P. (besser: Zentralverwaltungswirtschaft) bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der die ökonomischen Prozesse einer Interner Link: Volkswirtschaft, insb. die Interner Link: Produktion und die Verteilung von Interner Link: Gütern und Dienstleistungen (Interner Link: Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft) planmäßig und zentral gesteuert werden. Eine P. ist hierarchisch aufgebaut, d. h. die Einzelpläne der Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Betriebe) müssen sich dem (politisch beschlossenen und i. d. R. als Gesetz verkündeten) Gesamtplan unterordnen.
Dieser wiederum übernimmt sowohl die Zuteilung der Waren an die Wirtschaftsteilnehmer als auch die vielfältigen Interner Link: Abstimmungen zwischen ihnen. Die Praxis in den ehemaligen sozialistischen Ländern hat gezeigt, dass regelmäßig ein erhebliches Defizit zwischen Planung und Realisierung der beschlossenen und geforderten Leistungen eintritt; insb. haben es die real existierenden P. nicht geschafft, die für eine langfristige Weiterentwicklung moderner Volkswirtschaften notwendigen Interner Link: Innovationen und Erfindungen zu sichern. (Ggt.: Interner Link: Marktwirtschaft).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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