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Krieg | bpb.de

Krieg

Allg.: Krieg bezeichnet einen organisierten, mit Waffen gewaltsam ausgetragenen Konflikt zwischen Interner Link: Staaten bzw. zwischen sozialen Gruppen der Interner Link: Bevölkerung eines Staates (Bürger-K.).

Spez.: 1) Nach den Ursachen werden religions- und ideologisch begründete K., Kolonial-, Wirtschafts- und Unabhängigkeits-K. etc. unterschieden.

2) Nach den Zielen wird zwischen Angriffs-, Interventions-, Sanktions-, Verteidigungs- und Befreiungs-K. etc. unterschieden.

3) Nach den Formen werden z. B. regulärer, Partisanen-, Volks-, Miliz- und Guerilla-K. unterschieden.

4) Entsprechend den eingesetzten Waffen(gattungen) wird z. B. zwischen konventionellem, Atom-, bakteriologischem, chemischem K., ferner zwischen Land-, See- und Luft-K. unterschieden. In jüngster Zeit erhalten Cyber-K. (Interner Link: Cyberwar) besondere Bedeutung.

5) Räumlich wird z. B. zwischen lokal begrenztem, regionalem oder Interner Link: Weltkrieg unterschieden.

Während früher der K. als Schicksal und als Bewährungsprobe angesehen, als »Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln« akzeptiert und zwischen gerechtem und ungerechtem K. differenziert wurde, gilt heute aufgrund der Gefahr einer Selbstvernichtung der Menschheit (z. B. durch Interner Link: ABC-Waffen) der K.-Ursachenforschung, der Interner Link: Friedens- und Konfliktforschung, den Deeskalations- und Vermittlungsbemühungen in der Interner Link: Außenpolitik, der K.-Vermeidung und den internationalen Abrüstungsverhandlungen oberste politische Priorität. Vielfältige politische und militärisch-organisatorische Bemühungen dienen z. Zt. dazu, internationale militärische Einheiten aufzustellen, die (z. B. im Rahmen der Interner Link: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN))) zur Begrenzung und Eindämmung regionaler kriegerischer Auseinandersetzungen eingesetzt werden können – letztlich mit dem Ziel, die (früher kriegerisch getroffenen) Interner Link: Entscheidungen auf friedlichem Wege zu suchen.

Völkerrechtl.: Die Unterzeichnerstaaten der Haager Landkriegsordnung (Interner Link: Haager Abkommen/Haager Konventionen) und der Interner Link: Genfer Konventionen haben sich verpflichtet, im Kriegsfall Mindestregeln (z. B. Interner Link: Ultimatum, K.-Erklärung) und Mindestrechte (hinsichtlich der Verwundeten, der K.-Gefangenen, der Zivilbevölkerung) zu respektieren.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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