P. P. bezeichnet Polizeiorgane mit der Aufgabe, politische Straftaten aufzuklären und zu verfolgen. P. P. ist in autoritären und diktatorischen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: