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Bund, Länder und Kommunen

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Die Bürger zahlen Steuern, Abgaben und Gebühren. Diese werden von Bund, Ländern und Kommunen genutzt, um verschiedenste Aufgaben zu bezahlen: von der Bildung bis zur Verteidigung.

Bund, Länder und Kommunen: Beispiele für Einnahmen und Aufgaben Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Zahlreiche Aufgaben und Dienstleistungen, die Bürger in ihrem Alltag in Anspruch nehmen, werden durch öffentliche Dienste geleistet. Dabei übernehmen die verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung unterschiedliche Aufgaben. Die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben wird von den Bürgern über Steuern und Abgaben geleistet.

Unter Steuern versteht man Geldleistungen an den Staat, die ohne einen Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung erbracht werden müssen. Gebühren und Abgaben hingegen sind Geldleistungen für Dienstleistungen, die der Bürger oder die Bürgerin empfängt.

Die Gemeinden beziehen ihre Einnahmen aus mehreren Quellen. Zum einen können die Gemeinden bestimmte Steuern selbst festlegen und einziehen. Dazu gehören als wichtigste Posten die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Aber auch geringere Steuern wie die Hunde- und die Getränkesteuer fallen auf der Ebene der Gemeinden an. Eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden ist ihr Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer der bei ihnen wohnhaften Bürger. 15 Prozent dieser Steuer erhalten die Gemeinden. Des Weiteren erhalten die Gemeinden einen kleinen Anteil der Umsatzsteuer, 2008 betrug dieser Anteil zwei Prozent am Gesamtvolumen der Umsatzsteuer. Weitere Einnahmen entstehen aus den Gebühren, die die Bürger direkt für eine angebotene Dienstleistung bezahlen, wie z.B. Eintrittsgelder für Museen, Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises oder auch die Abwasserentsorgung. Da diese Einnahmen oft nicht ausreichen, stellt der Bund oder das Bundesland im Rahmen einer Zuweisung oder eines Lastenausgleichs den Gemeinden zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung.

Die Länder erhalten zurzeit 42,5 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer und einen Teil der Umsatzsteuer (2008: 43,3 Prozent). Weitere Einnahmen erzielen sie durch explizite Landessteuern wie die Grunderwerbsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Erbschaftsteuer. Auch gehen Einnahmen aus dem Lotterie- und Glücksspielgewerbe an sie. Da unter den Ländern Unterschiede in der Finanzkraft bestehen und ihre Einnahmen variieren, wird den finanzschwachen Bundesländern mittels eines Finanzausgleichs ein Teil der Einnahmen der finanzstärkeren Länder zur Verfügung gestellt (Länderfinanzausgleich). Dies ist notwendig, da die Länder große Aufgabenbereiche haben. So sind Schulen, Universitäten, Polizei, die Rechtspflege, das Gesundheitswesen und die Kultur Politikfelder, die in der Verantwortung der Bundesländer liegen.

Der Bund erhält zur Finanzierung seiner Aufgaben – genau wie die Länder – 42,5 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer und einen Anteil an der Umsatzsteuer (2008: 54,7 Prozent). Ihm stehen dazu noch die Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer), die Versicherungssteuer und weitere Verbrauchssteuern zu. Mit seinen Einnahmen übernimmt er durch seine Anteile an der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung einen wesentlichen Teil der sozialen Sicherungsfunktionen. Auch die Verteidigungsausgaben und die Kosten der Außenpolitik werden vom Bund getragen. Er erbringt des Weiteren große Aufwendungen in der Wirtschaftsförderung und im Verkehrswesen.