[ital.] K. bezeichnet (mündliche oder schriftliche) Vereinbarungen voneinander unabhängiger Interner Link: Unternehmen mit dem Ziel, die marktwirtschaftliche Konkurrenz einzuschränken. Die gegenseitigen Absprachen können sich auf die Preise der angebotenen Interner Link: Güter und Dienstleistungen (Interner Link: Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft), die (geografische, produktbezogene etc.) Aufteilung des Marktes, die Zusammenfassung von Gewinnen oder die Begrenzung des Angebotes beziehen.
In DEU sind K.-Bildungen verboten. Der Zusammenschluss größerer Firmen wird vom Interner Link: Bundeskartellamt (BKartA) hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. ob eine marktbeherrschende Position eintritt) und der Rechtmäßigkeit beurteilt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: