Werden die einzelnen Einkommensgruppen in Deutschland betrachtet, zeigt sich, dass die sogenannte Mittelschicht zwischen 1996 und 2016 geschrumpft ist: 1996 hatten noch 65 Prozent der Bevölkerung ein Einkommen, das zwischen 70 und unter 150 Prozent des mittleren Einkommens lag. Bis 2016 verringerte sich der Bevölkerungsanteil auf 56 Prozent. Auf der anderen Seite ist sowohl der Anteil der "Wohlhabenden" als auch der Anteil der Einkommensschwachen an der Bevölkerung gestiegen: Der Anteil der Einkommensschwachen erhöhte sich zwischen 1996 und 2016 von 18,4 auf 24,4 Prozent und der Anteil der Einkommensstarken von 16,8 auf 19,6 Prozent.
Fakten
Durch die Betrachtung von Einkommensgruppen können zum Beispiel Aussagen darüber gemacht werden, wie groß der Anteil der Bevölkerung mit mittleren Einkommen – also die Mittelschicht – ist. Bei der Bildung von Einkommensgruppen wird zunächst das Einkommen jeder einzelnen Person in Beziehung zum mittleren Einkommen (Median) gesetzt. Bei der Berechnung der einzelnen Einkommen werden die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen und die Einspareffekte, die durch das Zusammenleben entstehen, berücksichtigt.
Wenn das gewichtete, verfügbare Einkommen einer Person bei 150 oder mehr Prozent des mittleren Einkommens liegt, fällt diese Person in die einkommensstarke Gruppe und gehört damit zu den "Wohlhabenden". Zur einkommensschwachen Gruppe gehören nach der Kategorisierung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) alle Personen, deren Einkommen bei weniger als 70 Prozent des Medianeinkommens liegt. Entsprechend werden alle Personen, die ein Einkommen zwischen 70 und unter 150 Prozent des Medianeinkommens haben, als Mittelschicht bezeichnet. Im Jahr 2016 lag der Median bei 22.456 Euro (bedarfsgewichtetes verfügbares Einkommen, in Preisen von 2015). Personen, die ein reales Nettoäquivalenzeinkommen (siehe "Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen") von 33.684 Euro oder mehr hatten (≥ 150% des Median), gehörten demnach zur einkommensstarken Gruppe. Personen mit weniger als 15.719 Euro (< 70% des Median) gehörten zur einkommensschwachen Gruppe.
Im Zeitraum 1992 bis 2016 war der Anteil der Mittelschicht im Jahr 1996 mit 64,7 Prozent am höchsten. Seitdem hat sich ihr Anteil an der Bevölkerung relativ stetig reduziert. Im Jahr 2016 gehörten nur noch 56,0 Prozent der Bevölkerung zur Mittelschicht. Im Zweijahresvergleich 1996/2016 war das ein Rückgang um 8,7 Prozentpunkte bzw. 13,4 Prozent. Gleichzeitig gehört ein immer größerer Teil der Bevölkerung zur einkommensschwachen Gruppe: Der Anteil des einkommensschwachen Bevölkerungsteils an der Gesamtbevölkerung erhöhte sich zwischen 1996 und 2016 von 18,4 auf 24,4 Prozent (plus 6,0 Prozentpunkte bzw. 32,6 Prozent). Und auch der Anteil der einkommensstarken Gruppe an der Bevölkerung stieg in dieser Zeit von 16,8 auf 19,6 Prozent (plus 2,8 Prozentpunkte bzw. 16,7 Prozent). Bezogen auf die Einkommensgruppen spiegelt sich in diesen Daten das wider, was unter dem Begriff der schrumpfenden Mittelschicht diskutiert wird: Während die Bevölkerungsanteile in den unteren und oberen Einkommensgruppen zunehmen, gehen die Bevölkerungsanteile in den mittleren Schichten zurück.
Werden nur die Bevölkerungsteile mit sehr niedrigen und sehr hohen Einkommen betrachtet, wird die Spreizung noch deutlicher: Die Personen, die von relativer Einkommensarmut betroffen sind – also die, die über weniger als 50 Prozent des mittleren Einkommens verfügen – machten 1992 lediglich 5,6 Prozent der Bevölkerung aus. 2016 lag der entsprechende Anteil bei 10,5 Prozent. Auf der anderen Seite erhöhte sich auch der Anteil der Personen, die in den Bereich des Einkommensreichtums fallen – also Personen, deren verfügbares, bedarfsgewichtetes Einkommen bei mehr als 200 Prozent des mittleren Einkommens liegt: 1992 verfügten 5,5 Prozent der Bevölkerung über ein Einkommen in dieser Höhe, im Jahr 2016 waren es 7,7 Prozent.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
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Um sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte zu berücksichtigen, die durch das Zusammenleben entstehen (durch gemeinsam genutzten Wohnraum, beim Energieverbrauch pro Kopf oder bei Haushaltsanschaffungen), werden die Einkommen bei der Einkommensberechnung gewichtet (Äquivalenzeinkommen).
Zur Ermittlung des Einkommens wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen zusammengefasst. Dieses setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge werden abgezogen.
Anschließend wird das verfügbare Einkommen gewichtet bzw. das sogenannte Äquivalenzeinkommen ermittelt. Dazu wird das verfügbare Haushaltseinkommen unter Berücksichtigung eines Gewichtungsschlüssels (Äquivalenzskala) geteilt. Die Äquivalenzskala weist dabei der ersten erwachsenen Person stets das Gewicht 1 zu. Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3.
Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren hat nach der Äquivalenzskala das Gesamtgewicht 2,1 (1 plus 0,5 plus 0,3 plus 0,3). Zu Berechnung des Äquivalenzeinkommens muss das verfügbare Haushaltseinkommen demnach durch 2,1 – und nicht durch die Anzahl der Personen – geteilt werden. Bei einem verfügbaren Haushaltseinkommen von beispielsweise 2.100 Euro hat jedes der vier Haushaltsmitglieder ein Äquivalenzeinkommen von 1.000 Euro.
Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird hier der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar, 200 Prozent – in manchen Veröffentlichungen auch 300 Prozent – die Einkommensreichtumsgrenze.
Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung, die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beauftragt wird.