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Internationale Verträge – Klimaschutz | Globalisierung | bpb.de

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Internationale Verträge – Klimaschutz

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Klimarahmenkonvention, Übereinkommen von Paris, Stand: 14.11.2017

Klimarahmenkonvention, Übereinkommen von Paris, Stand: 14.11.2017

Klimarahmenkonvention, Übereinkommen von Paris, Stand: 14.11.2017

Quelle: United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC): www.unfccc.int
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Ein prominentes Beispiel für Global Governance, also dem Regieren im politischen Mehrebenensystem, ist die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN). Im Rahmen der Konvention unterzeichneten die Vertragsstaaten zwei wichtige Abkommen: Während das Kyoto-Protokoll insbesondere die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den ökonomisch entwickelten Staaten beinhaltet, berücksichtigt das Ende 2015 verhandelte Übereinkommen von Paris die veränderte Leistungsfähigkeit der ökonomisch sich entwickelnden Staaten und deren steigenden Anteil an den globalen Emissionen. Das wichtigste Ziel des Übereinkommens von Paris ist, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad, idealerweise auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Mitte November 2017 hatten 169 Staaten das Übereinkommen von Paris ratifiziert, 27 weitere Staaten hatten es unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert

Fakten

Nach wie vor ist die Ebene der Nationalstaaten zentral für politische Entscheidungen und Handlungen. Angesichts der grenzüberschreitenden sozialen und ökologischen Herausforderungen müssen sich die nationalstaatlichen Akteure jedoch zunehmend mit "geteilten Souveränitäten" beschäftigen, wenn sie ihre politische Handlungsfähigkeit sichern wollen. Global Governance (GG), also das Regieren im politischen Mehrebenensystem, weist den Nationalstaaten neue Handlungsoptionen zu.

Vorläufer und Teil des GG-Ansatzes sind beispielsweise die Weltkonferenzen der Vereinten Nationen (UN), die Verhandlungsrunden der Welthandelsorganisation (WTO) oder auch die Gipfeltreffen der G7/G8/G20-Staaten – auch wenn deren konkrete Ausgestaltung von verschiedenen sozialen Gruppen kritisiert wird. Ein prominentes Beispiel für den GG-Ansatz ist die Klimarahmenkonvention der UN (United Nations Framework Convention on Climate Change – UNFCCC), die 1992 im Rahmen der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro ins Leben gerufen wurde und zwei Jahre später in Kraft trat.

Das Ziel der Konvention ist "die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau […], auf dem eine gefährliche anthropogene" – also von Menschen verursachte – "Störung des Klimasystems verhindert wird." Denn allein seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich die globale erdnahe Temperatur um etwa ein Grad erhöht und die Mehrheit der Wissenschaftler geht davon aus, dass die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen der Hauptgrund für die anhaltende Erderwärmung bzw. den Klimawandel sind.

Mit Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention verpflichten sich die Staaten, regelmäßig über ihre Treibhausgasemissionen zu berichten und Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Oberstes Entscheidungsgremium der Konvention ist die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP), die auch als Weltklimakonferenz, Klimagipfel oder UN-Klimakonferenz bekannt ist. Die Vertragsstaaten können eigenständige Abkommen zur Erreichung der Ziele beschließen. Die bekanntesten Abkommen sind das Kyoto-Protokoll und – für die Zeit nach 2020 – das Übereinkommen von Paris, das Ende 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris beschlossen wurde. Während das Kyoto-Protokoll insbesondere die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den ökonomisch entwickelten Staaten beinhaltet, berücksichtigt das Übereinkommen von Paris die veränderte Leistungsfähigkeit der ökonomisch sich entwickelnden Staaten und deren steigenden Anteil an den globalen Emissionen.

Im Rahmen des Übereinkommens von Paris sind alle Staaten völkerrechtlich verpflichtet, einen nationalen Klimaschutzbeitrag ("nationally determined contribution", NDC) zu erarbeiten und umzusetzen. Das wichtigste Ziel des Abkommens ist, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad, idealerweise auf 1,5 Grad, zu begrenzen – diese Obergrenzen sind zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Staaten regelmäßig Informationen über ihre nationalen Verhältnisse liefern, die dann von einem internationalen Gremium überprüft werden. Zudem wurde in Paris ein Komitee eingerichtet, das die Einhaltung des Abkommens überwacht und unterstützt. Allerdings ist noch unklar, über welche Sanktionsmöglichkeiten das Komitee verfügen wird. Mitte November 2017 hatten 169 Staaten das Übereinkommen von Paris ratifiziert, 27 weitere Staaten hatten es unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.

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Internationale Verträge – Klimaschutz

Klimarahmenkonvention, Übereinkommen von Paris, Stand: 14.11.2017

1

Ratifizierung der
Klimarahmenkonvention und
des Übereinkommens von Paris1
Ratifizierung der
Klimarahmenkonvention2
Afghanistan Angola
Ägypten Äquatorialguinea
Albanien Burundi
Algerien Demokratische Republik Kongo
Andorra Eritrea
Antigua und Barbuda Guinea-Bissau
Argentinien Irak
Armenien Iran
Aserbaidschan Jemen
Äthiopien Kirgisistan
Australien Kolumbien
Bahamas Kuwait
Bahrain Libanon
Bangladesch Liberia
Barbados Libyen
Belarus Mazedonien, ehem. j.R.
Belgien Montenegro
Belize Mosambik
Benin Oman
Bhutan Russland
Bolivien San Marino
Bosnien und Herzegowina Südsudan
Botsuana Suriname
Brasilien Tansania
Brunei Darussalam Trinidad und Tobago
Bulgarien Türkei
Burkina Faso Usbekistan
Cabo Verde
Chile
China
Cookinseln
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Dänemark
Deutschland
Dominica
Dominikanische Republik
Dschibuti
Ecuador
El Salvador
Estland
Europäische Union (EU)
Fidschi
Finnland
Frankreich
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Griechenland
Guatemala
Guinea
Guyana
Haiti
Honduras
Indien
Indonesien
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kasachstan
Katar
Kenia
Kiribati
Komoren
Kongo
Kroatien
Kuba
Laos
Lesotho
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Marshallinseln
Mauretanien
Mauritius
Mexiko
Mikronesien
Monaco
Mongolei
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
Niue
Nordkorea
Norwegen
Österreich
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Republik Moldau
Ruanda
Rumänien
Salomonen
Sambia
Samoa
São Tomé und Príncipe
Saudi-Arabien
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Südafrika
Sudan
Südkorea
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Thailand
Timor-Leste
Togo
Tonga
Tschad
Tschechien
Tunesien
Turkmenistan
Tuvalu
Uganda
Ukraine
Ungarn
Uruguay
USA
Vanuatu
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Zentralafrikanische Republik
Zypern

Fußnote: 1 Klimarahmenkonvention – United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

Fußnote: 2 alle aufgeführten Staaten haben das Übereinkommen von Paris unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert / Klimarahmenkonvention – United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC).

Quelle: United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC): www.unfccc.int

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