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Stimmengewichtung und Sitzverteilung in den Ländern
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Die Anzahl der Abgeordneten eines EU-Mitgliedslands im Europäischen Parlament (EP) ist nicht direkt proportional zu seiner Bevölkerungsgröße. "Degressiv proportionale Repräsentation" heißt die Verteilungsformel, bei der kleinere Länder im Verhältnis überrepräsentiert werden.
Bei den Europawahlen 2014 hat sich die Zahl der Parlamentsmandate für einige Länder der Europäischen Union verändert. Diese Maßnahme war erforderlich, um die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl von 751 Sitzen einzuhalten. Durch den Beitritt Kroatiens zur Union im Jahr 2013 hatte sie sich zwischenzeitlich auf 766 Mitglieder erhöht.
Die Bundesrepublik Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat entsendet mit Beginn der neuen Legislaturperiode mit 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier ins EP, das sind drei weniger als bislang. Weitere größere Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder das Vereinte Königreich und Italien folgen mit je 74 bzw. 73 Abgeordneten. Die an ihrer Bevölkerungszahl gemessen kleinsten Mitgliedsstaaten der EU Estland, Luxemburg, Malta und Zypern entsenden dann jeweils sechs Abgeordnete.
Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht, welches als Grundsatz der degressiven Proportionalität oder degressiven Stimmverteilung bezeichnet wird. Dieser besagt, dass das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Zahl der Sitze jedes Mitgliedsstaats in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung variiert und jeder Abgeordnete eines bevölkerungsreicheren Mitgliedsstaates mehr Bürger vertritt als jeder Abgeordnete eines bevölkerungsärmeren Mitgliedsstaats.
In der Praxis bedeutet dies, dass jeder maltesische Abgeordnete mit je ungefähr 67.000 Wahlberechtigten eine kleinere Anzahl von wahlberechtigten Bürgern vertritt als die deutschen Abgeordneten. Letztere repräsentieren mit fast 855.000 Wahlberechtigten mehr als zwölf Mal so viele wahlberechtigte Bürger.
Mehrere Gründe sprechen gegen ein direkt proportionales Verhältnis von Bevölkerungszahl und Anzahl der zu entsendenden Abgeordneten. Grundsätzlich sollte eine gewisse Höchstzahl nicht überschritten werden, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments nicht zu gefährden. Die degressive Stimmverteilung ermöglicht auch kleineren und mittleren Staaten parlamentarische Mitbestimmung in der Europäischen Union. Deren Anliegen liefen ansonsten unter Umständen Gefahr, durch die Intervention von wenigen großen Mitgliedsstaaten blockiert zu werden.
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