Demokratie
Das Wort Demokratie kommt aus der griechischen Sprache.
Es bedeutet "Herrschaft des Volkes".
Das Volk sind alle
Im Grundgesetz steht in Artikel 20, Absatz 2, was Demokratie in Deutschland bedeutet:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in
In Deutschland wählen die Bürger und Bürgerinnen zum Beispiel den Bundestag. Bei einer Wahl entscheiden Bürger und Bürgerinnen, wer sie im Bundestag vertreten soll. Wer in den Bundestag gewählt wurde, vertritt dort eine Zeit lang die Bürger und Bürgerinnen.
Bei der nächsten Wahl können alle Bürger und Bürgerinnen wieder neu überlegen: Wer soll mich vertreten?
Demokratische Wahlen
Bei Wahlen in Deutschland dürfen Bürger und Bürgerinnen frei entscheiden, welche Partei und welche Person sie wählen möchten.
Niemand wird bedroht, egal, welche Partei er oder sie wählt. Alle Parteien und Personen dürfen vor einer Wahl Werbung für sich machen. Auch Parteien, die nicht zur Regierung gehören, dürfen Werbung machen.
Die Zeitungen, das Fernsehen, das Radio und das Internet dürfen über alle Parteien und Personen berichten. Bürger und Bürgerinnen dürfen auch Parteien oder Personen wählen, die gegen die Regierung sind.
So kann die Regierung wechseln.
Zu einer Demokratie gehört aber mehr als nur Wahlen und Abstimmungen.
Gleichheit der Bürger und Bürgerinnen
Zu einer Demokratie gehört auch, dass Bürger und Bürgerinnen gleich behandelt werden.
Sie dürfen zum Beispiel keine Nachteile haben,
wenn sie anderer Meinung sind als die Regierung,
wenn sie eine andere Religion haben als die Mehrheit,
wenn sie, ihre Eltern oder ihre Großeltern in einem anderen Land geboren wurden
oder wenn sie eine andere Sexualität haben als die Mehrheit, zum Beispiel weil sie schwul oder lesbisch sind.
Rechtsstaatlichkeit
Zu einer Demokratie gehört auch Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaatlichkeit bedeutet: die Regierung muss sich an die Gesetze halten. Auch zum Beispiel die Polizei oder alle Behörden müssen sich an die Gesetze halten. In einem Rechtsstaat gibt es Gerichte, bei denen niemand den Richtern und Richterinnen vorschreiben darf, wie sie entscheiden sollen. Das nennt man
In einem Rechtsstaat können sich die Bürger und Bürgerinnen darauf verlassen:
Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Auch Gerichte behandeln die Menschen gleich.
Achtung der Menschenrechte
Zu einer Demokratie gehört auch, dass die Menschenrechte beachtet werden. Die Regierungen und die Polizei müssen zum Beispiel die Menschenrechte beachten.
Niemand darf gefoltert werden.
Niemand darf in ein Land geschickt werden, in dem ihm Folter droht.
Zu den Menschenrechten gehört zum Beispiel auch die
Auch in Zeitungen dürfen Dinge stehen, die gegen die Meinung der Regierung sind. Oder im Radio dürfen Menschen ihre Meinung öffentlich sagen.
Gefahren für die Demokratie
In der Demokratie ist die Mehrheit wichtig.
Mehrheit bedeutet, dass die meisten Menschen bei einer Abstimmung einer Sache zustimmen. Die Mehrheit kann aber zum Beispiel auch eine Partei wählen, die undemokratisch ist. Dann kann der Staat auch undemokratisch werden.
Es kann in einem Staat geschehen,
dass Bürger und Bürgerinnen Nachteile haben, weil sie eine andere Meinung haben als die Regierung oder
dass die Polizei sich nicht an die Gesetze hält und zum Beispiel jemanden verhaftet, weil er anderer Meinung ist als die Regierung.
Dann ist dieser Staat nicht mehr demokratisch.
Ein Staat ist nicht nur undemokratisch, wenn Wahlen verboten werden.
Eine Regierung kann die Demokratie auch langsam abschaffen. Zum Beispiel, wenn nur noch über die Meinung berichtet werden kann, die die Regierung hat. Dann kann man sich nicht über andere Meinungen informieren.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //