Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland hat sich in den letzten drei Jahrzehnten der Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten stetig erhöht. Bei den Mehrpersonenhaushalten ist der Anteil der kinderlosen Haushalte stabil geblieben, der Anteil der Mehrpersonenhaushalte mit Kindern ist jedoch deutlich gesunken. Nach Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes wird sich der Trend zu kleineren Haushalten mittelfristig in allen Flächenländern weiter fortsetzen.
Fakten
Die Zusammensetzung der Haushalte in Deutschland hat sich deutlich gewandelt. Am auffälligsten ist die abnehmende Bedeutung der Mehrpersonenhaushalte bzw. die zunehmende Bedeutung der Einpersonenhaushalte. In Westdeutschland sank der Anteil der Mehrpersonenhaushalte an allen Haushalten zwischen 1972 und 1996 von 73,8 auf 64,1 Prozent. In ganz Deutschland fiel der Anteil in den Jahren 1996 bis 2019 von 64,6 auf 57,7 Prozent.
Der Anteil der Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder an allen Haushalten lag zwischen 1996 und 2019 relativ stabil bei 30 Prozent (2019: 29,8 Prozent). Der rückläufige Anteil der Mehrpersonenhaushalte an allen Haushalten ist demnach allein auf die Mehrpersonenhaushalte mit Kindern zurückzuführen: Der Anteil dieser Haushalte sank zwischen 1996 und 2019 von 35,3 auf 27,9 Prozent. Dabei fiel der Rückgang in Ostdeutschland (37,5 auf 24,4 Prozent) deutlich stärker aus als in Westdeutschland (34,7 auf 28,8 Prozent).
Auf der anderen Seite ist der Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten stetig gestiegen: Im Jahr 1972 lag er in Westdeutschland (ohne Berlin) bei 26,2 Prozent, 1991 waren es bereits 34,4 Prozent, 2019 dann 41,5 Prozent. In Ostdeutschland erhöhte sich der Anteil der Einpersonenhaushalte zwischen 1991 und 2019 von 30,8 auf 45,3 Prozent, deutschlandweit von 33,6 auf 42,3 Prozent.
Auf Länderebene war im Jahr 2019 in den Stadtstaaten der Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten am höchsten, also in Berlin (53,0 Prozent), Bremen (52,0 Prozent) und in Hamburg (49,3 Prozent). Am niedrigsten war der Anteil der Einpersonenhaushalte im selben Jahr in Rheinland-Pfalz (37,9 Prozent), Brandenburg (40,0 Prozent) und Baden-Württemberg (40,1 Prozent). Bei einem Vergleich der Jahre 1991 und 2019 hat sich insbesondere in den ostdeutschen Flächenländern der Anteil der Einpersonenhaushalte erhöht. Während der Anteil deutschlandweit um 25,8 Prozent zunahm, stieg er in Mecklenburg-Vorpommern (plus 75,1 Prozent), Thüringen (plus 72,8 Prozent), Sachsen-Anhalt (plus 59,9 Prozent), Brandenburg (plus 54,3 Prozent) und Sachsen (plus 54,2 Prozent) überdurchschnittlich stark.
Nach Ergebnissen der Haushaltsvorausberechnung 2020 des Statistischen Bundesamtes wird sich der Trend zu kleineren Haushalten in Zukunft in allen Flächenländern weiter fortsetzen: Zwischen 2018 und 2040 wird bei den west- bzw. ostdeutschen Flächenländern der Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten von 40,8 auf 44,4 Prozent bzw. von 42,0 auf 46,4 Prozent steigen. Hingegen wird sich nach den Vorausberechnungen der Anteil der Einpersonenhaushalte in den Stadtstaaten auf hohem Niveau stabilisieren (2040: 51,8 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
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Kinder sind hier ledige Personen ohne Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Bevölkerung in Privathaushalten: Für die Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zugrunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel in Altenheimen) wird nicht berücksichtigt. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind entsprechend Mehrfachzählungen möglich. So ist zum Beispiel der abwesende Haupteinkommensbezieher des Haushalts, der in einer anderen Gemeinde arbeitet und dort als Untermieter eine zweite Wohnung hat, Angehöriger von zwei Haushalten. Einmal zählt er zum Haushalt seiner Familie, zum anderen bildet er als Untermieter einen weiteren Haushalt. Da an jedem Wohnsitz Wohnraum und Infrastruktureinrichtungen in Anspruch genommen werden, wird üblicherweise nicht nach Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Jedoch sollten je nach Fragestellung ausschließlich Haushalte am Hauptwohnsitz betrachtet werden, um Mehrfachzählungen zu vermeiden.
Für die künftige Entwicklung der Privathaushalte ist die Alters- und Geschlechtsstruktur der Haushaltsmitglieder in den Jahren 2019 bis 2040 maßgeblich. Dieser liegen die Annahmen bzw. Ergebnisse der Variante 2 der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zugrunde: Moderate Entwicklung der Geburtenhäufigkeit, der Lebenserwartung und der (Zu-)Wanderung (Variante 2 / G2-L2-W2). Bei der sogenannten und hier abgebildeten Trendvariante der Haushaltsvorausberechnung wird davon ausgegangen, dass sich das Haushaltsbildungsverhalten entlang bisher beobachteter Trends entwickelt. Gleichzeitig werden Verhaltensänderungen – wie zum Beispiel die seit einigen Jahren zu beobachtende Zunahme der Eheschließungen und Geburten – berücksichtigt.
Hinweis: Die langfristigen Bevölkerungsvorausberechnungen sind keine Prognosen, sondern liefern "Wenn-Dann-Aussagen". Sie gehen vom gegenwärtigen Altersaufbau aus und setzen die jeweils beschriebenen Annahmen um.
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