1) Arbeitslos sind Personen, die keine bezahlte Beschäftigung finden, um ihre eigene bzw. die Existenz ihrer Familien zu sichern. Um entsprechend den Regelungen der Arbeitslosenversicherung und der amtlichen Statistik als arbeitslos zu gelten, müssen diese Personen arbeitsfähig und arbeitswillig sowie bei der Arbeitsagentur gemeldet sein.
2) Im volkswirtschaftlichen Sinne besteht dann A., wenn das Angebot an Arbeitskräften (das Arbeitsangebot) die Nachfrage nach Arbeitskräften (Arbeitsnachfrage) übersteigt. Eine übliche Unterscheidung trennt zwischen a) konjunktureller A., die aufgrund temporär mangelnder, wirtschaftlicher Nachfrage entsteht, b) struktureller A., die aus tief greifenden wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen (z. B. Kohle und Stahl) resultiert, c) saisonaler A., die aufgrund jahreszeitlich bedingter Nachfrageschwankungen entsteht und d) friktioneller A., die bei dem Übergang von einem zum anderen Arbeitsplatz entstehen kann.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.