Das Ausreiseverbot ist Teil und Konsequenz aus einer ganzen Reihe von Verordnungen im Jahr 1941. Hermann Göring, sogenannter Reichsmarschall, hatte zunächst am 20. Mai der jüdischen Bevölkerung in Frankreich und Belgien die Ausreise untersagt. Am 31. Juli forderte er vom Chef der Sicherheitspolizei,
Am 18. Oktober 1941 ordnet der sogenannte Reichsführer SS, Heinrich Himmler, an, die Ausreise von Juden mit sofortiger Wirkung zu verhindern. In der fünf Tage später von Heinrich Müller verfassten internen Mitteilung heißt es dann: Erstens können sich vermögende Juden und Jüdinnen im Einzelfall freikaufen ("bei Vorliegen eines positiven Reichsinteresses"). Zweitens betreffe das Ausreiseverbot nicht die "Evakuierungsaktionen". Evakuierung ist seinerzeit das Codewort für Externer Link: Deportationen.
Mehrere Tausend Jüdinnen und Juden wurden bereits seit Anfang 1940 deportiert, so etwa im Februar 1940 aus Stettin in den Bezirk Lublin und im Oktober 1940 aus Baden, der Pfalz und dem Saarland nach Südfrankreich. Mit dem Ausreiseverbot und der Ausbürgerungs-Verordnung beginnt die systematische Deportation.
Ausgrenzende Gesetze und Auswanderung
Um Juden wirtschaftliche auszubeuten, zwingt das Nazi-Regime unter anderem mit der schon 1931 erlassenen "Reichsfluchtsteuer" dann ab 1938 zur Emigration gezwungene Juden die Hälfte ihres Privatvermögens an den NS-Staat abzugeben.
Mit dem Erlass der Interner Link: Nürnberger Gesetze im September 1935 werden Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland ihrer
Nach den Novemberpogromen 1938 flüchten bis zu 40.000 Menschen, darunter mehr als 15.000 im Oktober abgeschobene polnische Jüdinnen und Juden. 1939 gelingt fast 80.000 Juden die Flucht aus Deutschland. Mit
Zu dieser Zeit gehört die rassistische Politik längst zum Alltag: Seit 4. Juli 1940 dürfen Jüdinnen und Juden nur noch zwischen 16 und 17 Uhr einkaufen. Seit 29. Juli 1940 dürfen sie kein Telefon mehr besitzen. Seit 4. März 1941 müssen sie
Drei Viertel der jüdischen Menschen fliehen oder werden ermordet
Im Oktober 1941, zur Zeit des Ausreiseverbots, leben noch zirka 163.000 Juden und Jüdinnen, zumeist ältere Menschen, im
Biografien
Hermine Zürndorfer steht auf der Passagierliste der S.S. Mouzinho, die am 20. August 1941 in Lissabon ablegt. Ziel ist New York. Hermine Zürndorfer wird die letzte Jüdin des schwäbischen "Judendorfs" Rexingen sein, der die Ausreise gelingt.
Viele andere warten im Herbst 1941 auf ihre Ausreisepapiere, etwa Isidor Lemberger, seine Frau Rosa und vier Söhne. Der gesamte Hausrat ist bereits nach Palästina verschifft, ohne Hab und Gut harrt die Familie in Rexingen aus.
Simon und Martha Fröhlich aus Wiesenbronn bei Würzburg haben ihren 13jährigen Sohn Heinz frühzeitig über Triest nach Haifa bringen lassen.
Der Frankfurter Schuhgroßhändler Josef Nussbaum hat ein Visum für Kuba beantragt. Sein Betrieb wurde 1938 "arisiert", mit seinem Ausscheiden wurde Nussbaum gezwungen, 20.000 Reichsmark in einen Anbau zu investieren und 12.000 RM "Treueprämie" für seine 16 Angestellten zu bezahlen. Im August bringt eine frühere Kundin Josef Nussbaum und seiner Frau Karoline frischen Fisch vorbei. Am 18. August 1941 wird Nussbaum verhaftet. Er hat den Fisch angenommen und damit gegen eine Vorschrift verstoßen. Noch im Oktober 1941 versucht in Hamburg Irma Fränckel ebenfalls ein Visum für Kuba zu bekommen.
Die Lembergers und die Fröhlichs aus Rexingen, Irma Fränckel und viele Tausend weitere Jüdinnen und Juden in Deutschland werden von dem Aufruf überrascht, sich an Sammelstellen für den Transport "in den Osten" einzufinden. Lembergers und Fröhlichs werden im November, Irma Fränckel im Dezember nach Riga deportiert, Josef Nussbaum im April 1942 nach Buchenwald, Karoline Nussbaum im August 1942 nach Theresienstadt. Keiner überlebt.