suche nach einem geeigneten Vokabular und Oberbegriff für die Mannigfaltigkeit der menschlichen Naturbeziehungen und Naturverständnisse sowie für die vielfältigen Produkte unseres kreativen Schaffens ist demnach alles andere als banal. Wir brauchen dafür eine Sprache, die nicht romantisiert, wohl aber die Komplexität des menschlichen Daseins zu schätzen weiß und die Idee eines selbstbestimmten, nicht monopolisierenden und nachhaltigen Umgangs mit kollektiven Ressourcen transportiert.
Ein Beispiel für das Gegenteil, also die Verwirklichung der Weltsicht, die jener der Gemeingüter entgegensteht, ist der Versuch der norwegischen Regierung, den Kabeljaufang im Atlantik zu modernisieren und staatlich zu kontrollieren.
Der Begriff der Commons hingegen setzt ins Bild, dass wir grundsätzlich gleichberechtigte Menschen sind, deren Teilhabeanspruch an Gemeinressourcen in diesem Menschsein begründet ist. Er sperrt sich dagegen, dass wir uns auf die Rolle des Produzenten und die Ergebnisse unseres Tätigseins auf die Dimension marktfähiger Produkte reduzieren lassen.
Vermehren durch teilen
Auch in der Welt der immateriellen "Ressourcen" eröffnet der Commonsbegriff diesen alternativen Horizont. In der modernen Commonsdebatte gelten zunehmend nicht endliche Güter wie Code, Wissen und Information als Gemeinressourcen, als Dinge also, die grundsätzlich gemeinverfügbar bleiben müssen. So hat der Rechtswissenschaftler James Boyle Studien zu den sogenannten Wissensallmenden (knowledge commons) angestellt, in denen er sich mit den verwertungsgetriebenen Mustern des Umgangs mit Wissen, Kultur und Information in den vergangenen Jahrzehnten auseinandersetzt. Dabei betont er - wie andere vor ihm - dass Dinge, deren Gebrauchswert mit vermehrter Nutzung steigen und deren Vervielfältigungskosten gegen Null tendieren (denken Sie an Musikaufnahmen), Dinge also, die sich der Knappheitslogik des Marktes entziehen, mithilfe von Strategien der künstlichen Verknappung überhaupt erst marktfähig gemacht werden. Zunehmend werden dabei auch die Zugangsmöglichkeiten zur Wissensallmende künstlich beschränkt. Doch Knappheit ist diesen Ressourcen nicht eingeschrieben. Im Gegenteil, die Wissensallmende wird mehr, wenn wir sie teilen.
Oft erweist sich die künstliche Verknappung für die Interessen der Allgemeinheit als kontraproduktiv. Wenn etwa bei Text- oder Musikdateien Kopierschutzmechanismen oder schwer überwindbare Bezahlschranken eingezogen werden, dann droht Unter- statt Übernutzung. Das ist vor allem dann zu hinterfragen, wenn es Werke betrifft, deren Entstehen die Allgemeinheit finanziert hat - was für einen Großteil unserer wissenschaftlichen Forschung gilt. Wir erleben somit "eine Situation, in der das, was bislang entweder als Gemeineigentum oder als nicht kommodifizierbar galt, mit neuen oder in neuer Weise ausgeweiteten Eigentumsrechten belegt wird".
Schließlich sei noch ein Beispiel angeführt, in dem Materielles und Immaterielles zugleich neu definiert werden und in dem der Commonsbegriff gängige wirtschaftspolitische Prozesse in Frage stellt: die Patentierung des menschlichen Genoms. Die Ausweitung sogenannter intellektueller Eigentumsrechte, von Patenten auf Geschäftsmodelle über den Digital Millennium Copyright Act bis zur Europäischen Richtlinie zum Schutz von Datenbanken, führen laut Boyle zur Erosion der Wissensallmende. Gleichzeitig aber redefinieren sie auch Mensch und Körper auf radikale Weise. Dies war beispielsweise Mitte der 1990er Jahre im Hochland von Papua-Neuguinea der Fall, als die Zelllinien eines einheimischen Hagahai-Mannes von Wissenschaftlern einer US-amerikanischen Gesundheitsbehörde patentiert wurden. Die Zelllinien beinhalten eine Variante des Retrovirus HTLV-I, die im Gegensatz zu anderen Varianten keine Leukämieerkrankung hervorruft; daraus zu erstellende Medikamente versprachen eine riesige Einkommensquelle zu werden. Die anschließenden Versuche einer Gruppe von Hagahai, das Patent für sich zu beanspruchen, beruhten auf der Grundidee, sich als Ethnie mehr denn je von anderen Gruppen abzugrenzen. Gleichzeitig beschlossen sie einem euro-amerikanischen Verständnis des Körpers zu folgen, in dem soziale Bindungen einem biologisch und materialistisch geprägten Medizinverständnis untergeordnet werden. Sie waren in diesem Doppelprozess sowohl als Gruppe als auch als Individuen zu neuen Menschen geworden.
Doch genug der Negativbeispiele. De facto boomen auch Formen und Organisationen, in denen Menschen die Wissensallmende verteidigen und erweitern. Die Freie-Software-Bewegung, die frei "als Freiheit und nicht als Freibier" versteht, wie deren Gründer Richard Matthew Stallman betont, brachte es dazu, dass heute etwa 90 Prozent der 500 schnellsten Supercomputer der Welt unter dem freien Betriebssystem GNU/Linux laufen. Die rasant gewachsene internationale Organisation "Creative Commons" hat Lizenzmodelle mit erweiterten Nutzungsoptionen für die Allgemeinheit entwickelt, die inzwischen von Regierungen etwa in Großbritannien oder Australien ebenso eingesetzt werden wie von unzähligen Autorinnen, Filmemachern, Fotokünstlern und Wissenschaftlerinnen. Auch in Europa tut sich bezüglich der Wissensallmende einiges. So hat zum Beispiel die Stadt Linz mit der Einrichtung von steuerfinanzierten Internetzugängen (hotspots) und Computerstationen für die Öffentlichkeit dafür gesorgt, dass dort der Zugang zum Wissen der Welt nicht mehr vom individuellen Einkommen abhängt. Politik, die auf die Förderung von Gemeingütern abzielt, ist insbesondere für die Kommunen eine Chance und eine Herausforderung.
Fazit
In jedem der hier genannten Fälle gilt es weniger zu fragen, ob das vereinfachte Welt- und Menschenbild falsch oder richtig ist. Vielmehr ist zu identifizieren, welchen Effekt die oft verkürzte Beschreibung der Welt hat und wie sie sich auf unser Zusammenleben auswirkt. Wir verstehen die Renaissance der Diskussion um die Gemeingüter als einen Appell, ihre Vielfalt, die Praxis des commoning und die Komplexität des menschlichen Zusammenlebens weiter zu erforschen. Der Begriff verweist auf die Vielschichtigkeit der Welt, und zwar nicht um seiner selbst willen, sondern um die freien Entfaltungsmöglichkeiten der unmittelbar Beteiligten auszuweiten. Es geht schlicht darum, Organisations- und Kooperationsformen zu erkämpfen, in denen Dominanz über andere keinen Raum findet.
Der Gemeingüterbegriff hilft, unsere Nutzungsoptionen gemeinsamer Ressourcen zu erweitern und dabei der Vielfalt von Naturverständnissen, Sozialbeziehungen und haushälterischem Handeln zur Befriedigung unserer Bedürfnisse gerecht zu werden, anstatt all dies in ein immer gleiches Korsett zu zwingen. Wenn wir diesem Ideal ein Stück näher kommen, werden Begriffe wie etwa die "Tragik der Allmende" in künftigen Beiträgen zu den Gemeingütern nicht mehr vonnöten sein.