Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Das deutsche Sozialversicherungssystem | 24 x Deutschland | bpb.de

24 x Deutschland Grundgesetz Grundrechte Föderalismus Bund, Länder und Kommunen Wahlen Wahl Bundestag Aufgaben Bundestag Bundeskanzler und Bundesregierung Bundesrat Bundespräsident Bundesverfassungsgericht Gewaltenverschränkung Wie ein Gesetz entsteht Rechtsprechung Öffentlicher Dienst und Verwaltung Träger der öffentlichen Verwaltung Sozialstaat Sozialversicherungssystem Parteien Politische Partizipation Interessenvertretung Medien Deutschland in der EU Internationale Organisationen Redaktion

Das deutsche Sozialversicherungssystem

/ 3 Minuten zu lesen

Menschen in Notlagen helfen und diesen aktiv vorbeugen: das ist das Prinzip des Sozialstaates. Durch Sozialversicherungen sichert der Sozialstaat seine Bürger gegen existenzgefährdende Risiken ab.

Das deutsche Sozialversicherungssystem: Beispiele für Versicherungsleistungen Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Sozialversicherungen basieren auf mehreren Prinzipien. Da ist zunächst das Prinzip der Versicherungspflicht zu nennen. Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung unterliegt der Versicherungspflicht, d.h. der Pflicht gegen bestimmte Risiken versichert sein zu müssen (Ausnahmen möglich z.B. für Selbstständige, Freiberufler, geringfügig Beschäftigte, Beamte und Soldaten). Bei den meisten Versicherungstypen zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge in die Sozialversicherungssysteme ein. Für nicht pflichtversicherte Personen existiert die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Die Pflichtversicherung basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen zahlen alle Versicherten in die Versicherung ein. So werden diejenigen, die mehr in Anspruch nehmen, durch die anderen Mitglieder abgesichert. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Versicherten, die Leistungen werden hingegen durch einen solidarischen Ausgleich verteilt. Die fünf wichtigsten Sparten der Sozialversicherung sind die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung.

Insbesondere am Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung wird der solidarische Charakter der deutschen Sozialversicherungen deutlich. Alle gesetzlich Versicherten zahlen entsprechend ihrem Einkommen den gleichen Beitragssatz in den Gesundheitsfonds ein. Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen können aber im Ausnahmefall Zusatzbeiträge erheben. Die Einnahmen kommen dann durch den solidarischen Ausgleich den Versicherten im Bedarfsfall zugute. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung existieren in Deutschland aber auch die privaten Krankenkassen. Hier wird die Höhe der Beiträge (Prämien) individuell festgelegt und richtet sich nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und dem vereinbarten Leistungsumfang.

Die Arbeitslosenversicherung wird vornehmlich durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Der Bund beteiligt sich lediglich an den Kosten für versicherungsfremde Aufgaben. Eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeitslosenversicherung ist die sogenannte Entgeltersatzleistung, also die Zahlung von Arbeitslosengeld nach dem Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherten. Diese Leistungen zum Lebensunterhalt sollen den Arbeitslosen helfen, eine angemessene Lebenshaltung zu sichern. Damit wird der Verdienstausfall bis zur Annahme einer neuen Arbeitsstelle zumindest teilweise und zeitlich begrenzt ausgeglichen.Wie lang und in welcher Höhe einer Person Arbeitslosengeld zusteht, wird individuell berechnet, beziehungsweise ist bei längerfristiger Arbeitslosigkeit gesetzlich geregelt. Zu den weiteren Leistungsangeboten der Arbeitslosenversicherung gehören die Unterstützung bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche, die Berufsförderung und die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung genießen einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes. Hinterbliebene erhalten aus ihr Waisen- und Witwenrenten. Die Leistungen der Rentenversicherung stehen in einem Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen (Rentenformel).

Von diesen Versicherungssparten unterscheidet sich die Unfallversicherung insofern, als dass sie sich nur durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Diese tragen das finanzielle Risiko, der Versicherte das gesundheitliche. Die Unfallversicherung tritt bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ein und sorgt für eine umfangreiche Gesundheitsversorgung, aber auch für eine nötige Umschulung.

Die Pflegeversicherung ist die jüngste der Sozialversicherungen und deckt in Fällen der Pflegebedürftigkeit den Versorgungsbedarf ab. Mit ihr ist 1995 ein Loch in der sozialen Versorgung der Bevölkerung geschlossen worden. Bis dahin gab es keine ausreichende Absicherung gegen das hohe finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit nach Unfall oder durch Alter. Pflege musste durch die Pflegebedürftigen oder deren Familien finanziert werden oder belastete die Krankenversicherungen.