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Radikalismus | bpb.de

Radikalismus

[lat.] R. bedeutet 1) i. w. S. eine Einstellung, die die politischen, sozialen etc. Probleme nicht an den Oberflächensymptomen behandeln, sondern an deren Ursprung (radix = lat.: Wurzel) ansetzen will.

2) I. e. S. bezeichnet R. ein kompromissloses Beharren auf Grundpositionen, das sich gegenüber den Einstellungen und Werten anderer intolerant verhält und demokratische Grundwerte (insb. Interner Link: Gleichheit und Vielfalt) letztlich ablehnt, wie z. B. der Interner Link: Linksradikalismus bzw. Rechtsradikalismus (Interner Link: Rechtsextremismus), der gewaltsame Handlungen befürwortet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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veranstaltet von der bpb

Geschichte und Rechtsradikalismus

  • Montag, 02. Dezember 2024
  • 18:00 – 20:00 Uhr
  • Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Senatssaal