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Das deutsche Sozialversicherungssystem
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Menschen in Notlagen helfen und diesen aktiv vorbeugen: das ist das Prinzip des Sozialstaates. Durch Sozialversicherungen sichert der Sozialstaat seine Bürger gegen existenzgefährdende Risiken ab.
Die
Die Pflichtversicherung basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen zahlen alle Versicherten in die Versicherung ein. So werden diejenigen, die mehr in Anspruch nehmen, durch die anderen Mitglieder abgesichert. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Versicherten, die Leistungen werden hingegen durch einen solidarischen Ausgleich verteilt. Die fünf wichtigsten Sparten der Sozialversicherung sind die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung.
Insbesondere am Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung wird der solidarische Charakter der deutschen Sozialversicherungen deutlich. Alle gesetzlich Versicherten zahlen entsprechend ihrem Einkommen den gleichen Beitragssatz in den Gesundheitsfonds ein. Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen können aber im Ausnahmefall Zusatzbeiträge erheben. Die Einnahmen kommen dann durch den solidarischen Ausgleich den Versicherten im Bedarfsfall zugute. Neben der
Die Arbeitslosenversicherung wird vornehmlich durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Der Bund beteiligt sich lediglich an den Kosten für versicherungsfremde Aufgaben. Eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeitslosenversicherung ist die sogenannte
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung genießen einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes. Hinterbliebene erhalten aus ihr Waisen- und Witwenrenten. Die Leistungen der Rentenversicherung stehen in einem Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen (
Von diesen Versicherungssparten unterscheidet sich die Unfallversicherung insofern, als dass sie sich nur durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Diese tragen das finanzielle Risiko, der Versicherte das gesundheitliche. Die Unfallversicherung tritt bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ein und sorgt für eine umfangreiche Gesundheitsversorgung, aber auch für eine nötige Umschulung.
Die Pflegeversicherung ist die jüngste der Sozialversicherungen und deckt in Fällen der Pflegebedürftigkeit den Versorgungsbedarf ab. Mit ihr ist 1995 ein Loch in der sozialen Versorgung der Bevölkerung geschlossen worden. Bis dahin gab es keine ausreichende Absicherung gegen das hohe finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit nach Unfall oder durch Alter. Pflege musste durch die Pflegebedürftigen oder deren Familien finanziert werden oder belastete die Krankenversicherungen.
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