Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einigten sich am 10. Dezember 1948 die damals 56 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen erstmals auf einen gemeinsamen Katalog von Grundrechten basierend auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Sie schufen damit ein Wertesystem, das für alle Menschen gelten sollte – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sozialem Status oder politischer Überzeugung.
UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt
Erst 1966 wurden mit dem UN-Zivilpakt (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) und dem UN-Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) die ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsabkommen auf globaler Ebene geschlossen. Ein Großteil der Menschenrechte der Erklärung von 1948 sind in diesen rechtlich verbrieft.
Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind dabei nicht im Sinne von Individualrechten, wie sie zum Beispiel in
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die beiden UN-Menschenrechtspakte bilden die Grundlage für zahlreiche spätere Verträge über Einzelfragen des Menschenrechtsschutzes, unter anderem die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948), die Genfer Flüchtlingskonvention (1951), die Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen (1979) und die Anti-Folter-Konvention (1984). In den vergangen Jahrzehnten haben immer mehr Länder die Menschenrechte in ihren Verfassungen festgeschrieben. Doch nicht alle Mitgliedstaaten haben beide UN-Menschenrechtspakte ratifiziert. So ist beispielsweise China bislang nicht dem Externer Link: UN-Zivilpakt, die USA wiederum nicht dem Externer Link: UN-Sozialpakt beigetreten. Kuba hat bis heute beides nicht ratifiziert.
20 Jahre Hochkommissariat
Interner Link: Viele Gremien der UN befassen sich mit Menschenrechtsfragen, darunter der UN-Menschenrechtsrat (Human Rights Council, UNHRC) und der UN-Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee).Die Hauptverantwortlichkeit liegt jedoch seit 20 Jahren beim Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (High Commissioner for Human Rights, UNHCHR). Der Hohe Kommissar koordiniert alle Menschenrechtsangelegenheiten innerhalb der UN.
Das Amt wurde im Jahr 1993 im Nachgang der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz durch eine Resolution der Generalversammlung beschlossen und am 20. Dezember 1994 in Genf eingerichtet.
Seitdem nimmt das Hochkommissariat zu wichtigen Menschenrechtsproblemen öffentlich Stellung und ist an der Entwicklung von Präventionsmechanismen und Frühwarnsystemen gegen Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Es berät Mitgliedstaaten in Menschenrechtsfragen und arbeitet mit Menschenrechtsorganisationen und –institutionen, Gerichten, Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, um den Schutz der Menschenrechte auf nationaler sowie auf internationaler Ebene zu stärken.
Menschenrechte aktuell
Auch 65 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, kommt es weltweit immer wieder zu schwersten Menschenrechtsverletzungen, Menschen oder bestimmte soziale Gruppen werden diskriminiert, ausgebeutet, unterdrückt, misshandelt oder gefoltert
Dabei verharrt die Zahl der Menschenrechtsverletzungen auf hohem Niveau. In seinem Externer Link: Jahresbericht 2013 beurteilt Amnesty International die Menschenrechtslage des Jahres 2012 in 159 Ländern: In 112 Staaten dokumentierte die Nichtregierungsorganisation Folter und Misshandlungen, in 101 Staaten Einschränkungen der Meinungsfreiheit. 21 Regierungen hätten im Jahr 2012 Menschen hinrichten lassen, 57 Staaten gewaltlose politische Gefangene in Haft gehalten.
Zudem kritisiert die Menschenrechtsorganisation die prekäre Situation von Flüchtlingen vor allem im Bürgerkriegsland Syrien und die derzeitige Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks UNHCR waren 2012 weltweit über