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Eine Welt ohne Atomwaffen

Redaktion

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Anfang März 1970 trat der Atomwaffensperrvertrag in Kraft. Er sollte die Weiterverbreitung von Kernwaffen beenden, die Abrüstung vorantreiben und für mehr globale Sicherheit sorgen. Heute beschäftigen die Weltgemeinschaft vor allem die Entwicklungen im Iran und in Nordkorea.

Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags 1967: Lyndon B. Johnson, Präsident der USA, mit Anatoli Dobrynin, Botschafter der Sowjetunion in den USA (© picture-alliance/dpa)

Mitten im Kalten Krieg und dem Wettrüsten der beiden Führungsmächte USA und Sowjetunion trat am 5. März 1970 der Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen in Kraft, kurz Atomwaffensperrvertrag. Irland hatte der Interner Link: UN-Generalversammlung schon 1961 vorgeschlagen, die Weiterverbreitung von Nukleartechnik zu verbieten. Interner Link: US-Präsident John F. Kennedy erklärte im selben Jahr ebenfalls vor den Vereinten Nationen: "Jeder Mann, jede Frau und jedes Kind lebt unter einem nuklearen Damoklesschwert, das an einem seidenen Faden hängt, der jederzeit zerschnitten werden kann durch Zufall, Fehlkalkulation oder Wahnsinn."

Die Interner Link: Doktrin der nuklearen Abschreckung hatte offenbar an Glaubwürdigkeit verloren. Sie besagt, dass es nicht zu einem atomaren Angriff kommen werde, solange die Gegenseite mit einem mindestens ebenso zerstörerischen Gegenschlag rechnen musste. Bislang hatten die USA und die Sowjetunion durch beidseitige Aufrüstung auf ein Gleichgewicht des Schreckens abgezielt. Seit Beginn des Atomzeitalters bestand zudem die Gefahr, dass Kernwaffen in den Besitz weiterer Staaten oder gar nichtstaatlicher Akteure gelangen könnten.

Das Atomteststoppabkommen

Ein Atomwaffentest auf dem Bikini-Atoll 1946. (© picture-alliance/AP, U.S. Air Force)

Das erste Rüstungskontrollabkommen des Kalten Krieges unterzeichneten die Atommächte USA, Sowjetunion und Großbritannien 1963: Im Moskauer Atomteststoppabkommen verpflichteten sich diese Staaten, dass Kernexplosionen zu Testzwecken nur noch unterirdisch und Interner Link: nicht mehr in der Atmosphäre, unter Wasser oder im Weltraum durchgeführt werden durften.

1965 nahm die internationale Gemeinschaft weitergehende Verhandlungen auf, an deren Ende der Atomwaffensperrvertrag (englisch: "Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons") stand. Am 1. Juli 1968 unterzeichneten ihn die ersten Regierungsvertreter, darunter die der USA, der Sowjetunion und Großbritanniens, Deutschland folgte im November 1969. Aktuell haben 189 Staaten die Vereinbarung unterzeichnet. Nordkorea hat im Januar 2003 seinen Rückzug aus dem Vertrag erklärt, Externer Link: seitdem ist der Status des Landes offen. Die Staaten Indien, Pakistan, Israel und Südsudan haben den Vertrag nicht unterzeichnet. Wobei Indien und Pakistan Nuklearwaffen entwickelt und getestet haben. Für Israel wird dies vermutet, aber durch das Land weder bestätigt noch dementiert.

Ein Vertrag, drei Säulen

Der Externer Link: Vertrag baut auf drei Säulen auf: Erstens verpflichten sich Staaten mit Atomwaffen, diese nicht an andere Staaten weiterzugeben, während Staaten ohne Atomwaffen garantieren, dass sie keine Versuche unternehmen, in ihren Besitz zu gelangen (Artikel 1 und 2). Zweitens bekennen sich die Atomstaaten zu einem vollständigen Abbau ihrer Arsenale (Artikel 6). Drittens vereinbaren die Staaten eine Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Atomtechnologie zum Beispiel für die Energiegewinnung (Artikel 4).

Der Vertrag sieht außerdem die Schaffung von nuklearwaffenfreien Zonen vor (Artikel 7), wie sie später etwa im Südpazifik (1985), Afrika (1996) oder in Zentralasien (2006) geschaffen wurden. Über die Einhaltung aller Artikel wacht die 1957 gegründete Interner Link: Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) mit Sitz in Wien. Sie berichtet der Generalversammlung und dem Interner Link: Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Alle fünf Jahre diskutieren die Unterzeichnerstaaten den Stand der Umsetzung der Vertragsziele. Die nächste dieser Überprüfungskonferenzen findet im Mai 2015 in New York statt.

Der Atomwaffensperrvertrag teilt die Weltgemeinschaft in Interner Link: drei Kategorien: Als offiziell anerkannte Atomwaffenstaaten gelten die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China. Die übrigen 185 Unterzeichnerstaaten sind solche ohne Atomwaffen, aber mit dem Recht auf eine zivile Nutzung der Atomkraft. Die dritte Gruppe bilden die Staaten, die de facto Atomwaffen besitzen, den Vertrag aber nicht unterzeichnet haben: Interner Link: Indien, Pakistan, Interner Link: Israel und Nordkorea.

Herausforderungen im 21. Jahrhundert

Von einer Welt ohne Atomwaffen ist die Menschheit 45 Jahre nach dem Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertrags weit entfernt. Die offiziellen Nuklearwaffenstaaten haben zwar seit 1990 ihre Arsenale verringert, sind aber von einer vollständigen nuklearen Abrüstung (Global Zero) weit entfernt. Nach Schätzungen des Internationalen Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI gab es Externer Link: Anfang 2014 weltweit circa 16.350 Atomwaffen. Ungefähr 4.150 davon sind einsatzbereit, 1.800 in kürzester Zeit. Mehr als 90 Prozent der globalen Arsenale sind im Besitz der USA und Russland.

Immerhin ist die Zahl der Atomwaffen im Vergleich zu 2013 (17.270) gesunken – die Folge des 2010 unterzeichneten New START-Vertrags zwischen den USA und Russland, der die weitere Reduzierung von atomaren Sprengköpfen und Trägersystemen vorsieht.

Nordkorea ist 2003 aus dem Atomwaffensperrvertrag ausgetreten und macht seitdem immer wieder Interner Link: mit Atomtests auf sich aufmerksam. Dem Iran, Unterzeichnerstaat der ersten Stunde , wird seit 2003 vorgeworfen, nicht nur die zivile, sondern auch die militärische Nutzung von Nukleartechnik anzustreben. Verhandlungen über einen Kompromiss zwischen Iran auf der einen und China, Frankreich, Großbritannien, Russland, die USA und Deutschland auf der anderen Seite sollten eigentlich Ende 2014 zu einem Ergebnis gekommen sein, wurden aber nun ins laufende Jahr hinein verlängert.

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