Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat am 27. September sein Urteil im Fall Ahmad Al Faqi Al Mahdi gesprochen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, für die Zerstörung von Weltkulturerbestätten in der malischen Stadt Timbuktu verantwortlich zu sein. Der Gerichtshof sprach Al Mahdi schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von neun Jahren.
Bei den zerstörten Stätten habe es sich nicht nur um religiöse Gebäude, sondern um Orte mit einem symbolischen und emotionalen Wert für die Einwohner Timbuktus gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem zählten diese – mit einer Ausnahme – zum Weltkulturerbe und ihre Zerstörung betreffe daher die Menschen in ganz Mali sowie auch die internationale Gemeinschaft.
Zerstörung in Timbuktu
Im Juni und Juli 2012 zerstörten Dschihadisten in Timbuktu, einer Stadt im Norden von
Der malische Tuareg Ahmad al Faqi al Mahdi war vor dem IStGH im niederländischen Den Haag angeklagt, für die Zerstörung von neun der 14 Mausoleen sowie der Sidi Yhia Moschee verantwortlich zu sein.
Angeklagter gesteht Schuld ein
Al Mahdi war Mitglied der islamistisch-dschihadistischen Gruppe Ansar Dine, einer Bewegung, die al-Quaida im islamischen Mahhreb (AQIM) nahesteht, und Chef der Sittenpolizei Hisbah. Im Jahr 2012 erlangten AQIM und Ansar Dine die Kontrolle über Teile des nördlichen Mali, darunter Timbuktu, und führten in den von ihnen besetzten Städten die Scharia ein. Laut Anklage wollten Ansar Dine und AQIM mit der Zerstörung der Grabstätten, die vielen Gläubigen als heilige Pilgerstätten dienten, auch die damit verbundenen religiösen Praktiken und Überzeugungen vernichten. Die zerstörten Mausoleen wurden mittlerweile wieder aufgebaut und am 18. Juli 2015 eingeweiht.
Timbuktu
Timbuktu, auch Stadt der „333 Heiligen“ genannt, ist eine jahrhundertealte Oasenstadt, die im 15. und 16. Jahrhundert ein pulsierendes, intellektuelles und spirituelles Zentrum in Afrika und ein wichtiger Ort für die Verbreitung der islamischen Kultur war.
Am 18. September 2015 erließ der IStGH einen Haftbefehl für Al Mahdi. Wenige Tage später, am 26. September, wurde Al Mahdi, der sich zu dieser Zeit im Niger aufhielt, von den Behörden nach Den Haag ausgeliefert.
Der Prozess gegen Al Mahdi fand vom 22. bis 24. August 2016 statt. Bereits bei der Eröffnung der Verhandlung legte Al Mahdi ein Geständnis ab. Es war das erste Mal in der 14-jährigen Geschichte des IStGH, dass ein Angeklagter seine Schuld eingestand. Externer Link: Er bereue, was er seiner Familie, seiner Gemeinschaft in Timbuktu und seinem Heimatland Mali angetan habe, erklärte Al Mahdi. Der Anklage zufolge hatte er die Verwüstung der Heiligtümer nicht nur angeordnet, sondern war auch selbst aktiv daran beteiligt.
Anklage fordert bis zu elf Jahre Haft
Chef-Anklägerin Fatou Bensouda erklärte zu Beginn des Prozesses, dass Angriffe auf historische und religiöse Gebäude im Grunde Angriffe auf die Menschen seien, für deren Identität solche greifbaren Besitztümer wichtig sind. Die Anklage forderte zwischen neun und elf Jahre Haft für Al Mahdi.
Internationale Menschenrechtsorganisationen fordern, dass weitere Ermittlungen gegen Al Mahdi geführt werden. Sie werfen ihm vor, auch für Vergewaltigungen, Sex-Sklaverei und Zwangsheirat verantwortlich zu sein.
Die Zerstörung von Kulturgut als Kriegswaffe – Eine Auswahl
Hunderte Moscheen und Kirchen in Bosnien: Über 270 Moscheen wurden im Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 von der serbischen Armee und paramilitärischen Einheiten zerstört. Die Gegenseite wurde für die Zerstörung katholischer und orthodoxer Kirchen sowie Synagogen verantwortlich gemacht. In Sarajewo wurden während des Krieges auch die Nationalbibliothek, das Nationalmuseum sowie das Orient-Institut, das zahllose alte jüdische und muslimische Schriften beherbergte, in Brand geschossen.
Buddha-Statuen von Bamiyan: 2001 zerstörten islamistische Taliban zwei etwa 1500 Jahre alte Buddha-Statuen im Bamiyan-Tal in Afghanistan. Die beiden 35 und 53 Meter hohen Steinfiguren wurden in vorislamischer Zeit aus dem Felsen geschlagen.
Ruinen der Wüstenstadt Palmyra: Der