Nach der Kapitulation Deutschlands 1945 zogen die alliierten Siegermächte in den westlichen Besatzungszonen neue Ländergrenzen, die es so nie gegeben hatte, und hoben alte Grenzen auf. Es entstanden neue Bundesländer wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Auch die Pfalz und das südliche Rheinhessen wurden zu einem Land zusammengefasst. Der Südwesten Deutschlands war von den französischen und amerikanischen Besatzern eher willkürlich in drei Teile gegliedert worden: Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden.
Zuvor hatten die Nationalsozialisten von 1933 an den Föderalismus der Weimarer Republik systematisch aufgelöst und in ein zentralistisches System überführt. Die Landtage wurden abgeschafft und stattdessen Reichsstatthalter für die Länder installiert.
Föderale Neuordnung der Bundesrepublik nach 1945
Im Juli 1948 gaben die Vertreter der West-Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) den Ministerpräsidenten der 11 Länder den Auftrag, eine Versammlung einzuberufen, die eine demokratische, auf föderativen Prinzipien beruhende Verfassung ausarbeiten sollte. Außerdem empfahlen sie eine Neugliederung der Länder in nach Fläche und Einwohnerzahl möglichst ausgewogene Gebiete.
Innerhalb der Parteien gingen die Meinungen über eine zukünftige Staatsordnung weit auseinander. Die SPD in Gestalt ihres Vorsitzenden Kurt Schumacher wünschte sich einen Staat, der "so föderalistisch wie möglich, so zentralistisch wie nötig" sein sollte. Für die FDP sollte allein das Reich die Staatsgewalt besitzen. Die CDU favorisierte einen republikanischen Bundesstaat mit selbstständigen freien Ländern, während die CSU Eigenstaatlichkeit für jedes Land forderte.
Die Gründung des Südweststaats: Fusion 1952
Das Gebiet im Südwesten war von den alliierten Besatzungsmächten ohne Rücksicht auf historisch gewachsene Strukturen dreigeteilt worden. Die US-Amerikaner machten aus den von ihnen besetzen Gebieten im Norden der früheren Länder Baden und Württemberg das Land Württemberg-Baden. Die Franzosen hielten den Süden Württembergs und Hohenzollern besetzt, dass sie zu Württemberg-Hohenzollern zusammenführten; im besetzten Süden Badens gründeten sie das Land Baden.
Nachdem die Alliierten die Regierungschefs mit der Neugliederung der Länder beauftragt hatten, stand der Südwesten vor einem Problem: Die Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden (Reinhold Maier, FDP/DVP) und Württemberg-Hohenzollern (Gebhard Müller, CDU) waren für einen Zusammenschluss der drei Länder, der Ministerpräsident von Baden (Leo Wohleb, CDU) war dagegen und setzte sich für die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg ein.
Kurz bevor der Parlamentarische Rat im Mai 1948 das Grundgesetz vollendete, gelang es den Befürworten eines einheitlichen Südweststaates eine Sonderregelung in das Grundgesetz aufzunehmen, die eine Vereinigung der drei Südwestländer deutlich einfacher gestalten sollte, als es das in Art. 29 festgelegte Verfahren zur Neugliederung der Länder vorsah. Art. 118 hielt fest:
"Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 durch Vereinbarung der beteiligten Länder erfolgen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muß."
Daraufhin fand im September 1950 zunächst eine Probeabstimmung statt, bei der die Abstimmungsbezirke Nord- und Südbaden sowie Nord- und Südwürttemberg mit Hohenzollern getrennt ausgezählt wurden: Die Mehrheit der Württemberger stimmte für einen Zusammenschluss, in den badischen Regionen war die Mehrheit jedoch für die Wiederherstellung der alten Länder.
Im April 1951 verabschiedete der Bundestag dann ein Neugliederungsgesetz, nach dem der Südweststaat gebildet werden sollte, wenn drei der vier Abstimmungsbezirke dafür waren. Der Ministerpräsident des Landes Baden, Leo Wohleb (CDU), zog gegen diese Regelung vor das neugegründete Bundesverfassungsgericht, scheiterte aber im Oktober 1951.
Nach einem heftigen Wahlkampf kam es am 9. Dezember 1951 zur Volksabstimmung: 69,7 Prozent der Wähler waren für einen einheitlichen Südweststaat. In den drei Abstimmungsbezirken Nordwürttemberg (93,5 %), Südwürttemberg und Hohenzollern (91,4 %) sowie Nordbaden (57,1 %) stimmte eine deutliche Mehrheit für den Zusammenschluss. Nur in Südbaden waren 62,3 Prozent für die Wiederherstellung der alten Landesgrenzen.
Daraufhin fanden im März 1952 Wahlen zur verfassungsgebende Versammlung des neuen Bundeslandes statt. Die CDU stellte die stärkste Fraktion. Gewinner der Wahl war jedoch Reinhold Maier (FDP/DVP), der eine Koalition aus FDP/DVP, SPD und der Vertriebenenpartei BEH bildete, und sich am 25. April 1952 überraschend zum ersten Ministerpräsidenten Baden-Württembergs wählen ließ. Doch schon im September 1953 übernahm Gebhard Müller (CDU) das Amt des Ministerpräsidenten. Seine Allparteienkoalition erarbeitete die neue Landesverfassung, die am 11. November 1953 verabschiedet wurde.
Heute wird die Einheit des südwestlichen Bundeslandes von der Bevölkerung nicht mehr in Frage gestellt. Baden-Württemberg gehört zu den wirtschaftlich stärksten Regionen in Deutschland und Europa.
Interner Link: Wolfgang Benz: Weichenstellungen für den Weststaat Handwörterbuch des politischen Systems: Land Baden-Württemberg