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Ratifikation/Ratifizierung

[lat.] R. bezeichnet die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines internationalen Interner Link: Vertrages durch das Oberhaupt eines Interner Link: Staates, nachdem die jeweils zuständige Interner Link: Gesetzgebende Gewalt zugestimmt hat. Nach Art. 59 Abs. 1 GG ist in DEU hierzu der/die Interner Link: Bundespräsidentin/Bundespräsident befugt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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