Ein prominentes Beispiel für Global Governance, also dem Regieren im politischen Mehrebenensystem, ist die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN). Im Rahmen der Konvention unterzeichneten die Vertragsstaaten zwei wichtige Abkommen: Während das Kyoto-Protokoll insbesondere die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den ökonomisch entwickelten Staaten beinhaltet, berücksichtigt das Ende 2015 verhandelte Übereinkommen von Paris die veränderte Leistungsfähigkeit der ökonomisch sich entwickelnden Staaten und deren steigenden Anteil an den globalen Emissionen. Das wichtigste Ziel des Übereinkommens von Paris ist, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad, idealerweise auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Mitte November 2017 hatten 169 Staaten das Übereinkommen von Paris ratifiziert, 27 weitere Staaten hatten es unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert
Fakten
Nach wie vor ist die Ebene der Nationalstaaten zentral für politische Entscheidungen und Handlungen. Angesichts der grenzüberschreitenden sozialen und ökologischen Herausforderungen müssen sich die nationalstaatlichen Akteure jedoch zunehmend mit "geteilten Souveränitäten" beschäftigen, wenn sie ihre politische Handlungsfähigkeit sichern wollen. Global Governance (GG), also das Regieren im politischen Mehrebenensystem, weist den Nationalstaaten neue Handlungsoptionen zu.
Vorläufer und Teil des GG-Ansatzes sind beispielsweise die Weltkonferenzen der Vereinten Nationen (UN), die Verhandlungsrunden der Welthandelsorganisation (WTO) oder auch die Gipfeltreffen der G7/G8/G20-Staaten – auch wenn deren konkrete Ausgestaltung von verschiedenen sozialen Gruppen kritisiert wird. Ein prominentes Beispiel für den GG-Ansatz ist die Klimarahmenkonvention der UN (United Nations Framework Convention on Climate Change – UNFCCC), die 1992 im Rahmen der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro ins Leben gerufen wurde und zwei Jahre später in Kraft trat.
Das Ziel der Konvention ist "die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau […], auf dem eine gefährliche anthropogene" – also von Menschen verursachte – "Störung des Klimasystems verhindert wird." Denn allein seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich die globale erdnahe Temperatur um etwa ein Grad erhöht und die Mehrheit der Wissenschaftler geht davon aus, dass die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen der Hauptgrund für die anhaltende Erderwärmung bzw. den Klimawandel sind.
Mit Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention verpflichten sich die Staaten, regelmäßig über ihre Treibhausgasemissionen zu berichten und Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Oberstes Entscheidungsgremium der Konvention ist die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP), die auch als Weltklimakonferenz, Klimagipfel oder UN-Klimakonferenz bekannt ist. Die Vertragsstaaten können eigenständige Abkommen zur Erreichung der Ziele beschließen. Die bekanntesten Abkommen sind das Kyoto-Protokoll und – für die Zeit nach 2020 – das Übereinkommen von Paris, das Ende 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris beschlossen wurde. Während das Kyoto-Protokoll insbesondere die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den ökonomisch entwickelten Staaten beinhaltet, berücksichtigt das Übereinkommen von Paris die veränderte Leistungsfähigkeit der ökonomisch sich entwickelnden Staaten und deren steigenden Anteil an den globalen Emissionen.
Im Rahmen des Übereinkommens von Paris sind alle Staaten völkerrechtlich verpflichtet, einen nationalen Klimaschutzbeitrag ("nationally determined contribution", NDC) zu erarbeiten und umzusetzen. Das wichtigste Ziel des Abkommens ist, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad, idealerweise auf 1,5 Grad, zu begrenzen – diese Obergrenzen sind zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Staaten regelmäßig Informationen über ihre nationalen Verhältnisse liefern, die dann von einem internationalen Gremium überprüft werden. Zudem wurde in Paris ein Komitee eingerichtet, das die Einhaltung des Abkommens überwacht und unterstützt. Allerdings ist noch unklar, über welche Sanktionsmöglichkeiten das Komitee verfügen wird. Mitte November 2017 hatten 169 Staaten das Übereinkommen von Paris ratifiziert, 27 weitere Staaten hatten es unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.
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