S. (auch Personenverbandsstaat) bezeichnet einen Interner Link: Staat, in dem sich der Herrschaftsanspruch des Führers (Fürsten etc.) auf eine bestimmte Personengruppe (Stamm, Sippe etc.) richtet, ggf. auch unabhängig davon, welches Gebiet der Personenverband besiedelt. (Ggt.: Interner Link: Territorialstaat)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: