1) Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Religion in ihrem Heimatstaat verfolgt werden bzw. aufgrund der sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Bedingungen bzw. aufgrund eines Interner Link: Krieges oder Interner Link: Bürgerkrieges ihr Heimatland verlassen mussten. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Interner Link: UNHCR) gibt an, dass die Anzahl der F. 2019 weltweit 79,5 Mio. (davon 45,7 Mio. Binnenflüchtlinge). betrug.
2) Die F., die zum Ende des Zweiten Interner Link: Weltkrieges aus den ehemaligen dt. Ostgebieten nach Mittel- und West-DEU kamen, wurden auch als (Heimat-)Vertriebene bezeichnet. Innerdt. wurden auch diejenigen als F. bezeichnet, die die ehemalige sowjetische Besatzungszone bzw. später die Interner Link: Deutsche Demokratische Republik (DDR) verließen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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