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Durchschnittliche Rentenbezugsdauer (GRV) | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Durchschnittliche Rentenbezugsdauer (GRV)

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Gesetzliche Rentenversicherung, Bezugsdauer in Jahren, Versichertenrenten, nach Geschlecht, 1960 bis 2020

Gesetzliche Rentenversicherung, Bezugsdauer in Jahren, Versichertenrenten, nach Geschlecht, 1960 bis 2020

Gesetzliche Rentenversicherung, Bezugsdauer in Jahren, Versichertenrenten in Deutschland, 1970 bis 2020

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Die Rentenbezugsdauer entspricht der Differenz zwischen dem Jahr des Rentenbeginns und dem des Rentenwegfalls. Die Rentenbezugsdauer wird dabei sowohl vom Rentenzugangsalter als auch vom sogenannten Wegfallsalter beeinflusst. Bei den Versichertenrenten hat sich die Bezugsdauer seit Anfang der 1960er-Jahre beständig erhöht – in Westdeutschland hat sie sich bis 2020 von zehn auf 20 Jahre verdoppelt.

Fakten

Die Rentenbezugsdauer entspricht der Differenz zwischen dem Jahr des Rentenbeginns und dem des Rentenwegfalls. Die Rentenbezugsdauer hat sich bei den Versichertenrenten seit Anfang der 1960er-Jahre beständig erhöht. In Westdeutschland stieg sie bei den Männern von 9,6 Jahren 1960 auf 13,9 Jahre 1990 und weiter auf 18,5 Jahre 2020. Bei den Frauen (bei denen die Rentenbezugsdauer in jedem Jahr seit 1960 höher war als bei den Männern) erhöhte sie sich von 10,6 Jahren 1960 auf 17,2 Jahre 1990 und weiter auf 21,4 Jahre 2020. Insgesamt hat sich die Rentenbezugsdauer in Westdeutschland zwischen 1960 und 2020 etwas mehr als verdoppelt (plus 101,0 Prozent).

Auch in Ostdeutschland hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen erhöht. Bezogen auf den Zeitraum 1995 bis 2020 sogar stärker als in Westdeutschland. Bei den Männern stieg die Rentenbezugsdauer zwischen 1995 und 2020 von 11,6 auf 18,3 Jahre, bei den Frauen von 19,6 auf 24,4 Jahre. Im Jahr 1995 lag die Rentenbezugsdauer der ostdeutschen Männer noch knapp zweieinhalb Jahre unter der der Männer in Westdeutschland, 2020 waren die Bezugsdauern ausgeglichen. Hingegen beziehen die Frauen in Ostdeutschland im betrachteten Zeitraum durchgehend länger Rente als die westdeutschen Frauen – 2020 waren es im Durchschnitt sogar drei Jahre mehr.

Die Rentenbezugsdauer wird sowohl vom Rentenzugangsalter als auch vom sogenannten Wegfallsalter beeinflusst. Das durchschnittliche Zugangsalter bei den Versichertenrenten ist dabei lange Zeit relativ stabil geblieben – in Westdeutschland hatte das Zugangsalter im Jahr 2011 wieder das Niveau von 1965 (61,1 Jahre) und in Ostdeutschland lag es 2011 nur wenig unter dem Wert von 1995 (59,4 bzw. 59,6 Jahre). Zwischen 2011 und 2020 ist sowohl in West- als auch in Ostdeutschland das Rentenzugangsalter gestiegen – in Westdeutschland um 1,2 auf 62,3 Jahre und in Ostdeutschland um 2,4 auf 61,8 Jahre. Ausgehend von der Entwicklung des Zugangsalters hätte die Rentenbezugsdauer also stabil bleiben bzw. seit 2011 sinken müssen.

Da sich die Rentenbezugsdauer aber erhöht hat, muss die Erhöhung aus der Entwicklung des Wegfallsalters resultieren. Zwischen 1960 und 2020 erhöhte sich das Wegfallsalter in Westdeutschland bei den Männern von 68,6 auf 78,4 Jahre und bei den Frauen stieg es im selben Zeitraum von 67,8 auf 82,2 Jahre. In Bezug auf das Wegfallsalter hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer gegenüber 1960 also bei den Männern um knapp 10 und bei den Frauen um gut 14 Jahre erhöht.

In Ostdeutschland war die Entwicklung etwas uneinheitlicher: Bei den Männern lag das Wegfallsalter im Jahr 2000 niedriger als 1995 (70,3 gegenüber 71,7 Jahre), stieg dann aber bis 2020 deutlich auf 77,5 Jahre. Auch bei den Frauen ging das Wegfallsalter zunächst zurück – zwischen 1995 und 1998 von 77,4 auf 76,9 Jahre –, um dann bis 2020 ebenfalls stetig zu steigen – auf 82,6 Jahre. Das Wegfallsalter ist in den zwei Jahrzehnten vor 2020 in Ostdeutschland noch schneller gestiegen als in Westdeutschland.

Seit 2017 ist deutschlandweit die Rentenbezugsdauer nicht mehr so stark angestiegen. Neben dem Wegfall von Rentenarten, die schon vor der Regelaltersgrenze bezogen werden konnten, wirkt sich hier vor allem die Anhebung der Altersgrenzen auf den Rentenbeginn aus.

Auch bei den Renten wegen Todes hat sich das Wegfallsalter erhöht. Zwischen 1993 und 2020 stieg es bei den Witwenrenten in Deutschland von 81,0 auf 86,1 Jahre. Bei den Witwerrenten erhöhte es sich im selben Zeitraum von 73,6 auf 83,1 Jahre und das durchschnittliche Wegfallsalter bei den Waisenrenten nahm zwischen 1993 und 2014 von 20,8 auf 22,0 Jahre zu (2020: 21,7 Jahre). Im Gegensatz zu den Versichertenrenten hat sich bei den Renten wegen Todes jedoch das Zugangsalter stärker erhöht als das Wegfallsalter: Bezogen auf den Zeitraum 1993 bis 2020 betrug die Steigerung bei den Witwen knapp 9 Jahre, bei den Witwern 10 Jahre und bei den Waisen ein gutes Jahr.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Der mit Abstand häufigste Grund für den Rentenwegfall ist der Wegfall wegen Todes. Dies gilt insbesondere für die Renten wegen Alters – im Jahr 2021 lag der entsprechende Anteil hier bei 98,9 Prozent. Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit war im selben Jahr bei 60,6 Prozent der Tod der Grund für den Rentenwegfall. Der zweithäufigste Grund war der Ablauf der Zeitrente (35,6 Prozent). Bei den Renten wegen Todes war im Jahr 2021 bei 73,2 Prozent der Tod der Rentenbezieherin bzw. des Rentenbeziehers der Grund für den Rentenwegfall. Darauf folgten als Gründe das Ende der Schul- oder Berufsausbildung sowie das Erreichen der Altersgrenze (16,8 bzw. 6,8 Prozent).

Zu den Versichertenrenten gehören Renten wegen Alters sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Zu den Renten wegen Todes gehören Witwen- und Witwerrenten, Halbwaisen- und Vollwaisenrenten sowie Erziehungsrenten.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Rentenarten erhalten Sie Interner Link: hier...

Informationen zur Entwicklung der Lebenserwartung erhalten Sie Interner Link: hier...

Durchschnittliche Rentenbezugsdauer (GRV)

Gesetzliche Rentenversicherung, Bezugsdauer in Jahren, Versichertenrenten, nach Geschlecht, 1960 bis 2020

insgesamt Männer Frauen
Deutschland
2020 20,2 18,5 22,0
2019 19,9 18,2 21,7
2018 20,0 18,1 21,8
2017 19,9 17,9 21,8
2016 19,6 17,6 21,6
2015 19,6 17,5 21,7
2014 19,3 17,2 21,4
2013 19,3 17,0 21,5
2012 19,0 16,7 21,3
2011 18,3 16,0 20,6
2010 18,5 16,2 20,9
2009 18,2 15,8 20,6
2008 18,0 15,5 20,4
2007 17,4 15,0 19,9
2006 17,2 14,8 19,6
2005 17,2 14,7 19,8
2004 16,9 14,3 19,5
2003 16,8 14,3 19,3
2002 16,6 14,0 19,3
2001 16,3 13,8 18,9
1995 15,8 13,6 18,2
Westdeutschland
2020 19,9 18,5 21,4
2019 19,7 18,2 21,1
2018 19,7 18,2 21,2
2017 19,7 18,1 21,3
2016 19,4 17,7 21,1
2015 19,4 17,7 21,1
2014 19,1 17,3 20,8
2013 19,1 17,2 21,0
2012 18,9 16,9 20,8
2011 18,1 16,2 20,2
2010 18,4 16,5 20,5
2009 18,1 16,2 20,1
2008 17,9 15,9 19,9
2007 17,3 15,3 19,4
2006 17,1 15,2 19,0
2005 17,2 15,2 19,3
2004 16,8 14,8 18,9
2003 16,7 14,8 18,8
2002 16,6 14,6 18,8
2001 16,2 14,3 18,3
1995 15,7 14,0 17,7
1993 15,6 14,0 17,6
1990 15,4 13,9 17,2
1985 13,1 11,9 14,9
1980 12,1 11,0 13,8
1975 11,6 10,6 13,2
1970 11,1 10,3 12,7
1965 10,5 10,1 11,6
1960 9,9 9,6 10,6
Ostdeutschland
2020 21,4 18,3 24,4
2019 21,1 17,8 24,1
2018 21,1 17,7 24,2
2017 20,9 17,4 24,1
2016 20,6 17,0 23,8
2015 20,5 16,8 23,9
2014 20,2 16,5 23,5
2013 20,0 16,3 23,4
2012 19,6 15,7 23,0
2011 18,8 15,0 22,2
2010 18,9 14,9 22,4
2009 18,5 14,4 22,1
2008 18,4 13,9 22,1
2007 18,1 13,6 22,0
2006 17,5 13,0 21,6
2005 17,5 12,9 21,6
2004 17,2 12,4 21,3
2003 17,0 12,2 21,2
2002 16,6 11,8 21,0
2001 16,7 12,0 20,8
2000 16,2 11,5 20,3
1995 16,0 11,6 19,6

Fußnote: 1 Die durchschnittlichen Rentenbezugsdauern sind für jedes Jahr als Querschnitt berechnet und durch Rechtsänderungen, Sondereffekte und durch sich im Zeitablauf ändernde Altersstrukturen beeinflusst. Vor 1980 ohne Knappschaft, da eine Geschlechtertrennung nicht möglich ist.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de

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